Brandschutz in Schulen

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Mit einer Google-Recherche zu „Bränden in Schulen“ stößt man schnell auf Schlagzeilen wie: „Sieben Schülerinnen bei Brand in Schule leicht verletzt“, „Nach Brand an Waiblinger Schule: Glück im Unglück" und „Feuerwehr kämpft mit Großaufgebot gegen Brand in Schule“. Brände in Schulen sind gar nicht so selten. Die Verantwortlichen sollten sich daher keinerlei Nachlässigkeiten bei der Aufmerksamkeit und in der Vorbeugung erlauben. Der nachfolgende Artikel beschreibt die wichtigsten Aspekte rund um den Brandschutz in Schulen.

Dieser Brandschutz ist komplex. Er umfasst neben baulichen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen sogar pädagogische Herangehensweisen. Für die Verantwortlichen ist es unbedingt erforderlich, sich immer wieder mit dem Brandschutz in Schulen zu beschäftigen. Auch an der vollständigen Dokumentation der Maßnahmen kommen sie nicht vorbei. Die Zusammenarbeit mit kompetenten Partnern erleichtert die Herausforderungen erheblich. 

Warum brennt es in Schulen?

Brände in Schulen und Erziehungseinrichtungen haben verschiedene Auslöser. Das zeigen die Daten der Schadensdatenbank des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS). Als häufigste Brandursachen in Schulen und Erziehungseinrichtungen ermittelte das IFS demnach:

  • Schäden an elektrischen Installationen (36%),
  • Brandstiftung (16%),
  • menschliches Fehlverhalten (15%),
  • feuergefährliche Arbeiten (14%).
  • Brandstiftung kommt in Schulen sogar häufiger vor als im Gesamtdurchschnitt.

Schulen haben eine besondere Verantwortung gegenüber den Schülern und Lehrern. Der jeweilige Schulträger muss effektive Schadenverhütungsmaßnahmen einrichten, damit es im Idealfall erst gar nicht zu einem Brandereignis kommt. Sollte aber dennoch ein Brand in der Schule eintreten, dann ist durch das richtige Verhalten sicherzustellen, dass niemand verletzt wird. Dabei ergibt sich die Besonderheit, dass menschliches Fehlverhalten immer mitzuberücksichtigen ist. Denn gerade kleine Kinder können oftmals ihr Handeln und potenzielle Gefahren nicht adäquat einschätzen. Unachtsamkeit oder Unwissenheit führen schnell zu einem Brandereignis oder erschweren im Brandfall die angemessene Reaktion.

Schulgebäude sind häufig ungenutzt – hat das Folgen?

Eine weitere Besonderheit von Schulen ist das hohe Maß an Leerstand. Oft schon nachmittags, dann abends, am Wochenende und in den Ferien stehen die Schulen leer. Bricht ein Feuer in dieser Zeit aus, besteht die Gefahr, dass die Brände erst sehr spät bemerkt werden. Der Schadensumfang ist in solchen Fällen häufig sehr hoch. Für die Planung von Schulgebäuden und die Erstellung der dazugehörigen Brandschutzkonzepte müssen Brandschutz-Fachplaner und -Sachverständige somit eine ganze Reihe von außerordentlichen Herausforderungen berücksichtigen.

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Ist ein Alarmplan vorgeschrieben?

Neben dem baulichen muss insbesondere der organisatorische Brandschutz in Schulen gewährleistet sein. Für jede Schulleitung ist es dringend notwendig und gesetzlich vorgeschrieben, einen Alarmplan zu erstellen. Dies erfolgt meist zusammen mit dem für das Thema bestellten Sicherheitsbeauftragten, dem Schulträger und der Feuerwehr. An einer zentralen Stelle, wie zum Beispiel in der Eingangshalle, im Treppenhaus oder am Schwarzen Brett, zeigt ein Aushang gemäß der DIN 14096 „Brandschutzordnung“, was im Brandfall zu tun ist: den Brand melden, sich und andere in Sicherheit bringen und erst dann Löschversuche unternehmen. Außerdem sind Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte regelmäßig zu informieren, wie sie sich bei Feueralarm richtig verhalten.

Ist die Rettung aus der Schule eine besondere Herausforderung?

Allerdings kann es in Schulen im Notfall sehr schnell recht chaotisch zugehen. Hunderte von Kindern oder Jugendliche stürmen gleichzeitig aus den Klassenzimmern, während die Lehrkräfte kühlen Kopf bewahren und die Situation unter Kontrolle halten sollen. Nicht selten sind die Fluchtwege zu eng und unzureichend markiert. Die Situation kann dann schnell gefährlich werden. Um solchen Problemen vorzubeugen, nimmt der vorbeugende Brandschutz in den Schulen einen besonders hohen Stellenwert ein.

Was gehört zur Standardausstattung?

Schulen müssen Alarmierungseinrichtungen haben, durch die im Gefahrenfall die Räumung der Schule oder einzelner Gebäude eingeleitet werden kann.

Was ist dabei zu beachten?

  • Das Alarmsignal muss sich vom Pausensignal deutlich unterscheiden und in jedem Raum der Schule gehört werden können.
  • Die Alarmierungsanlage sollte auch bei Stromausfall über eine Sicherheitsstromversorgung betrieben werden können.
  • Was ist noch Standard?
  • Feuerlösch- und Rettungseinrichtungen wie Feuerlöscher, Wandhydranten, und Löschdecken. Sie müssen vorschriftsmäßig sowie übersichtlich und leicht zugänglich angebracht sein.
  • Haustechnische Anlagen sind nach der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige oder aufgrund anderer Bestimmungen durch Sachkundige zu prüfen.

Worauf kommt es bei den Fluchtwegen besonders an?

Großes Augenmerk müssen die Verantwortlichen insbesondere auf die Fluchtwege legen. Die Korridore und Flure der Schule sollten möglichst übersichtlich und frei sein. Es kommt auch auf Details an. Bilder an den Wänden gehören ebenso hinter Glas wie andere Schülerarbeiten auch. Sie dürfen im Notfall nicht zu Hindernissen oder Stolperfallen werden. Feuerfeste Vitrinen bieten eine sichere Alternative. Ob eine Vitrine oder ein Bilderrahmen im Sinne des Brandschutzes geeignet ist, kann durch eine entsprechende Zertifizierung erkannt werden.

Welche baurechtlichen Vorgaben gibt es?

Brandschutz ist in Deutschland Ländersache. Die baurechtlichen Vorschriften ergeben sich unter anderem aus Musterbauordnungen und Muster-Schulbaurichtlinien. Im Allgemeinen gilt demnach:

  • Aus jedem Aufenthalts- und Unterrichtsraum muss es mindestens zwei Flucht- und Rettungswege geben.
  • Die Bauordnung spricht von notwendigen Fluren und notwendigen Treppen. Ein notwendiger Flur, der als Rettungsweg vorgesehen ist, muss in einer Schule mindestens 1,50 Meter breit sein, eine notwendige Treppe 1,20 Meter.
  • Treppen dürfen nicht breiter als 2,40 Meter sein, damit es bei einer Flucht nicht zu kreuzenden Wegen auf der Treppe und damit Sturzgefahren kommt.
  • Wendeltreppen sind in Rettungswegen unzulässig, Geländer müssen mindestens 1,10 Meter hoch sein.
  • Türen in Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen.
  • Selbstschließende Türen dürfen nur mit zugelassenen Feststellanlagen offengehalten werden, die bei Rauch selbsttätig schließen.

Welche Details spielen eine Rolle?

  • Verglasungen müssen vom Fußboden bis in eine Höhe von mindestens zwei Metern aus Sicherheitsglas oder Materialien mit mindestens gleichwertigen Sicherheitseigenschaften bestehen.
  • Griffe, Hebel und Schlösser von Türen sollen so beschaffen und angeordnet sein, dass Quetsch- und Scherstellen sowie Gefährdungen durch scharfe Kanten vermieden werden – etwa durch Türdrücker aus Rundmaterial.

Die Brandschutzrichtlinien sehen außerdem vor, dass Schulen neben den bereits genannten Alarmierungsanlagen und einer Sicherheitsstromversorgung folgende Sicherheitsausstattung haben müssen:

  • eine Rauchableitung in Hallen und unter Umständen auch in Treppenhäusern, Blitzschutzanlagen,
  • eine Sicherheitsbeleuchtung.

Wie oft sind Evakuierung zu trainieren?

Neben dem baulichen muss der vorbeugende Brandschutz in Schulen auch über organisatorische Vorkehrungen gewährleistet sein. Es gilt insbesondere, sich entsprechend des Alarmplans auf Notfälle vorzubereiten. Jede Schule ist verpflichtet, zweimal im Jahr eine Evakuierungsübung durchzuführen, bei der der Alarmplan auch auf Durchführbarkeit geprüft wird. Zu diesen Übungen gehören die Auslösung des Alarms, die Räumung der Schule, das Sammeln der Schüler an Sammelplätzen außerhalb des Schulgebäudes und die Rückführung der Schüler in die Klassenräume.

Brandschutz in Schulen | Experiment im Chemieunterricht

Brandschutz in Schulen - Experiment im Chemieunterricht

Weshalb sind Gefährdungsbeurteilungen nützlich?

Während der Alarmplan für den Ernstfall Handlungsanweisungen vorgibt, sollten gemäß einer Gefährdungsbeurteilung potenzielle Risiken im Vorfeld benannt und wenn möglich ausgeräumt werden. So gilt es etwa, elektrische Geräte regelmäßig überprüfen zu lassen. Menschlichem Fehlverhalten, insbesondere von Kindern, kann nur durch eine bewusste Brandschutzerziehung mit regelmäßiger Brandschutzbelehrung begegnet werden. Auch beim Thema Brandstiftung können bereits einfache organisatorische Maßnahmen, wie verschließbare Mülltonnen im Außenbereich oder das Anschaffen nicht brennbarer und selbstlöschender Papierkörbe, Abhilfe schaffen.

Wie sieht der abwehrende Brandschutz in Schulen aus?

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zum Brand, greift der abwehrende Brandschutz. Das ist vor allem die Aufgabe der Feuerwehr. Der abwehrende Brandschutz beinhaltet alle passiven und aktiven Maßnahmen, die Feuerwehren und andere hilfeleistende Stellen vor und während des Brandereignisses ergreifen, um die direkten und indirekten Schäden etwa durch Löschwasser oder giftige Gase zu reduzieren. Hilfreich ist es in jedem Fall, wenn die betroffene Schule im Vorfeld Brandschutzhelfer ernannt und durch entsprechende Ausbildungsmaßnahmen geschult hat. Sie können aktiv zum abwehrenden Brandschutz beitragen, bis die Feuerwehr eintrifft und die weitere Brandbekämpfung übernimmt. Und während des Einsatzes unterstützen sie die Feuerwehr, beispielsweise indem sie auf besonders gefährliche Örtlichkeiten in der Schule hinweisen, an denen mit Gefahrstoffen hantiert wird.

Wer ist für den Brandschutz in Schulen verantwortlich?

Wer aber hat für all diese Aspekte des Brandschutzes in der Schule Sorge zu tragen? In erster Linie ist die Schulleitung verantwortlich. Sie hat auch eine Person zu benennen, die die Angelegenheiten des vorbeugenden Brandschutzes koordiniert. Im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit und der Aufsichtspflicht muss sich aber auch jede Lehrkraft auf das richtige Verhalten im Brandfall vorbereiten.

Was ist bei einem Brandschutzkonzept zu beachten?

Zur bestmöglichen Gefahrenabwehr müssen die Verantwortlichen außerdem ein Brandschutzkonzept in Auftrag geben. Da Schulen als Sonderbauten gelten, sind für sie Brandschutzkonzepte sogar vorgeschrieben. Ein Brandschutzkonzept darf nur von einem so genannten Fachplaner erstellt sein. Wer genau sich hinter dieser Bezeichnung verbirgt, hängt allerdings wiederum vom jeweiligen Bundesland ab. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise darf nur ein staatlich anerkannter Sachverständiger ein Brandschutzkonzept erstellen. Ein solches Konzept beinhaltet alle Maßnahmen, die Brände verhindern und im Ernstfall den Schaden möglichst klein halten. Es sollte individuell auf das betreffende Schulgebäude abgestimmt sein. Nur so entfalten die betreffenden Maßnahmen auch die gewünschte Wirkung.

Gibt es von Land zu Land Unterschiede?

Die Frage von wiederkehrenden technischen Prüfungen und Brandschutzkontrollen in Schulen wird in den Ländern unterschiedlich gehandhabt. In Berlin zum Beispiel muss der Brandschutz alle fünf Jahre in Schulen mit einer Brandschutzbegehung kontrolliert werden.

Was dabei kontrolliert wird:

  • Rettungswege,
  • Treppenräume,
  • Türen,
  • Brandwände,
  • Rauchabzugseinrichtungen,
  • sicherheitsrelevante technische Anlagen.

Geprüft wird auch, ob Feuerlöscher, die Alarmierung und Rauchmelder funktionieren. Die Feuerwehr wird über die Begehung unterrichtet. Teilweise, aber nicht immer, ist die Feuerwehr auch dabei.

Allerdings zeigt die Praxis immer wieder, dass die Brandschutzkontrollen in viel zu losen Abständen stattfinden – vor allem aus Personalmangel. Die Fristen verstreichen oft einfach um etliche Jahre. Und die Abschlussberichte zeigen zudem, dass kaum eine Schule die gesetzlichen Brandschutzauflagen tatsächlich erfüllt. Vielmehr weisen fast alle teils massive Mängel auf.

Wie ist es um den Brandschutz bei älteren Schulgebäuden bestellt?

Generell sind viele Schulgebäude in Deutschland dringend sanierungsbedürftig. Manche Schulen stammen noch vom Anfang des 20. Jahrhunderts und auch in 1970er Jahren wurden Schulen nach Kriterien gebaut, die sich mit heutigen Brandschutzanforderungen zumindest nicht mehr in Gänze in Einklang bringen lassen. Bei Sanierungen, die einer Baugenehmigung bedürfen, gilt die jeweilige Landes-Schulbaurichtlinie. Mit den Bauvorlagen für eine Schulsanierung beziehungsweise der Genehmigung der Nutzungsänderung ist ein Brandschutzkonzept vorzulegen.

Die Brandschutzsituation ist bei der Sanierung durch den Planer mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einvernehmlich zu regeln. In der Praxis ergeben sich viele Varianten in der Auslegung der bauaufsichtlichen Richtlinien für Schulen. Führt zum Beispiel der Treppenraum unmittelbar ins Freie, werden rauchdichte und selbstschließende Türen zugelassen. Führt der Treppenausgang über eine Halle ins Freie, wird im Entwurf der Muster-Schulbaurichtlinie eine feuerhemmende selbstschließende und rauchdichte Tür verlangt. In bestehenden Gebäuden lassen sich die geltenden Brandschutzanforderungen oft nur teilweise oder mit sehr hohem Aufwand verwirklichen. Es müssen oft Alternativlösungen gesucht oder Kompromisse eingegangen werden.

Ist der Brandschutz bei Neubauten einfacher?

Selbst Neubauten können mit dem Brandschutz kollidieren. Moderne pädagogische Konzepte erfordern flexible Räume und offene Raumkonzepte wie Lerncluster oder (offene) Lernlandschaften. Doch diese sind nicht so einfach mit dem Brandschutz in Einklang zu bringen. Wenn es brennt, breitet sich der Rauch in offenen Lernclustern schneller aus als in klassischen Flurschulen mit abgetrennten Klassenräumen. Von Vorteil ist hingegen, dass die Räume besser einsehbar sind und Brände möglicherweise früher erkannt werden. Es ist daher eine Abwägungssache. Eine Studie der Technischen Universität Kaiserslautern unter dem Titel „Brandschutz im Schulbau“ kommt zu der Empfehlung, dass offene Lernlandschaften oder Lerncluster im Hinblick auf den Brandschutz maximal 600 Quadratmeter groß sein dürfen. Ein sicherer Ausgang nach draußen oder zu einem sicheren Treppenhaus darf maximal 35 Meter, ein zweiter Ausgang in einen benachbarten Bereich sollte maximal 25 Meter von jeder Stelle des Lernclusters entfernt sein.

Weshalb ist die Dokumentation unverzichtbar?

Organisatorische Anforderungen, gesetzliche Bestimmungen, das hohe Maß an Verantwortung für die Verantwortlichen, die komplexen Herausforderungen bei baulichen Projekten – und überall gibt es viele Details zu beachten: All das zusammen macht eine Dokumentation des Brandschutzes gerade für Verantwortliche in Schulen unverzichtbar. Nur so erlangen sie die Übersicht, um Brandschutzmaßnahmen sachgerecht organisieren, koordinieren und kontrollieren zu können. Darüber hinaus kommt ihr eine wichtige Beweisfunktion zu, mit der sich die Verantwortlichen und Haftenden im Brandschutz entlasten können.

Ohne eine angemessene Brandschutzdokumentation lässt sich nicht der Nachweis führen, dass die Vorschriften eingehalten wurden. Außerdem ist die Dokumentation im Brandfall selbst ein unverzichtbares Element, um Brände möglichst effektiv zu bekämpfen und so Menschen sowie Sachwerte retten zu können: Bricht ein Brand aus, ist nicht viel Zeit, um über die erforderlichen Maßnahmen nachzudenken. Jetzt muss der Zugriff auf relevante Informationen schnell und präzise erfolgen können. Auch dem dient die Brandschutzdokumentation.

Was bring die Dokumentation für die Verantwortlichen? 

Egal ob Feuerlöscher oder Alarmknopf: Jede Vorkehrung, die im Bereich Brandschutz getroffen worden ist, sollte genau dokumentiert und beschrieben sein. Neben den Brandschutzanlagen und -ausrüstungen gehören zum Beispiel auch der Stand der Brandschutzunterweisungen und Evakuierungsübungen in die Dokumentation.

Grundsätzlich wird dabei unterschieden nach:

  • Es gibt „statische“ Dokumente, wie die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten oder Genehmigungen mit Bezug zum Brandschutz, die sich kaum verändern.
  • Dazu kommen „stetige“ Dokumente. Solche Dokumente betreffen beispielsweise Kontrollen und Wartungen und müssen entsprechend regelmäßig ergänzt werden.

Jede Dokumentation kann nur so gut sein, wie sie angemessen abrufbar archiviert wird. Es nützt keine Brandschutz-Checkliste, wenn sie beim nächsten Kontrollintervall oder im Notfall nicht sofort abrufbar ist. Bei Brandschutz-Dokumentationen ist es Schulen daher dringend angeraten, mit einem professionellen Partner zusammenzuarbeiten. So ist sichergestellt, dass nichts übersehen und dass die Dokumentation strukturiert und leicht abrufbar wird. Digitale Verfahren sorgen heute für effiziente Brandschutz-Dokumentationen in wenigen Klicks – ohne die passenden Datensicherungsverfahren zu vergessen. Im Falle eines Brandschadens und den damit verbundenen Ermittlungen muss klar nachvollziehbar sein, ob der Schaden nicht durch bessere Maßnahmen hätte verhindert werden können. Wenn Schulleiter und Brandschutzbeauftragte alles richtig gemacht haben, haben sie nichts zu befürchten. Wichtig ist nur, dass sie es durch die passende Dokumentation belegen können. Dann sind sie auf der sicheren Seite.

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