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Bauart und Baustoffe entscheiden maßgeblich darüber mit, wie groß das Brandrisiko in Gebäuden ist. Deshalb ist der bauliche Brandschutz ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Der Bauherr sowie seine Vertreter, wie Bauleiter und Architekten, tragen eine hohe Verantwortung, bauliche Brandschutzmaßnahmen zu konzipieren und in die Praxis umzusetzen. In den baulichen Brandschutz sind außerdem Baubehörden involviert. Sie prüfen zu verschiedenen Zeitpunkten, während der Bauphase und auch nach der Abnahme, regelmäßig den baulichen Brandschutz. Auch das unterstreicht die Bedeutung, die der Gesetzgeber baulichen Brandschutzmaßnahmen zumisst. Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr zum Thema baulicher Brandschutz, die möglichen Maßnahmen in diesem Bereich und zur sachgemäßen Dokumentation von baulichen Brandschutzmaßnahmen.

Die 26 Aufgaben von Brandschutzbeauftragten ausführlich erklärt

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Was ist baulicher Brandschutz?

Zum baulichen Brandschutz werden alle die Brandschutzmaßnahmen gerechnet, die im Kontext des Baues oder einer Änderung baulicher Anlagen relevant sind. Dabei kommen primär folgende Aspekte zum Tragen, die anhand von Fragen durch Brandschutzmaßnahmen beantwortet werden:

  • Wie gelangt Löschwasser zu brennenden Gebäudeteilen?
  • Wo und wie müssen einzelne Bereiche mit hoher Brandgefahr von anderen Gebäudeteilen abgeschottet werden?
  • Wie sind die Stellflächen und Bewegungsräume für die Feuerwehr zu gestalten?
  • Wie sind Brandabschnitte einzuteilen?

Die Antwort auf diese Fragen hängt maßgeblich ab

  • von den eingesetzten Baustoffen und deren Brandverhalten.
  • vom Feuerwiderstand einzelner Bereiche und Bauteile.
  • von der Planung der Flucht- und Rettungswege für Menschen und Tiere im Brandfall.

Wie verhalten sich baulicher Brandschutz und anlagentechnischer Brandschutz zueinander?

Der anlagentechnische Brandschutz kann als ein Teil des baulichen Brandschutzes kategorisiert werden. Er bildet aber auch einen der drei Säulen des vorbeugenden Brandschutzes. Dazu zählen:

  • baulicher Brandschutz
  • anlagentechnischer Brandschutz
  • organisatorischer Brandschutz

Im anlagentechnischen Brandschutz geht es

  • um Brandschutzmaßnahmen in der technischen Gebäudeausstattung.
  • um Brandschutz durch technische Einrichtungen und Anlagen.

Die technische Gebäudeausstattung soll technische Anlagen vor Bränden und Brandschäden schützen.

Technische Einrichtungen und Anlagen für den Brandschutz sind anlagentechnischer Brandschutz im engeren Sinne. Sie gewährleisten über präventive und operative Maßnahmen bestimmte Brandschutzmaßnahmen. Typische Beispiele sind Brandschutzmelder, Entrauchungsanlagen und ähnliche Vorrichtungen. Diese anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen werden auch im baulichen Brandschutz relevant.

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Brandschutz erfordert den Einbau oder den Verzicht auf verschiedene Materialien, wie hier bei der Dämmung 

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Prüfung einer Brandschutzvorrichtung

Wie unterscheidet sich baulicher Brandschutz vom organisatorischen Brandschutz?

Baulicher Brandschutz legt Brandschutzmaßnahmen und technische Ausstattung mit Blick auf das Gebäude fest. Im organisatorischen Brandschutz geht es darum, wie sich Menschen im Brandfall verhalten und wer welche Aufgaben im Brandschutz wahrnimmt. Alarmpläne, Brandschutzordnungen im Betrieb und Brandschutzpläne sind wichtige Teile des organisatorischen Brandschutzes. Ebenso die personellen Verantwortlichkeiten beispielsweise in Gestalt eines Brandschutzbeauftragten.

Welche Bedeutung hat baulicher Brandschutz, wenn es um vorbeugende oder um abwehrende Brandschutzmaßnahmen geht?

Der bauliche Brandschutz ist die maßgebliche Säule der Brandschutzorganisation in Bauten und Gebäuden. Er umfasst insbesondere vorbeugende und mittelbare abwehrende Maßnahmen. Vorbeugende Aspekte werden beispielsweise durch die bauliche Ausstattung mit schwer brennbaren Materialien, Brandschutztüren und ähnlichen Vorrichtungen berücksichtigt. Zum abwehrenden Brandschutz können Einrichtungen gehören, die den Brand bekämpfen, wie etwa Sprinkleranlagen. Auch der Bewegungsraum, der für die Feuerwehr bei der Brandbekämpfung geschaffen wird, gehört nicht nur zum vorbeugenden, sondern auch zum abwehrenden Brandschutz.

Wo sind der bauliche Brandschutz und seine Aufgabenbereiche geregelt?

Entscheidende gesetzliche Grundlagen bilden die jeweiligen Landesbauordnungen der verschiedenen Bundesländer. Auf diese nehmen weitere Normen Bezug, wie unter anderem die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung zum Brandschutz.

Was sind besonders wichtige Maßnahmen im baulichen Brandschutz?

Vornehmliches Ziel im baulichen Brandschutz ist die Anordnung, Errichtung, Änderung oder Instandhaltung von baulichen Anlagen in einer Weise, die einer Brandentstehung und der Ausbreitung von Rauch/Feuer vorbeugt. Ebenso ist es wichtig, dass im Brandfall Menschen und Tiere gerettet werden können und effektive Löscharbeiten ermöglicht werden. Daraus folgen bestimmte Grundprinzipien:

  • Baustoffe dürfen nicht leicht entflammbar sein und sollten einen möglichst großen Feuerwiderstand haben.
  • An die Tragfähigkeit, den Abschluss von Räumen und den Wärmedurchlass sind bei wesentlichen Bauteilen bestimmte Anforderungen zu stellen.

Grundsätzlich sind Brände nach Möglichkeit auf kleinstem Raum zu halten. Deshalb gilt als eine Maxime des baulichen Brandschutzes das Abschottungsprinzip. Dabei wird durch bestimmte Vorrichtungen, wie Brandschutztüren, sichergestellt, dass Gebäudeteile, in denen es brennt, für einen gewissen Zeitraum von anderen Gebäudeteilen abgetrennt werden können. Dabei dürfen für eine bestimmte Zeit weder Feuer noch Rauch durch die Abschottung dringen.

In diesem Sinne wird das gesamte Gebäude in Brandabschnitte unterteilt. Die Einteilung in Brandabschnitte berücksichtigt, dass in verschiedenen Teilen eines Gebäudes eine unterschiedlich hohe Brandgefahr besteht. Sie ermöglicht es von Anfang an, das Abtrennen der Elemente in die Bauplanung einzubeziehen. Damit soll es möglich werden, im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes Brandherde für bestimmte Zeiträume zu isolieren. Bei der Abtrennung werden nichtbrennbare Brandwände eingeplant und zum Schutz von Rauch Rauchschutztüren und Rauchklappen konzipiert.

Was gilt für Flucht- und Rettungswege im baulichen Brandschutz?

Die Planung und Umsetzung von Flucht- und Rettungswegen in Bauten hat eine spezielle Bedeutung. Auf diesen Wegen sollen Menschen und Tiere in Sicherheit gebracht werden, wenn ein Feuer ausbricht. Im Einzelnen regeln die jeweiligen Landesbauordnungen und die Musterbauordnung (MBO) die speziellen Anforderungen. Selbst für kleinere Nutzungseinheiten, in denen etwa ein Aufenthaltsraum für Menschen vorhanden ist, müssen zwei getrennte Fluchtwege vorhanden sein. Ergänzende Regelungen setzt die Arbeitsstättenverordnung für bestimmte Betriebe. Die Rettungswege müssen gegebenenfalls über Treppen immer ins Freie führen. Die Länge eines Rettungsweges ist auf maximal 35 m, in einigen Bundesländern auch auf 40 m begrenzt. Flucht- und Rettungswege sind frei von Brandlasten zu halten. Reguläre und Sicherheitsbeleuchtung sind elementare Bestandteile der Rettungswege. An die Kennzeichnung der Fluchtwege sind besondere Anforderungen gestellt.

Wer darf bauliche Leistungen im vorbeugenden baulichen Brandschutz erbringen?

In bestimmten Bereichen mit besonders sicherheitsrelevanten Bauteilen dürfen nur bestimmte Fachkräfte Arbeiten in diesem Bereich ausführen, die nachgewiesenermaßen über Sachkunde und Erfahrung in den Brandschutzbereichen verfügen. Eine solche Voraussetzung kann bereits in der Bauartgenehmigung und auch durch Rechtsverordnung der jeweiligen obersten Bauaufsichtsbehörde im Bundesland festgelegt werden. Die Rechtsverordnungen können dabei auch bestimmte minimale Anforderungen an die Ausbildung der Fachkräfte stellen.

Zu den speziellen Bauteilen mit sicherheitsrelevanter Bedeutung zählen unter anderem:

  • Türen, Tore und Feuerschutzabschlüsse
  • Lüftung und Klimaanlagen
  • Klappen jeglicher Art, die verschiedene Bereiche miteinander verbinden
  • Abschaltungen für Rohre, Kabel und BMA
  • Verkleidungen von Installationen sowie Fugen
  • Trockenbaukonstruktionen etwa bei Wänden, Decken und Installationsschächten
  • Entrauchungskanäle, Lüftungskanäle und Kanäle für die elektrische Verkabelung
  • Brandschutzfugen, Brandschutzglas, Sprinkleranlagen, Brandschutzputze, Brandschutzisolierungen sowie Brandschutz für spezielle Materialien (insbesondere Stahl oder Holz)

Es gibt in diesem Bereich eine spezielle Weiterbildung zur IHK-Brandschutzfachkraft, die den Anforderungen des § 16 MBO genügt.

Welche Bedeutung haben DIN- und EN-Normen im baulichen Brandschutz?

Wenn es um Rettungsmaßnahmen im Detail geht, die den baulichen Brandschutz in der Praxis umsetzen, sind verschiedene DIN- und EN-Normen maßgeblich. Sie geben den technischen Standard vor, der in dem jeweiligen Bereich gilt. Beispielsweise regelt eine DIN-Norm die Gestaltung der Feuerwehrzufahrt. Eine andere beschäftigt sich mit Gefahrensignalen. Einige weitere mit Rauchschutztüren und -klappen.

Wer prüft den baulichen Brandschutz in Gebäuden?

Zum einen prüft die zuständige Bauaufsichtsbehörde über ihre Brandschutzvertreter regelmäßig und vor allem auch in der Bauphase den baulichen Brandschutz. Hierzu findet jedes Mal eine Brandschutzbegehung vor Ort in dem jeweiligen Gebäude statt. Dazu wird ein Protokoll erstellt, und es entsteht ein Bericht. Bei Mängeln im baulichen Brandschutz wird dem jeweiligen Gebäudeeigentümer aufgegeben, diese Mängel zu beheben. Brandschutzbegehungen finden in regelmäßigen Abständen auch bei Bestandsgebäuden statt. Insbesondere werden sie außerdem wieder relevant, wenn eine Änderung bei Bauten vorgenommen wird. Ändern können sich auch die gesetzlichen Vorgaben im baulichen Brandschutz. Die regelmäßigen Prüfungen der Brandschutzaufsichtsbehörde dienen ebenso dazu, den jeweiligen aktuellen gesetzlichen Standard in Bestandsbauten zu etablieren.

Intern wird in Unternehmen ein Brandschutzbeauftragter ernannt. Baulicher Brandschutz ist mit der Bauphase nicht abgeschlossen. Das Brandschutzkonzept, die Brandschutzeinrichtungen und auch der organisatorische Ablauf im Brandfall müssen ständig überprüft werden. Technische Anlagen müssen auf Funktionsfähigkeit geprüft und gegebenenfalls instand gehalten werden. Die jeweiligen Anlagen und Brandschutzvorrichtungen sind selbst von Herstellerseite mit Plaketten ausgestattet, die regelmäßige Prüftermine festlegen. Der Brandschutzbeauftragte muss über die entsprechende Sachkunde verfügen. Dies kann durch Weiterbildung eines Mitarbeiters im Unternehmen gewährleistet werden. Es kann auch ein externer Dienstleister mit den Prüfungsaufgaben beauftragt werden.

Die Bedeutung der Dokumentation im baulichen Brandschutz

Eine angemessene Dokumentation ist Teil der gesamten Aufgabe im baulichen Brandschutz. Zur Dokumentation gehört das gesamte Brandschutzkonzept, die regelmäßige Überprüfung und Wartung von Brandschutzanlagen, Dokumente und Prüfberichte der Bauaufsichtsbehörde und vieles mehr. Auch interne Brandschutzbegehungen müssen durch entsprechende Protokolle dokumentiert werden. Bauaufsichtsbehörden können und werden die Dokumentation im baulichen Brandschutz überprüfen.

Der Verantwortliche im baulichen Brandschutz - der Gebäudeeigentümer/ Bauherr und seine Beauftragten - dokumentiert nicht nur die einzelnen Maßnahmen im baulichen Brandschutz. Er weist auf diese Weise auch nach, dass er die Brandschutzaufgaben erfüllt.

Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen im baulichen Brandschutz

Baulicher Brandschutz ist Sache des Gebäudeeigentümers/Bauherrn. Er beauftragt weitere Personen mit einzelnen Aufgaben wie unter anderem Architekten, Bauleiter oder Sonderexperten für bestimmte Bauten. Auch ein Mitarbeiter des Betriebes kann als Brandschutzbeauftragter im internen Bereich tätig werden. Durch diese teilweise Delegation befreit sich der Bauherr/Gebäudeeigentümer nicht von der Gesamtverantwortung. Er muss bei der Auswahl anderer Personen die notwendige Sorgfalt walten lassen und trägt die Letztverantwortung für die Einhaltung der jeweiligen Brandschutzvorschriften. Auch deshalb ist eine angemessene Dokumentation im baulichen Brandschutz unverzichtbar. Sie ermöglicht dem Bauherrn/Verantwortlichen eine Haftungsentlastung im Ernstfall. Die Haftungsgefahr ist im Brandschutz besonders hoch. Kommt es im Kontext eines Brandes zu Personen- und Sachschäden, sind immer auch Versicherer beteiligt. Sie werden sehr genau untersuchen, ob erforderliche Maßnahmen im baulichen Brandschutz eingehalten worden sind. Das ist die zivilrechtliche Seite der Brandschutzverantwortlichkeit. Gerade bei Personenschäden drohen dem Bauherrn/Gebäudeeigentümer darüber hinaus strafrechtliche Sanktionen, wenn er sich nicht entlasten kann.

Baulicher Brandschutz - konforme Maßnahmen und Dokumentation dienen der Haftungsentlastung

Eigentümer von Gebäuden, Verwalter, Facility-Manager und Bauherrn sollten das Thema baulicher Brandschutz unbedingt ernst nehmen. Dabei bietet die digitale Dokumentation über eine moderne Dokumentations-Software wie von KEVOX die Gewähr dafür, dass die Erfüllung der Brandschutzaufgaben und die rechtliche Konformität jederzeit gerichtsfest sowie geschützt vor Untergang im Zugriff ist. Eine digitale Dokumentationslösung erleichtert die professionelle Erfüllung aller Aufgaben im baulichen Brandschutz. Die Software hält Formulare, Muster, Berichtsentwürfe, Pläne, Konzepte und alle anderen wichtigen Dokumente im baulichen Brandschutz bereit. Sie ermöglicht es, Vor-Ort-Begehungen mit einer Fotodokumentation angemessen zu dokumentieren. Sie weist nach, dass in regelmäßigen Zeitabschnitten geprüft, gewartet und erneuert wurde. Die Software kann selbstständig an anstehende Prüftermine erinnern. Die Kommunikation mit Dienstleistern und internen Brandschutzbeauftragten wird effektiv sowie präzise.

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