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Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen beraten und unterstützen unter anderem das Management des Unternehmens im Bereich Arbeitsschutz. Die Aufgaben sind vielfältig. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen in einem Betrieb ein oder mehrere bestellt werden. Sie verfügen über spezielle Kenntnisse im Bereich des Arbeitsschutzes, die sie sich durch Weiterbildung und ständige Aktualisierung ihrer Kenntnisse aneignen. Kennzeichnend für die Position ist auch die Nähe zu den Beschäftigten. Anders als externe Sicherheitsfachkräfte ist der oder die Sicherheitsbeauftragte in das Unternehmen integriert und wird ehrenamtlich tätig.

Was ist ein Sicherheitsbeauftragter und welche Aufgaben, Rechte und Pflichten hat er?

Die Begriffe Sicherheitsbeauftragter und Arbeitsschutzbeauftragte werden häufig als Synonym genutzt. Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" legt die grundsätzlichen Aufgaben- und Einsatzbereiche fest. Auch § 22 SGB VII regelt die Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten. Die zentrale Aufgabe ist, dass sie das Management des Unternehmens, Führungskräfte allgemein, den Betriebsarzt, Kollegen und Fachkräfte für Arbeitsschutz dabei unterstützen, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, Unfälle sowie Berufskrankheiten zu vermeiden.

Ein Sicherheitsbeauftragter nimmt Pflichten und Aufgaben vor allem in diesen Bereichen wahr:

  • Er achtet auf den Zustand und die Nutzung von Schutzeinrichtungen.
  • Er achtet auf den Zustand persönlicher Schutzausrüstungen und deren sachgemäße Benutzung.
  • Er meldet sicherheitstechnische Mängel an Führungskräfte.
  • Er beseitigt kleinere Mängel, wie beispielsweise eine Stolperfalle, selbst.
  • Er informiert andere Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Einrichtungen und Maschinen.
  • Er sorgt für die Weitergabe wichtiger Informationen im Arbeitsschutz an neue Kollegen.
  • Er nimmt an Betriebsbegehungen/Prüfterminen von Arbeitsschutzbehörden teil.
  • Er führt das Arbeitsmittelverzeichnis.
  • Er nimmt an Untersuchungen von Berufskrankheiten teil.
  • Er ist Teilnehmer des betrieblichen Arbeitsschutzausschusses.
  • Er unterstützt den Aufbau und die Pflege eines Arbeitsschutzmanagementsystems.

Welche Qualifikationen haben Sicherheitsbeauftragte?

Der Sicherheitsbeauftragte ist im Bereich des Arbeitsschutzes keine eigene Berufsbezeichnung. Es handelt sich vielmehr um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die unmittelbar am Arbeitsplatz wahrgenommen wird. Wer als Sicherheitsbeauftragter bestellt wird, muss über besondere Kenntnisse im Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit verfügen. Diese eignet er sich durch eine spezifische Ausbildung an und hält sie durch regelmäßige Weiterbildung auf dem neuesten Stand. Der Arbeitgeber muss ihm die Möglichkeit geben, sich im Bereich Arbeitsschutz aus- und fortzubilden. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die genau vorschreiben würde, wie die Aus- und Fortbildung aussehen muss. Verschiedene Anbieter sind hier als akkreditierte Zertifizierungsstellen aufgestellt und bieten personalzertifizierte Aus- und Weiterbildungen an.

Mit welchen Ausbildungs- und Lerninhalten muss sich ein Sicherheitsbeauftragter auseinandersetzen?

Um seine Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter erfüllen zu können, erwirbt er vertiefte Kenntnisse in allen Bereichen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit. Dabei geht es speziell um Unfallverhütung und die Vermeidung berufsbedingter Erkrankungen. Es ist vor allem wichtig, dass er bei seiner ehrenamtlichen Tätigkeit grundsätzliche Gefahren und Mängel in der Arbeitssicherheit selbst erkennen kann. Außerdem muss er in der Lage sein, seine Kenntnisse an die anderen Mitarbeiter weiterzugeben.

Typische Prüfungsfragen bei der Aus- und Fortbildung Sicherheitsbeauftragte könnten beispielsweise lauten:

  • Für wen gelten im Unternehmen Unfallverhütungsvorschriften?
  • Wer trägt die Verantwortung im Betrieb für die Arbeitssicherheit?
  • Ein Mitarbeiter in der Produktion kommt angetrunken zur Arbeit. Was muss die Führungskraft jetzt tun?

Wer trägt die Kosten für die Aus- und Fortbildung des Sicherheitsbeauftragten?

Diese Kosten trägt das Unternehmen. Für eine Erstschulung betragen diese etwa zwischen 600-700 EUR je nach gewählter Ausbildungsstelle. Hierzu können Kosten für eine auswärtige Unterbringung und eine Anreise kommen. Der Sicherheitsbeauftragte muss seine Kenntnisse in regelmäßigen Zeitabschnitten auffrischen. Die Unfallversicherung schreibt hier vor, dass mindestens nach 3-5 Jahren eine Fortbildung erfolgen muss. Wie bei allen Fragen rund um den Sicherheitsbeauftragten sollte jeweils eine Abstimmung mit dem Unfallversicherungsträger stattfinden.

Wie ist die rechtliche Position ausgestaltet?

Der Sicherheitsbeauftragte hat eine unterstützende und beratende Funktion. Das bedeutet im Einzelnen:

  • Er darf seinen Kollegen keine Weisungen erteilen.
  • Er hilft und berät.
  • Er hat eine Vorbildfunktion für andere Mitarbeiter in arbeitsschutzrechtlichen Fragen.
  • Anderen Mitarbeitern begegnet er auf einer gleichgeordneten Ebene.
  • Es liegt an ihm, sicherheitstechnische Probleme sowie Mängel im Arbeitsschutz als Erster zu erkennen und zu melden.
  • Es ist auch seine Aufgabe, daraufhin zu wirken, dass Mängel im Arbeitsschutz beseitigt werden.
  • Er fungiert als Ansprechpartner für andere Mitarbeiter, wenn es um Arbeitsschutz geht.

Charakteristisch für seine gesamte Tätigkeit ist es, dass er sich fachlich, zeitlich und räumlich in der Nähe anderer Mitarbeiter befindet. Aufgrund seiner Vertrauensstellung und einer Position auf Augenhöhe zu anderen Mitarbeitern, sollte er möglichst kein Vorgesetzter sein. Prinzipiell kann jeder Mitarbeiter die ehrenamtliche Tätigkeit mit einer entsprechenden Aus- und Fortbildung wahrnehmen.

Genießen Sicherheitsbeauftragte einen besonderen Kündigungsschutz?

Gemäß § 22 Abs. 3 SGB VII darf der Sicherheitsbeauftragte bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Hier ist ein relativer Kündigungsschutz festgelegt. Sie dürfen nicht wegen Handlungen oder Entscheidungen in pflichtgemäßer Ausübung ihres Amtes gekündigt werden. Um Missverständnissen vorzubeugen, sei nochmals betont, dass es dabei nicht um einen Sonderkündigungsschutz geht.

Wie unterscheiden sich Sicherheitsbeauftragte von Fachkräften für Arbeitssicherheit?

Beide werden im Umfeld von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit tätig. Fachkräfte für Arbeitssicherheit - eine andere Bezeichnung ist Sicherheitsfachkräfte - haben eine bestimmte Ausbildung. Beispielsweise sind sie Techniker, Meister oder Sicherheitsingenieure. Sie sind der Betriebsleitung direkt unterstellt und unterstützen von dort aus die betrieblichen Führungskräfte bei Unfallverhütung und Arbeitsschutz. Bei der fachkundigen Beratung können sich die Aufgabenbereiche eines Sicherheitsbeauftragten und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit überschneiden. § 6 Arbeitssicherheitsgesetz definiert die Aufgabenbereiche der Sicherheitsfachkräfte exakt. Der große Unterschied zwischen beiden Sicherheitsexperten besteht darin, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit von der Unternehmensleitung als Stabsstelle wirken, während der Sicherheitsbeauftragte ehrenamtlich tätig wird.

Wann muss ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?

Die DGUV Vorschrift 1 legt die Grundlage für die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen fest.

Nach § 20 Abs. 1 in dieser Vorschriftengruppe muss ein Unternehmen, das regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte hat, einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Deren Anzahl bestimmt sich nach den Bedingungen im Unternehmen mit Blick auf die Arbeitsumgebung, die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsorganisation. Ob einer oder mehrere Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, richtet sich nach

  • den speziellen, in diesem Unternehmen bestehenden Unfall- sowie Gesundheitsgefahren.
  • der Sicherstellung einer räumlichen, zeitlichen und sachlichen Nähe zu den Beschäftigten.
  • der Anzahl der Mitarbeiter.

In Zweifelsfragen zur Bestellungspflicht und zur Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen sollte eine Abstimmung mit dem Unfallversicherungsträger gesucht werden.

Wer bestellt den Sicherheitsbeauftragten und wie muss er bestellt werden?

Ein Sicherheitsbeauftragter wird schriftlich durch die Unternehmensführung bestellt. Bei der Bestellung muss der Betriebsrat/Personalrat beteiligt werden. Die Schriftform bei der Bestellung ist gesetzlich zwar nicht vorgesehen, wird aber dringend empfohlen, um Unklarheiten über die Person des Sicherheitsbeauftragten von vornherein zu beseitigen.

Er ist nicht auf eine bestimmte Zeit an sein Ehrenamt gebunden. Seine Tätigkeit erfolgt auf rein freiwilliger Basis. Er kann jederzeit das Amt niederlegen. Die Unfallversicherung hält Vordrucke für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten bereit.

Haftet ein Sicherheitsbeauftragter?

Sicherheitsbeauftragte werden ehrenamtlich beratend, vermittelnd und unterstützend tätig. Da sie keine Weisungsbefugnis haben, haften sie weder zivilrechtlich noch strafrechtlich für ihre Handlungen/Unterlassungen im Rahmen ihres Amtes.

Ist für die Arbeit eine bestimmte wöchentliche Arbeitszeit festgelegt?

Grundsätzlich muss das Unternehmen dem Sicherheitsbeauftragten den Zeitraum zur Verfügung stellen, den er zur Ausübung seines Amtes benötigt. Demnach ist er in seinen Pflichten und Aufgaben zeitlich nicht festgelegt. Dennoch ist zu berücksichtigen, dass es sich hier um ein Ehrenamt handelt, sodass die zeitliche Beanspruchung individuell je nach den Bedingungen im Unternehmen verhältnismäßig sein sollte. Obwohl die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragte sich teilweise mit den Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitsschutz überschneiden können, sind sie im Vergleich mit den Fachkräften nur in einem Ehrenamt aktiv.

Ist Brandschutz eine Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten?

Brandschutz kann und wird im Regelfall allgemein die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz tangieren. Hier kommen dem Sicherheitsbeauftragten die bereits genannten Aufgaben und Pflichten zu. Der komplexe Brandschutz selbst ist aber keine fachliche Aufgabe. Hier gibt es Brandschutzbeauftragte, die über eine gesonderte Expertise in diesem Bereich verfügen.

Fazit: Eine wichtige ehrenamtliche Tätigkeit im Unternehmen

Trotz fehlender Weisungsbefugnis und der ehrenamtlichen Ausgestaltung dieses Amtes, nehmen die Aufgaben in Unternehmen einen angemessenen Raum ein. Sie sind wichtig, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Hier ist ein Sicherheitsbeauftragter insbesondere eine wichtige Schnittstelle zwischen Management und Mitarbeitern im Bereich des Arbeitsschutzes.

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