Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung im Krankenhaus

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Mitarbeiter in einem Krankenhaus sind vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt. Physisch und psychisch. Psychisch durch Schichtdienst und Personalknappheit. Physisch durch die oft grenzwertige Beanspruchung in der Pflege der Kranken. Dazu kommt die Gefährdung durch Viren und Keime im Krankenhaus. Das Arbeitsschutzgesetz stellt zwar grundsätzlich die Rechte der Mitarbeiter sicher, die erhöhte Gefährdung im Krankenhaus macht aber darüber hinausgehende Maßnahmen notwendig. 

Welche Verantwortung hat die Klinikleitung?

Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden Arbeitsschutzmaßnahmen trägt grundsätzlich die Klinikleitung. Sie beauftragt zu ihrer Vertretung einen Verantwortlichen für Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung im Krankenhaus. Aus der Verantwortung ergibt sich die Haftung für den Krankenhausunternehmer und die Geschäftsleitung. Gegen privatrechtliche finanzielle Ansprüche werden die Verantwortlichen sich deshalb versichern. Bei grob fahrlässigem Vernachlässigen ihrer Pflichten können sie strafrechtlich belangt werden.

Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung im Krankenhaus erstellt?

Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung geht allen Maßnahmen zum Arbeitsschutz im Krankenhaus voraus. In die Gefährdungsbeurteilung fließen alle relevanten Aspekte einer möglichen Gefährdung ein:

  • Personengruppen: z.B. nach Alter, Behinderungen, Vorerkrankungen, Bildung
  • Bereiche: z.B. Operationssäle, Technik, Lager, Fahrdienst, Gartenanlagen
  • Betriebliche Situation: Personalnot, epidemische Lage, Streik, Brand
  • Biostoffe: Viren, Bakterien, Pilze
  • Gefahrstoffe: Desinfektionsmittel, Arzneimittel, medizinische Gase
  • Arbeitsmittel und Anlagen: z.B. Fahrzeuge, Patientenlifter, medizinische Instrumente
  • Strahlung: Röntgenstrahlen, Elektronenstrahlung, Nuklearmedizin,
    Magnetresonanztomografie, Laserverfahren

Für jede erkannte Gefährdung muss eine angemessene Vorsorge bzw. Reaktion definiert werden. Für die Gefährdungsbeurteilung durch Strahlung wird ein gesonderter Strahlenschutzbeauftragter benannt.

Wer ist an der Gefährdungsbeurteilung beteiligt?

Es ist unabdingbar, dass bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Krankenhaus alle Personen beteiligt werden, die Sachkenntnisse für die diversen Bereiche, Stoffe und Strahlungen besitzen. Neben dem Betriebsrat sind das die Beauftragten für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, die laut Arbeitssicherheitsgesetz den Arbeitssicherheitsausschuss bilden. Aber auch Fachleute, die diesem Ausschuss nicht angehören, sollten für Detailfragen hinzugezogen werden, um eine möglichst umfassende Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung zu haben.

Welche gesetzlichen Regeln und welche Vorschriften der Versicherungsträger sind zu beachten?

In eine erschöpfende Gefährdungsbeurteilung fließen auch die technischen Regeln für Gefahrstoffe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein sowie die zahlreichen Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beachtung dieser Regeln und Vorschriften ist deshalb wichtig, weil nur so Schadensersatzansprüche von Geschädigten und Leistungsverweigerung der Versicherungen zu vermeiden sind.

Fallstudie: "Digitalen 

Dokumentation im Krankenhaus – Sicherheit smart erhöhen" 

Lesen Sie, wie das Krankenhaus Prignitz die digitale Dokumentation nutzt, um alle Gebäude hinsichtlich des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Brandschutzes zu betreuen.


Maßnahmenkatalog im Anschluss an die Gefährdungsbeurteilung 

Aus der Beurteilung der Gefährdungen ergibt sich die Notwendigkeit für bestimmte Maßnahmen zu ihrer Kontrolle und Abwehr. Diese Maßnahmen können in Form von Betriebsanweisungen oder Verhaltensregeln getroffen werden. Sie enthalten u.a.

  • Ort
  • Verantwortliche
  • Termine
  • Überprüfungen der Wirksamkeit
  • Prüfprotokolle

In die diversen Maßnahmen sind alle Mitarbeiter des Krankenhauses eingebunden und zur Mitwirkung verpflichtet. Für leitende Mitarbeiter gilt dabei eine entsprechend ihrer Position erhöhte Verantwortung.

Warum müssen die Arbeitsschutzmaßnahmen immer wieder aktualisiert werden?

Die Arbeitsschutzmaßnahmen sind fortlaufend dem jeweiligen Stand von Technik, Hygiene und Arbeitswissenschaft anzupassen. Darüber hinaus erfordert jede Veränderung in den betrieblichen Abläufen eine Überprüfung der bestehenden Maßnahmen. Das kann insbesondere bei Umbauten und Neuorganisationen der Fall sein. Aber auch das gehäufte Auftreten von Unfällen, der Einsatz neuer Geräte und die Änderung von Vorschriften und Gesetzen machen Anpassungen der bestehenden Maßnahmen unumgänglich.

Warum ist die Dokumentation wichtig?

Eine besondere Rolle kommt der Dokumentation aller Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Gefährdungsbeurteilung im Krankenhaus zu. Diese sollte digital erstellt werden und alle Möglichkeiten digitaler Kommunikation wie Grafiken, Fotos, Videos und Audios nutzen. Sie sollte transparent allen Beteiligten und Betroffenen zugänglich gemacht werden und offen für Ergänzungsvorschläge sein. Die regelmäßige Teilnahme von Mitarbeitern an Unterweisungen und Übungen zum Arbeitsschutz, wie z.B. die Unterweisung zu Leitern und Tritte, wird durch die Unterschrift der Teilnehmer festgehalten.

Neben der internen transparenten Kommunikation dient die Dokumentation nach außen dem Nachweis von Plänen und Schulungen zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und Versicherungsauflagen. Auch die regelmäßige Sicherheitsbegehung, wie z.B. die Prüfung von Türen und Toren, Leitern und Tritten oder Feuerlöschern, zur Feststellung von Mängeln wird dokumentiert.

Welche Schwerpunkte hat der Maßnahmenkatalog, der sich aus der Gefährdungsbeurteilung im Krankenhaus ergibt?

Der grundsätzlichen Erfassung aller Gefährdungen, die in einem Krankenhaus zu beachten und zu beurteilen sind, folgt eine Einschätzung ihres Bedrohungspotentials. Daraus ergeben sich Schwerpunkte, denen die besondere Aufmerksamkeit der Verantwortlichen gelten muss.

Folgende Schwerpunkte drängen sich dabei auf:

Die diversen Biostoffe, denen in einem Krankenhaus jeder mehr oder weniger ausgesetzt ist.
Hier gilt es, durch bauliche Maßnahmen die Verbreitung von Keimen möglichst zu verhindern oder zumindest einzudämmen. Das ist möglich durch den Einsatz von antibakteriellen Materialien, wo immer direkte Berührungen unvermeidlich sind. Darüber hinaus muss natürlich mit hochwirksamen Desinfektionsmitteln immer wieder für Keimfreiheit gesorgt werden.

Gefährliche betriebliche Situationen wie eine epidemische Lage oder der Ausbruch eines Brandes.
In solchen aktuellen Situationen, vor allem bei Brand, treten alle anderen Gesichtspunkte zurück und der Fokus richtet sich auf die Bekämpfung der unmittelbaren Gefahr. Eine wirksame Bekämpfung aber ist nur möglich, wenn das Krankenhaus durch Notfallpläne darauf optimal vorbereitet ist.

Die Gefahrstoffe, die in einem Krankenhaus allgegenwärtig sind.
Das sind durchaus auch die Desinfektionsmittel selbst, die Allergien und Verätzungen auslösen können. Dazu kommen Arzneimittel, deren Aufbewahrung und Verbrauch streng kontrolliert werden muss. Auch die verschiedenen Gase, die im Krankenhaus zum Einsatz kommen, können Mitarbeiter und Patienten gefährden. Solche Gase sind u.a.

  • Lachgas
  • Xenon
  • Sauerstoff
  • Stickstoffmonoxyd
  • Kohlendioxid
  • Helium

Der Umgang mit diesen medizinischen Gasen unterliegt strengen Vorschriften, deren Einhaltung unbedingt sichergestellt werden muss.

Strahlung.
Der Einsatz von bildgebenden Verfahren ist im heutigen Krankenhaus nicht mehr wegzudenken. Auf ihnen beruhen die meisten Diagnosen. Sie alle sind verbunden mit unterschiedlich starken Strahlenbelastungen. Die stärkste Belastung ist auf den Einsatz von Röntgenstrahlen zurückzuführen. Aber auch die Magnetresonanztomographie oder MRT belasten Personal und Patienten mit Strahlung.

Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung definieren den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen Maßnahmen zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung erfolgen müssen. Das verpflichtet den jeweiligen Strahlenschutzverantwortlichen eines Krankenhauses, die notwendigen Maßnahmen in seinem Hause dementsprechend bestmöglich zu organisieren.

Zu den ionisierenden Strahlen kommen noch nuklearmedizinische Verfahren wie Szintigrafie, die Positronen-Emissions-Tomografie und die Singlephotonen-Emissions- Computertomographie. Ohne Nebenwirkungen ist dagegen die Sonographie.

Neben diesen hauptsächlich für die Diagnose eingesetzten Bestrahlungsverfahren gibt es noch Strahlen, die in der Therapie zum Einsatz kommen. Die Nuklearmedizin bedient sich z.B. der Radiojodtherapie bei Schilddrüsenerkrankungen, bei der Gamma-Strahlen angewendet werden. Harmloser sind Behandlungen mit Infrarot- und UV-Strahlung sowie Mikrowellen.

Auch beim Einsatz von Laserstrahlen kann es zu Gefährdungen kommen, die durch die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung und die Technische Regel optische Strahlung (TROS) eingegrenzt werden sollen.

Aus dem Vorstehenden wird leicht ersichtlich, dass Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung im Krankenhaus sehr umfangreich sind. Eine akribische Erfassung aller Bereiche, Personengruppen und Stoffe ist dennoch zwingend notwendig. Den Überblick verschafft eine durchdachte digitale Erfassung aller Pläne und Maßnahmen von Anfang an. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz wiegt im Krankenhaus besonders schwer und erfordert eine sorgfältige Dokumentation. Nur so können die Verantwortlichen sich gegen eventuelle Inanspruchnahme absichern.

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