Brandschutz in Werkstätten | KEVOX Blog

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Immer wieder kommt es zu Bränden in Werkstätten, da hier eine erhöhte Brandgefahr vorliegt. Daher muss sorgfältig auf alle Aspekte des vorbeugenden Brandschutzes geachtet werden. Grundlegend ist hier die räumliche Trennung der verschiedenen Aufgaben in der Werkstatt, damit sichergestellt ist, dass Zündquellen weit weg von brennbaren Stoffen platziert sind. Ebenso gehört dazu die notwendige Brandschutzunterweisung, wodurch der Arbeitgeber seinen Beschäftigten einen Überblick über das richtige Verhalten im Brandfall ermöglicht, um damit Fehlverhalten vorzubeugen und im Ernstfall Schlimmeres noch zu vermindern. Die richtige Wahl und die notwendige Anzahl der Feuerlöscher sind weitere wichtige Aspekte. Alle erforderlichen Anforderungen zusammengefasst in der Brandschutzdokumentation, bilden einen umfassenden vorbeugenden Brandschutz in Werkstätten, der essenziell für einen erfolgreichen Betrieb ist. Erst wenn alle Kriterien erfüllt sind, ist der Brandschutz in Werkstätten erfolgreich und kann in den entscheidenden Momenten helfen, Leben zu retten und große Schäden zu vermeiden.

Wie häufig entstehen Brände in Werkstätten?

Brände in Werkstätten sind leider keine Seltenheit, da alle Werkstätten in der Regel eine hohe Brandlast aufweisen, also Materialien, die eine schnelle Brandausbreitung begünstigen. Dazu zählen neben Fahrzeugen auch brennbare Stoffe wie Kraftstoff, Motor- und Hydrauliköl oder Bremsflüssigkeit.

Was sind die häufigsten Gründe für Brände in Werkstätten?

Die häufigsten Gründe für Brände in Werkstätten sind:

  • unsachgemäßer Umgang mit Arbeitsmitteln, Einrichtungen, Stoffen und Gemischen;
  • fehlende Unterweisung der Beschäftigten;
  • mangelndes Gefahrenbewusstsein beim Umgang mit Gefahrstoffen und Zündquellen;
  • fehlerhafte oder überlastete elektrische Anlagen und Betriebsmittel sowie
  • mangelnde Wartung und Instandhaltung.

Welche Zündquellen gibt es?

In einer Werkstatt können folgende Zündquellen vorhanden sein:

  • Schweißarbeiten;
  • Elektrostatische Aufladungen;
  • Funkenbildung durch elektrische Anlagen;
  • Gebrauch von funkenreißenden Werkzeugen

und z.B. an:

  • heißen Außen- und Innenflächen von Gas-, Kohle-, Öl- und Elektroheizöfen;
  • Elektrospeicheröfen und
  • offenem Feuer (z.B. durch Rauchen).

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Was umfasst alles den Brandschutz in Werkstätten?

Die optimalen Brandschutzmaßnahmen für eine Werkstatt sind abhängig von der konkreten Brandgefährdung. Diese kann sich je nach vorhandenen brennbaren Stoffen und Zündquellen unterscheiden, i. d. R. liegt aber in Werkstätten stets eine erhöhte Brandgefährdung vor. Der Brandschutz in Werkstätten sollte konkret die drei Themenbereiche des vorbeugenden Brandschutzes umfassen:

  • baulichen;
  • anlagentechnischen und
  • organisatorischen Brandschutz.

Was muss bei dem baulichen Brandschutz beachtet werden?

Prinzipiell beschreibt der bauliche Brandschutz in Werkstätten vor allem die funktionale räumliche Trennung der Fläche. So trennen sich Gefahrenstoffe von Zündquellen, wie beispielsweise Schleifmaschinen, Benzin oder heißen Katalysatoren.

Was beinhaltet der anlagentechnische Brandschutz in Werkstätten?

Im anlagentechnischen Brandschutz in Werkstätten handelt es sich primär um Geräte und Produkte, die einen potenziellen Brand bekämpfen und vorbeugen. So ist die Installation von Feuermeldern aus gutem Grund gesetzlich vorgegeben. Für den Fall, dass es doch zu einem Feuer kommt, dienen Feuerlöscher und Wandhydranten im Innen- und Außenbereich zur Brandbekämpfung. Außerdem sollten ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen wie Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen oder Feinsprühlöschanlagen angebracht werden.

Welche Besonderheiten umfasst der organisatorische Brandschutz?

Zuletzt gibt es noch den organisatorischen Brandschutz, welcher vor allem Verhaltensvorschriften für die Mitarbeiter beinhaltet. So gilt generelles Rauchverbot für alle sich auf dem Gelände befindenden Personen. Außerdem ist der Arbeitgeber zu einer jährlichen Brandschutzunterweisung verpflichtet und muss mindestens 5% seiner Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden.

Welche Brandschutzvorschriften gibt es in Werkstätten? 

Es gibt eine Vielzahl von Brandschutzvorschriften für eine Werkstatt. Dazu zählen vor allem:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ASR A2.2 und ASR A2.3)
  • DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182)
  • Arbeitsschutzgesetz §10
  • Technisches Regelwerk von Gefahrstoffen (TRGS400/800).

Die Vorschriften fordern neben einer ausreichenden Anzahl von Löscheinrichtungen, wie z. B. Feuerlöscher, auch die Stellung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern sowie regelmäßige Brandschutzunterweisungen für alle Mitarbeiter.

Welche Feuerlöscher sollten in Werkstätten genutzt werden? 

Für einen erfolgreichen Brandschutz in Werkstätten ist der richtige Feuerlöscher elementar. Für den Innenbereich sollte ein Schaumfeuerlöscher gewählt werden. Dieser ist geeignet für Brände der Brandklassen A und B und die Löschrückstände lassen sich einfach wieder entfernen.

Für den Außenbereich sollte ein ABC-Pulverlöscher Anwendung finden. Dieser ist geeignet für Brände der Brandklassen A, B und C und bietet Frostsicherheit bis zu -30°C.

Was sind die Entscheidungskriterien für den Feuerlöscher? 

Die Entscheidungskriterien für die Feuerlöscher sind die benötigten Brandklassen, denn die bestimmen die Löschmittelwahl. In der Werkstatt sind insbesondere Brände der Brandklasse A oder B wahrscheinlich. Brandklasse A bezieht sich auf feste Stoffe organischer Natur, wie beispielsweise Holz, Papier und Autoreifen. Die Brandklasse B hingegen beschreibt Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen wie Benzin, Ölen und Lacken. Falls das Risiko besteht, dass Gase brennen können, empfiehlt sich der ABC-Pulverlöscher.

Unabhängig vom Löschmittel, der Anzahl der Löschmitteleinheiten und des Betriebes muss jeder Feuerlöscher spätestens alle zwei Jahre gewartet werden.

Wie viele Feuerlöscher sollten vorhanden sein? 

Die erforderliche Anzahl der geeigneten Feuerlöscher in der Grundausstattung richtet sich nach Brandgefährdung, Grundfläche und dem Löschvermögen eines Feuerlöschers. Für die Berechnung der bereitzustellenden Anzahl von Feuerlöschern ist entsprechend der Technischen Regel für Arbeitsstätten Kapitel 5 der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ das Löschvermögen maßgeblich. Da das Löschvermögen nicht additionsfähig ist, wurde die Hilfsgröße „Löschmitteleinheit“ (LE) eingeführt (siehe dazu ASR A2.2 Tabelle 3, Seite 9). Die Zuordnung des Löschvermögens eines Feuerlöschers zu den Löschmitteleinheiten ist in der ASR A2.2 Tabelle 2 Seite 6 dargestellt.

Für die Grundausstattung werden im Regelfall nur Feuerlöscher angerechnet, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen. Bei einer Grundfläche bis zu 50 Quadratmetern muss ein Feuerlöscher mit 6 LE ausgestattet sein. Verfügt der Betrieb über eine Fläche von 100 Quadratmetern sind es 9 LE.

Werden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung Bereiche mit erhöhter Brandgefährdung festgestellt, sind zusätzliche Maßnahmen festzulegen, um Entstehungsbrände schneller erkennen und bekämpfen zu können. Eine Maßnahme neben dem Ausrüsten von Bereichen mit Brandmeldeanlagen ist z.B. die Erhöhung der Anzahl der geeigneten Feuerlöscher. Gemäß Kapitel 6.1 Tabelle 4 (unter Nr. 4) der ASR A2.2 sind Werkstätten Bereiche mit erhöhter Brandgefährdung. Folglich ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich, aus der sich die weiteren Maßnahmen zur Grundausstattung ergeben, wie die Erhöhung der Anzahl der Feuerlöscher. Konkrete Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung sind in Kapitel 6 der ASR A2.2 beschrieben.

Wie viele Feuerlöscher Sie mit entsprechenden notwendigen Löscheinheiten tatsächlich benötigen, können Sie unter Kapitel 5.2 der ASR A2.2  konkret nachlesen.

Wo sollten sie aufzufinden sein? 

Grundlegende Kriterien für die Standortwahl der Feuerlöscher sind vor allem:

  • gute Sichtbarkeit und ständige Erreichbarkeit;
  • zentrale Position, wie zum Beispiel in Fluren, Treppenhäusern und Fluchtwegen;
  • maximale Länge des Laufwegs ist 20m bei normaler Brandgefahr, 10m bei erhöhter Brandgefahr;
  • Kennzeichnung durch Hinweisschild “F001” (Feuerlöscher) gem. ASR A1.3.

Die vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen müssen in Flucht- und Rettungsplänen eingezeichnet sein.

Wieso kann nicht jeder Feuerlöscher in Werkstätten genutzt werden?

Nicht jeden Brand kann man mit Wasser löschen. Oft kann das falsche Löschmittel sogar das Gegenteil bewirken und den Brand weiter anfachen. Es gibt nicht den einen Feuerlöscher für alles. Entsprechend muss im Vorfeld festgelegt werden, wofür er eingesetzt werden soll (im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung: Verwendung von Materialien zur Bestimmung der Brandklassen).

Wieso sind gerade in Werkstätten Brandschutzunterweisungen wichtig?

Beim Brandschutz in Werkstätten spielen die Ausbildung und die Sensibilisierung eine wichtige Rolle. Schließlich kommt im Falle eines Brandes viel Panik auf. Deswegen sollen alle Mitarbeiter in dieser schwierigen Situation in der Lage sein, sich selbst in Sicherheit zu bringen. Daher liegt der Fokus in dieser Unterweisung auf den Flucht- und Rettungsplänen.

Zusätzlich zur Unterweisung können spezielle Brandschutzhelfer sowie Brandschutzbeauftragte im Betrieb ausgebildet werden. Brandschutzhelfer lernen unter anderem den Umgang mit einem Feuerlöscher und wissen im Ernstfall, was zu tun ist. Der Brandschutzbeauftragte hingegen ist der betriebliche Ansprechpartner für die Brandvorbeugung.

Wie häufig werden sie durchgeführt? 

Darüber hinaus trägt aber auch jeder Mitarbeiter die Verantwortung dafür, dass die geltenden Vorschriften eingehalten werden. Um dies zu gewährleisten und damit jeder Mitarbeiter auf dem gleichen Wissensstand ist, muss der Arbeitgeber in regelmäßigen Abständen eine Brandschutzunterweisung durchführen. Die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter soll laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) mindestens einmal im Jahr erfolgen.

Was wird in einer Brandschutzunterweisung durchgeführt?

Wie bereits erwähnt, bezieht die Brandschutzunterweisung grundsätzlich die erstellten Flucht- und Rettungspläne mit ein, damit jedem Mitarbeiter im Falle einer Notsituation die notwendigen Informationen zur Verfügung stehen und entsprechend danach gehandelt werden kann. Themeninhalte sollten in jedem Fall sein:

  • Verhalten im Brandfall,
  • Evakuierung,
  • Brandgefahren im Betrieb,
  • Brandklassen und ihre Bekämpfung,
  • Einsatz von Feuerlöschern,
  • Brandschutzverantwortliche im Betrieb,
  • Umgang mit Gefahrstoffen und
  • ggf. eine praktische Brandschutzübung (mit Evakuierung und Umgang/Einsatz von Feuerlöschern).

Wer trägt die Verantwortung für den Brandschutz in Werkstätten?

Die Verantwortung für den Brandschutz liegt generell im Verantwortungsbereich des Unternehmers sowie der beauftragten Personen. Jedoch ist es für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Sachschäden durch Brände und Explosionen besonders wichtig, dass alle Beteiligten des Unternehmens umfassend geschult und informiert werden.

Was muss bei der Dokumentation beim Brandschutz in Werkstätten beachtet werden? 

Grundlegend ist die Pflicht des Arbeitgebers bzw. des Unternehmens, für einen gesundheitlich und sicherheitstechnisch einwandfreien Arbeitsplatz zu sorgen. Gerade im Brandschutz kann eine gute Dokumentation zum Lebensretter werden. Außerdem sind die Dokumente eine wichtige Hilfe bei der Organisation und der Kontrolle der Maßnahmen im Brandschutz.

Welche Inhalte gehören dazu?

Der Arbeitgeber hat die notwendigen Maßnahmen gegen Entstehungsbrände einschließlich der Verhaltensregeln im Brandfall festzulegen und zu dokumentieren.

Dies beinhaltet:

  • Ansprechpartner für den Brandschutz
  • Bestellung von Brandschutzbeauftragten
  • Benennung und Ausbildung der Brandschutzhelfer;
  • Brandschutzordnung;
  • Gefährdungsbeurteilung
  • enthält grundlegende Informationen des betrieblichen Brandschutzes und dient als Basis für die Erstellung aller weiteren Maßnahmenkataloge und des Brandschutzkonzepts;
    • Brandschutzkonzept und Brandrisikoanalyse;
    • Nachweis Brandschutzunterweisung;
    • Nachweis: Prüfung der Arbeitsmittel;
  • Vorsorge für den Brandfall:
  • Feuerwehrplan,
  • Feuerwehrlaufkarten,
  • Alarmplan und nicht zuletzt
  • Übersicht zu den Flucht- und Rettungswegen.

Wieso ist eine ordnungsgemäße Dokumentation wichtig?

Die Brandschutzdokumentation ist keine unnötige Bürokratie, sondern sie hilft bei der Organisation und Kontrolle der Brandschutzmaßnahmen. Im Brandfall liefert sie zudem wichtige Nachweise es trotz Am deutlichsten zeigt sich, wie wichtig eine saubere Brandschutzdokumentation ist, wenn es trotz allem zu einem Brand kommt.

Welche Folgen können mangelhafte oder fehlende Dokumentation haben?

Sollte eine mangelhafte oder gar keine Brandschutzdokumentation vorliegen, kann dies für die Verantwortlichen erhebliche rechtliche Folgen haben. Es ist sowohl mit zivilrechtlichen Inanspruchnahmen für Schadensersatz bis hin zu Bußgeldern in erheblichen Größenordnungen zu rechnen. Teilweise sind Verstöße auch strafbewehrt. Als Nebenfolge kann es dazu kommen, dass bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden dürfen. Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist daher unerlässlich.

Wie häufig muss die Dokumentation aktualisiert werden?

Sobald sich Änderungen ergeben, die Anpassungen erforderlich machen bzw. Änderungen auf die oben genannten Dokumente haben. Dies bedeutet, dass die Dokumentation fortwährend zu aktualisieren ist, damit immer der aktuelle Stand wiedergegeben wird und im Notfall niemand ernsthaft zu Schaden kommt.

Wer ist für die Dokumentation verantwortlich?

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich für die Festlegung aller notwendigen Maßnahmen im Rahmen des Brandschutzes in Werkstätten und der damit verbundenen Dokumentation verantwortlich.

In welchem Format muss die Dokumentation erfolgen?

Die Maßnahmen bzw. die Dokumentation sind für alle Beschäftigten durch Auslegen oder in elektronischer Form zugänglich zu machen. Dies kann z. B. in Form der Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ erfolgen.

Die Maßnahmen für Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandschutz, soweit diese vorhanden sind (z. B. Brandschutzbeauftragte), sind diesen gegen Nachweis gegebenenfalls auch elektronisch bekannt zu machen. Dies kann z. B. in Form der Brandschutzordnung Teil C nach DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ erfolgen.

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