Als Betreiber einer Anlage oder Eigentümer einer Immobilie kennen Sie die Bedeutung von Brandschutzmaßnahmen. Die Haftungsrisiken sind bei Versäumnissen in diesem Bereich sehr groß. Das Thema Feuerschutzabschluss spielt eine Schlüsselrolle im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes. Hier geht es darum, im Brandfall bestimmte Bereiche so voneinander zu trennen, dass Rettungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Im Regelfall wird eine Verzögerung bei der Ausbreitung von Feuer zumindest für einen gewissen Zeitraum angestrebt. Feuerschutzabschlüsse sind vor allem Brandschutztüren. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr zum Thema Brandschutztür, den einschlägigen rechtlichen Vorschriften und zum Einbau dieser besonderen Türen.
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Was sind Brandschutztüren und wozu dienen sie?
Allgemein wird bereits in der Bauphase von Gebäuden darauf geachtet, dass bestimmte Bereiche durch feuerhemmende oder feuerbeständige Wände voneinander getrennt sind. Zur Nutzung von Gebäuden sind in diesen Wänden Öffnungen notwendig. Um die feuerhemmenden und feuerbeständigen Eigenschaften der Wände aufrechtzuerhalten, werden die Öffnungen über eine Brandschutztür gesichert. Diese spezielle Tür sorgt dafür, dass der Durchtritt von Feuer und / oder Rauch zumindest für einen gewissen Zeitraum unterbunden wird. Feuerschutztüren sorgen, wie viele andere Bauelemente, dafür, dass bestimmte Brandschutzbereiche voneinander getrennt sind. Damit soll vor allem erreicht werden, dass die Brandausbreitung verlangsamt wird, denn jeder Brand lebt von der Zufuhr von Sauerstoff. Deshalb soll es dem Feuer möglichst schwer gemacht werden, von einem Bereich in den anderen zu gelangen. Damit wird Zeit gewonnen, um Menschen und Güter in Sicherheit zu bringen, sowie Löscharbeiten einzuleiten.
Brandschutztüren - Feuerschutz- oder Rauchschutztür?
Neben dem Feuer birgt auch Rauch eine große Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Menschen. Die Rauchentwicklung ist dabei sogar gefährlicher für den Menschen als Feuer. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Brandschutztürarten:
- Feuerschutztüren
- Rauchschutztüren
- oder eine Kombination aus beiden.
Eine Feuerschutztür verhindert dabei die Brandausbreitung, aber nicht automatisch die Rauchausbreitung. Ob ein Rauchschutz oder eine Kombination aus Feuer- und Rauchschutz erforderlich ist, hängt vom Gebäude und der Gebäudegeometrie ab. Eine Feuerschutztür verhindert dabei die Brandausbreitung, aber nicht automatisch die Rauchausbreitung. Ob ein Rauchschutz oder eine Kombination aus Feuer- und Rauchschutz erforderlich ist, hängt vom Gebäude und der Gebäudegeometrie ab. Es wird bei der Planung der jeweiligen Brandschutzabschlüsse geprüft, welchen Weg Rauch und Feuer im Brandfall wahrscheinlich nehmen werden. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass nicht jeder Feuerschutzabschluss zwangsläufig auch gegen Rauch schützt.
Wie funktioniert eine Brandschutztür?
Eine Brandschutztür ist grundsätzlich selbstschließend. Die weitere Funktion der Tür ergibt sich aus ihrer Materialzusammensetzung. Bei Brandschutztüren werden feuerhemmenden oder feuerbeständige Materialien eingesetzt. Die Türen bestehen in der Regel aus mehreren Komponenten. Die verbauten Materialien werden in bestimmte Baustoffklassen eingeteilt
- nicht brennbar
- schwer entflammbar
- normal entflammbar
- leicht entflammbar
Deshalb dürfen Brandschutztüren bei der alltäglichen Nutzung des Gebäudes auch nicht mit Keilen oder Seilen offen gehalten werden. § 145 StGB stellt das regelwidrige Offenhalten einer Brandschutztür sogar unter Strafe. Das Offenhalten derartiger Türen erfolgt nur über zugelassene Feststellanlagen. Diese sind mit Brandmeldern verbunden und werden im Brandfall auch über diese gesteuert.
Verschiedene Typen von Brandschutztüren, Feuerwiderstandsklassen und ihre Einsatzbereiche
Die Feuerwiderstandsklassen richten sich bei Wand und Tür entsprechend nach den bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Unterschieden werden bei Feuerschutztüren die Feuerwiderstandslassen
- feuerhemmend - T30
- hochfeuerhemmend - T60
- feuerbeständig - T90
Die Zahl bezieht sich dabei jeweils auf den Zeitraum, in dem die Tür einem Brand standhält. Bei T30 hält sie 30 Minuten stand.
Brandschutztür und Rettungswege
In Gebäuden sind Rettungswege vorgesehen, die im Brand- und Katastrophenfall von Menschen genutzt werden, um sich in Sicherheit zu bringen und als Angriffswege der Feuerwehr die Einsatzkräfte schützen . An Brandschutztüren im Bereich der Rettungswege werden deshalb besondere Anforderungen gestellt. Sie müssen von innen besonders leicht und in voller Breite zu öffnen sein. In der Praxis bedeutet das, dass im Alltag diese Türen verriegelt sind, aber im Brandfall die Verriegelung in Richtung Fluchtweg leicht entriegelt werden kann. Zum Einsatz kommen automatisierte Schlösserkombinationen, die von einer Seite entgegen dem Rettungsweg fest verschlossen sind, auf der anderen Seite in den Rettungsweg hinein problemlos und ohne Kraftaufwand oder Hilfsmittel (z.B. Schlüssel) entriegelt werden können.
Der Einbau von Brandschutztüren
An welcher Stelle im Gebäude welche Türe einzubauen ist, darüber bestimmen unter anderem die einzelnen Bauordnungen der Länder und bestimmte Sondervorschriften. Bevor wir uns weiter unten die Vorschriften ansehen, möchten wir noch einige allgemeine Fragen zum Thema Brandschutztüren klären. Die Bezeichnung "Brandschutztür" ist als solche nicht genormt. Wird eine Tür als Brandschutztür bezeichnet, sagt das in der Regel noch nichts darüber aus, welche speziellen Eigenschaften sie bei einem Brand auszeichnet. Hier kommt es unter anderem auf die vorgeschriebene Kennzeichnung der einzelnen Tür an. Die Bauordnungen unterscheiden:
- Dicht schließende Türen - sie schließen dicht, schützen aber nicht unbedingt vor Rauchdurchzug.
- Rauchschutztüren - sie verhindern den Durchzug von Rauch.
- Feuerschutztüren - sie hemmen je nach Feuerwiderstandsklasse den Durchtritt von Feuer durch die Öffnung und sind die Brandschutztüren im engeren Sinne.
- Fahrschachttüren - sie schließen die Öffnungen bei Aufzügen.
Die Kennzeichnung einer Brandschutztür
Brandschutztüren müssen über den Hersteller für ihren jeweiligen Einsatzbereich zugelassen sein. Es gehört zur Prüfpflicht bei Brandschutztüren sicherzustellen, dass zugelassene Feuerschutztüren eingebaut worden sind. Deshalb muss die einzelne Brandschutztür entsprechend gekennzeichnet werden.
Auf einem Zulassungsschild befinden sich folgende Angaben:
- der Name des Herstellers
- seit 2019 CE Kennzeichnung auf Grundlage europäischer Normen (bei Feuerschutzabschlüssen für den Außenbereich, früher Zulassungsnummer der DIBt - Deutsches Institut für Bautechnik)
- Innentüren und Abschlüsse haben noch ein Ü mit Zulassungsnummer des DIBt.
die Feuerwiderstandsklasse (T-Kennzeichnung) - die Überwachung der Brandschutztür (sogenannte Ü-Angabe)
- das Herstellungsjahr für die Brandschutztüren
- Hersteller der Türen, ggf. mit Modellbezeichnung
Wer eine Brandschutztür erwirbt, erhält bei Feuerschutztüren einen "Zulassungsbescheid", bei Rauchschutztüren ein "allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis", bei Feuerschutz-Außentüren eine Leistungserklärung mit CE und techn. Dokumentation.
Dort befinden sich weitere Angaben wie beispielsweise zu beachtende DIN-Normen für passende Beschläge oder die Nennung bestimmter Hersteller, deren Produkte zwingend mit der Tür eingesetzt werden müssen. Ebenso gehört zu der Brandschutztür für den Außenbereich eine Kurzbeschreibung, die der europäischen Norm EN 16034 entspricht. In der Kurzbeschreibung sind die jeweiligen Eigenschaften der speziellen Tür noch einmal zusammengefasst, und die Konformität mit EN 16034 wird bestätigt. In der europäischen Norm EN 16034 wird besonders betont, dass die Wände und die Türen in ihrer Brandschutzqualität zusammenpassen müssen. Weichen diese voneinander ab, wird keine CE-Konformität bestätigt.
Die Brandschutztür - Verordnung - gibt es sie?
Es gibt keine einzelne Brandschutztür Verordnung. Die Bauordnungen der Länder und Spezialgesetze regeln das grundsätzliche Erfordernis von Brandschutztüren in bestimmten Bereichen. Der Nachweis der Eignung sicherheitsrelevanter Bauteile (Ver- bzw. Anwendbarkeitsnachweis) wird in den Bauordnungen der Länder in einem eigenständigen Abschnitt beschrieben. Die technischen Vorgaben für die Zulassung der einzelnen Brandschutztür ergeben sich unter anderem aus der EN 16034 (früher aus der DIN 4102).
Wer plant und installiert die Brandschutztür?
In der Regel ist bei Gebäuden die Planung des erforderlichen Brandschutznachweisen und von Brandschutztüren bereits Teil der baugenehmigungsrechtlichen Planung. Hier sind Architekten, Ingenieure, Brandschutzplaner und andere Experten gefragt. Auch bei der Montage von Brandschutztüren ist es empfehlenswert, auf qualifiziertes Fachpersonal zurückzugreifen. Grundsätzlich darf zwar jeder eine Brandschutztür einbauen, der sich an die Einbauanleitung des Herstellers hält. Als Betreiber einer Anlage oder als Bauherr/Eigentümer einer Immobilie sind hier jedoch die mannigfachen Haftungsrisiken zu beachten, die sich bei fehlerhaftem Einbau einer Brandschutztür ergeben könnten. Da keine Einbauverordnung für Brandschutztüren im eigentlichen Sinne besteht, fehlt Laien vielfach die Kenntnis zur korrekten Montage bei Brandschutztüren. Eine bindende Brandschutztür - Einbauverordnung ist in der Montage-/Einbauanleitung des Herstellers beschrieben. Montage-/Einbauanleitungen sind gesetzlicher Bestandteil der Verwendbarkeitsnachweise (abZ, abP, aBG). Diese müssen aber verstanden und technisch korrekt umgesetzt werden. Wer sich nicht auskennt, wird die Brandschutztür - Einbauverordnung des Herstellers nicht korrekt nachvollziehen können.
Typische Fehler bei der Montage von Brandschutztüren sind:
- Es entstehen Mängel beim Einbau selbst, sodass die Öffnung durch die Tür nicht wirklich abgedichtet wird.
- Es werden Beschläge ausgewählt, die nicht zu der Brandschutztür passen.
- Es wird nicht beachtet, dass die Brandschutztür einen Rettungsweg schließt, dabei werden die Vorschriften über Brandschutztüren in Rettungswegen nicht beachtet.
Haftungsfragen rund um den Einbau einer Brandschutztür
Der fehlerhafte Einbau einer Brandschutztür führt zu einem Mangel im Brandschutz für das Gebäude. Wird dieser Mangel nicht rechtzeitig entdeckt und abgestellt, können Betreiber/Eigentümer von Anlagen und Immobilien im Brandfall einer persönlichen Haftung ausgesetzt sein. Im Brandfall kann es dann auch sein, dass Versicherungen zum Teil oder vollständig Leistungen verweigern. In der Regel sind Brandschutztüren außerdem Teil der bauaufsichtsrechtlichen Genehmigung. Mängel führen hier dazu, dass eventuell die Baugenehmigung für eine Anlage oder ein Gebäude ihre Gültigkeit verliert. Bei Mängeln an Brandschutztüren sind viele bußgeldrechtliche und sogar strafrechtliche Sanktionen möglich.
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Im gewerblichen Bereich besteht eine Prüfpflicht für Brandschutztüren. Mindestens einmal jährlich müssen die Brandschutztüren geprüft und gewartet werden. Die Prüfpflicht für Brandschutztüren knüpft oft an Funktionszyklen an. Wichtig zu wissen: Die Prüfpflicht für Brandschutztüren ergibt sich, ähnlich wie bei der Frage der Einbauverordnung, nicht aus einer einzelnen behördlichen Verordnung. Maßgeblich sind hier unter anderem die Herstellervorgaben, die Bauordnungen der Länder und Spezialregelungen wie die Arbeitsstättenverordnung und die DGUV. Die Arbeitsstättenverordnung knüpft ihrerseits an eine Gefährdungsbeurteilung an, die für die individuellen Bedingungen in einer Anlage/in einer Immobilie erstellt werden muss. Um sich haftungsrechtlich zu entlasten, sollten Betreiber/Eigentümer von Anlagen und Immobilien die Prüfung und Wartung der Brandschutztüren zertifizierten Unternehmen überlassen. Diese sind entsprechend weitergebildet und wissen, welche Verordnung und welche Herstellerangabe für welche Brandschutztür in jedem Fall verbindlich ist. Gegebenenfalls kann ein Anlagenbetreiber auch einen Mitarbeiter „sachkundig“ im Bereich der Prüfpflicht zu Brandschutztüren weiterbilden und somit die Prüfung/Wartung haftungsentlastend intern vornehmen.
Typische Einsatzbereiche für Brandschutztüren
Brandschutztüren kommen insbesondere in Gebäuden und Bereichen zur Anwendung, in denen sich im Alltag regelmäßig viele Menschen bewegen. Beispiele sind hier:
- Hotels und andere Beherbergungsbetriebe
- Kindergärten und andere Betreuungseinrichtungen für Kinder
- Krankenhäuser sowie Altenheime
- Verwaltungsgebäude, Banken sowie Bürogebäude
- Schulen und Universitäten
- Mehrfamilienhäuser
Wann ist der Einsatz einer Brandschutztür für Privatpersonen empfohlen?
Wohnbereiche und Garagen müssen über Brandschutztüren getrennt werden. Die Wohn- und Arbeitsbereiche von Freiberuflern/Gewerbetreibenden, die zu Hause arbeiten sollten zur eigenen Sicherheit und zum Schutz des Betriebes/Büros voneinander getrennt werden. Hierzu gibt es allerdings keine bauordnungsrechtlichen Verpflichtungen.
Dokumentation zu Brandschutztüren
Im Bereich der aufsichtsrechtlichen Genehmigung sind Brandschutztüren Teil der Pflichtdokumentation. Insbesondere im gewerblichen Bereich, in dem feste Wartungszyklen für Brandschutztüren vorgeschrieben sind, muss aus Haftungsgründen auch die jeweilige Prüfung/Wartung bei Brandschutztüren ausreichend dokumentiert werden. Besonders einfach, rechtssicher und effektiv erfolgt die Dokumentation über eine Softwarelösung von KEVOX. Checklisten, Pläne, hinterlegte Verwendbarkeitsnachweise und Montageanweisungen und mobile Anbindungen erleichtern Ihnen die Dokumentation und sparen viel Zeit.