Die Feuerbeschau oder Brandverhütungsschau ist ein wichtiges Element des vorbeugenden Brandschutzes. Es handelt sich um eine Begehung durch Beauftragte der zuständigen Behörde gemeinsam mit Objektbevollmächtigten. Regelmäßig durchgeführt werden muss die Brandsicherheitsschau bei Objekten, für die ein erhöhtes Brand- oder Explosionsrisiko gilt. Ebenso ist sie Pflicht bei Objekten, bei denen im Brandfall viele Menschen oder hohe Sachwerte gefährdet sind. Die einzelnen Bundesländer legen in einer Verordnung die Organisation und Durchführung der Feuerbeschau fest.
In welchen Objekten wird eine Brandverhütungsschau durchgeführt?
Die jeweilige Verordnung in den einzelnen Bundesländern (in Bayern obliegt Zuständigkeit auch Gemeinden) zählt regelmäßig auf, welche Objekte und Anlagen besonders brandgefährdet sind oder im Schadensfall Menschen und Vermögenswerte intensiv gefährden. Typischerweise geht es um Objekte und Anlagen wie diese:
- Krankenhäuser
- Pflegeeinrichtungen für Behinderte und ältere Menschen
- Beherbergungsstätten
- Gemeinschaftsunterkünfte, wie beispielsweise Flüchtlingsheime
- Hochhäuser
- Einrichtungen für Kinder
- Schulen und Hochschulen
- Versammlungsstätten
- Diskotheken
- für Besucher zugängliche gewerbliche Räume im Untergeschossen, wie beispielsweise Verkaufsstätten, Gaststätten oder Fertigungsstätten
- Verkaufsstätten allgemein
- geschlossene Garagenkomplexe
- Unternehmen und Betriebe, in denen feuergefährliche oder explosive Stoffe hergestellt oder verarbeitet werden
- Lagerplätze und Lagerräume ab einer gewissen Größe
- Gewerbebetriebe oder gewerbliche Anlagen, die mit Stoffen umgehen, welche im Schadensfall die Umwelt gefährden
- Justizvollzugsanstalten
Neben den Bezeichnungen Feuerbeschau und Brandverhütungsschau ist in einigen landesrechtlichen Regelungen auch von der Gefahrenverhütungsschau (GVS) die Rede.
Wann ist eine Brandverhütungsschau durchzuführen und wer nimmt teil?
Die einschlägigen Verordnungen zur Feuerschau legen regelmäßig zeitliche Abstände für die nächste Brandverhütungsschau in einem Zeitrahmen von höchstens 5 Jahren fest. Es werden kürzere Zeiträume vorgeschrieben, wenn es die Umstände erfordern. Beispielsweise können Objekte in kürzeren Zeiträumen geprüft werden, wenn es dort bei vorhergehenden Begehungen Sicherheitsmängel gegeben hat.
Wer konkret von Behördenseite an einer Brandverhütungsschau teilnimmt, ist in der jeweiligen Verordnung vorgesehen. Die Zuständigkeit liegt in fast allen Bundesländern bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Diese kann eigene Angestellte oder private Sachverständige mit der Begehung beauftragen. Dabei kann es sich um Bausachverständige mit einer Berufserfahrung von mindestens 4 Jahren handeln. Es kommen auch Angehörige des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes mit einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in Betracht. Ebenso können von der Behörde öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für den Brandschutz und weitere geeignete Personen mit der Durchführung betraut werden. Mindestens ein Objektbeauftragter nimmt ebenfalls an der Feuerbeschau teil.
Gibt es noch weitere Rechtsgrundlagen für brandschutzrechtliche Begehungen?
Brandschutzrechtliche Aspekte und vorbeugender Brandschutz spielen auch eine Rolle bei verschiedenen wiederkehrenden Prüfungen, etwa nach der Betriebssicherheitsverordnung, dem Arbeitssicherheits- und dem Arbeitsschutzgesetz sowie verschiedenen Verwaltungsvorschriften für technische Baubestimmungen. Hier ist in der Regel der Betreiber eines Objektes in der Pflicht, sich die Begehungen durchzuführen und diese zu dokumentieren. Die Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen Rechtsvorschriften wie beispielsweise aus § 16 BetrSichV.
Auch, wenn mit dem Begriff Feuerbeschau oder Brandverhütungsschau eine Begehung mit Beteiligung eines externen Beauftragten der zuständigen Behörde gemeint ist, ergeben sich für Betreiber von Objekten im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes Pflichten zu eigenen internen Begehungen im Brandschutz. Auch diese sind zuverlässig zu dokumentieren, um später nachweisen zu können, dass alle Vorkehrungen zur Brandabwehr getroffen wurden, und eine Eigenkontrolle in regelmäßigen Zeitabständen stattgefunden hat.
Welche Kosten entstehen durch eine Brandverhütungsschau?
Die jeweilige Rechtsverordnung des Landes, beziehungsweise Satzungen auf Gemeindeebene sehen Gebühren für die Begehung im Rahmen einer Brandverhütungsschau fest. Maßgeblich für die Höhe der Kosten ist der Zeiteinsatz des behördlich bevollmächtigten Beschauers und dessen Qualifikation. Auch Fahrtkosten und ähnliche Nebenkosten wie die Gestellung eines Fahrzeuges fließen in die Gebühren ein. Häufige finden sich Werte von etwa 20 EUR pro 15 Minuten Beschau, wenn ein Angehöriger des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes die Feuerbeschau vornimmt.
Wie ist der Ablauf einer Brandverhütungsschau?
Die einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften legen den Ablauf für die Durchführung einer Feuerbeschau fest.
Regelmäßig geht es um folgende Punkte in dem gesamten Verfahren:
- Schriftliche Ankündigung der Brandverhütungsschau 10-14 Arbeitstage vor der Begehung
- Durchführung der Begehung (meist schließt sich ein erstes Auswertungsgespräch an)
- Feststellung von Mängeln im Termin oder nachfolgend durch Zusendung einer schriftlichen Anhörung/Anordnung zur Mängelbeseitigung
- Fristsetzung für die Beseitigung der Mängel
- Mögliche Nachbegehung zur Kontrolle der Mängelbeseitigung
In den einzelnen Bundesländern gibt es Unterschiede in den Abläufen. Von den Grundsätzen her folgen die meisten einem ähnlichen Plan für die Durchführung wie hier skizziert.
Gibt es eine Checkliste für eine (interne) Brandverhütungsschau?
Die folgende Checkliste kann als Vorbereitung für eine amtliche Feuerbeschau dienen und die Grundlage einer internen Brandverhütungsschau bilden. Sie können davon ausgehen, dass auch bei der offiziellen Begehung mit einem Behördenbevollmächtigten die hier aufgeführten Bereiche kontrolliert werden. Genannt werden nur die jeweiligen Stichworte eines größeren Prüfbereiches, unter die jeweiligen Bereichsüberschriften werden sich weitere Unterbereiche im Detail und ein Fragenkatalog anschließen. Welche Fragen im Detail geprüft werden, hängt von der Art des Prüfobjektes ab. Es ist davon auszugehen, dass sich je nach Objekt um 150-160 einzelne Prüffragen ergeben können. Auf DIN4 Seiten bezogen handelt es sich um Prüfprotokolle von 14-15 Seiten Umfang und mehr.
- Bauliche Gegebenheiten
- Elektrische Anlagen - Zustand, Nutzung und Brandschutzvorrichtungen
- Rauchergewohnheiten
- Feuergefährliche Arbeiten und Tätigkeiten im Objekt
- Gefahr von Selbstentzündung
- Blitzschutz/Überspannungsschutz
- Zutrittskontrolle Objekt
- Technische Sicherheitssysteme
- Bauliche Vorrichtungen im Brandschutz
- Brennbare Materialien/Lagerung
- Brandmeldeanlagen
- Alarmplan
- Löschanlagen
- Rauchabzug
- Feuerwehrflächen
- Energieversorgung
- Brandschutzorganisation
- Wartung der Brandschutzanlagen
- Flucht- und Rettungswege
Wie ist eine Niederschrift anzufertigen? Was muss dokumentiert werden?
Die Niederschrift der Begehung im Rahmen einer Feuerbeschau muss sämtliche Prüfpunkte als Protokoll umfassen. Sie ist in einer Berichtsform abzufassen. Sie muss anschaulich Brandschutzmängel dokumentieren. Dazu wird in der Regel eine Fotodokumentation erwartet. Da die meisten Verordnungen der Länder für die Mängelbeseitigung eine Mängelbeseitigungsanordnung vorsehen, ist diese ebenfalls Bestandteil der Brandverhütungsschau-Dokumentation. Aus dieser rechtlichen Außenwirkung ergeben sich die hohen Anforderungen an die Authentizität der Niederschrift. Sie wird eine Urkunde im Rechtssinne und entfaltet eine Rechtswirkung.
Im Rahmen einer amtlichen Feuerbeschau dokumentiert der behördlich bevollmächtigte Beschauer die Begehung, bei einer internen Begehung im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit von Objektbetreibern der jeweilige Betriebsbeauftragte.
Mit Blick auf den Umfang der Dokumentation bei einer üblichen Brandverhütungsschau kann die Dokumentation sehr viel Zeit und Aufwand in Anspruch nehmen. Das ist jedenfalls der Fall, wenn in der klassischen Form erste Notizen auf dem Klemmbrett bei der Begehung aufgenommen werden, die später in einem Bericht verarbeitet werden müssen. Gegebenenfalls macht der Beschauer Fotos, die er danach in den Bericht einfügen und mit Kommentaren versehen muss.
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