Unterschied Konformitätserklärung und Übereinstimmungserklärung

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In der im Baurecht vorgeschriebenen Dokumentation sind unter anderem verschiedene Bestätigungen relevant. Hier ist es unabdingbar, die Übereinstimmungserklärung von der Konformitätserklärung zu unterscheiden. Beide gern als Synonyme eingesetzte Fachbezeichnungen entsprechen sich nicht. Erschwert wird das Verständnis bei diesen Bestätigungen weiterhin, weil es bei der Übereinstimmungserklärung unterschiedliche Typen gibt.

Erfahren Sie hier, worauf es bei der Unterscheidung ankommt und wie Sie mit den unterschiedlichen Erklärungen in der baurechtlichen Praxis umgehen müssen.

Weshalb ist der Unterschied zwischen verschiedenen Bestätigungen und Erklärungen in der Baudokumentation so wichtig?

Die unterschiedlichen Bestätigungen grenzen verschiedene Verantwortungsbereiche voneinander ab. Hier sind Produkthersteller, Fachunternehmer und die Anbieter von Produkten in der EU verschiedenen Haftungsbereichen unterworfen. Die Unterschiede etwa zwischen Konformitäts- und Übereinstimmungserklärung sind deshalb nicht nur sprachlicher Natur. Die Bestätigungen unterscheiden sich in den Inhalten maßgeblich und haben auch eine unterschiedliche Funktion.

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Was ist eine Konformitätserklärung?

Allgemein bestätigt ein Verantwortlicher (Hersteller, Betreiber, Unternehmer) mit einer Konformitätserklärung rechtsverbindlich bezogen auf ein Produkt, eine Organisation oder eine Dienstleistung bestimmte Eigenschaften des Konformitätsobjektes. Die Erklärung steht am Ende einer Konformitätsbewertung.

Die Internationale Norm ISO/IEC 17000 definiert die Konformitätserklärung als eine Anbieterbestätigung, die die Erfüllung bestimmter festgelegter Anforderungen statuiert.

Grundsätzlich können sich Konformitätserklärungen auf Produkte, Prozesse, Personenmanagementsysteme und mehr beziehen.

In der Praxis spielt insbesondere die EU-Konformität in der Produktsicherheit eine Schlüsselrolle. Sie bezieht sich auf die Konformität eines Produktes mit den maßgeblichen EU-Gesetzen und Vorgaben.

Wann wird die Konformitätserklärung benötigt?

Grundsätzlich ist die EU-Konformitätserklärung die Voraussetzung für das Inverkehrbringen eines Produktes in den EU-Wirtschaftsraum und die damit einhergehende CE-Kennzeichnung. Sie gehört zu den technischen Unterlagen des Herstellers. Auf Verlangen von Aufsichtsbehörden muss sie vorgelegt werden. Wenn man so will, zeigt die CE-Kennzeichnung nach außen die Konformität mit den maßgeblichen EU-Richtlinien an, während die Konformitätserklärung die jeweilige Verantwortlichkeit des Inverkehrbringens in einem Dokument bestätigt.

Für welche Produkte oder Anlagen wird eine Konformitätserklärung benötigt?

Die EU-Gesetzgebung setzt bestimmte Richtlinien in Bereichen wie Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und elektromagnetische Verträglichkeit. Der Verantwortliche muss, bei allen Produkten und Anlagen die er in der EU in Umlauf bringt, eine Konformitätserklärung ausstellen.
Jede Konformitätserklärung ist für sich genommen streng auf das jeweilige Produkt oder die jeweilige Anlage bezogen. Das bedeutet auch, dass bei einer Änderung von Produkt oder Anlage eine neue Konformitätserklärung ausgestellt werden muss.

Der Inhalt von Konformitätserklärungen

Eine Konformitätserklärung ist grundsätzlich ein formfreies Dokument. Es wird allerdings ein Formular für die EU- Konformität bereitgehalten. Die EU-Richtlinien schreiben an sich kein bestimmtes Aussehen vor. Inhalte werden unter anderem im Blue Guide der europäischen Kommission sowie in den EN ISO/IEC 17050-1 und EN ISO/IEC 17050-2 festgelegt. Ausstellen in Persona dürfen Konformitätserklärungen nur bestimmte fachkundige Beteiligte wie etwa Produktionsleiter.

Was ist eine Übereinstimmungserklärung und wozu dient sie?

Produzenten von Gewerken und Baumitteln definieren in der Übereinstimmungserklärung, in welcher Form und in welchem Zusammenhang diese fachgerecht genutzt und verbaut werden dürfen.
Dabei müssen Übereinstimmungserklärungen von Produzenten und Fachunternehmern unterschieden werden.

Während der Produzent die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung und Verbauung von Bauelementen setzt, bestätigt der Fachunternehmer mit seiner Übereinstimmungserklärung seine Arbeiten fachgerecht und nach der Übereinstimmungserklärung des Herstellers durchgeführt zu haben.

Beide Übereinstimmungserklärungen sind deshalb unmittelbar miteinander verbunden. Sie dienen dazu, Standards für die Nutzung von Bauelementen und die Bauausführung zu setzen sowie den gesamten Bauvorgang einer rechtlichen Kontrolle zu unterwerfen.

Wann wird die Übereinstimmungserklärung benötigt?

Die § 21 und § 22 der Musterbauordnung 2016 beschreiben die maßgeblichen Grundlagen für Hersteller-Übereinstimmungserklärungen. Die Übereinstimmungserklärung des Produzenten ist hier als Teil der Konformität von Bauwerken mit den technischen Baubestimmungen zu sehen. Ein Hersteller darf die Übereinstimmungserklärung erst ausstellen, wenn er über werkseigene Produktkontrollen die Konformität mit allen technischen Bauregeln sichergestellt hat. Maßgeblich sind hier vor allem § 85 a die technischen Baubestimmungen. Benötigt wird eine Übereinstimmungserklärung grundsätzlich für alle Bauelemente, die für Bauwerke verbaut werden.

Spätestens bei Abnahme eines Bauprojektes werden die maßgeblichen Übereinstimmungserklärungen benötigt. Sie sind Grundlagen der Baudokumentation, die die rechtmäßige Erstellung von Bauwerken unterlegt. Nur mit den Übereinstimmungserklärungen wird deutlich dokumentiert, dass zugelassene Bauelemente in der fachgerechten Art und Weise verbaut worden sind. In einigen Bereichen wie dem Brandschutz gelten dabei spezielle Anforderungen.

Wer stellt die Übereinstimmungserklärung aus und unterschreibt das jeweilige Dokument?

Ausgestellt werden Übereinstimmungserklärungen für den Bau von den produzierenden, respektive ausführenden Firmen. Sie werden von einem Verantwortlichen des Herstellers/Ausführenden unterzeichnet. Mit der Unterschrift unter das Dokument haften die Verantwortlichen für die Gültigkeit.

Was muss die Übereinstimmungserklärung enthalten?

Für die Inhalte muss teilweise auf spezifische rechtliche Vorgaben zurückgegriffen werden. Hier gelten jeweils besondere Anforderungen zum Beispiel für Brandschutz, bestimmte Kabelanlagen und viele andere.

Allgemeine Grundinhalte für Übereinstimmungserklärungen sind:

  • Name und die Anschrift des ausführenden Fachunternehmens/Herstellers
  • Bezeichnung und vollständige Anschrift des Bauobjekts bei der Erklärung des Fachunternehmers
  • Ausführungszeitraum bei der Erklärung des Fachunternehmers
  • Exakte Bezeichnung des Bauproduktes oder der Bauart
  • Vollständige Bezeichnung und die Art des Nachweises
  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und / oder Prüfzeugnis
  • Angaben zu den technischen Regeln bei geregelten Bauprodukten
  • Unterschrift des Verantwortlichen und Datum der Erstellung

Gibt es einen Unterschied zwischen einer Übereinstimmungserklärung und einer Übereinstimmungsbestätigung?

Die Übereinstimmungsbestätigung gehört in den Bereich des Brandschutzes. Dort wird mit ihr bestätigt, dass nur brandschutzrechtlich zulässige Werkstoffe verbaut worden sind.

Was ist eine Errichterbescheinigung?

Sie gehört als Fachunternehmerbescheinigung bei Elektroinstallationen ebenfalls in den Bereich des Brandschutzes. Es handelt sich um eine spezielle Form der fachunternehmerischen Übereinstimmungserklärung.

Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen Konformitätserklärung und Übereinstimmungserklärung?

Die EU-Konformitätserklärung ist beim Bau rein produktbezogen und dient der Produktsicherheit. Bei der Übereinstimmungserklärung kann es um Produkte oder um ausgeführte Arbeiten gehen. Der Ausstellung einer Übereinstimmungserklärung geht ein Prüfungsprozess beim Hersteller/beim Ausführenden voraus. Produkte mit Konformitätserklärung erhalten in einem bestimmten Vergabeverfahren ein CE-Kennzeichen. Der Hersteller, der eine Übereinstimmungserklärung ausstellt, kennzeichnet das jeweilige Bauelement mit dem Ü-Kennzeichen.

Wieso werden beide Erklärungen häufig als Synonym verwendet?

Der Unterschied zwischen Konformitätserklärung und Übereinstimmungserklärung wird erst bei näherer Beschäftigung mit der Materie deutlich. Verwechslungsgefahr besteht insbesondere dann, wenn Bauelemente von außerhalb in den EU-Wirtschaftsraum verbracht werden. In diesem Fall werden beide Erklärungen für die Baudokumentation relevant.

Wann wird bei einem Verlust der Konformitätserklärung eine Übereinstimmungserklärung ausgestellt?

Wenn nach mehreren Prüfvorgängen festgestellt worden ist, dass der Bau baurechtlichen Anforderungen entspricht, kann bei Verlust einer Konformitätserklärung eine Übereinstimmungserklärung ausgestellt werden.

Hat es rechtliche Folgen, wenn in der Dokumentation keine der beiden Erklärungen vorliegt?

Da bei Verlust einer Konformitätserklärung nach Prüfvorgängen auch eine Übereinstimmungserklärung erstellt werden kann, sind insbesondere fehlende Übereinstimmungserklärungen maßgeblich. Sie werden im Regelfall dazu führen, dass der Bau nicht abgenommen werden kann. Es kann so nicht festgestellt werden, ob das Bauwerk insgesamt den technischen und anderen baurechtlichen Normen entspricht.

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