Arbeitgeber haben ihren Mitarbeitern gegenüber eine besondere Verantwortung wahrzunehmen. Denn ihnen gegenüber befindet er sich in einer gewissen Machtposition. Mit besonderen Schutzmaßnahmen in Bezug auf den Arbeitsplatz und die zu leistenden Arbeiten wird der Arbeitgeber dieser Verantwortung gerecht. (Es folgt ein Gastbeitrag von Marlene Keller, Autorin für www.anwaltarbeitsrecht.com.)
Pflichten zur Dokumentation des Arbeitsschutzes
Auf besondere Pflichten beim Arbeitsschutz weist das Portal für Fragen rund um das Arbeitsrecht, www.anwaltarbeitsrecht.com, hin. So verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz Arbeitgeber zu einer aussagefähigen Dokumentation über sämtliche Gefährdungsbeurteilungen, die in einem Unternehmen durchgeführt wurden. Außerdem müssen alle veranlassten Maßnahmen in Bezug auf den Arbeitsschutz dokumentiert werden. Wie ausführlich eine solche schriftliche Niederlegung erfolgen muss, hängt vom Einzelfall ab. Maßgebend sind hier etwa die Art des Betriebes oder das Potenzial der Gefährdung. Immerhin aber müssen alle Bestimmungen des Arbeitsschutzes enthalten sein und was bei der jeweiligen Überprüfung der Maßnahmen herausgekommen ist.
Was muss dokumentiert werden?
In einer Dokumentation müssen wichtige Einzelheiten enthalten sein. Das gilt unabhängig davon, wie umfangreich diese Dokumentation ist. In die Unterlagen gehört der Zeitpunkt der Gefährdungsbeurteilung und die Personen, die bei den Maßnahmen anwesend waren. Detailliert beschrieben werden die aufgedeckten Gefahrenumstände und ihr Ausmaß. Dazu schreiben der Arbeitgeber und die ihn begleitenden Experten außerdem, welche konkreten Maßnahmen geplant werden und wer dafür verantwortlich ist, dass diese auch ausgeführt werden. Dazu kommt der exakte Zeitpunkt, zu dem die Tätigkeiten abgeschlossen sein werden. Nicht zuletzt wird dokumentiert, wann und wie die betroffenen Mitarbeiter unterwiesen worden sind.
Mit der Dokumentation schafft sich der Arbeitgeber rechtliche Sicherheit. Außerdem kann er anhand der beschriebenen Maßnahmen feststellen, ob die Gefahrensituationen beseitigt wurden. Reichen die Ergebnisse nicht aus, kann er mit Hilfe von unabhängigen Experten weitere Schritte planen und durchführen.
(Dies war ein Gastbeitrag von Marlene Keller, Autorin für www.anwaltarbeitsrecht.com. Mehr zum Thema finden Sie im e-book „Arbeitsrecht“ unter dem Link: www.anwaltarbeitsrecht.com)