Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsschutzverordnungen die Pflichten des Arbeitgebers

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Das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsschutzverordnungen spielen eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätzen. Arbeitsverträge verpflichten Arbeitgeber grundsätzlich zur Fürsorge gegenüber ihren Arbeitnehmern.

Der Gesetzgeber begleitet diese vertraglichen Fürsorgepflichten mit verschiedenen gesetzlichen Grundlagen auf nationaler und auf EU-Ebene. Es liegt im öffentlichen und sozialen Interesse, Arbeitnehmer vor Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu schützen. Die Gesellschaft als Gesamtheit muss über die sozialen Träger für mögliche Folgekosten von Arbeitsunfällen, berufsbedingten Erkrankungen und ähnlichen Schadensereignissen aufkommen.

Nicht zuletzt deshalb wird der Arbeitgeber hier auch von gesetzgeberischer Seite in die Pflicht genommen und sieht sich einem umfangreichen Pflichtenkatalog gegenüber. Dabei kommt aus aktuellem Anlass immer wieder eine neue Arbeitsschutzverordnung zu den bereits bestehenden hinzu - wie etwa durch die verstärkte Inanspruchnahme von PC-Arbeitsplätzen, durch Veränderung in der Gefahrstoffbewertung oder zuletzt durch die Corona Pandemie.

Arbeitsschutzgesetze - durch permanente Veränderungen eine Herausforderung für Arbeitgeber

 Arbeitsschutzgesetze und Arbeitsschutzvorschriften unterliegen ständigen Veränderungen sowie Anpassungen an neue Begebenheiten. Sie ändern sich mit den Bedingungen an den Arbeitsplätzen und berücksichtigen aktuell hinzutretende Risiken sowie Gefahren. Für Unternehmer ist es eine anspruchsvolle Aufgabe, im Arbeitsschutz und bei den Arbeitsschutzpflichten für Arbeitgeber immer auf dem Laufenden zu bleiben, alle Verpflichtungen und jede neue Arbeitsschutzverordnung zu kennen sowie zeitnah umzusetzen.

Grundlagen im Arbeitsschutz und das System der Arbeitsschutzvorschriften 

Arbeitsschutzvorschriften werden in einem bestimmten rechtlichen System abgebildet. Hier steht das Arbeitsschutzgesetz neben der einen oder anderen Arbeitsschutzverordnung sowie weiteren begleitenden Gesetzen. Es ist unverzichtbar für Unternehmen, die Bedeutung der einzelnen Arbeitsschutzgesetze, die Verpflichtungen für den jeweiligen Arbeitsplatz und das einzelne Arbeitsverhältnis einordnen zu können. So lassen sich die Grundlagen im Arbeitsschutz durchdringen, verstehen sowie am Ende umsetzen.

Das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, die Arbeitsschutzverordnung und weitere Arbeitsschutzvorschriften 

Mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) setzt der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie 89/391/EWG (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie) der Europäischen Union in nationales Recht um. Das Gesetz bildet den Mittelpunkt der Arbeitsschutzvorschriften. Begleitet wird das Arbeitsschutzgesetz von einem weiteren wichtigen Gesetzeswerk - dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Das Arbeitssicherheitsgesetz schafft in einer Art Controlling-Funktion weitere praktische und organisatorische Voraussetzungen, um die Arbeitsschutzvorschriften aus dem Arbeitsschutzgesetz im unternehmerischen Alltag umsetzen zu können. Dies wird beispielsweise durch die Bestellung von Betriebsärzten und bestimmten Fachkräften für Betriebssicherheit ermöglicht.

Am 1. Januar 2021 trat das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz in Kraft. Es erweitert die Aufsichts- und Kontrollmöglichkeiten im Arbeitsschutz mit besonderem Augenmerk auf bestimmten Arbeitsbedingungen wie in der Fleischindustrie. Dem Gesetzgeber war hier die Regelung bestimmter Maßnahmen zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte dabei so wichtig, dass er die Reihe der Arbeitsschutzgesetze um ein weiteres Gesetz erweitert hat und nicht nur die Behörden im Verordnungswege tätig werden ließ.

Konkrete Maßnahmen im Zusammenhang mit spezifischen Gefahren und Risiken im Arbeitsschutz sieht eine Arbeitsschutzverordnung vor. Da eine Arbeitsschutzverordnung auf ein bestimmtes Risiko zugeschnitten wird, gibt es nicht nur eine Verordnung im Arbeitsschutz. Es ist deshalb richtig, bei den Grundlagen im Arbeitsschutz von den Arbeitsschutzverordnungen zu sprechen. Gesetze und Verordnungen unterscheiden sich unter anderem in ihrem Zustandekommen und auch in ihrem Regelungsinhalt. Während Gesetze vom Parlament (Legislative) beschlossen werden, legt die Verwaltung (Exekutive) Verordnungen fest. In einer groben Unterscheidung kann man inhaltlich den Unterschied auch so beschreiben: Das Arbeitsschutzgesetz legt fest, was allgemein im Arbeitsschutz passieren soll und beschreibt die Grundlagen im Arbeitsschutz. Eine Arbeitsschutzverordnung legt hingegen fest, wie Arbeitsschutz umgesetzt wird und welche Maßnahmen für ein konkretes Risiko ergriffen werden sollen.

Was wird im Arbeitsschutzgesetz festgelegt? 

Das Arbeitsschutzgesetz regelt unter anderem die Grundlagen im Arbeitsschutz und ermächtigt die Exekutive, in bestimmten Bereichen eine konkretisierende Arbeitsschutzverordnung zu erlassen.

Die wesentlichen Inhalte im Arbeitsschutzgesetz lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Beschreibung der Gefährdungsarten (physikalisch, chemisch, biologisch und psychisch).
  • Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung.
  • Festlegung der wesentlichen Arbeitsschutzpflichten für Arbeitgeber, die in allen Risikobereichen gelten.
  • Zu diesen Pflichten gehört beispielsweise die in regelmäßigen Abständen zu wiederholendeUnterweisung im Arbeitsschutz.
  • Die Möglichkeit der Übertragung von Arbeitsschutzpflichten auf Dritte bei weiter bestehender Kontrollpflicht.
  • Die grundsätzliche Ahndung von Verstößen gegen den Arbeitsschutz.Verstöße gegen Arbeitsschutzpflichten durch Arbeitgeber werden als Straftat bewertet.

Das Arbeitsschutzgesetz schafft zusammen mit dem Arbeitssicherheitsgesetz eine grundlegende Basis, deren Ausführung und Umsetzung in der jeweiligen Arbeitsschutzverordnung konkretisiert werden. Wenn es um Arbeitsschutzvorschriften geht, ist deshalb neben Arbeitsschutzgesetz/Arbeitssicherheitsgesetz und anderen Gesetzen auch die jeweils einschlägige Arbeitsschutzverordnung in dem konkreten Bereich heranzuziehen. Diese Systematik machen die Vorschriften komplex und es Unternehmen nicht immer einfach, alle Pflichten zu erfassen.

Welche Personen sind in den Schutzbereich von Arbeitsschutzgesetz und flankierenden Vorschriften einbezogen? 

Der geschützte Personenkreis bei den Grundlagen im Arbeitsschutz setzt sich zusammen aus:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Auszubildenden, Beamtinnen und Beamten, Angestellten mit Beeinträchtigungen in Werkstätten für behinderte Menschen, Richterinnen und Richtern sowie Soldatinnen und Soldaten. 

Eine Arbeitsschutzverordnung kann sich dabei auch auf einen bestimmten Personenkreis begrenzen. Dies ist etwa der Fall, wenn in einem bestimmten Bereich ganz spezifische Gefahren und Risiken zu beachten sind.

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Welche Verordnungen werden aus dem Arbeitsschutzgesetz abgeleitet? 

Wenn das Arbeitsschutzgesetz die Grundlagen im Arbeitsschutz regelt, wird es in der jeweiligen Arbeitsschutzverordnung konkret. Typische Beispiele für eine Arbeitsschutzverordnung sind: 

  • die Arbeitsstättenverordnung
  • die Baustellenverordnung
  • die Betriebssicherheitsverordnung
  • die Biostoffverordnung
  • die arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung 

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Pflichten aus dem Arbeitsschutz delegieren – darf der Arbeitgeber das? 

Unternehmer dürfen nach § 13 Arbeitsschutzgesetz im Arbeitsschutzpflichten für Arbeitgeber an Dritte übertragen. Dabei kann es sich um Mitarbeiter im Unternehmen oder auch um externe Fachkräfte handeln. Dabei sind bestimmte Voraussetzungen und spezifische Arbeitsschutzvorschriften für die Delegation der Pflichten einzuhalten: 

  • Die Pflichtenübertragung muss schriftlich erfolgen. Das kann beispielsweise in einem Einstellungsvertrag mit einer Führungskraft oder mit einem Dienstleistungsvertrag mit einem externen Dritten erfolgen.
  • Die Personen, denen Pflichten übertragen werden, müssen fachlich dazu in der Lage sein, diese zu erfüllen. Das setzt Sachkunde voraus und auch Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeitern.
  • Überträgt ein Unternehmer Pflichten an Dritte, kommt er an der Aufsicht und Kontrolle derÜbertragung sowie der weiteren ergriffenen Maßnahmen im Arbeitsschutz nicht vorbei.

Es gehört außerdem zu den Grundlagen im Arbeitsschutz und der Arbeitsschutzgesetze, dass die strafrechtliche Verantwortung für Verstöße gegen die geltenden Arbeitsschutzpflichten für Arbeitgeber auch nach Übertragung bestimmter Pflichten auf Dritte bei dem Arbeitgeber verbleibt.

Es dürfen nicht alle geltenden Arbeitsschutzpflichten für Arbeitgeber auf Grundlage der Arbeitsschutzgesetze an Dritte delegiert werden. Näheres regeln das Arbeitsschutzgesetz und weitere flankierende Vorschriften. 

Übertragen werden dürfen beispielsweise aus diesen Bereichen:

  • Organisation der ersten Hilfe
  • Erstellen von Betriebsanweisung
  • Kontrolle von Arbeitsschutzmaßnahmen und Grundlagen im Arbeitsschutz
  • Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen
  • Einhaltung von Hygiene, Sauberkeit und Ordnung und deren Überwachung

Grundlagen im Arbeitsschutz: Die Gefährdungsbeurteilung 

Bei der Gefährdungsbeurteilung geht es um einen systematischen Prozess, der der Ermittlung und Bewertung von relevanten Gefährdungen für Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz dient. Das Verfahren wurde mit Gestaltung des Arbeitsschutzgesetzes neu eingeführt und bildet heute eine der Grundlagen im Arbeitsschutz. Es zielt darauf ab, Risiken und Gefährdungen an Arbeitsplätzen frühzeitig zu erkennen, um präventiv entgegenzuwirken.

Verschiedene Arbeitsschutzverordnungen nehmen die Gefährdungsbeurteilung als konkrete Maßnahme auf und schreiben weitere Umsetzungsschritte vor.

Weitere wichtige Arbeitsschutzpflichten für Arbeitgeber: Die Unterweisung 

Das Arbeitsschutzgesetz und auch Arbeitsschutzverordnungen sehen regelmäßige Unterweisungen im Arbeitsschutz für Arbeitnehmer vor. Die Unterweisung bildet einen wichtigen Teil der Arbeitsschutzpflichten für Arbeitgeber. Sie muss regelmäßig wiederholt werden, weil sie immer wieder den Bedingungen am Arbeitsplatz angepasst werden muss. Inhaltlich geht es bei der Unterweisung um sicheres und gesundheitsgerechtes Verhalten am Arbeitsplatz.

Die Unterweisung gehört zu den Grundlagen im Arbeitsschutz. Beispielsweise werden Arbeitnehmer an Büroarbeitsplätzen jährlich in der ergonomischen Gestaltung des Büroarbeitsplätze unterwiesen. Damit setzt die Unterweisung einen Grundgedanken aller Arbeitsschutzgesetze in der Praxis um: Es geht hier um Prävention gegenüber Gefahren und Risiken durch Information.

Erfolgte Unterweisungen sind zu dokumentieren. Die Arbeitsschutzvorschriften sehen dabei vor, dass der Inhalt, das Datum und die Teilnahme der Mitarbeiter schriftlich bestätigt werden. 

Es gibt verschiedene Formen von Unterweisungen wie beispielsweise die Präsenzschulung oder die elektronische Unterweisung. Bei elektronischen Unterweisungen steht am Ende eine Verständniskontrolle von vermittelten Schulungsinhalten. 

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Arbeitsschutzpflichten für Arbeitgeber rund um den Betriebsarzt 

Vielen Unternehmen ist es nicht bewusst: Grundsätzlich gilt bereits ab einem Angestellten die Pflicht des Arbeitgebers, diesen durch einen Betriebsarzt betreuen zu lassen. Wie umfangreich diese Betreuung aussehen muss, hängt in der Folge von der Betriebsgröße ab. Behörden, Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger können von jedem Unternehmer verlangen, dass er eine der Betriebsgröße angemessene Betreuung seiner Arbeitnehmer im gesundheitlichen Bereich durch einen Betriebsarzt nachweisen kann.

Unternehmer können sich mit Detailfragen zum Thema Betriebsarzt und zur Gesundheitsbetreuung an die zuständigen Berufsgenossenschaften wenden. Diese erteilen Auskunft und geben Hinweise dazu, wie die Pflichten des einzelnen Unternehmens in der Praxis umgesetzt werden müssen.

Folgen von Verstößen gegen Arbeitsschutz Pflichten durch Arbeitgeber

Grundsätzlich machen sich Arbeitgeber strafbar, wenn sie gegen Arbeitsschutzgesetze verstoßen. Gesetzliche Grundlagen sind hier überwiegend das Arbeitsschutzgesetz und die jeweils einschlägige Arbeitsschutzverordnung. Es können aber auch Verstöße gegen weitere Arbeitsschutzgesetze wie etwa das Arbeitszeitgesetz vorliegen. Wie ein Verstoß gegen Arbeitsschutzpflichten für Arbeitgeber im Einzelfall geahndet wird, hängt von den Umständen des einzelnen Falles ab. Besonders wichtig ist dabei die Frage, ob infolge des Verstoßes gegen Arbeitsschutzgesetze ein Schaden beim Arbeitnehmer eingetreten ist. In schweren Fällen kommt dabei sogar eine Freiheitsstrafe in Betracht. 

Gerade deshalb ist es wichtig, das Unternehmen jederzeit alle einschlägigen Vorschriften und Pflichten im Blick behalten. Die Grundlagen im Arbeitsschutz sollten jederzeit präsent sein. Die Einhaltung Arbeitsschutzpflichten ist ein wichtiger Pfeiler der betrieblichen Arbeit. Arbeitsschutzvorschriften sind in der Regel keine Kann-Vorschriften, sondern wie sämtliche Arbeitsschutzgesetze verbindlich. 

Hier geht es für die Unternehmen darum, sich immer wieder über die jeweils neue geltende Arbeitsschutzverordnung in ihrem Bereich und aktualisierte Vorschriften auf den neuesten Stand zu bringen. Der Gesetzgeber nimmt die Arbeitsschutzvorschriften und deren Einhaltung sehr ernst. Verwaltung und Behörden kontrollieren die Einhaltung einer einschlägigen Arbeitsschutzverordnung. Auch auf Behördenseite können Mitarbeiter und Organe haften, wenn sie die Einhaltung der jeweiligen Arbeitsschutzverordnung nicht ordnungsgemäß überwachen.

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