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Für einen Brandausbruch gibt es viele Ursachen. Wie groß der dadurch verursachte Schaden ist, hängt vom Umfang der Brandausbreitung ab. Eine Brandwand stoppt die Ausbreitung des Feuers und schenkt den Menschen Zeit für Lösch- und Rettungsmaßnahmen. Welche Anforderungen an Brandwände bestehen und wo sie zwingend erforderlich sind, erfahren Sie hier.

Was ist eine Brandwand?

Bei einer Brandwand handelt es sich nach § 30 BauO NRW 2018, um ein raumabschließendes Bauteile, dass zum Abschluss von Gebäuden oder zur Unterteilung von Gebäuden in Brandabschnitte ausreichend lang die Brandausbreitung auf andere Gebäude oder Brandabschnitte verhindert. Dieser Zeitraum beträgt in der Regel 90 Minuten. Daraus leitet sich die Bezeichnung F90 Brandschutzwand ab. In einzelnen Fällen kann der Sachversicherer eine höhere Brandwiderstand als 90 Minuten verlangen.

In Abhängigkeit von der Anordnung der Wand im Gebäude werden Gebäudeabschlusswände und innere Brandwände unterschieden. Danach, ob die Wand im Normalfall auch zur Gewährleistung der Statik beiträgt, unterscheiden sich tragende und nichttragende Brandwände.

Brandwände sind immer raumabschließend. Notwendige Öffnungen in innenliegenden Brandwänden, wie Türen, müssen im Brandfall automatisch dicht schließen und den gleichen Feuerwiderstand aufweisen, wie die Wand. Durch Brandwände führende Kabel und Rohrleitungen benötigen Abschottungen.

Was ist ein Brandabschnitt?

Ein Gebäudeteil, das von Brandwänden umschlossen ist, bildet einen Brandabschnitt. Daneben sind Brandbekämpfungsabschnitte definiert, bei denen auch Decken die brandschutztechnischen Vorgaben erfüllen müssen, die für die Wände gelten.

Wieso sind Brandwände erforderlich?

Brandwände ermöglichen der Feuerwehr effektive Löscharbeiten und schützen sowohl Gebäude als auch Nutzer von Gebäuden vor den Folgen eines Brandes. Sie erfüllen demnach zwei Schutzziele:

  • Großbrände in dicht bebauten Stadtteilen und vollständiges Niederbrennen von großen Gebäuden verhindern
  • Nutzer von Gebäuden schützen, indem sich der Brand nicht ungehindert schnell ausbreitet.

Wo müssen Brandwände vorgesehen werden?

Die konkreten Einzelheiten zu erforderlichen Brandwänden und zulässige Ausnahmen regeln die Bauordnungen der Bundesländer und die Verordnungen zu den Sonderbauten.

Außenliegende Brandwände

Brandwände zwischen Gebäuden und Außenwände von benachbarten Gebäuden, die in einem geringen Abstand zueinander stehen, müssen immer als Brandwand ausgeführt sein. Als gering gilt ein Abstand von bis zu 5 m von Außenwand zu Außenwand bzw. ein Abstand von bis zu 2,5 m zwischen Außenwand und Grundstücksgrenze. Die Brandwand verhindert, dass ein Feuer auf das Nachbargebäude übergreift.

Innenliegende Brandwände

Größere Gebäude müssen in Brandabschnitte eingeteilt werden. Der Abstand zwischen den Brandwänden darf dabei nicht unter gelten 40 m liegen. Ist das Gebäude mit automatischen Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen oder Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen ausgerüstet, kann sich der erforderliche Abstand vergrößern. Die Brandlast ist die Wärmemenge, die bei der Verbrennung sämtlicher Stoffe auf der Grundfläche frei wird. Sie wird auf die Grundfläche bezogen und in der Maßeinheit kWh/m² angegeben.

Zusätzliche Anforderungen zur Verhinderung des Brandüberschlags

Ein Feuer greift um sich, wenn die freigesetzte Wärme ausreicht, andere Stoffe in Brand zu setzen. Soll eine Brandwand ihre Aufgabe erfüllen, sollte sie vier Bedingungen erfüllen:

  • Sie sollte aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen.
  • Sie sollte ihre Standfestigkeit unter den zu erwartenden Bedingungen behalten.
  • Sie muss rauchdicht bleiben.
  • Sie muss so viel Brandwärme zurückhalten, dass sich auf der dem Feuer abgewandten Seite nichts entzünden kann.

Änderung der Festigkeit von Bauteilen bei erhöhter Temperatur

Die Bedingungen, unter denen die Standfestigkeit erhalten bleiben muss, ergeben sich aus den Lasten, die unter normalen Umständen auf die Wand einwirken. Das ist das Eigengewicht und bei tragenden Wänden auch das Gewicht der Bauteile, die auf der Wand aufliegen. Da sich die Werkstoffeigenschaften mit der Temperatur ändern, muss der Nachweis erbracht werden, dass die Festigkeit auch noch ausreicht, wenn die Brandwand der Einwirkung von Flammen ausgesetzt ist. Zusätzlich zu dieser Belastung können im Brandfall herabstürzende oder umfallende Gegenstände stoßartig auf die Wand einwirken. Brandwände müssen auch dieser Belastung unbeschadet standhalten.

Dämmwirkung im Brandfall

Die Dämmwirkung einer Brandwand ist vom Material und von der Wanddicke abhängig. Aus den Anforderungen an die Festigkeit und an die Wärmedämmwirkung ergibt sich die Mindestwanddicke.

Nach welchen Normen wird der Feuerwiderstand von Brandwänden ermittelt und nachgewiesen?

Für die Bemessung von Bauwerken gelten Eurocodes (EC), die Berechnungsmethoden für Tragwerke und Konstruktionen unterschiedlicher Bauwerke (z.B. Stahl, Holz, Beton, Mauerwerk) enthalten. Die Berechnungsmethoden berücksichtigen bei der Bemessung von Bauteilen auch die Anforderungen des technischen Brandschutzes für Bauteile aus Baustoffen und Baustoffgütern, die in Europa klassifiziert sind. Für andere Baustoffe ist das Brandverhalten durch Versuche zu ermitteln. Für die konkrete Anwendung der Berechnungsmetoden gelten Nationale Anhänge. In Deutschland sind diese in den Normen DIN EN 1991-1-2 bis DIN EN 1996-1-2 und DIN EN 1999-1-2 spezifiziert.

Bezeichnung nach DIN EN 13501-2

Die Bezeichnung der Feuerwiderstandsklasse einer F90 Brandwand nach DIN EN 13501-2 berücksichtigt diese Anforderungen durch die Bezeichnung REI-M 90. R steht dabei für Résistance (Tragfähigkeit), E für Étanchéité (Raumabschluss), I für Isolation (Wärmedämmung beim Brand) und M für Mechanical (Stoßfestigkeit).

Verwendbarkeitsnachweis für nicht klassifizierte Baustoffe und Bauprodukte

Für alle nicht in den Normen klassifizierte Baustoffe und vorgefertigte Bauteile ist ein Verwendbarkeitsnachweis in Form einer bauaufsichtlichen Zulassung, eines bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses oder der Zustimmung im Einzelfall erforderlich. Darin sind die Ergebnisse der Prüfungen zum Brandverhalten aufgeführt.

Wie sind Brandwände aufgebaut?

Regeln für den Aufbau von Brandwänden sind:

  • Eine Brandwand muss durchgehend durch alle Geschosse des Bauwerks geführt werden und darf keine Versetzungen enthalten.
  • Eine Brandwand muss bis unter Dachhaut geführt werde.
  • Über nicht feuerbeständige Dächer muss die Brandwand mindesten 30 cm hinausragen. Bei Industriebauten sind dafür 50 cm vorgesehen.
  • Öffnungen im Dach, wie Luken oder Ausstiege für Schornsteinfeger, müssen mindestens 1,25 m von der Brandwand entfernt sein.
  • Eine Brandwand darf nicht von Baustoffen oder Bauteilen überbrückt oder durchbrochen werden, die brennbar bzw. nicht feuerbeständig sind.

Brandwände dürfen unter folgenden Bedingungen versetzt angeordnet werden,

  • Decken, die in Verbindung mit Brandwänden stehen, aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und keine Öffnungen haben.
  • Bauteile, die Wände und Decken unterstützen, aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und feuerbeständig sind.
  • Öffnungen in Außenwänden so angeordnet oder andere Vorkehrungen so getroffen sind, dass eine Brandausbreitung in andere Brandabschnitte nicht zu möglich ist.

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