brandschutzbegehung effektiv durchführen und dokumentieren

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Die regelmäßige Brandschutzbegehung gehört als Bestandteil des Arbeitsschutzes zu den Pflichten des Unternehmers und liegt im Interesse des Unternehmens. Die Vermeidung von Bränden, die Begrenzung der Brandausbreitung und der Erfolg von Rettungs- und Löschmaßnahmen können durch geringfügige Nachlässigkeiten im vorbeugenden Brandschutz schnell untergraben werden. Das rechtzeitige Erkennen und Beseitigen solcher Schwachpunkte hilft, großen Schaden zu verhindern.

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Was ist eine Brandschutzbegehung?

Brandschutzbegehungen sind planmäßige Überprüfungen einer Arbeitsstätte auf Mängel im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz. Sie gehören zu den Aufgaben von Brandschutzbeauftragten. Die Ergebnisse werden in einem Begehungsprotokoll dokumentiert. Das Begehungsprotokoll gilt als Nachweis für die Durchführung der Überprüfung. Dort aufgeführte Unzulänglichkeiten müssen schnellstmöglich behoben werden. Die aus den Begehungen gewonnenen Erkenntnisse eignen sich sehr gut als Baustein für die Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz-Unterweisung und für die Gestaltung einer Räumungsübung.


Rechtliche Grundlagen für die Brandschutzbegehung

Die Pflicht zu Brandschutzbegehungen ergibt sich aus den Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes. 

Der Unternehmer muss gemäß § 10 dieses Gesetzes auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen planen, durchsetzen und überwachen, durch die gefährliche Störungen des Betriebsablaufes verhindert werden. In Normen, technischen Regeln und Unfallverhütungsvorschriften werden die einzelnen Anforderungen an den Brandschutz im Betrieb genauer erläutert. Während der Brandschutzbegehungen wird überprüft, ob diese Anforderungen umgesetzt wurden.

Die Bauordnungen der Länder tragen wesentlich zum Brandschutz bei.

In Abhängigkeit von der Gebäudehöhe und der Grundfläche sind dort Brandschutz-Gebäudeklassen definiert. Entsprechend der jeweiligen Einstufung und der Nutzung der Bauwerke bestehen konkrete Anforderungen an die Brennbarkeit und den Feuerwiderstand der Bauelemente. Die Einzelheiten dazu sind in den Bauordnungen und Normen geregelt. Vorschriften existieren zum Beispiel für

  • Brandwände
  • Brandschutztüren
  • Brandschutzschotts
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Brandschutzschaum
  • Brandschutzanforderungen in Treppenräumen

Für die Beschaffenheit und Prüfung der Bauelemente gilt neben der DIN 4102 auch die DIN EN 13 501. In einem Brandschutzzertifikat wird die Einhaltung der brandschutztechnischen Forderungen bei Neubauten bestätigt.


Wer ist für die Brandschutzbegehung zuständig?

Die Verantwortung für die Brandschutzbegehung liegt beim Unternehmer. Er kann die daraus resultierenden Pflichten schriftlich an Mitarbeiter (Brandschutzbeauftragte) oder außerbetriebliche Fachleute übertragen. Dabei muss er sicherstellen, dass die betreffenden Personen die erforderliche Sachkunde besitzen.


Wer führt eine Brandschutzbegehung durch?

Die Brandschutzbegehungen werden vom Unternehmer oder der von ihm beauftragten Person durchgeführt. Zweckmäßig ist, die Begehung in turnusmäßige Arbeitsschutzkontrollen einzubinden. Nehmen die Führungskräfte der betreffenden Objekte an der Begehung teil, lassen sich viele Punkte sofort klären. Bei größeren Objekten von besonderer Bedeutung oder Arbeitsstätten mit besonderen Gefährdungen, wie einem Kernkraftwerk, kann es vorkommen, dass Vertreter der örtlichen Feuerwehr einen Begehungstermin fordern. Sie können sich vorsorglich mit den Gegebenheiten vertraut machen und wertvolle Tipps geben.

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Wie oft muss eine Brandschutzbegehung durchgeführt werden?

Wie oft muss eine Brandschutzbegehung in Industriebetrieben durchgeführt werden?

In kleineren und mittleren Betrieben ohne besondere Gefährdungen sollen die Begehungen mindestens alle zwei Jahre erfolgen. Als praktische Orientierungshilfe kann der Ablauf der zweijährigen Prüffrist für die Feuerlöscher herangezogen werden.

In Großbetrieben und bei beim Vorhandensein leichtentzündlicher Stoffe oder großer Brandlasten sind kürzere Zeiträume zwischen den Brandschutzbegehungen sinnvoll. Die Fristen liegen im Ermessen des Unternehmers. 

Bei Unternehmen mit viel öffentlichem Publikumsverkehr werden Begehungen teilweise wöchentlich oder täglich durchgeführt.

Wie oft muss eine Brandschutzbegehung in landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt werden?

Bei landwirtschaftlichen Betrieben haben sich Begehungen im Frühjahr und im Herbst bewährt. Dann erfolgt die Umstellung von Sommer- auf Winterbetrieb und umgekehrt. Im Frühjahr liegt der Schwerpunkt auf der Überprüfung von Landmaschinen auf brandschutzrelevante Mängel. Im Herbst steht der Brandschutz von Lagerhallen und Scheunen, in denen die Ernte aufbewahrt wird, im Mittelpunkt.

Wie oft muss eine Brandschutzbegehung in Versammlungsstätten durchgeführt werden?

Der Brandschutz in Versammlungsstätten unterliegt besonderen Vorgaben. Falls dort ein Feuer ausbricht sind sehr viele Menschen in großer Gefahr, die sich durch eine mögliche Panik weiter verschärfen kann. Außerdem kann fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten einiger Besucher zur Verstärkung der Feuergefahr führen. Brandschutzbegehungen sind hier zum Teil wöchentlich oder täglich erforderlich, um alle Sicherheitseinrichtungen und -kennzeichnungen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen, insbesondere die Korrektheit und Begehbarkeit der Fluchtwege.


Effektive Brandschutzbegehung in sechs Schritten – so geht's


1. Vorbereitung

Die Brandschutzbegehung sollten Sie objektbezogen vorbereiten. Anhand von Bebauungsplänen und Grundrissen legen Sie den Weg durch das Unternehmen fest. Erstellen Sie für die einzelnen Objekte Checklisten, in denen die Besonderheiten berücksichtigt werden. Nichts ist lästiger als lange Protokolle, in denen häufig als "nicht zutreffend" gekennzeichnete Punkte auftauchen. Diese können Sie gleich weggelassen. Planen Sie den Zeitbedarf, stimmen Sie den Termin für die Brandschutzbegehung mit dem Unternehmen ab und laden Sie die mitwirkenden Personen ein.

2. Arbeiten im Vorfeld von Brandschutzbegehungen

Zum Inhalt der Begehung gehört die Überprüfung der brandschutzbezogenen Dokumente im Unternehmen auf Vollständigkeit und Aktualität. Dazu zählen

  • die Brandschutzordnung
  • Flucht- und Rettungspläne
  • Handfeuerlöscher-Konzept
  • Mängelprotokolle
  • Protokolle über die wiederkehrende Prüfung elektrotechnischer und sicherheitstechnischer Einrichtungen
  • Protokolle zur Brandschutz-Unterweisung und ggf. zur Räumungsübung.

Die Prüfung dieser Dokumente während der Brandschutzbegehung stört den Ablauf und kann im Vorfeld erledigt werden.

3. Begehung und Aufzeichnung der Beobachtungen

Verfolgen Sie den geplanten Weg und arbeiten Sie die Checkliste für das jeweilige Objekt ab. Besprechen Sie ggf. die Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln sofort mit dem anwesenden Objektverantwortlichen und vereinbaren Sie Fristen für deren Erledigung. Halten Sie Vereinbarungen und Beobachtungen schriftlich fest. Fertigen Sie ggf. Fotografien an. Mit einer Brandschutzbegehungs-App auf dem Tablet oder dem Smartphone sparen Sie hierbei und bei der späteren Auswertung der Brandschutzbegehung viel Zeit.

4. Auswertung und Dokumentation

Fertigen Sie das Begehungsprotokoll zeitnah an. Legen Sie einen Verteiler fest, durch den alle Verantwortlichen vom Ergebnis der Begehung, ggf. per E-Mail, informiert werden. Teilen Sie in diesem Zuge allen den Termin und den Ort für die Besprechung der Ergebnisse mit. Nutzen Sie eine gute Brandschutzbegehungs-Software, um Zeit und Mittel zu sparen.

Wenn Sie bei den Mängeln eine Prioritätenliste (rot/gelb/grün) erstellen, wird klar, welche Mängel gleich, welche bald und welche demnächst abgestellt werden müssen.

5. Besprechung der Ergebnisse im Unternehmen

Besprechen Sie die Ergebnisse der Brandschutzbegehung und das Begehungsprotokoll unbedingt mit den beteiligten Mitarbeitern oder thematisieren Sie es in der nächsten ASA-Sitzung.

Beginnen Sie die Besprechung mit positiven Aussagen zu den Punkten, die in Ordnung sind. Beschränken Sie sich bei erkannten Mängeln auf die sachliche Beschreibung, die möglichen Konsequenzen und die Maßnahmen zur Mängelbeseitigung. Vermeiden Sie Schuldzuweisungen. Ermuntern Sie die Anwesenden, ihre Meinung zu äußern und Vorschläge zu machen. Gute Besprechungen tragen in hohem Maße dazu bei, den Brandschutz im Betrieb zu verbessern.

6. Terminkontrolle für Maßnahmen

Behalten Sie die im Begehungsprotokoll festgelegten Maßnahmen zur Mängelbeseitigung im Auge und kontrollieren Sie deren frist- und fachgerechte Durchführung. Dokumentieren Sie die Erledigung im Begehungsprotokoll mit Angabe des Datums.

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Wie wird eine Brandschutzbegehung effizient dokumentiert?

Das Begehungsprotokoll enthält neben den Angaben zum Termin und den teilnehmenden Personen die Auflistung der überprüften Objekte, der dafür geltenden Anforderungen an den Brandschutz und die Aussage darüber, ob die Forderungen eingehalten werden. Bei Abweichungen sind Maßnahmen, Termine für die Umsetzung und Kontrolltermine für die Erledigung festzuhalten. Fotos können die Dokumentation anschaulich ergänzen. Als Grundlage für die Brandschutzbegehungen sind individuelle Checklisten hilfreich. Erleichtert wird deren Gestaltung und Abarbeitung durch die Nutzung einer Brandschutzbegehungs-App.


Was ist bei der Dokumentation der Brandschutzbegehung rechtlich zu beachten?

Das Begehungsprotokoll dient dem Nachweis der Pflichterfüllung des Unternehmers gegenüber Behörden und Versicherungen. Das ist besonders bei der Ermittlung der Verantwortlichkeit nach einem Brand von Bedeutung. Es gilt vor Gericht als Beweismittel. Deshalb sollte es sorgfältig und für Dritte nachvollziehbar gestaltet werden. Eine geeignete Brandschutzbegehungs-Software ermöglicht das besser und zeitsparender als Dokumente im Word- oder Excel-Format.


Brandschutzbegehung-Checkliste Beispiel

Checklisten für Brandschutzbegehungen sind hilfreich, um beim Rundgang keinen Aspekt zu vergessen und eine gleichbleibende Qualität der eigenen Brandschutzbegehungen zu gewährleisten. Im Folgenden sehen Sie ein Beispiel für eine solche Checkliste 

Außengelände

  • Gegen unbefugtes Betreten gesichert
  • Mindestabstände zwischen Gebäuden und gelagerten brennbaren Stoffen eingehalten
  • Zufahrtswege und Stellflächen für die Feuerwehr vorhanden, frei und gekennzeichnet
  • Löschwasserversorgung sichergestellt, Hydranten betriebsbereit, Hydranten-Hinweisschilder vorhanden

Gebäude

  • Zugangskontrolle für betriebsfremde Personen gesichert
  • Allgemein zugänglicher Aushang der Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096
  • Brandschutzordnung Teil B für jede/n Mitarbeiter/in vorhanden
  • Flucht-, Rettungs- und Angriffswege frei von gelagerten Gegenständen und nach DIN EN ISO 7010 gekennzeichnet, insbesondere notwendige Flure und Treppenräume
  • Notausgänge jederzeit von innen zu öffnen und nach DIN EN ISO 7010 gekennzeichnet
  • Notbeleuchtung betriebsbereit
  • Brandschutztüren stets geschlossen oder schließen bei Brand automatisch
  • Notwendige Durchbrüche in Brandwänden und feuerbeständige Wände durch zugelassene und ausgeschilderte Brandschotts gesichert
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen betriebsbereit, Fenster im Verlauf von Fluchtwegen in außenliegenden Treppenräumen lassen sich mindestens 0,5 m² weit öffnen
  • Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen nach technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 vorhanden, betriebsbereit, barrierefrei zugänglich und nach DIN EN ISO 7010 gekennzeichnet
  • Prüfsiegel und Plomben an Feuerlöschgeräten unversehrt
  • Möglichkeiten für Brandmeldung gegeben

Lager- und Produktionsbereiche

  • Brennbare Materialien, Teile und Abfälle befinden sich nur in der für die Arbeit notwendigen Menge am Arbeitsplatz
  • Bereiche mit Rauchverbot und Verbot von offenem Feuer sind gekennzeichnet
  • Brennbare Abfälle werden in nichtbrennbaren, mit Deckeln verschlossenen Behältern aufbewahrt
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe "Brandschutzmaßnahmen" (TRGS 800) bei Tätigkeiten mit brennbaren oder oxidierenden Gefahrstoffen werden eingehalten
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe "Schweißtechnische Arbeiten" (TRGS 528) bei Tätigkeiten mit erhöhter Wärmeentwicklung werden eingehalten
  • Lagerbereiche mit hoher Brandlast sind durch funktionsfähige automatische Brandmeldeanlagen gesichert
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