Ein Ingenieur im Anzug mit einem weißen Schutzhelm bespricht mit einem Arbeiter, der einen gelben Schutzhelm trägt, Details auf einem Tablet in einer industriellen Umgebung.

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Der Betrieb von Anlagen und Immobilien bringt eine Vielzahl rechtlicher Pflichten mit sich, die unter dem Begriff „Betreiberverantwortung“ zusammengefasst werden. Diese Verantwortung umfasst sowohl die Einhaltung dieser Pflichten als auch die daraus resultierende Haftung bei Verstößen, die zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Für Betreiber ist es daher unerlässlich, sich kontinuierlich über aktuelle Vorschriften zu informieren und ihre Pflichten sorgfältig zu dokumentieren, um Risiken zu minimieren.

Was versteht man unter Betreiberverantwortung?

Betreiberverantwortung bedeutet, dass Sie als Betreiber von Immobilien oder technischen Anlagen für den Schutz von Menschen, Sachwerten und der Umwelt verantwortlich sind. Dies schließt eine Vielzahl von Pflichten ein, die auf gesetzlichen Vorgaben beruhen. Laut VDI 3810 sind Betreiber rechtlich dazu verpflichtet, den sicheren Betrieb ihrer Anlagen und Gebäude zu gewährleisten – insbesondere, wenn diese öffentlich zugänglich sind.

Der Rechtsexperte Hartmut Hardt betont, dass Betreiber alles Zumutbare tun müssen, um Schäden zu verhindern. Diese Schäden können vielfältiger Natur sein, von Personenschäden durch ungestreute Wege im Winter bis hin zu Umweltschäden durch austretende Chemikalien. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung dieser Pflichten können Betreiber im Schadensfall zu Schadensersatz oder Schmerzensgeld verurteilt werden.
Zusammengefasst: Betreiber tragen die Verantwortung, Gefahren zu verhindern und die Sicherheit zu gewährleisten, indem sie sich an alle relevanten gesetzlichen Vorgaben halten.

Welche Pflichten umfasst die Betreiberverantwortung?

Die Pflichten, die mit der Betreiberverantwortung im Facility Management einhergehen, ergeben sich aus den Risiken, die der Betrieb von Anlagen und Immobilien mit sich bringt. Verschiedene Verordnungen zur Anlagensicherheit legen fest, welche Aufgaben dabei erfüllt werden müssen. Zu den typischen Pflichten gehören:

  • Prüfungen bei der Inbetriebnahme von technischen Anlagen oder Betriebsstätten
  • Regelmäßige Instandhaltungen
  • Hygienemaßnahmen
  • Maßnahmen zur Verkehrssicherung

Auch der Brandschutz und die allgemeine Gebäudesicherheit fallen in diesen Verantwortungsbereich. Die Betreiberverantwortung umfasst somit alle Maßnahmen, die für den sicheren Betrieb einer Anlage notwendig sind.

Wer trägt die Betreiberverantwortung?

Betreiber von Anlagen und Immobilien im können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Dabei müssen sie nicht zwangsläufig die Eigentümer der Anlage sein – auch Mieter, Pächter oder Dienstleister können diese Rolle übernehmen. Die Verantwortung umfasst die Pflicht, für die Sicherheit der Anlage zu sorgen und die notwendigen Entscheidungen zu treffen.
Betreiberpflichten im Facility Management können auch an andere Personen übertragen werden, etwa an Geschäftsführer, Führungskräfte, Arbeitnehmer oder Dienstleister. Wichtig ist dabei, dass Unwissenheit über diese Verantwortung nicht vor den rechtlichen Konsequenzen schützt. Jeder, der eine Anlage betreibt, ist in der Pflicht, die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

Kann man Betreiberpflichten delegieren?

Ein zentrales Instrument, um den betrieblichen Arbeitsschutz zu organisieren und organisatorische Pflichten zu delegieren ist die Pflichtenübertragung. Bevor jedoch eine Übertragung erfolgt, muss sichergestellt sein, dass die betraute Person zuverlässig und fachkundig genug ist, um die Aufgaben zu erfüllen.
Gemäß § 13 Abs. 2 ArbSchG und DGUV-V 1 muss die Pflichtenübertragung schriftlich erfolgen. Dabei sollten Verantwortungsbereich und Befugnisse klar definiert und von der beauftragten Person unterzeichnet werden. Eine Ausfertigung der Übertragung muss dieser ausgehändigt werden.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Die Nichteinhaltung der Betreiberpflichten im Facility Management kann schwerwiegende Folgen haben, insbesondere im Schadensfall. Neben erheblichen zivilrechtlichen Haftungen drohen auch strafrechtliche Sanktionen und empfindliche Bußgelder. Laut § 25 Abs. 1 Nr. 2 ArbSchG beträgt das Mindestbußgeld 5.000 Euro, bei wiederholten Verstößen können bis zu 25.000 Euro sowie der Entzug der Geschäftsbefugnis drohen.
Verantwortliche, wie Facility Manager oder Abteilungsleiter, müssen zudem bei Unfällen mit Personenschäden mit persönlicher Haftung und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Ein solcher Vorfall kann den Ruf des Unternehmens nachhaltig schädigen.
Um diese Risiken zu minimieren und bei unangemeldeten Kontrollen durch Gewerbeaufsichtsämter rechtlich abgesichert zu sein, ist es unerlässlich, die Betreiberpflichten gewissenhaft wahrzunehmen. Dies schützt das Unternehmen vor Forderungen und bewahrt es vor Imageschäden und rechtlichen Konsequenzen.

Drei Tipps zur Erfüllung der Betreiberpflichten

  1. Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen durchführen
    Stellen Sie sicher, dass alle verantwortlichen Mitarbeiter regelmäßig geschult werden. Kenntnisse über gesetzliche Anforderungen, Sicherheitsrichtlinien und die Wartung von Anlagen sind unerlässlich, um Haftungsrisiken zu minimieren
  2. Digitale Dokumentation einführen
    Nutzen Sie Softwarelösungen zur digitalen Dokumentation wie KEVOX. Damit vermeiden Sie nicht nur Fehler, sondern reduzieren auch den Arbeitsaufwand bei der Dokumentation erheblich.
  3. Proaktive Zusammenarbeit mit Behörden und Experten
    Arbeiten Sie eng mit Gewerbeaufsichtsämtern und externen Fachleuten zusammen. Regelmäßige Audits und Beratungen helfen, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Checkliste Betreiberpflichten

Das Thema Betreiberverantwortung im Facility Management ist sehr vielschichtig und lässt sich nicht einfach durch das Abarbeiten einer Checkliste bewältigen. Da jeder Betrieb individuell ist, variieren die Pflichten je nach Art und Ausstattung der Gebäude sowie der technischen Anlagen. Eine universelle Checkliste für alle Betreiber existiert daher nicht, ebenso wenig wie ein allgemeingültiges Muster zur Übertragung von Betreiberverantwortung.
Stattdessen ist ein maßgeschneidertes Betreiberpflichtenmanagement unerlässlich, um die nötige Sicherheit für das Unternehmen und die verantwortlichen Personen zu gewährleisten. Die spezifischen Anforderungen richten sich immer nach den geltenden Vorschriften und Regelungen, die für die jeweilige Branche und den Betrieb relevant sind. Beispielsweise müssen in einem Werk, in dem mit Chemikalien gearbeitet wird, andere Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden als in einer Turnhalle.
Besonders in Industriebetrieben, wie der chemischen und pharmazeutischen Industrie, ist das Risiko besonders hoch. Hier müssen Betreiber nicht nur den Schutz von Menschen, sondern auch den Umweltschutz sicherstellen, da Unfälle gravierende Auswirkungen auf Luft, Boden und Wasser haben können. Kommt es zu einem Vorfall, bei dem etwa Chemikalien freigesetzt und Schäden verursacht werden, trägt der Betreiber die Haftung.
Aus diesem Grund ist es für jedes Unternehmen von großer Bedeutung, die gebäudetechnischen Maßnahmen zur Erfüllung der Betreiberpflichten kontinuierlich zu optimieren und die Risiken des eigenen Betriebs stets im Auge zu behalten.

Fazit

Zusammenfassen ist die Betreiberverantwortung im Facility Management ein essenzieller Aspekt für den sicheren und nachhaltigen Betrieb von Anlagen und Immobilien. Sie umfasst weit mehr als die bloße Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Durch proaktive Maßnahmen zur Risikovermeidung und eine umfassende Dokumentation können Betreiber die Sicherheit gewährleisten und Haftungsrisiken minimieren. Ein strukturierter Ansatz, unterstützt durch professionelle Dokumentationssoftware, sichert langfristig den Erfolg und die rechtliche Absicherung des Betriebs.

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