Aufzüge und Rolltreppen begegnen uns an vielen Stellen und erleichtern vor allem Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, den Alltag. Fahrstühle dienen an vielen öffentlichen Orten wie Bahnstationen oder Krankenhäusern der Barrierefreiheit. Rolltreppen sind weniger Pflicht und dafür eher Luxus, um Menschen von der einen in die andere Etage zu befördern.
In diesem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen, worauf Sie bei der Prüfung von Aufzügen und Rolltreppen achten müssen, welche Vorgaben es gibt, und schließlich, wie Sie Ihre Instandhaltung von Aufzügen und Rolltreppen mit der KEVOX Software ganz einfach nachhaltig dokumentieren können.
Viele Aufzüge in Deutschland sind mangelhaft
Immer wieder treffen wir auf Aufzüge und Rolltreppen, die defekt und außer Betrieb genommen sind. Dies ist für Menschen mit eingeschränkter Mobilität besonders an Orten wie Bahnhöfen und U-Bahnstationen ärgerlich. Sie haben in dem Fall häufig keine Chance, die Station barrierefrei zu nutzen. Aus diesem Grund sind die Wartung und Instandhaltung von Aufzügen und Rolltreppen notwendig und auch rechtlich vorgeschrieben.
Der TÜV Rheinland hat vor kurzem sogar konkrete Zahlen zu mangelhaften Aufzügen veröffentlicht. So soll in Deutschland 2017 mehr als jeder sechste Aufzug, den der TÜV geprüft hat, Mängel aufgewiesen haben. Rund 2.000 Aufzüge von den über 80.000 mangelhaften wurden sogar still gelegt, da Gefahr für Leib und Leben bestand. Laut Thomas Pfaff, Geschäftsfeldleiter Deutschland bei TÜV Rheinland, liege das vor allem daran, dass die Prüfinhalte in den letzten Jahren umfangreicher und anforderungsgerechter geworden sind.
Prüfung von Aufzügen und Rolltreppen ist Pflicht
Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine wiederkehrende Prüfung verpflichtend für den Betreiber von Aufzügen und Rolltreppen. Wenn er sich nicht um eine regelmäßige Wartung, Instandhaltung und Prüfung kümmert, haftet er auch für mögliche Schäden. Zudem ist der Betreiber in der Pflicht, für ein fehlerloses Notrufsystem zu sorgen. Trotzdem muss er natürlich nicht selbst die Wartung und Instandhaltung durchführen. Es gibt viele Firmen, die auf die Wartung von Aufzügen spezialisiert sind und mit denen in der Regel ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden kann.
Was bei der Aufzugprüfung zu beachten ist
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt zusätzlich, dass die Hauptprüfung bei Aufzugsanlagen alle zwei Jahre stattfinden muss. Zwischen zwei Hauptprüfungen müssen zusätzlich Zwischenprüfungen durchgeführt werden.
Der Prüfer oder das Wartungsunternehmen müssen im Sinne der europäischen Wartungsnorm DIN EN 13015 zertifiziert sein, um die Prüfung durchzuführen. Nur so kann der Betreiber sicher sein, dass die Instandhaltung fachgerecht durchgeführt wird.
Unternehmen wie der TÜV oder die DEKRA unterziehen die einzelnen Teile des Aufzuges einer intensiven Prüfung. Hierzu gehören unter anderem das Fahrverhalten, die Funktion der Türen, die Sicherheits- und Nothaltvorrichtungen, sowie das Notfallsystem. Letzteres muss einwandfrei funktionieren, damit Personen, die im Aufzug steckengeblieben sind, nach der Vorgabe innerhalb von 30 Minuten gerettet werden. Zusätzlich besteht seit 2015 eine Plakettenpflicht für Aufzüge. Das heißt, es muss in jedem Fall eine Plakette sichtbar angebracht sein, auf der erkennbar ist, wann die nächste Prüfung ansteht. So können auch Nutzer von Aufzügen sicher sein, dass dieser regelmäßig gewartet wird. Werden Mängel festgestellt, die akut die Sicherheit von Personen gefährden können, muss der Fahrstuhl stillgelegt werden bis der Betreiber die notwendigen Reparaturen veranlasst hat. Anschließend erfolgt eine erneute Prüfung bevor der Aufzug wieder in Betrieb genommen werden kann.
Aufzug ist nicht gleich Rolltreppe
Die vorangegangenen Informationen haben in erster Linie die Prüfung von Aufzügen behandelt. Auch die Instandhaltung von Fahrtreppen, Rolltreppe im Volksmund genannt, ist in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Allerdings zählen Rolltreppen nicht zu den überwachungsbedürftigen Anlagen – die Prüfpflichten sind dementsprechend weniger umfangreich gestaltet. Aus diesem Grund müssen Unternehmen für die Prüfung von Rolltreppen nicht zwangsläufig zertifiziert sein, auch Sachkundige können diese Aufgabe übernehmen. Nichtsdestotrotz sollten auch diese regelmäßig und gewissenhaft gewartet werden – sie können bei falscher Nutzung oder fehlender Wartung genauso Gefahren für Menschen darstellen wie Aufzüge.
Aufzüge und Rolltreppen mit KEVOX prüfen
Sie sind dafür zuständig, Aufzüge und Rolltreppen regelmäßig zu warten und zu prüfen? Die KEVOX Software erleichtert Ihnen diese Arbeit und Sie können viel Zeit einsparen. Wir zeigen Ihnen, welche Funktionen Sie Ihnen bietet, wie Sie z.B. erkannte Mängel in wenigen Schritten aufnehmen und Ihre abgeschlossene Prüfung in einem fertig formatierten Bericht ausgeben.
Übrigens: Wenn Ihnen eine umfangreiche Software für den Einstieg zu viel ist, sollten Sie unsere KEVOX GO App kennenlernen. Mit KEVOX GO nehmen Sie Mängel, Informationen, Tätigkeitsnachweise inklusive Text und Foto ganz schnell und einfach mit dem Smartphone unterwegs auf. Die fertigen Berichte können Sie anschließend über Ihr Smartphone ausgeben lassen.
Alle Informationen zu Aufzug und Rolltreppe im Plan wiederfinden
- Bauteile per Drag & Drop in den vorhandenen Gebäudeplan ziehen
- Alle Arten von technischer Gebäudeausrüstung im umfangreichen Bauteilkatalog finden
- Alle Informationen zum Aufzug oder der Rolltreppe direkt im Bauteil hinterlegen
- Prüf-, Wartungs- und Kontrolltermine und -intervalle festlegen
KEVOX erinnert Sie an Ihre Instandhaltungstermine
- Eindeutige Terminübersicht beim Öffnen des Projekts
- Zu prüfende Bauteile im Plan anzeigen lassen
- Keinen wichtigen Prüftermin mehr vergessen und auf der sicheren Seite sein
Effiziente Prüfung mit Checklisten und Mängelerfassung
- Im Voraus eigene Checklisten anlegen, mit denen die Prüfung Schritt für Schritt abgearbeitet werden kann
- Festgestellte Mängel lassen sich in wenigen Sekunden festhalten
- Textbausteine und Sprachaufnahmen erleichtern die Erfassung
- Ein Beweisfoto lässt direkt aus der Software heraus aufnehmen und wird dem jeweiligen Bauteil zugeordnet
Die Nacharbeit im Büro fällt vollständig weg
- Den fertigen Prüfbericht von Aufzug oder Rolltreppe in wenigen Schritten ausgeben
- Keine Nacharbeit oder Formatierung notwendig
- Bericht über die durchgeführte Prüfung oder die fälligen Mängel direkt an den Betreiber als PDF-Datei weiterschicken
- Alternativ: Protokoll im Word- oder Excel-Format ausgeben und vor Versand bearbeiten
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