Vorbeugender Brandschutz, Baubegehungen, Arbeitssicherheit – all das sind offensichtlich Branchen, bei denen klar ist, dass und was dokumentiert werden muss. Doch wie sieht es mit der Spielplatzprüfung aus? Ein Thema, das Ihnen beim Stichwort Dokumentation vielleicht nicht direkt in den Sinn kommt. Doch besonders bei Spielplätzen ist eine regelmäßige Prüfung und die damit verbundene Dokumentation überaus wichtig.
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wer wie häufig Spielplätze prüfen muss und wer verantwortlich ist, wenn doch einmal etwas passiert. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie in KEVOX die Spielplatzprüfung durchführen können und stets den Überblick behalten.
Warum müssen Spielplätze geprüft werden?
Die Antwort auf diese Frage liegt eigentlich auf der Hand. Wer möchte sein Kind schon an einem Ort spielen lassen, an dem an mehreren Stellen Sicherheitsrisiken lauern? Auch wenn viele kleinere Unfälle auf Spielplätzen auf die Fehleinschätzung der Kinder zurückzuführen sind, kommt es doch immer wieder vor, dass Richtlinien auf Spielplätzen nicht eingehalten werden. Sei es nun durch einen nicht fachgerechten Einbau des Spielgeräts oder die Beschädigung von Geräten durch Vandalismus oder Verschleiß.
In den Richtlinien DIN EN 1176 und DIN EN 1177 sind die technischen Regeln für Anforderungen an Spielplätze festgelegt. Hier ist auch festgehalten, dass neue Spielplätze abgenommen werden müssen und wie die Instandhaltung geregelt ist.
Wer ist eigentlich verantwortlich, wenn auf dem Spielplatz etwas passiert?
Für die Sicherheit der jeweiligen Spielgeräte sind zunächst die Hersteller selbst verantwortlich. Das heißt, wenn ein Gerät bereits von der Konstruktion oder dem Material her, Gefahrenquellen birgt, kann der Hersteller dafür verantwortlich gemacht werden.
Allerdings ist der Betreiber des Spielplatzes derjenige, der für eine regelmäßige Spielplatzprüfung bzw. Spielplatzkontrolle zuständig ist. Betreiber des Spielplatzes ist in der Regel der Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Spielplatz sich befindet. Dies können (bei öffentlichen Spielplätzen) die Kommune, die Gemeinde oder die Kirche sein. Bei Spielplätzen in Wohnanlagen ist meist der Betreiber der Anlage auch für den Spielplatz verantwortlich.
Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass Spielplätze explizit dafür ausgelegt sind, Kinder ihre Grenzen austesten zu lassen. Das heißt im Umkehrschluss, dass der Betreiber nicht für jeden kleinen Sturz verantwortlich gemacht werden kann. Die Aufsichtspflicht liegt nach wie vor bei den Eltern.
Wer prüft die Spielplatzsicherheit wie häufig?
In der Regel wird bei Spielplätzen zwischen drei verschiedenen Prüfungen unterschieden:
Die Richtlinien empfehlen dringend eine wöchentliche Kontrolle durch den Eigentümer. Hier sollte der Betreiber allgemeine Missstände wie Verschmutzungen oder offensichtliche Beschädigungen feststellen und beheben. Diese Kontrolle ist allerdings nicht verpflichtend.
Außerdem sollte vierteljährlich eine operative Funktionskontrolle der Spielgeräte durchgeführt werden.
Die jährliche Hauptinspektion darf nur ein Sachkundiger durchführen. Sachkundig ist in diesem Fall jemand, der ein Zertifikat nach DIN SEPC 79161 vorweisen kann. Dieses kann man u.a. beim TÜV erwerben. Die jährliche Hauptuntersuchung ist verpflichtend. In der Regel führen beauftragte Unternehmen wie TÜV oder DEKRA diese Prüfung durch. Hierbei werden vor allem die Wartungsarbeiten gemäß der Herstellerangaben durchgeführt. Außerdem bewertet der Prüfer neben den Spielgeräten an sich auch die Bodenbeschaffenheit, Einhaltung von Sicherheitsabständen und Fallhöhen.
Warum ist die Dokumentation der Spielplatzprüfung so wichtig?
Der Prüfer sollte alle Details der Spielplatzprüfung dokumentieren, sodass sichergestellt wird, dass keine Gefahrenquelle übersehen wurde. Ein lückenloser Prüfbericht sorgt dafür, dass im Nachhinein keine Fragen aufkommen. Eventuelle Reparaturmaßnahmen gibt der Prüfer dann in Form eines Mängelberichts an den Betreiber weiter. Dieser hat dafür zu sorgen, die Mängel zu beheben. So sind für den Fall, dass doch etwas passiert, die Verantwortlichkeiten klar festgehalten.
Die Spielplatzprüfung mit KEVOX durchführen
Individuelles Projekt für jeden Spielplatz anlegen
- Pro Spielplatz, der geprüft werden muss, ein eigenes Projekt anlegen
- Standort und Ansprechpartner zum Projekt zuvor im KEVOX-Adressbuch hinterlegen
- Alle notwendigen Informationen zum Objekt hinterlegen: Standort, Ansprechpartner, Auftraggeber, Betreiber, u.v.m.
Übersicht durch Lageplan und Bauteil-Icons
- Standort- oder CAD-Pläne für den gesamten Platz oder einzelne Spielgeräte hinterlegen
- Durch Bauteil-Icons den genauen Standort der jeweiligen Spielgeräte festhalten
- Im Bauteil selbst alle Details (Größe, Eigenschaften, Zulassungsnummer, Hersteller) hinterlegen
- Möglichkeit, Hersteller-Dokumente direkt zu hinterlegen (z.B. Zulassungen, Wartungsanleitungen etc.)
Prüfung pro einzelnem Spielgerät durchführen
- Mängel direkt dem einzelnen Bauteil-Icon (=Spielgerät) zuordnen
- auf zuvor angelegte Textbausteine zurückgreifen oder eigenen Text verfassen
- Foto vor Ort aufnehmen und ggf. bearbeiten
- Nach Mangelaufnahme im Reiter Instandhaltung "Allgemeine Prüfung durchgeführt" auswählen
- KEVOX legt anhand des Prüfintervalls automatisch einen neuen Prüftermin fest
Mit nur wenigen Klicks den Prüf- oder Mängelbericht ausgeben
- Im Menüpunkt "Berichte" stehen verschiedene Berichtsvorlagen zur Auswahl
- z.B. allgemeiner Prüfbericht als Nachweis für die Prüfung
- oder Mängelbericht mit fälligen Reparaturarbeiten für den Betreiber
- Fazit und Unterschrift hinterlegen und direkt mit ausgeben
- Bericht als fertige PDF-Datei abspeichern oder zur weiteren Bearbeitung als Word- oder Excel-Datei ausgeben
Wie Sie die Prüfung von Spielplätzen mit KEVOX durchführen und sicher alle Gefahren bannen (Video)
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