Wartungen und Sicherheitsüberprüfungen in Sport- und Turnhallen werden immer häufiger außer Acht gelassen, sei es aus Kostengründen oder weil die Betreiber es nicht besser gewusst haben. Doch eine fehlende Wartung in der Sporthalle kann zu schwerwiegenden Unfällen führen. Die Sichtprüfungen der Hausmeister reichen in der Regel nicht aus. Viel zu oft bleiben Mängel unerkannt, da sie sich die fehlerhaften Bauteile beispielsweise innerhalb eines Gehäuses befinden. Dies ist vor allem bei Geräteraumtoren der Fall, wie der Sonderdruck „Unfallversicherung aktuell 1/2017“ der Kommunalen Unfallversicherung Bayern Bayerische Landesunfallkasse zeigt. Aber auch Sportgeräte können Gefahren bergen und sollten regelmäßig geprüft werden. Die GUV-SI 8044 regelt die Wartung in Sportstätten, wozu auch Turn- und Sporthallen zählen.
Was müssen Sie in Sportstätten prüfen und kontrollieren?
Zu Sportstätten zählen generell Sporthallen, Sportplätze, Leichtathletikanlagen und Fußballplätze. In erster Linie müssen natürlich die Sportgeräte (wie zum Beispiel Trampoline, Schwebebalken, Kletterwände etc.) ausreichend Sicherheit bieten. In Sporthallen müssen zusätzlich auch die äußeren Gegebenheiten intakt sein, sprich: Böden, Wände, Trennwände und Geräteraumtore. Bei Außensportanlagen kommen dann noch Spielfelder, Laufbahnen sowie Sprung- und Wurfanlagen dazu. Die GUV-SI 8044 gibt dabei genau an, worauf Sie bei den einzelnen Bauteilen und Anlagen achten müssen. Hier heißt es außerdem, dass die Prüfungen periodisch, mindestens einmal jährlich erfolgen sollte. Der genaue Zeitabstand richtet sich aber nach der Festlegung der Gefährdungsbeurteilung.
Wer ist für die Prüfung in Sporthallen zuständig?
Die Prüfungen der einzelnen Bauteile in Sporthallen werden oft nur unzureichend ausgeführt. Die liegt häufig daran, dass die verantwortlichen Betreiber der Sporthallen in der Regel den Schulhausmeister mit der Prüfung beauftragen. Dieser ist durch fehlende Qualifikationen und Hilfsmittel aber nicht in der Lage die Hauptinspektion korrekt durchzuführen. So beschränkt er sich meistens auf eine Sichtprüfung. Vor allem bei Geräteraumtoren kann er aber so zum Beispiel den Verschleiß der Tragseile nicht erkennen und der Austausch von Befestigungsmitteln erfolgt nicht rechtzeitig. Kommt es zu einem Unfall mit Personenschaden, überprüft die Staatsanwaltschaft üblicherweise die Prüfberichte. Bei einer unzureichenden Prüfung kann es passieren, dass der Verantwortliche der Sporthalle strafrechtlich verfolgt wird.
Um dies von vorneherein zu verhindern, sollte dieser sich an der GUV-Richtlinie orientieren. In dieser heißt es, dass der Hausmeister und der Sportlehrer lediglich die Sichtprüfung durchführen dürfen und sollten. Der Sportlehrer oder Trainer ist außerdem dazu befugt und angehalten, die Sportgeräte vor Benutzung auf ihre Funktionsweise hin zu überprüfen. Eine umfassende und detaillierte Inspektion der Geräte und Gegebenheiten in den Sporthallen darf nur eine befähigte Person durchführen. Diese verfügt durch eine entsprechende Ausbildung oder Qualifikation über die notwendigen Fachkenntnisse. Außerdem hat sie die erforderlichen Werkzeuge und Messgeräte sowie die Unterlagen von den Herstellern zu den Geräten zur Hand.
Wie Sie die Dokumentation mit der richtigen Software selbst in die Hand nehmen.
Die GUV-Richtlinie rät dazu, einen lückenlosen Prüfbericht anzulegen bzw. anlegen zu lassen. Neben Datum und Ort der Prüfung werden hier detailliert die Ergebnisse der Prüfung sowie festgestellte Mängel festgehalten. Außerdem muss der Prüfer angeben, wenn er Bedenken gegenüber der weiteren Benutzung der Geräte hat. Desweiteren erhält der Prüfbericht Angaben über notwendige Nachprüfungen, das Datum und die Unterschrift der Prüfers. Mit so einer lückenlosen Dokumentation sind Prüfer und Betreiber - nicht nur im Schadensfall - auf der sicheren Seite.
Mit der KEVOX-Software dokumentieren Sie die Wartung von Sporthallen einfach und digital auf Ihrem Tablet oder mit Ihrem Smartphone. Das Beste ist: KEVOX ermöglicht eine sichere Dokumentation von 0 auf 100 mit einem geleiteten System. Wir zeigen Ihnen, wie das geht.
Alle Details zum Sportgerät / zum Geräteraumtor hinterlegen
- Bauteil aus dem umfangreichen KEVOX Katalog aussuchen (z.B. in der Kategorie Spielgeräte oder Tore)
- Bauteil per Drag & Drop in den Plan ziehen
- Alle Details wie Maße, Typ, Werkstoff direkt im Bauteil hinterlegen
- Zusätzlich Herstellerdokumente (Einbau-, Wartungsanleitung, etc.) hinterlegen und immer darauf zugreifen
Instandhaltungstermine für die Sporthallen-Wartung festlegen
- Letzte Wartungs- und Kontrolltermine sowie Prüfintervall im Bauteil festlegen
- KEVOX erkennt automatisch fällige Termine und zeigt diese in der Projektübersicht an
- Fertige Prüfungen setzen Sie ganz einfach über den Aktionsbutton auf "erledigt"
- So ist auch Monate später noch nachvollziehbar, wann welche Prüfung durchgeführt wurde
Intelligente Checklisten helfen bei der Prüfung
- Die Prüfungen an sich können mit individualisierten Checklisten durchgeführt werden
- Arbeiten Sie die einzelnen Prüfungsschritte nach und nach ab
- Aus den mangelhaften Punkten generiert KEVOX automatisch Mängel inklusive Maßnahmen
- Ausgefüllte Checklisten mit Unterschrift versehen und anschließend als PDF verschicken
Alle Beteiligten lückenlos informieren
- Alle notwendigen Berichte (Prüfbericht, Mängellisten, Prüflisten) mit wenigen Klicks ausgeben
- KEVOX bietet Ihnen hierzu viele verschiedene Vorlagen an (als Word-, Excel- oder PDF-Datei)
- Fertige Berichte können Sie direkt ausdrucken oder per E-Mail verschicken
- So sind alle Beteiligten umfassend über den Stand der Dinge informiert