Wartung von Industrietoren

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Ein Industrietor verschließt und öffnet den Zugang zu Industrieanlagen. Dies können Produktionsstätten sein, Wartungshallen, Werkstätten oder Lagerhallen, oder Kombinationen der vorgenannten Anlagen. Das Industrietor soll die Anlage gegen jeden Einfluss von außen schützen: von Witterung bis Einbruch. Entscheidend für ein Industrietor sind seine reibungslose Funktion und seine Langlebigkeit. An der Funktion hängen oft Logistikprozesse, die genau getaktet sind und durch Störungen der Torfunktion nicht unterbrochen werden dürfen. Der regelmäßigen Wartung von Industrietoren kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. Um diese sicherzustellen, ist eine sorgfältige Dokumentation der Wartung von Industrietoren unerlässlich.

Welche Arten von Industrietoren gibt es?

Bei einem Industrietor steht die Funktion im Vordergrund. Das Design ordnet sich der jeweiligen Funktion unter. Die verschiedenen Anlagen stellen unterschiedliche Anforderungen an das Industrietor. Dementsprechend gibt es unterschiedliche Umsetzungen. Industrietore lassen sich in 3 große Gruppen einteilen

  • Sektionaltore
  • Schnelllauftore
  • Hubtore

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Ein Sektionaltor hat seinen Namen von der Art seiner Konstruktion. Es ist zusammengesetzt aus miteinander verbunden Sektionen und benötigt, wenn es beim Öffnen in der Decke verschwindet, besonders wenig Platz. Dies macht diese Art von Toren besonders geeignet für große Eingangsbereiche. Sektionaltore können auf die Bedürfnisse des Anwenders individuell zugeschnitten werden. Auch gibt es transparente Sektionaltore, die einen hohen optimalen Lichteinfall garantieren, oder Sektionaltore, in die eine Personaltür eingeschnitten ist, damit nicht das ganze Tor hochgefahren werden muss, wenn jemand hinein oder hinaus möchte.

Wer einen extremen Verkehr zu bewältigen hat, wird sich für ein Schnelllauftor entscheiden, bei dem der Fokus auf der Geschwindigkeit liegt, mit der sich das Tor bewegen lässt. Speditionen und Betriebe, bei denen es auf Geschwindigkeit ankommt, werden sich für diesen Industrietortyp entscheiden. Solche Schnelllauftore kommen auch im Innenbereich zum Einsatz, wo sie besonders sensible Bereiche oder Maschinen schützen.

Schiffswerften, Flugzeughangars und Bergwerke verwenden häufig Hubtore. Diese zeichnen sich weniger durch Schnelligkeit oder Platzersparnis aus, sie sind jedoch extrem robust und damit besonders einbruchsicher und resistent auch gegen extreme Wetterbedingungen.

Außerdem gibt es noch die nicht vertikal bewegten Tore:

  • Schiebetore
  • Drehflügeltore
  • Falttore

Was ist bei der Wartung von Industrietoren zu beachten?

Aus dem Vorstehenden wird ersichtlich, dass der sorgfältigen Wartung von Industrietoren eine besondere Bedeutung zukommen muss. Der Verschleiß der mechanischen Teile ist unvermeidbar und kann nur durch regelmäßige Überprüfungen und die Wartung unter Kontrolle gehalten werde, jedoch auch selten genutzte Tore können korrodieren und damit die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Die großen Tore stellen auch ein Gefährdungspotenzial für die Mitarbeiter dar und unterliegen damit der Gefährdungsbeurteilung.

Die Wartung von Industrietoren ist deshalb durch Normen und Vorschriften geregelt, wobei die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) präzisieren und die DIN EN die Normen regeln.

Rechtlich gilt dabei die Vermutungswirkung, welche besagt, dass jeder Arbeitgeber, der die Vorschriften der ASR befolgt, davon ausgehen kann, dass er die Forderungen der ArbStättV einhält. Eine rechtliche Verbindlichkeit besteht nicht.

Die Normen der DIN EN für Toranlagen

  • DIN EN 12426 legt die Klassifizierung für den Widerstand gegen Luftdurchlässigkeit für Tore in geschlossenem Zustand fest.
  • DIN EN 12445 legt das Verfahren zur Messung der von einem kraftbetätigtem Tor ausgehenden Kräfte fest.
  • DIN EN 12453 legt Anforderungen und Prüfverfahren hinsichtlich der Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore und Schranken fest, die für den Einbau in Zugangsbereichen mit Personenverkehr vorgesehen sind und deren bestimmungsgemäße Verwendung hauptsächlich darin besteht, den sicheren Zugang von Waren und Fahrzeugen, die von Personen geführt oder gesteuert werden, zu industriellen und gewerblichen Anlagen sowie zu Wohnanlagen zu ermöglichen.
  • DIN EN 12635 legt die Informationen fest, die die Hersteller der Tore und der Bauteile für sicheren Einbau, Betrieb, Nutzung von Toren und Schranken (einschl. Wartung und Reparatur) bereitstellen müssen.
  • DIN EN 18650 legt Anforderungen an den Aufbau der Anlage, die Kennzeichnung und Inbetriebnahme und die Kontrolle und Prüfung von kompletten automatischen Türsystemen in Fußgängerbereichen fest. Automatische Türsysteme können in Eingangs- und Innenbereichen, Fluchtwegen und Notausgängen sowie als Rauchschutz- und Feuerschutztüren verwendet werden.

Die vorstehenden Normen beschreiben Anforderungen und Maßnahmen, die die Sicherheit kraftbetätigter Industrietore gewährleisten sollen. Sie sind die Grundlage für die Wartung von Industrietoren.

Die Vorschriften der ASR A 1.7

Die ASR A1.7 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereiches Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung dieser technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreichen

  • ASR A 1.7 Technische Regeln für Arbeitsstätten: »Türen und Tore«. Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen.
  • ASR A 1.7 Betriebskräfte, Abschnitt 10.2-2.1: Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik überprüfen können.
  • ASR A 1.7 Bestandsschutz: Es gibt keine Einschränkungen in Form eines Bestandsschutzes wie etwa in der EN 13241. Die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers verpflichtet diesen, seine Toranlagen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
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Auf was kommt es bei der Wartung von Industrietoren im Einzelnen an?

Es müssen alle Komponenten, die Einfluss auf den Anhalteweg des Tores haben, regelmäßig gewartet werden. Im Einzelnen muss

  • der Gewichtsausgleich geprüft und gegebenenfalls optimiert werden,
  • die Funktion der Bremsen geprüft und bei Bedarf getauscht werden,
  • die Form der Schaltleiste geprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden,
  • die Steuerung optimiert werden (Umkehrzeit, Schließgeschwindigkeit),
  • die Befestigung am Tor und am Mauerwerk überprüft und gewartet werden,
  • für den sicheren Betrieb eine Schmierung aller beweglichen Teile erfolgen,
  • ein Wartungsprotokoll erstellt werden,
  • eine Eintragung in das Prüfbuch zur Dokumentation erfolgen, damit alle vorgenommenen Maßnahmen durch eventuell prüfende Behörden nachvollzogen werden können.

Das Prüfbuch selbst enthält dabei alle Angaben zu einem individuellen Tor. In ihm sind alle Wartungen, Prüfungen oder Änderungen am Tor detailliert aufgezeichnet.

Das Prüfbuch gibt also jederzeit Auskunft darüber, in welchem Zustand sich das jeweilige Industrietor befindet.

UVV und DGUV für Industrietore

UVV steht für Unfall-Verhütungs-Vorschrift und ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaften. UVV und DGUV beschreiben aber grundsätzlich das gleiche Regelwerk. Während die Unfallverhütungsvorschrift UVV die Art der Regelung beschreibt, ist die DGUV-Vorschrift das eigentliche Dokument, in welcher die UVV niedergeschrieben sind. Sie ist darüber hinaus rechtlich bindend.

In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind alle arbeitsschutzrechtlichen Regelungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wie z.B. kraftbetriebener Industrietore geregelt.

Der Betreiber hat eigenständig dafür zu sorgen, dass die von ihm betriebenen Industrietore in Abständen von höchstens einem Jahr durch einen Sachkundigen bzw. eine befähigte Person (UVV-Prüfung (Prüfungen nach DGUV)) geprüft werden.

Sachkundig ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung in der Lage ist, den arbeitssicheren Zustand von Industrietoren zu beurteilen. Nur entsprechend ausgewiesene Sachkundige dürfen die Überprüfung und Wartung von Industrietoren vornehmen.

Für Brandschutztore gilt, dass sie nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu überprüfen sind.

BVT-Empfehlung für die verkürzte Messung bei Industrietoren

Diese Empfehlung bezieht sich auf Orte, Zeiten und Kräfte, die bei den jeweiligen Messungen an kraftbewegten Industrietoren zur Geltung kommen.

Die Messung sollte bei der Öffnungsweite und an der Position mit dem höchsten Gefährdungspotenzial erfolgen. (gemäß DEN EN 12445 sind 27 Messungen vorzunehmen). Die Bewertung erfolgt nach der Norm. Die Schwellenwerte sind strikt einzuhalten:

  • Dynamische Zeit: TDYN <0,75 sek
  • Gesamte Zeit: Tt <5sek
  • Dynamische Kraft FDYN < 400N bei Quetschgefahr – FDYN < 1400 bei Stoßgefahr
  • Kraft nach TDYN in Tt FS < 150 N
  • Kraft nach Tt FEDN < 25N
  • Die Messpunkte für den Test gemäß ASR A 1.7:
  • Vertikal bewegtes Tor (z.B. Sektionaltor, Rolltor) Öffnungsweite/Höhe 300 mm Tormitte und jeweils 200 mm Abstand von der Zarge.
  • Schiebetor/Drehflügeltor Öffnungsweite 300 mm Messhöhe Mitte des Tores (max. 1,25 m) ca. 100 mm.
  • Falttor Öffnungsweite 300 mm – Messhöhe Mitte des Tores (max. 1,25 m) ca. 100 mm.

Wesentliche Änderungen an Industrietoren

Eine solche wesentliche Änderung liegt auf jeden Fall vor, wenn eine bis dahin handbetriebene Anlage einen Maschinenantrieb erhält.

Bei den meisten alten Toren existiert keine Baumusterprüfung oder EG- Konformitätserklärung zu aktueller Antriebs-, Steuerungs- und Sicherheitstechnik. Diese ist aber zwingend erforderlich, wenn eine Nachrüstung dieser Komponenten an das bestehende Tor erfolgen soll. Daher ist es unabdingbar, dass die notwendigen Unterlagen und Prüfungen für eine Umrüstung im Nachhinein eingeholt werden. Wird dies versäumt, so haftet der umrüstende Betrieb, wenn es zum Schadenfall kommt. Aber auch der Betreiber ist in der Verantwortung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und der Anwendung der ArbStätt-V

§ 3/3a muss er die sicherheitstechnischen Einrichtungen seines Unternehmens auf den aktuellen Stand der Technik hin bewerten und verantworten.

Dokumentationspflicht und Wartungsvertrag

Die jährliche Pflicht zur Wartung von Industrietoren schließt auch die Dokumentation der vorgenommenen Arbeiten z.B. in einem Prüfbuch ein. Die einschlägigen Fachbetriebe bieten dafür Wartungsverträge an, die alle Vorschriften der UVV und DGUV entsprechen ASR 1.7 und den diversen DIN EN-Normen lückenlos erfüllen.

Die Digitalisierung von Dokumentation und Prüfbuch erlaubt den Zugriff aller Beteiligten. Damit werden Reibungslosigkeit und Transparenz erhöht und auch etwaige Prüfungen durch die Behörden vereinfacht.

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