Technischer Arbeitsschutz mit der KEVOX Dokumentationssoftware

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Überall, wo Menschen tätig sind, lauern Gefahren. Wenn sich die Energie, die die Arbeitsabläufe ermöglicht, unvermittelt auf Personen auswirkt, hat das Folgen. Kurzfristig kann es zu Arbeitsunfällen kommen. Langfristig drohen Berufskrankheiten. Beide verursachen unnötiges Leid und hohe Kosten. Der technische Arbeitsschutz soll die Energie bändigen. Hier erfahren Sie, was technischer Arbeitsschutz leistet, wie er sich vom sozialen Arbeitsschutz abgrenzt und welchen Vorschriften er unterliegt.

Worauf erstreckt sich technischer Arbeitsschutz?

Technischer Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen und Vorkehrungen zur Abwehr von physikalischen, chemischen und biologischen Einwirkungen auf die menschliche Gesundheit während der Arbeit. Derartige Einwirkungen können von den Arbeitsmitteln, den Materialien und dem Umfeld ausgehen. Menschen, die damit konfrontiert werden, können vorübergehend, langfristig oder dauerhaft gesundheitliche Beeinträchtigungen an unterschiedlichen Körperteilen davontragen.

Die Maßnahmen und Vorkehrungen zur Vermeidung gesundheitlicher Beeinträchtigungen richten sich vorrangig auf die Gestaltung eines sicheren Arbeitsumfeldes und sicherer Arbeitsmittel. Sind die Möglichkeiten in diesen Bereichen erschöpft, müssen die Beschäftigten durch persönliche Schutzausrüstungen gegen die verbliebenen Gefahren abgeschirmt werden. Zusätzliche organisatorische Mittel sorgen für das arbeitsschutzgerechte Verhalten der Beschäftigten.

Technischer Arbeitsschutz - welche Gesetze sind relevant?

Die Grundlagen für den technischen Arbeitsschutz sind:

  • das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • das vierte Sozialgesetzbuch (SGB IV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz hat das Ziel, die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Zahlreiche Verordnungen für unterschiedliche Arbeitsbereiche und besondere Gefährdungen konkretisieren die gesetzlichen Vorgaben. Richtig konkret wird der technische Arbeitsschutz in den Technischen Regeln. Dort können Sie sich genau darüber informieren, welche Maßnahmen und Vorkehrungen im Einzelnen erforderlich sind, um die Arbeit sicher zu gestalten.

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt den Einsatz von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Diese Personen sollen die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Auf der Grundlage spezieller Fähigkeiten sorgen sie dafür, dass die aktuellen Vorschriften und die neuesten wissenschaftlich-technischen Erkenntnisse angewendet werden.

Sozialgesetzbuch IV

Das vierte Sozialgesetzbuch enthält Vorgaben für die gesetzliche Unfallversicherung. In Deutschland kümmern sich die Berufsgenossenschaften und öffentliche Versicherungsträger um Menschen, die von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten betroffen sind. Um die Menschen, das Gesundheitswesen und ihre Kassen zu schonen, haben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ein umfangreiches Regelwerk ausgearbeitet, das sich aus

  • DGUV Vorschriften
  • DGUV Regeln
  • DGUV Informationen
  • DGUV Grundsätzen

zusammensetzt. Dort finden Sie alles, was technischer Arbeitsschutz tun kann, um Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden.

Technischer Arbeitsschutz in Arbeitsstätten

Wo sind die Vorschriften für Arbeitsstätten zu finden?

Die allgemeinen Anforderungen an Arbeitsräume in Gebäuden und Arbeitsorte im Freien, die auf dem Gelände des Betriebes oder auf Baustellen genutzt werden, sowie deren Umfeld und Ausstattung enthält die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV). Sie hat zum Ziel, die Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die Beschäftigten vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen geschützt werden.

Welche Regelungen gelten für Arbeitsstätten?

Geregelt sind der Betrieb und die Ausstattung von Arbeitsstätten. Für den Betrieb gilt, dass der sichere und ordnungsgemäße Zustand der Arbeitsstätten hergestellt und aufrechterhalten werden muss. Darunter fallen zum Beispiel die Reinigung und Instandhaltung der Gebäude und Einrichtungen, sicherheitstechnische Kennzeichnung von Gefahrenstellen, Zutritts- und Aufenthaltsverbote und die Unterweisung der Beschäftigten im arbeitsschutzgerechten Verhalten.

Wie Sie die allgemeinen Anforderungen an die Ausstattung von Arbeitsstätten technisch umsetzen können, erfahren Sie in den Arbeitsstättenrichtlinien (ASR). Geregelt sind darin folgende Bereiche:

  • Raumabmessungen und Bewegungsflächen (ASR A1.2)
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (ASR A1.3)
  • Fußböden (ASR A1.5/1,2)
  • Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände (ASR A1.6)
  • Türen und Tore (ASR A1.7)
  • Verkehrswege (ASR A1.8)
  • Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (ASR A2.1)
  • Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2)
  • Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3)
  • Gefährdungsbeurteilung (ASR V3)
  • Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten (ASR V3a.2)
  • Beleuchtung (ASR A3.4)
  • Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme (ASR A3.4/7)
  • Raumtemperatur (ASR A3.5)
  • Lüftung (ASR A3.6)
  • Lärm (ASR A3.7)
  • Sanitärräume (ASR A4.1)
  • Pausen- und Bereitschaftsräume (ASR A4.2)
  • Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe (ASR A4.3)
  • Unterkünfte (ASR A4.4)
  • Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen (ASR A5.2)
Technischer Arbeitsschutz für Arbeitsmittel

Technischer Arbeitsschutz für Arbeitsmittel

Wo sind die Vorschriften für Arbeitsmittel zu finden?

Arbeitsmittel sind – grob gesagt – alle Dinge, die der Mensch bedient oder benutzt, um damit Arbeit zu verrichten. Dazu zählen Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Anlagen und überwachungsbedürftige Anlagen. Im Unterschied dazu sind alle Rohstoffe, Halbzeuge, Teile oder Baugruppen usw., die er be- oder verarbeitet, Arbeitsgegenstände.

Wie Arbeitsmittel beschaffen sein müssen, um dem technischen Arbeitsschutz zu genügen, regelt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Dieses Gesetz soll bewirken, dass der Umgang mit Gegenständen aller Art durch öffentliche, gewerbliche oder private Nutzer gefahrlos möglich ist. Die Verantwortung dafür liegt in den Händen des Herstellers. Mit einer Konformitätserklärung und der CE-Kennzeichnung bestätigt er, dass er alle zutreffenden Vorschriften zur Beschaffenheit seines Produktes eingehalten hat. Übrigens gehört zu fast jedem Produkt eine Bedienungsanleitung, in der steht, wie die ordnungsgemäße, gefahrlose Nutzung zu erfolgen hat. Beim Umgang mit Arbeitsmitteln gilt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Welche Regelungen gelten für Arbeitsmittel?

Neue Arbeitsmittel müssen die Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes erfüllen. Der ordnungsgemäße Zustand ist am CE-Kennzeichen sichtbar. Dieser Zustand muss über die gesamte Nutzungsdauer erhalten bleiben. Die Betriebssicherheit muss regelmäßig überprüft werden. Wie das genau vonstattengeht, ist in den Anhängen der Betriebssicherheitsverordnung ausführlich beschrieben.

Wichtiger Bestandteil des technischen Arbeitsschutzes ist der sachgerechte Umgang mit den Arbeitsmitteln. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass in seinem Verantwortungsbereich nur Leute ans Werk gehen, die sich mit dem, was sie tun, auskennen. Voraussetzung für die Arbeit ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung im entsprechenden Fachgebiet. Alles Weitere muss der Arbeitgeber mit Unterweisungen, Lehrgängen und Dienstanweisungen durchsetzen.

Zum sachgerechten Umgang gehört auch die Pflege und Wartung der Arbeitsmittel nach den Vorgaben der Hersteller. Dadurch bleiben die sicherheitstechnischen Voraussetzungen für die Nutzung erhalten.

Was ist bei überwachungsbedürftigen Anlagen besonders zu beachten?

Gehen von Anlagen besondere Gefahren für Personen oder die Umwelt aus, sind sie anzeige- oder genehmigungspflichtig und überwachungsbedürftig. Laut Produktsicherheitsgesetz sind das Anlagen mit

  • Dampfkesseln
  • Druckbehältern
  • Rohrleitungen für gefährliche Stoffe
  • explosionsgefährdeten Bereichen
  • brennbaren Flüssigkeiten

sowie

  • Aufzugsanlagen
  • Abfüllanlagen für Gase
  • Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager
  • Getränkeschankanlagen und Anlagen zur Herstellung kohlensaurer Getränke

Für diese Anlagen sieht die Betriebssicherheitsverordnung im Anhang 2 ausführliche Prüfvorschriften mit genauem Prüfumfang und vorgegebenen Prüfintervallen vor. Die Überwachung muss von einer zugelassenen Überwachungsstelle durchgeführt werden. Die Errichtung und der Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen unterliegen besonderen Vorschriften (z.B. Druckgeräterichtlinie, ATEX-Richtlinien).

Technischer Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit besonderen Gefahren

Umgang mit Gefahrstoffen

Wenn Stoffe brand- oder explosionsgefährlich, ätzend, giftig, infektiös, keimzell- oder fruchtschädigend oder krebserzeugend sind, handelt es sich um Gefahrstoffe. Die genannten Merkmale sind entsprechend der Gefährlichkeit der Stoffe in Klassen, Kategorien und Typen unterteilt. Der Umgang mit diesen Stoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die durch zahlreiche Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherer und Technische Regeln für Gefahrstoffe konkretisiert wurde.

Beim Umgang mit diesen Stoffen sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Stoffe identifizieren
  • Aufbewahrungsbehältnisse, Rohrleitungen und Apparate kennzeichnen
  • Arbeitsplatzkonzentrationen bestimmen und Grenzwerte einhalten
  • persönliche Schutzausrüstung auswählen und vorschreiben
  • Anlagensicherheit herstellen

Wie die einzelnen Maßnahmen umgesetzt werden müssen, hängt von der Einstufung der Stoffe ab. Diese erfolgt auf der Grundlage des Global Harmonisierten Systems (GHS) für die Kennzeichnung von Gefahrstoffen. In Europa gibt die CLP-Verordnung ((EG) Nr. 1272/2008) den rechtlichen Rahmen dafür vor. CLP steht für Classification, Labelling und Packaging, also Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung. Die Kennzeichnung erfolgt durch

  • Gefahrenpiktogramme
  • Signalwörter (Achtung!, Gefahr!)
  • Gefahrenhinweise (H-Sätze, hazard statements)
  • Sicherheitshinweise (P-Sätze, precautionary statements)

Schutz vor Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz

Starker Lärm führt langfristig zum Verlust des Hörvermögens. Die Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen führt langfristig zu Schäden an Knochen, Gelenken und Nerven. Maßnahmen zur Vermeidung dieser Beeinträchtigungen enthält die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV). Dort finden Sie entsprechende Grenzwerte und Methoden zu ihrer Bestimmung. Werden die Grenzwerte erreicht, sind besondere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten erforderlich. Die Maßnahmen beinhalten:

  • Verringerung der Schall- und Vibrations-Emission
  • Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen
  • Begrenzung der Arbeitszeiten
  • Festlegung von Erholungspausen
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Schutz vor optischer Strahlung und elektromagnetischen Feldern

Unter Strahlung versteht man Energie, die sich in Form von elektromagnetischen Wellen durch den Raum bewegt. Die Wellenlänge bestimmt, wie sich die Strahlung auf den menschlichen Körper auswirkt. Sehr kurze Wellenlängen (Gamma-, Röntgenstrahlung) durchdringen den Körper und richten unbemerkt Schaden an. Die etwas längeren UV-Strahlen rufen Verbrennungen hervor. Mit steigenden Wellenlängen wird die Strahlung sichtbar (Regenbogen, Laser), als Wärmestrahlung fühlbar, für die Übertragung von Nachrichten tauglich (Funk) und schließlich ist sie als Wechselstrom in elektrischen Leitern gefangen.

Der Bereich UV-Strahlung bis Wärmestrahlung wird als optische Strahlung bezeichnet. Die Beurteilung der davon hervorgerufenen Gefahren und erforderliche Schutzmaßnahmen sind Gegenstand der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV).

Wo elektromagnetische Energie den Raum ausfüllt, bildet sie elektromagnetische Felder. Befinden sich dort elektrisch leitfähige, elektrisch geladene oder magnetische Stoffe reagieren sie auf die Energie.

Blut ist eine elektrisch leitende Flüssigkeit. Die Nerven funktionieren über elektrische Stromstöße (Impulse). In einigen menschlichen Körpern befinden sich metallische Gegenstände (Herzschrittmacher, Implantate). Das alles kann durch elektromagnetische Felder beeinträchtigt werden. In der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) finden Sie die Informationen zur Beurteilung elektromagnetischer Felder und zum Schutz der Beschäftigten vor den Auswirkungen.

Technischer Arbeitsschutz auf Baustellen

Die Arbeit auf Baustellen ist durch das Zusammenwirken unterschiedlicher Gewerke gekennzeichnet. Auch wenn jede Firma die einschlägigen Vorschriften zum technischen Arbeitsschutz gewissenhaft umsetzt, kann es an den Schnittschellen zu Gefährdungen kommen. Wie das zu verhindern ist, regelt die Baustellenverordnung (BaustellV). Sie sieht vor, dass auf großen Baustellen Sicherheitskoordinatoren zum Einsatz kommen. Sie arbeiten auf der Grundlage eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, der vom Bauherrn erarbeitet oder in Auftrag gegeben wird.

Wer ist für den technischen Arbeitsschutz im Unternehmen verantwortlich?

Die Verantwortung für den technischen Arbeitsschutz in Unternehmen trägt der Arbeitgeber. Schließlich ist er weisungsberechtigt und übernimmt die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz anfallen. Neben dem technischen Arbeitsschutz muss er auch für den sozialen Arbeitsschutz sorgen. Dieser Bereich umfasst Regelungen zum Mutterschutz, zum Schutz von Kindern und Jugendlichen oder behinderten Menschen und enthält Regeln zur Arbeitszeit und zur Heimarbeit.

Zu den Pflichten der Arbeitgeber gehört die Gefährdungsbeurteilung. Alle Verordnungen zum Arbeitsschutz enthalten detaillierte Hinweise, wie diese für den jeweiligen Bereich durchgeführt werden. Aus der Gefährdungsbeurteilung leiten sich die konkreten Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ab. Die Ergebnisse sind in einer Dokumentation festzuhalten.

Fehlen dem Arbeitgeber die notwendigen Kenntnisse, um seiner Verantwortung im Arbeitsschutz gerecht zu werden, muss er sich von fachkundigen Stellen beraten lassen. Seine Aufgaben kann der Arbeitgeber an geschulte Beschäftigte oder außerbetriebliche Dienstleister übertragen. Er bleibt dann jedoch dafür verantwortlich, die Arbeit der Beauftragten zu kontrollieren, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen und die notwendigen Dokumentationen aufzubewahren.

Beachten Sie bitte auch folgendes zum Thema technischer Arbeitsschutz: die Gesetze und Verordnungen enthalten Paragrafen, in denen straf- und ordnungsrechtliche Konsequenzen für Verstöße gegen einzelne Vorschriften angedroht werden.

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