Wer ein Gebäude betreibt, haftet für das, was darin passiert. Das war schon immer so. Was sich ändert, ist der Umfang dessen, was nachgewiesen werden muss. Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD fügt dem bestehenden Pflichtenkatalog neue Schichten hinzu: Energieeffizienz, Gebäudeautomation, Sanierungsfahrpläne, digitale Gebäudedaten. Wer diese Anforderungen als abstrakte Zukunftsmusik behandelt, wird feststellen, dass einige davon längst Gegenwart sind.
Stand Juni 2026: Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275/EU) ist seit dem 28. Mai 2024 in Kraft. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten endete am 29. Mai 2026. Die nationale Umsetzung in Deutschland erfolgt voraussichtlich über das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöst und sich derzeit in der parlamentarischen Abstimmung befindet. Einzelne Anforderungen der EPBD gelten bereits unmittelbar (z. B. BACS-Pflicht für Anlagen über 290 kW) oder sind bereits in bestehendes deutsches Recht überführt. Konkrete Pflichten für Eigentümer und Betreiber entstehen erst mit der vollständigen nationalen Umsetzung.
Was ist die EU-Gebäuderichtlinie EPBD, und warum betrifft sie den Gebäudebetrieb?
Die Energy Performance of Buildings Directive, kurz EPBD, ist die zentrale europäische Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden. Erstmals 2002 erlassen, hat die EU sie 2024 grundlegend überarbeitet. Das übergeordnete Ziel: Der gesamte Gebäudebestand soll bis 2050 klimaneutral sein. Da der Gebäudesektor rund 40 Prozent des Energieverbrauchs in Europa verursacht, setzt die EU hier gezielt an.
Konkret richtet sich die EPBD an die Mitgliedstaaten, die entsprechende Anforderungen in nationales Recht überführen müssen. Für Betreiber von Büros, Gewerbeimmobilien, Produktionsstätten, Hotels, Krankenhäusern oder kommunalen Liegenschaften ist die Richtlinie besonders relevant: Sie greift unmittelbar in den laufenden Betrieb und stellt Anforderungen an Technik, Nachweise und Dokumentation, die weit über einmalige Sanierungsmaßnahmen hinausgehen.

Thermografieaufnahme eines Bürogebäudes: Wärmeverluste an Fassade und Fenstern machen sichtbar, was Energieausweise in Zahlen ausdrücken.
Wen trifft die EPBD konkret?
Die Richtlinie unterscheidet klar zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Für private Wohngebäude gibt es keine individuelle Sanierungspflicht; stattdessen muss Deutschland den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des Wohngebäudebestands auf nationaler Ebene senken. Bei gewerblich genutzten Gebäuden ist die Lage direkter: Die energetisch schlechtesten 16 Prozent des nationalen Bestands müssen bis 2030 saniert sein, bis 2033 gilt das für die schlechtesten 26 Prozent. Maßstab ist jeweils der Energieausweis.
Wer also ein Bürogebäude oder eine Produktionshalle mit niedrigem Energieeffizienzwert betreibt, wird über kurz oder lang in diesen Sanierungspflichtenbereich fallen. Ob das eigene Objekt betroffen ist, lässt sich nur mit einem aktuellen Energieausweis beantworten, und auch dieser wird durch die EPBD reformiert.
Welche Pflichten gelten bereits heute?
Gebäudeautomation: BACS-Pflicht ist kein Zukunftsthema
Eine der bereits wirksamen Anforderungen betrifft die Gebäudeautomation. Nichtwohngebäude mit Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen über 290 Kilowatt Nennleistung mussten bis zum 31. Dezember 2024 mit einem Gebäudeautomations- und Steuerungssystem nachrüsten, kurz BACS (Building Automation and Control System). Diese Frist ist verstrichen. Für Anlagen über 70 Kilowatt folgt dieselbe Pflicht bis zum 31. Dezember 2029.
BACS-Systeme erfassen Betriebsdaten, steuern Energieverbräuche und ermöglichen eine kontinuierliche Effizienzüberwachung. Die Anforderung basiert auf Artikel 13 der EPBD und gilt in Deutschland über § 71a GEG bereits als nationales Recht. Betreiber, die noch nicht nachgerüstet haben, stehen heute rechtlich in der Pflicht.
Energieausweis: Neues Bewertungsschema kommt
Parallel dazu vereinheitlicht die EPBD Energieausweise europaweit. Die bisherigen nationalen Bewertungsskalen weichen einem harmonisierten Schema von A bis G. Deutschland muss diese Anpassung im Rahmen der GEG-Novelle umsetzen. Für Betreiber bedeutet das konkret: Bestehende Energieausweise verlieren mit der Neuregelung an Aussagekraft für Vergleichszwecke. Wer ohnehin einen neuen Ausweis benötigt, etwa wegen Vermietung oder Sanierung, sollte das bei der Planung berücksichtigen.
Was kommt bis 2030 und darüber hinaus?
Sanierungspflicht für Gewerbegebäude
Bis 2030 müssen die energetisch schlechtesten 16 Prozent der gewerblich genutzten Gebäude im nationalen Bestand saniert sein, bis 2033 die schlechtesten 26 Prozent. Welcher Energieeffizienzwert dabei als Schwellenwert gilt, legt Deutschland im nationalen Renovierungsplan fest, der Ende 2025 vorgelegt wurde. Betreiber mit älterem Gebäudebestand und niedrigem Energieausweis sollten daher frühzeitig prüfen, ob sie in diese Kategorien fallen.
Beleuchtungssteuerung ab 2028
Ab 2028 kommt die Pflicht zur Beleuchtungssteuerung für Gebäude mit Lüftungs-, Klima- und Heizungsanlagen hinzu, ein weiterer Schritt in Richtung vollständigerer Gebäudeautomation.
Renovierungspass und digitales Gebäudelogbuch
Perspektivisch kommen zwei weitere Instrumente hinzu: der Renovierungspass und das digitale Gebäudelogbuch. Der Renovierungspass legt einen schrittweisen Sanierungsfahrplan für ein konkretes Gebäude fest. Das digitale Gebäudelogbuch soll alle relevanten Gebäudedaten in einem strukturierten Register zusammenführen, von Bauteilzuständen über Wartungshistorien bis zu Energiedaten. Beide Instrumente sind in der EPBD angelegt (Artikel 12 bzw. Artikel 22), die konkreten nationalen Ausgestaltungen stehen allerdings noch aus.

Fassadensanierung eines Bürogebäudes: Was heute freiwillig ist, wird für viele Betreiber bis 2030 zur Pflicht.
Warum Dokumentation heute über EPBD-Compliance morgen entscheidet
Die EPBD verlangt keine einmaligen Maßnahmen, sondern eine kontinuierliche Nachweisführung über den Gebäudebetrieb. BACS-Daten müssen ausgewertet, Energieausweise aktuell gehalten und Prüfhistorien jederzeit abrufbar sein. Betreiber, die heute keinen strukturierten Überblick über Bauteile, Wartungsintervalle und Prüfnachweise haben, stehen vor einem erheblichen Aufwand, sobald diese Nachweise abgerufen werden.
Das gilt umso mehr, wenn ein Energieauditor oder ein Behördenvertreter keine Ordnersammlung erwartet, sondern eine lückenlose, nachvollziehbare Dokumentation.
Eine digitale Dokumentationslösung wie KEVOX erfasst Bauteilzustände, Wartungsnachweise und Prüfprotokolle objektbezogen und über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes. Wer diesen Datenbestand heute strukturiert aufbaut, schafft die Grundlage, die Renovierungspass, Gebäudelogbuch und Energieaudit gleichermaßen voraussetzen.

Wer heute die Datenbasis schafft, muss morgen nicht nachrüsten
Die EPBD verändert nicht, was Betreiber grundsätzlich verantworten; sie erhöht den Nachweisdruck auf das, was ohnehin schon Pflicht ist. Gebäude müssen sicher betrieben, Anlagen gewartet, Prüfungen dokumentiert werden. Neu ist die Erwartung, dass diese Daten strukturiert, abrufbar und über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes nachvollziehbar sind. Energieaudits, Renovierungspässe und perspektivisch das digitale Gebäudelogbuch setzen genau diese Datenbasis voraus.
Betreiber, die Bauteilzustände, Wartungshistorien und Prüfnachweise heute bereits digital erfassen, stehen bei diesen Anforderungen nicht vor einem Aufbauprojekt, sondern vor einer Auswertung. Der entscheidende Unterschied liegt also nicht in der Technik, sondern in der Disziplin der laufenden Dokumentation. Eine digitale Dokumentationslösung wie KEVOX schafft diese Basis objektbezogen und revisionssicher, als Werkzeug für Klarheit und nicht als Reaktion auf Regulierung.
Häufige Fragen zur EPBD
Gilt die EPBD auch für kleinere Gewerbeobjekte unter 250 m²?
Die Solarpflicht der EPBD greift für neue öffentliche Gebäude und Gewerbeimmobilien erst ab 250 m² Gesamtnutzfläche. Die BACS-Pflicht richtet sich nach der Anlagenleistung (290 kW bzw. 70 kW), nicht nach der Gebäudegröße. Für sehr kleine Gewerbeobjekte sind die direkten EPBD-Anforderungen daher begrenzt; allerdings gelten alle bestehenden nationalen Betreiberpflichten weiterhin und unabhängig von der EPBD.
Muss ich als Betreiber jetzt sofort handeln oder erst nach der GEG-Novelle?
Bei der BACS-Pflicht für Anlagen über 290 kW ist die Frist verstrichen; betroffene Gebäude müssen bereits nachgerüstet sein. Bei allen übrigen EPBD-Anforderungen entstehen konkrete Pflichten erst mit der nationalen Umsetzung durch das GModG. Handlungsbedarf besteht dennoch heute, weil eine belastbare Datenbasis aus Bauteilzuständen, Wartungshistorien und Prüfnachweisen Zeit braucht, um aufgebaut zu werden.
Was ist der Unterschied zwischen Renovierungspass und digitalem Gebäudelogbuch?
Der Renovierungspass ist ein schrittweiser Sanierungsfahrplan für ein konkretes Gebäude; er zeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge die Energieeffizienz verbessern. Das digitale Gebäudelogbuch hingegen ist ein dauerhaftes Datenregister, das alle relevanten Gebäudeinformationen bündelt: Energieausweise, Bauteilzustände, Wartungshistorien, Prüfnachweise. Kurz gesagt ist der Renovierungspass ein einmaliges Planungsdokument, das Gebäudelogbuch eine laufende Betriebsdokumentation.
Was ist der Unterschied zwischen EPBD und GEG?
Die EPBD ist eine EU-Richtlinie; sie gilt nicht unmittelbar für Eigentümer und Betreiber, sondern verpflichtet Deutschland, entsprechende Anforderungen in nationales Recht zu überführen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das bisherige deutsche Umsetzungsgesetz. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll es abgelöst und um die neuen EPBD-Anforderungen ergänzt werden.
Welche Sanktionen drohen bei Nichterfüllung?
Die EPBD verpflichtet die Mitgliedstaaten, wirksame Sanktionen für Verstöße zu erlassen. In Deutschland werden entsprechende Bußgeldvorschriften voraussichtlich analog zum bestehenden GEG in das GModG aufgenommen. Konkrete Bußgeldhöhen stehen erst nach Verabschiedung des nationalen Gesetzes fest.
Quellen
- Richtlinie (EU) 2024/1275 – Amtsblatt der EU: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202401275
- BBSR GEG-Infoportal zur EPBD: https://www.bbsr-geg.bund.de/GEGPortal/DE/ErgaenzendeRegelungen/EPBD/epbd_node.html
- Deutsches Architektenblatt, EPBD FAQ: https://www.dabonline.de/bautechnik/eu-gebaeuderichtlinie-epbd-faq
- BDEW zur EPBD-Umsetzung: https://www.bdew.de/energie/epbd-vorbereitende-epbd-positionierung/
