Angesichts der großen Verantwortung, die ihnen im Unternehmen zuteilwird, beschleicht viele Brandschutzbeauftragte ein mulmiges Gefühl. Zu Recht – wenn die Haftungsfrage, Vertragslage und Brandschutzdokumentation nicht richtig geklärt sind.
Wie Brandschutzbeauftragte aber auch Unternehmer dafür sorgen können, dass sie ihrer Aufgabe gerecht und Pflichten klar definiert werden, erklärt Rechtsanwalt Dr. Michael Neupert im KEVOX-Interview.
Dr. Neupert ist Experte im Bereich Technik-, Verwaltungs-, Organisations- und Haftungsrecht und zugleich als Fachautor und Referent („Die persönliche Verantwortung des Brandschutzbeauftragten“) unterwegs. Im Zuge seiner Arbeit wird er in Betriebsorganisationen oft mit der Frage konfrontiert, wer im Unternehmen für welche Tätigkeit verantwortlich ist. Eine zentrale Frage, bei deren Beantwortung keine Fehler passieren dürfen.
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WELCHE PFLICHTEN HAT DER BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTE?
Trotz hoher Sicherheitsvorkehrungen passieren in Deutschland zahlreiche Arbeitsunfälle. Dies führt im Unternehmen rasch zu Unruhe, da der Arbeitsunfall unter verschiedenen Gesichtspunkten analysiert und aufgearbeitet wird. In einigen Fällen wird juristisch ermittelt, da die Aufsichtsbehörde ein Interesse daran hat, wer für den Unfall verantwortlich ist. So unschön das Thema Arbeitsunfall auch ist, sei es der falsche Weg, das Thema tot zu schweigen, gibt Dr. Neupert zu bedenken. Vielmehr sollten sich Arbeitgeber und -nehmer bereits frühzeitig mit dem Bereich Schadensfall beschäftigten. Kümmern, machen seien hier die passenden Stichwörter.
Besonders zwei Punkte gilt es seiner Meinung nach zu beachten, um Arbeitsunfälle zu vermeiden. Da wäre zunächst die Eindeutigkeit eines Delegationssystems. Das Delegationssystem müsse als Ganzes betrachtet werden. Der Arbeitgeber habe laut Dr. Neupert dafür Sorge zu tragen, dass es in sich schlüssig und konsistent sei. Es müsse zum Rest der Unternehmerorganisation passen. Der Arbeitgeber müsse für sich die Fragen beantworten „Habe ich Pflichten eindeutig und lückenlos zugeordnet?“, „Wurde jede Pflicht einer konkreten Person zugeordnet?“. Wenn nicht, gelte es an dieser Stelle nachzubessern.
Ein anderer wichtiger Punkt sei es, die einzelnen Übertragungsakte genau zu definieren. Hiermit ist die Zuweisung einer konkreten Pflicht an eine konkrete Person gemeint. Aus der Delegation müsse genau erkennbar sein, wofür die Person verantwortlich sei und wofür nicht, macht Dr. Neupert klar.
IM BRANDSCHUTZ SIND KLARE AUSSAGEN GEFORDERT
Dr. Neupert gibt zu bedenken, dass Unternehmen lebende Organismen seien. Delegationssysteme könnten nicht am Reißbrett entstehen. Daher müsse regelmäßig nachgeprüft werden, ob das Delegationssystem noch aktuell sei, ob es noch den Stand des Unternehmens abbilde. Kann jeder, der hier eine Pflicht hat, diese faktisch noch erfüllen? Oder ist vielleicht ein Mitarbeiter weggefallen?
Oft fehle es an klaren Formulierungen. Es müsse stets konkretisiert werden, welche Aufgaben der Arbeitnehmer zu übernehmen habe, gibt Dr. Neupert zu bedenken. Unternehmer müssten die Aufgaben so formulieren, dass jeder Brandschutzbeauftragte verstehe, dass Brandschutz nicht ein Thema sei, das nur den Chef etwas angehe, sondern im Besonderen ihn selbst betreffe.
Jeder Brandschutzbeauftragte solle sich fragen, ob die Aufgaben, für die er sich verantwortlich fühle, deckungsgleich mit den Anweisungen des Chefs seien oder ob es in dieser Hinsicht unterschiedliche Auffassungen gebe. Wenn nicht klar sei, welches der letzte Verantwortungsbereich sei, empfiehlt Dr. Neupert das Gespräch zu suchen, damit Unklarheiten, die zu Arbeitsunfällen führen können, beseitigt werden.
DOKUMENTATION BIETET AUFKLÄRUNGSHILFE
Eine lückenlose Dokumentation bietet die Chance, Arbeitsunfälle aufzuklären. Hat die Person auch das getan, wofür sie verantwortlich ist? Falls trotz einer richtigen Vorgehensweise und Handhabung ein Arbeitsunfall passiert, bietet die manipulationssichere Dokumentation einen großen Entlastungswert. So können Brandschutzbeauftragte nachweisen, dass sie ihre Aufgaben erfüllt haben, was wiederum von großem Interesse fürs Unternehmen ist.