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Gerade der Brandschutz in Pflegeeinrichtungen steht vor sehr großen Herausforderungen, denn binnen weniger Minuten müssen Dutzende dementer oder immobiler Bewohner aus dem Gebäude geschafft werden. Laut dem Bundesverband Technischer Brandschutz (bvfa) und der Deutschen Stiftung Patientenschutz gibt es jedes Jahr circa 50 Brände in Wohn- und Pflegeheimen in Deutschland. Mit anderen Worten: So gut wie jede Woche brennt es in einer deutschen Pflegeeinrichtung! Dabei kommt es jährlich im Schnitt zu 150 Verletzten und 20 Todesopfern.

Der folgende Artikel beschreibt die wesentlichen Aspekte für den Brandschutz in Pflegeeinrichtungen. Und er öffnet die Augen für die ausgesprochen hohe Bedeutung, die einer sachgerechten Dokumentation gerade in diesem Bereich zukommt.

Warum sind Brände in Pflegeeinrichtungen besonders gefährlich?

Auch wenn der Begriff Pflegeeinrichtung ein sehr breites Spektrum von Einrichtungen mit ganz unterschiedlichen Profilen umfasst, haben all diese im Brandfall ein besonderes Sicherheitsrisiko gemeinsam: In einer Pflegeeinrichtung hält sich oft eine hohe Zahl von hilfsbedürftigen Menschen auf. Ihnen steht meist nur eine kleinere Zahl an Betreuungspersonal gegenüber. Es ist damit zu rechnen, dass bei einem Brand Bewohnerinnen und Bewohner die möglichen Gefahren nicht erkennen oder nicht darauf reagieren können. Zudem besteht auch wegen einer Vielzahl von technischen Einrichtungen und aufgrund von unvorsichtigem Verhalten der Bewohner ein erhöhtes Brandrisiko.

Brandschutzkonzepte für Pflegeeinrichtungen müssen daher viele besondere Faktoren berücksichtigen. Zu den Standards, die dabei zwingend zu beachten sind, gehören:

  • Vorbeugung als oberste Maxime nach dem Motto: Der beste Brand ist der, der erst gar nicht entsteht.
  • eine angemessene vorbeugende Bauweise.
  • die klare Benennung von Verantwortlichen.
  • intensive personelle Schulungen.
  • vorausschauende Konzepte für den Notfall.
  • der Blick auf Details.
  • Dokumentationen.

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Welche Brandschutzmaßnahmen fordert der Gesetzgeber?

Der Brandschutz in Pflegeeinrichtungen beginnt bereits in der Planungsphase. Da Pflegeheime als Örtlichkeiten einzustufen sind, deren Bewohner größtenteils keinen eigenen Beitrag zu einer Evakuierung leisten können, sind höchstmögliche brandschutztechnische Sicherheitsstandards einzuhalten. Allerdings gilt ebenso: Es gibt nicht die eine einzige brandschutztechnische Maßnahme, die richtig und wichtig ist. Erst die sinnvolle und intelligente Kombination mehrerer Maßnahmen sorgt für optimalen Schutz.

In allen Bundesländern sind Pflegeeinrichtungen im Sinne des Baurechts grundsätzlich als Sonderbauten eingestuft. Für Neu- und Umbauten gelten folgende grundsätzliche Vorgaben:

  • Decken und begrenzende Wände von Brandabschnitten sind in der Feuerwiderstandsklasse F90 (feuerbeständig) auszuführen. Innerhalb der Brandabschnitte sind Wände zu den notwendigen Fluren, die zur Evakuierung vorgesehen sind, mindestens in der Feuerwiderstandsklasse F30 (feuerhemmend) zu erstellen.
  • Wenn das oberste Geschoss von Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt wird, darf die Dachkonstruktion nicht brennbar sein.
  • Dämmstoffe und Unterdecken dürfen nur aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen.
  • Räume, die zum dauernden Aufenthalt bestimmt sind, müssen zwei voneinander unabhängige Fluchtwege haben. Der erste Fluchtweg hat über notwendige Flure und Treppen zu einem Notausgang zu führen.
  • Der zweite Fluchtweg muss ebenfalls bis ins Freie begehbar sein, kann dahin aber auch über einen Notausstieg, wie zum Beispiel ein Fenster, führen.

Worauf kommt es bei Türen besonders an?

Alle Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen müssen sich ohne Hilfsmittel, wie zum Beispiel Schlüssel, leicht öffnen lassen, damit man sich im Falle eines Brandes in Sicherheit bringen kann. Türen zum Treppenraum sollten mit T30-RS- oder RS-Türen ausgebildet sein. Diese können einem Feuer mindestens 30 Minuten standhalten und sorgen durch umlaufende Dichtungen für Rauchschutz. Feuerschutztüren sind ständig geschlossen zu halten, wenn sie nicht gerade passiert werden. Durch die Installation von Rauchmeldern kann eine automatische Schließung im Brandfall gewährleistet werden.

Was ist bei Fluren und Treppen zu beachten?

Damit im Ernstfall eine Räumung sicher möglich ist, muss das Treppenhaus frei von Brandlasten sein. Treppenräume, die als Rettungsweg dienen und durch mehr als zwei Vollgeschosse führen, benötigen eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) an der obersten Stelle des Treppenraumes. Flure, die als Rettungsweg genutzt werden, müssen Fenster oder eine Rauchabzugsanlage besitzen, sodass im Brandfall giftige Rauchgase abgeführt werden können. Grundsätzlich ist der Fluchtweg so kurz wie möglich zu halten. Ein Flur darf auch nicht schmaler als 1,5 Meter sein. Wenn eine Rettung mit Betten vorgesehen ist, muss der Flur eine Mindestbreite von 2,25 Metern aufweisen.

Warum ist eine Brandmeldeanlage unentbehrlich?

Vor allem der Brandrauch ist es, der wegen seines hohen Gehalts an Atemgiften und seiner schnellen Ausbreitungsgeschwindigkeit große Gefahren birgt. Daher liegt beim Brandschutz in Pflegeeinrichtungen ein besonderes Augenmerk darauf, einen Brand möglichst früh zu bemerken.

Jede und Pflegeeinrichtung muss heute mit einer flächendeckenden Brandmeldeanlage ausgestattet sein. Gleichzeitig ist eine interne Alarmierung des Personals zum Beispiel über Funkmelder sicherzustellen. Die Brandmeldung wird automatisch und ohne Zeitverzögerung über die Brandmeldeanlage an die Feuerwehrstelle gemeldet. Moderne Anlagen beugen zudem Fehlalarmen vor. Sie melden den Brand meist erst dann, wenn mehr als ein Brandmelder ihn bemerkt, oder wenn neben Rauch auch eine entsprechende Hitze angezeigt wird.

Welche Rolle spielen Feuerlöcher und Wandhydranten?

Pro Etage muss mindestens ein Feuerlöscher auffindbar sein. Sie sind gut erkennbar und leicht zugänglich anzubringen. Wandhydranten erhöhen die Chance, einen Brand schon in der Entstehung erfolgreich zu löschen. Sprinkleranlagen sind hingegen in Pflegeabteilungen eher nicht zu empfehlen. Denn sie würden erst dann auslösen, wenn die im Raum befindliche und womöglich schlafende Person bereits tot wäre. Den Brandschutz auf Feuerlöschern, Wandhydranten, Fluchtwegen und geschultem Personal auszurichten, ist sinnvoller.

Was macht den organisatorischen Brandschutz in Pflegeeinrichtungen besonders?

Ergänzend zu den Brandschutzmaßnahmen im baulichen Bereich gelten in Pflegeeinrichtungen auch besondere organisatorische Maßnahmen. Dadurch sollen Brände einerseits so gut wie möglich vermieden werden, andererseits ist man damit auch bestmöglich auf den Ernstfall vorbereitet. Denn gerade in Pflegeeinrichtungen ist das richtige Verhalten im Brandfall absolut entscheidend!

Welche Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter?

So muss es in jedem Pflege- und Altenheim einen Brandschutzbeauftragten geben, der alle brandschutztechnischen Besonderheiten seiner Einrichtung genau kennt. Er entwirft Alarmpläne, schult andere Mitarbeiter und sorgt für die regelmäßige Wartung der Brandschutzeinrichtungen. Außerdem muss es eine unterwiesene Person für Evakuierungen geben, die im Ernstfall für den koordinierten Ablauf der Rettung aller hilfsbedürftigen Bewohner mitverantwortlich ist. Typische Aufgaben der beziehungsweise des Brandschutzbeauftragten sind:

  • die Einrichtungsleitung beraten
  • die Brandschutzordnung erstellen und fortschreiben
  • die Beschäftigten unterweisen
  • die Einrichtung regelmäßig begehen und Mängel aufzeigen
  • die Kontakte zu den für den Brandschutz zuständigen Behörden pflegen

Was tun Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer?

Grundsätzlich müssen in allen Arbeitsbereichen mindestens fünf Prozent der anwesenden Beschäftigten als Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer ausgebildet und benannt werden. Dabei sind Faktoren wie Brandgefährdung, Schichtarbeit, Urlaub, krankheitsbedingte Fehlzeiten, Außeneinsätze und die Anwesenheit von Personen mit eingeschränkter Mobilität zu berücksichtigen. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung ist in innerhalb von drei bis fünf Jahren zu wiederholen. Die Ausbildung des Personals zu Brandschutzhelfern mit Kenntnis in der Benutzung von Löschgeräten, wie Feuerlöschern oder Wandhydranten, erhöht die Chance, einen Brand schon in der Entstehung erfolgreich zu bekämpfen.

Wie wichtig sind regelmäßige Wartungen?

Eine weitere Voraussetzung für einen gut funktionierenden Brandschutz ist die Einhaltung von Prüffristen. Da nur funktionsfähige Feuerlöschgeräte Leben retten können, sind sie gemäß den Vorgaben der Prüfverordnung für Feuerlöscher, Brandschutztüren, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen) und Feuerabschlüsse, einzuhalten. Das gilt besonders für Feuerlöscher. Sie enthalten Löschmittel, das durch äußere Einflüsse im Laufe der Zeit unbrauchbar werden kann. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit sind Feuerlöscher daher mindestens alle zwei Jahre durch eine befähigte Person zu prüfen.

Welche Bedeutung hat ein Brandschutzkonzept?

Der Brandschutz in Pflegeeinrichtungen kommt ohne ein Brandschutzkonzept nicht aus. Denn das Gefahrenpotenzial unterscheidet sich von Haus zu Haus, daher sind individuelle Risikoanalysen und Gefährdungsbeurteilungen vorzunehmen. Deren Ergebnisse werden im Brandschutzkonzept dokumentiert. Darauf gründet sich dann die Brandschutzorganisation der jeweiligen Einrichtung.

Wozu dient ein Brandschutzregister?

In einem Brandschutzregister werden sämtliche Brandschutzanlagen und Vorrichtungen der Pflegeeinrichtung dokumentiert. Es ist immer auf dem neuesten Stand zu halten – sprich: Alle mit den Anlagen verbundenen Maßnahmen sind im Brandschutzregister festzuhalten.

Was ist eine Brandschutzordnung?

In Absprache mit der Brandschutzdienststelle muss eine Brandschutzordnung erstellt werden. Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 gliedert sich in drei Teile (A, B, C).

  • Der Aushang (Teil A) richtet sich an alle Personen (Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner, Besucherinnen und Besucher, Fremdfirmen, Beschäftigte), die sich in einem Gebäude aufhalten, und besteht aus schlagwortartigen Anweisungen zur Schnellinformation über die elementaren Verhaltensregeln im Brandfall.
  • Der Teil B ist für alle Beschäftigten gedacht, die sich nicht nur vorübergehend in der Einrichtung aufhalten. Er enthält Hinweise zum vorbeugenden Brandschutz, zum Verhalten im Brandfall und zum Verhalten nach einem Brand.
  • Teil C richtet sich an Beschäftigte mit besonderen Brandschutzaufgaben wie Beschäftigte der Telefonzentrale, Ärzte vom Dienst, Pflegedienst- und Leitung, Stationsleitung, Technischer Notdienst, Fahrdienste, Technische Leitung, Brandschutzbeauftragte und so weiter.

Wie sind Flucht- und Rettungspläne zu gestalten?

In Pflegeeinrichtungen ist wie in Krankenhäusern ein Flucht- und Rettungsplan anzufertigen. Er sollte beispielsweise vor jedem Fluchttreppenraum – also auf der Innenseite des Flures – aufgehängt werden, um auch bei verrauchtem Treppenhaus über weitere Fluchtwege zu informieren. Flucht- und Rettungspläne müssen übersichtlich, aktuell, gut lesbar und mit Sicherheitszeichen gestaltet sein.

Aus dem Plan soll leicht ersichtlich sein, welcher Fluchtweg vom jeweiligen Standort aus zu nehmen ist, damit man in einen sicheren Bereich oder ins Freie gelangt. Die Standorte der Brandschutzeinrichtungen wie Feuermelder, Feuerlöscher oder Wandhydranten sind in den Plan aufzunehmen. Zur schnellen Orientierung ist es wichtig, dass der Plan lagerichtig dargestellt ist. Der Standort des Betrachtenden muss ebenfalls im Flucht- und Rettungsplan gekennzeichnet sein. Der Brandmeldezentrale sind entsprechende Laufkarten für die Feuerwehr vorzulegen.

Was ist ein Alarmplan?

Es sollte auch ein Alarmplan aufgestellt werden, in dem festgelegt ist, welche Personengruppen oder Personen (Feuerwehr, Arzt vom Dienst, Pflegedienstleitung und Technische Rufbereitschaft) zu informieren sind und welche Aufgaben durchgeführt werden müssen.

Im Brandfall befinden sich schnell viele Personen vor dem Gebäude. Daher ist es wichtig, dass sich Beschäftigte, die die Situation vor Ort kennen, für die Feuerwehr kenntlich machen (zum Beispiel durch eine Armbinde oder Weste – was im Vorfeld mit der Feuerwehr abgestimmt wird) und sich bei der Feuerwehr aktiv melden. So kann die Feuerwehr schneller und besser über die Lage informiert werden.

Wie oft müssen Brandschutzunterweisungen und -übungen sein?

Unabhängig von der Zahl der Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer müssen alle Beschäftigten mindestens jährlich arbeitsplatzspezifisch unterwiesen werden. Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und das Verhalten im Gefahrenfall einschließen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.

Auf Grundlage der Flucht- und Rettungspläne sollten in angemessenen Zeitabständen Räumungs- und Brandschutzübungen durchgeführt werden. Anhand der Übungen soll mindestens überprüft werden, ob

  • ein horizontales Verbringen von gefährdeten Personen in einen sicheren Bereich mit eigenem Personal vorgenommen werden kann
  • die Alarmierung zu jeder Zeit unverzüglich ausgelöst werden kann
  • die Alarmierung alle Personen erreicht, die sich im Gebäude aufhalten
  • sich alle Beschäftigte, die sich im Gebäude aufhalten, über die Bedeutung der jeweiligen Alarmierung im Klaren sind
  • die Fluchtwege schnell und sicher benutzt werden können.

Zur Festlegung der Häufigkeit und des Umfangs der Räumungsübungen sowie zu deren Durchführung sind gegebenenfalls die zuständigen Behörden hinzuziehen. Bei einer Evakuierung sollte auch versucht werden, die Krankenaktenmitzunehmen und die Patientinnen und Patienten zu kennzeichnen, sodass eine korrekte notwendige Weiterbehandlung sichergestellt ist. Auch das ist in den Übungen einzuplanen.

Worauf ist bei den Bewohnern von Pflegeeinrichtungen noch zu achten?

Rund 70 Prozent der Brandopfer in Pflegeeinrichtungen werden im Schlaf überrascht und fast alle Brände beginnen in den Zimmern der Bewohner. Dabei spielen alte Elektrogeräte eine unrühmliche Rolle, denn: Laut Berichten der Feuerwehr brechen annähernd alle TV-Gerät-Brände in Deutschland in Pflegeeinrichtungen aus. Dies ist ein Beleg dafür, dass dort noch viele völlig überalterte und vor allem nie entstaubte oder gar gewartete Röhrengeräte im Einsatz sind. Heimleitungen sollten daher die Bewohner dazu bewegen, die alten Geräte gegen neue auszutauschen. Flachbildschirme sind deutlich weniger brandgefährlich.

Die primären Brandursachen in Pflegeeinrichtungen sind:

  • Selbstentzündung von Elektrogeräten (TV-Geräte, Kaffeemaschinen mit Heizplatte)
  • Betreiben von sehr alten Gerätschaften
  • defekte Elektrogeräte
  • verstellte oder verstaubte Luftaustrittsöffnungen von wärmeabgebenden Elektrogeräten
  • fahrlässiges und grob fahrlässiges Verhalten
  • Heizlüfter und Heizdecken für Betten
  • Rauchen in Verbindung mit Einschlafen im Bett oder fahrlässiger Entsorgung der heißen Glut
  • Wärmestrahler in Badezimmern (auf denen Handtücher zum Trocknen abgelegt werden)
  • Verwendung von Sauerstoffgeräten in Verbindung mit offenem Feuer (Rauchen)
  • vorsätzliche Brandstiftung (etwa von verwirrten Bewohnerinnen und Bewohnern, aber auch von externen Personen).
Feuerlöscherprüfung im Krankenhaus

Bild eines KEVOX-Kunden im Einsatz im Krankenhaus - Brandschutzdokumentation und Feuerlöscherprüfung

Weshalb ist eine Dokumentation besonders wichtig?

Der Brandschutz in Pflegeeinrichtungen zieht sich von der Planung über die bauliche Umsetzung bis in den laufenden Betrieb. Dabei ergibt sich eine Fülle von Details. Aber nur wenn alle Anforderungen bedacht werden, kann von einem bestmöglichen Schutz gesprochen werden. Da der Brandschutz in Pflegeeinrichtungen demnach außerordentlich komplex ist, kommen die Verantwortlichen nicht daran vorbei, alles möglichst vollständig und immer wiederkehrend zu dokumentieren.

Wer haftet im Versicherungsfall?

Der Brandschutz in Pflegeeinrichtungen ist darüber hinaus auch versicherungsrechtlich eine komplexe Angelegenheit. Auch deshalb hat die Dokumentation im Brandschutz eine gesteigerte Bedeutung. Übergeordnet haftet der Eigentümer, Einrichtungsleiter, Betreiber oder Facility Manager der Einrichtung. Da sämtliche Brandschutzmaßnahmen nicht von einer Person definiert und durchgeführt werden können, werden die anfallenden Aufgeben in der Regel delegiert. Alle Beteiligten können sich im Schadensfall jedoch nur entlasten, wenn sie darlegen können, dass sie von ihrer Seite alles getan haben, was zu ihrem Aufgabenbereich und Pflichtenfeld gehörte.

Welche Kriterien muss die Dokumentation erfüllen?

Dokumente wie der Notfalleinsatzplan und das Brandschutzregister müssen jederzeit im Zugriff sein. Im Schadensfall erhöht eine mangelhafte oder fehlerhafte Dokumentation das Haftungsrisiko aller Beteiligten. Vom Gesetzgeber wird daher vorausgesetzt, dass die Verantwortlichen die Dokumentation so organisieren, dass sie den Anforderungen entspricht.

Der organisatorische Aufwand bei der Dokumentation ist außerordentlich hoch. So sollten Schulungen und Trainings für das Personal umfassend dokumentiert werden, um sich vor Haftung schützen zu können. Außerdem müssen Veränderungen im Brandschutzregister, beim Notfalleinsatzplan und im Brandschutzkonzept zeitnah in die Dokumentation aufgenommen werden. Weitere Anlässe für Aktualisierungen sind beispielsweise regelmäßige oder außerplanmäßige Wartungen von Brandschutzanlagen. Ein wichtiger Aspekt ist zudem, dass die Dokumentation selbst vor Vernichtung durch Feuer oder andere Umwelteinflüsse geschützt sein sollte.

Was spricht für die digitale Dokumentation?

Ein Format im eigentlichen Sinne wird nicht vorgeschrieben. Jedoch ist die digitale Dokumentation der analogen in Papierform beim Brandschutz in Pflegeeinrichtungen sicherlich überlegen.

Typische Vorteile digitaler Dokumentationen sind:

  • Man kann von verschiedenen Stellen offline und online auf alle Dokumente zugreifen, sie sind vor Vernichtung durch Abspeicherung in einer Cloud geschützt.
  • Digital ist es einfach, die Dokumente zu sortieren und nach verschiedenen Suchkriterien sofort zu identifizieren.
  • Ergänzende Planunterlagen und weitere Dokumente lassen sich den maßgeblichen Teilen der Dokumentation besonders leicht hinzufügen.
  • Aktualisierungen können schnell und komplikationslos der gesamten Dokumentation angehängt werden.
  • Alarm- und Erinnerungsfunktionen erleichtern die Einhaltung von Wartungs-, Instandhaltungs und Schulungsterminen.
  • Berichte lassen sich über Checklisten und Musterformulare besonders leicht erstellen, ausdrucken und verteilen.

Vornehmlich durch regelmäßige Kontrolle der Brandschutzanlagen und entsprechende Weiterbildung des Brandschutzpersonals können Brände verhindert werden. Da sich der Brandschutz in Pflegeeinrichtungen aber von der Planung über die bauliche Umsetzung bis in den laufenden Betrieb durchzieht, gilt es letztlich, alle Maßnahmen zu dokumentieren. Erst mit der umfassend und professionell durchgeführten Dokumentation kann es gelingen, den Brandschutz in Pflegeeinrichtung in allen damit verbundenen Details im Griff zu behalten.

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