Brandschutz bei Aufzügen Dokumentationssoftware KEVOX

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Heutzutage findet sich in den meisten Gebäuden, gerade im öffentlichen Bereich, ein Aufzug, da dies elementar ist, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Im Brandfall kann der Aufzug schnell zur Todesfalle werden. Damit das nicht passiert, gibt es klare Vorgaben. Im folgenden Beitrag möchten wir Ihnen die wichtigsten Anforderungen an den Brandschutz in Aufzügen und die dazugehörige Dokumentation aufzeigen.


Inhalt

Warum soll man Aufzüge bei einem Brand nicht benutzen? Was ist der Hintergrund?

Wenn es brennt und das Feuer auf elektrische Anlagen übergreift, kommt es schnell zu Stromausfällen im Gebäude. Da auch die Aufzüge Strom benötigen, fallen sie in diesem Moment häufig aus. Strömen dann Brandgase in dem Aufzugsschacht, kann das für Menschen, die sich dort aufhalten sehr schnell lebensgefährlich werden und im schlimmsten Fall zum Tode führen.

Nicht immer fährt der Aufzug direkt zu dem Stockwerk, das der Insasse in der Kabine angewählt hat. Denn die Vorzugssteuerung bestimmt, welche Etage als nächstes angesteuert wird. So kann es passieren, dass Menschen, die mit dem Aufzug vor dem Feuer flüchten möchten, stattdessen zum Brand hinfahren.

Fahrstuhltüren schließen sich nicht, wenn Sensoren (Lichtschranken) dazwischen ein Hindernis wahrnehmen. Dies kann durch starke Rauchentwicklung passieren.


Gibt es Ausnahmen, wie z. B. bei barrierefreien Rettungswegen?

Die Zugänglichkeit von Gebäuden steht beim barrierefreien Bauen gerade bei öffentlichen Bauten im Mittelpunkt. Aufzüge sind fast bei jedem öffentlichen Gebäude mit Publikumsverkehr vorhanden, in der Regel gilt jedoch: „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“, wodurch die Selbstrettung von Menschen mit Einschränkungen verhindert wird. Wird der Aufzug als barrierefreier Rettungsweg genutzt, gelten hier Ausnahmen.

Aufzug im Brandfall nicht benutzen

Welche Arten von Aufzügen gibt es?

Worin bestehen die Unterschiede? Für welche Art von Gebäuden sind die unterschiedlichen Aufzugsarten geeignet?

  • Homelift, ist ein Aufzug fürs Privathaus der nach Maschinenrichtlinie zugelassen ist. Er eignet sich für den Anbau oder Einbau im Haus. Homelifte sind kompakt, energiesparend und kostengünstig.
  • Lastenaufzüge müssen besondere Anforderungen an Funktionalität, Robustheit und Widerstandsfähigkeit erfüllen und kommen in Produktions- und Lagerhallen oder Krankenhäusern zum Einsatz.
  • Güteraufzüge sind wichtiger Bestandteil in Industrie und Handwerk, sie dienen dem ausschließlichen Transport von Gütern.
  • Unterfluraufzüge sind vereinfachte Güteraufzüge, mit denen Lasten über eine Etage befördert werden können.
  • Kleingüteraufzüge besitzen eine kleine Fahrkorbgrundfläche und werden häufig in Restaurants zum Transport von Speisen eingesetzt.
  • Personenaufzüge als Seilaufzug, Hydraulikaufzug oder als Trommelaufzug. Personenaufzüge können auch maschinenraumlos ausgeführt werden, der Antrieb ist dann im Schachtkopf installiert.
  • Glasaufzüge findet man häufig in öffentlichen Gebäuden wie Bahnhöfen oder Kaufhäusern. Anstatt einer Metallverkleidung wird eine Glasverkleidung für Kabine und Schacht verwendet.
  • Ein behindertengerechter Aufzug schafft Barrierefreiheit in allen Gebäuden. Alle Bedienelemente sind blindengerecht ausgeführt und die Anordnung ist auf die Bedürfnisse für Menschen mit Beeinträchtigung ausgelegt.
  • Plattformlifte können an geraden oder schrägen Treppen angebracht werden.

Welche Unterschiede gibt es zwischen älteren und neuen Aufzügen?

Wesentliche Unterschiede von neuen Aufzugsanlagen, sind die geringere Störanfälligkeit, Schnelligkeit und ein geringerer Platzbedarf für die Technik. Hinzu kommt die mangelhafte Ersatzteilversorgung bei älteren Aufzügen, die häufig zu provisorischen Reparaturen führt. Ein weiterer Aspekt ist, dass ältere Aufzugsanlagen häufig noch Drehtüren haben. Somit ist wieder die Barrierefreiheit eingeschränkt.

Warum ist das Thema Brandschutz bei Aufzügen wichtig?

Ein Aufzug kann im Brandfall sehr schnell zur Sackgasse werden, deswegen ist es wichtig die Vorgaben des Brandschutzes beim Aufzug zu beachten. Der Brandschutz verhindert die weitere Brandausbreitung innerhalb des Gebäudes, da der Aufzugsschacht durch das ganze Gebäude führt, kann dieser schnell als Beschleuniger des Brands wirken. Ein richtig ausgeführter Brandschutz kann Menschenleben retten.

Welche Anforderungen müssen Aufzugsanlagen erfüllen, um brandschutztechnisch gerüstet zu sein?

Nach § 39 der Musterbauordnung (MBO) müssen Aufzüge im Inneren von Gebäuden eigene Fahrschächte besitzen, um eine Brandausbreitung in andere Geschosse ausreichend zu verhindern. Diese sind sie schachtseitig mit nicht brennbaren Baustoffen zu verkleiden, damit es bei offenstehenden Fahrschachttüren nicht zu einer Brandausbreitung kommt.

Fahrschächte müssen zu lüften sein und eine Öffnung zur Rauchableitung haben. Die Lage der Rauchaustrittsöffnungen muss so gewählt werden, dass der Rauchaustritt durch Windeinfluss nicht beeinträchtigt wird.

Mindestanforderung nach § 39 MBO

Abbildung 1: Mindestanforderung nach § 39 MBO

Was sind Fahrschachttüren?

Fahrschachttüren sind Abschlüsse, die so ausgebildet sind, dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse übertragen werden können. Die Fahrschachtür ist die jeweilige Tür in jedem Stockwerk, die den Fahrschacht geschlossen hält, solange der Aufzug fährt.

Welche Anforderungen gibt es an Fahrschachttüren?

Nach § 39 Absatz 1 Satz 2 MBO sind Fahrschachttüren so herzustellen, dass Feuer und Rauch (Brand) ausreichend lange von anderen Geschossen ferngehalten werden.

Bei Fahrschachttüren handelt es sich um geregelte Bauprodukte. Sie dürfen ohne Zulassung eingebaut werden, sofern der Hersteller ein Übereinstimmungszertifikat einer anerkannten Zertifizierungsstelle vorlegt, das belegt, dass die Tür nicht wesentlich von den in der Muster-Verwaltungsvorschrift – Technische Baubestimmungen (MVV TB1) Teil C – abweicht.

Was kann passieren, wenn diese Brandschutzanforderungen nicht erfüllt oder nur teilweise erfüllt sind?

Grundsätzlich darf die Aufzugsanlage nicht in Betrieb genommen werden, wenn die Brandschutzanforderungen nicht erfüllt werden. Bei einer Teilerfüllung darf der Aufzug erst in Betrieb genommen werden, wenn alle Mängel behoben wurden.

Was muss ein Notfallplan im Aufzug alles beinhalten?

Der Notfallplan soll helfen, die Befreiung von Personen in Notfällen (Bränden) sicherzustellen. Der Plan muss der Stelle zur Verfügung gestellt werden, die für Personenbefreiungen bestimmt ist. Er enthält verschiedene Angaben: u. a. den Standort der Anlage, die Zugangsberechtigten zum Gebäude und die Personen, die Eingeschlossene befreien und erste Hilfe leisten können. Der Notfallplan ist vom Betreiber zu erstellen und sollte sich an der VDI 4705 orientieren.

Wozu dient die Brandfallsteuerung?

Aufgabe der Brandfallsteuerung ist es, Personen im Brandfall die Nutzung des Aufzugs zu verwehren. Fahrende Aufzüge werden im Brandfall zu einer definierten Evakuierungsebene gefahren und dort mit offenen Türen außer Betrieb gesetzt.

Welche Arten der Brandfallsteuerung gibt es?

Statische Brandfallsteuerung

Der Aufzug ist auf direktem Weg zur Brandfallhaltestelle gefahren. An dieser Stelle hält er, öffnet die Türen und verweilt dort in diesem Zustand.

Halb dynamische Brandfallsteuerung

Die Ebene, auf der sich die Brandhaltestelle befindet, wird von einem Rauchmelder überwacht. Schlägt dieser Alarm, hält der Aufzug in dem darüberliegenden Geschoss und öffnet dort seine Türen.

Dynamische Brandfallsteuerung

Existenz einer Brandmeldeanlage vorausgesetzt. Sie gewährleistet die Überwachung jeder Gebäudeebene und stellt so sicher, dass der Aufzug nicht auf einer verrauchten Ebene zum Stehen kommt und seine Türen öffnet.

Haben alle Aufzüge eine Brandfallsteuerung?

Nein! Wenn aber der Aufzug an den heutigen Stand der Technik angepasst wird, muss auch die Brandfallsteuerung neu bewertet werden. In Bayern ist beispielsweise eine Brandfallsteuerung nach
Beherbergungsstättenverordnung (§ 9 Abs. 3 BStättV), der Versammlungsstättenverordnung
(§ 20 Abs. 4 VStättV) und der Hochhausrichtlinie (Nr. 6.4.5 HHR) bauordnungsrechtlich verlangt. Somit kann es sein, dass in kleineren, privaten Gebäuden, Aufzüge ohne Brandfallsteuerung vorhanden sind.

Wieso sollten bei einer fehlenden Brandfallsteuerung, diese nachgerüstet werden?

Für neue Aufzugsanlagen sieht die DIN EN 81-73, die das Verhalten von Aufzügen im Brandfall regelt, eine sogenannte Brandfallsteuerung vor. Bei bestehenden Anlagen kann der Anlagenzustand mit dem aktuellen Stand der Technik abgeglichen werden.

Müssen Brandfallsteuerungen nachgerüstet werden?

Wenn Aufzugsanlagen nicht den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung entsprechen und nachgerüstet werden, muss auch der Einbau einer Brandfallsteuerung neu bewertet werden. In Gebäuden, die von vielen Personen genutzt werden und die über eine Brandmeldeanlage verfügen, sollte mindestens eine statische Brandfallsteuerung nachträglich realisiert werden.

Welche Voraussetzungen müssen Aufzugsanlagen erfüllen, dass diese nachgerüstet werden kann?

Die dynamische Brandfallsteuerung setzt das Vorhandensein einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 voraus. Mit ihr müssen alle Bereiche vor den Aufzügen mit automatischen Brandmeldern überwacht werden.

Was ist bei Aufzügen ohne Fahrschächte zu beachten?

Aufzüge ohne Fahrschächte sind zulässig, …

  • innerhalb eines notwendigen Treppenraumes, ausgenommen in Hochhäusern.
  • innerhalb von Räumen, die Geschosse überbrücken.
  • zur Verbindung von Geschossen, die offen miteinander in Verbindung stehen dürfen.
  • in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2. (siehe Abb. 1)

Was sind die Besonderheiten bei Aufzügen ohne Fahrschacht?

Der Fahrbereich der Aufzüge muss so umkleidet sein, dass Personen nicht gefährdet werden können.

Die Umkleidung wird häufig aus Glas gestaltet, bei alten Gebäuden sieht man häufig noch ein Drahtgeflecht, das ein Eingreifen in das Aufzugssystem verhindert.

Wozu dienen Feuerwehraufzüge?

Sie dienen der Menschenrettung und dem Materialtransport für die Feuerwehr.

Feuerwehraufzüge sind besonders abgesicherte Aufzüge, die der Feuerwehr im Brandfall ein Erreichen der Brandetage ermöglichen.

Ab wann sollte ein Feuerwehraufzug eingebaut werden?

Ein Feuerwehraufzug ist in der Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) vorgeschrieben und wird ab einer Gebäudehöhe von 22 Metern gefordert.

Was ist das Besondere an der Bauweise von Feuerwehraufzügen? Was muss beachtet werden?

Feuerwehraufzüge müssen entsprechend der DIN EN 81-72 ausgeführt werden.

Diese bedeuten:

  • Alle Stockwerke müssen mit „Feuerwehraufzug“ gekennzeichnet sein.
  • In jeder Etage muss ein brandgeschützter Vorraum sein.
  • Es muss vor Rauchübertragung in dem brandgeschützten Vorraum und dem Schacht konstruktiv geschützt werden.
  • Das entfernteste Stockwerk muss innerhalb von 60 Sekunden von der Feuerwehrzugangsebene aus zu erreichen sein.
  • Es muss eine Fahrkabine von 1,10 x 1,40 m mit 630 kg Tragfähigkeit aufzuweisen sein.
  • Es gibt eine Notklappe, die den Ausstieg eines Feuerwehrmannes ermöglicht.
  • Es gibt einen sicheren Befestigungspunkt für Rettungsmittel sowie Leitern zur Selbstbefreiung.
  • Es werden keine brennbaren Stoffe verwendet.
  • Die Ausstattung mit elektronischen Befehlsgebern.
  • Ein Kommunikationssystem für die Feuerwehr und eine Ersatzstromversorgung.
  • Den Schutz elektrischer Einrichtungen im Schacht vor Tropf- und Spritzwasser sowie vor stauendem Wasser im Fahrstuhlschacht.
  • Das Aufweisen einer für Feuerwehraufzüge zugelassenen Steuerung, die auf "Feuerwehrbetrieb" umgestellt werden kann.

Beinhaltet die Wartung von Aufzügen auch die Überprüfung von brandschutztechnischen Anforderungen?

Nein, die brandschutztechnische Überprüfung muss von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) durchgeführt werden und ist Teil der Inbetriebnahme.

Wer prüft diese und was wird in Bezug auf den Brandschutz geprüft?

Eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) prüft die Brandschutzanforderungen gem. DIN EN 81-58. Die Anforderungen sind im Brandschutzkonzept des Gebäudes geregelt und je nach Bundesland unterschiedlich.

Wie sind die Prüffristen für Prüfungen überwachungsbedürftiger Aufzüge und wer legt diese fest?

Nach der Prüfung vor Inbetriebnahme wird ein Aufzug regelmäßig (alle 2 Jahre) wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle z.B. TÜV geprüft (Hauptprüfung). In der Mitte des Prüfzeitraumes ist eine sog. Zwischenprüfung durchzuführen.

Welche brandschutztechnischen Voraussetzungen müssen Aufzüge erfüllen, um auch im Brandfall genutzt werden zu können (z. B. bei barrierefreien Rettungswegen)?

Die Richtlinie VDI 6017 „Aufzüge – Steuerungen für den Brandfall“ 2015 ermöglicht die Nutzung von Aufzügen im Brandfall. Sie gilt für Personen und Lastenaufzüge und zeigt, wie Aufzüge trotz einer Brandmeldung bis zum Brandereignis weiter betrieben werden können.

Der Fahrkorb muss überwiegend aus Bauprodukten (Baustoffen, Baumaterialien) der Klassifizierung zu ihrem Brandverhalten mindestens A2 hergestellt sein.

Muss ich ein Notrufsystem bei meinem bestehenden Aufzug nachrüsten?

Ja, der Gesetzgeber schreibt im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ein Zweiwege-Notrufsystem in allen Aufzugsanlagen vor. Im Ernstfall muss eine eingeschlossene Person in der Aufzugskabine eine Sprechverbindung mit einer Notrufzentrale aufbauen können.

Was muss bei einer Nachrüstung beachtet werden?

Es besteht eine Nachrüstpflicht für ältere Anlagen. Eine vorhandene Notruflösung muss zudem überprüft und auf den neuesten Stand gebracht werden.  Zusätzlich sollte bei Personenaufzügen jeweils im Erdgeschoss eine manuelle Rücksendeeinrichtung (gelber Druckknopfmelder) mit der Aufschrift „Brandfallsteuerung Aufzug“ angebracht werden.

Was muss dabei dokumentiert werden? Ist eine Dokumentation Pflicht?

Es muss dokumentiert werden, ob die Anforderungen gem. Brandschutzkonzept ausgeführt wurden.

Technische Dokumentation (EG-Konformitätserklärung, Schaltpläne, Bescheinigungen über eingesetzte Sicherheitspläne), Betriebsanleitung, Prüf- und Wartungsanleitungen, Prüfungen nach BetrSichV.

Welche brandschutztechnischen Informationen müssen im Bezug zu Aufzügen dokumentiert werden?

Wurden die Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept eingehalten.

Diese können z. B.: Art der Brandfallsteuerung, Entrauchungssystem, Brandschutzklasse, Anforderung an die Fahrschachttüren, Kommunikation mit Brandmeldeanlage, etc. sein.

Wie müssen diese Informationen dokumentiert werden?

Informationen können schriftlich oder digital vorliegen. Der Vorteil einer digitalen Dokumentation ist die einfache Handhabung, das Verteilen der Dokumentation an alle Beteiligten sowie die Flexibilität während der Dokumentation, da man sowohl online, aber auch offline arbeiten kann.

Was sollte beachtet werden bei der Dokumentation?

Die Dokumentation nach VDI 6017 sollte beachtet werden.

Diese enthält u.a.: Brandschutzklasse in Fahrschacht und Vorraum, Kabinenausstieg, Leitern, öffenbare Fahrschachttüren, Sichtfenster in Fahrkorb- und Fahrschachttüren, Geschosskennzeichnung.

Wieso sollte die Dokumentation ordentlich geführt werden?

Sie dient u. a. als Nachweis für Versicherungen und Behörden. Zusätzlich erleichtert eine ordentliche Dokumentation die Prüfung zur Betriebssicherheitsverordnung.

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