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Aktiver und passiver Brandschutz: Unterschiede und Pflichten

Brandschutz in Gebäuden gliedert sich in zwei Bereiche: den aktiven Brandschutz, der technische Systeme wie Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen und Rauchabzüge umfasst, und den passiven Brandschutz, der durch bauliche Maßnahmen wie Brandwände, Brandschutztüren und Abschottungen wirkt. Beide Bereiche unterliegen gesetzlichen Prüf- und Dokumentationspflichten.

Verfasst von: Tanja Hagelganz

Veröffentlicht: 21/04/2026

Aktualisiert: 21/04/2026

Sie wissen, dass Ihr Gebäude Brandschutztüren, eine Brandmeldeanlage und Sprinkler hat. Aber könnten Sie auf Anhieb sagen, welche dieser Einrichtungen zum aktiven und welche zum passiven Brandschutz gehören und für welche davon Sie als Betreiber gerade in der Prüfpflicht stehen? Für viele Facility Manager und Technische Leiter ist genau diese Zuordnung schwerer zu beantworten als erwartet. Dabei ist sie keine akademische Frage: Sie entscheidet darüber, welche Prüffristen, Wartungspflichten und Dokumentationsanforderungen für welche Bauteile und Anlagen gelten. Dieser Artikel klärt den Unterschied, zeigt, was rechtlich gefordert ist, und benennt, wo Betreiber in der Praxis häufig Lücken haben.

Was ist aktiver Brandschutz?

Als aktiver Brandschutz gelten alle Maßnahmen und Systeme, die im Brandfall eingreifen, entweder automatisch oder durch menschliche Handlung. Das Entscheidende: Diese Systeme werden ausgelöst. Sie reagieren auf ein Ereignis. Typische Bestandteile sind:

  • Brandmeldeanlagen (BMA) mit Rauch- und Hitzemelder, Druckknopfmeldern und Brandmeldezentrale
  • Sprinkleranlagen und sonstige automatische Löschanlagen
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
  • Handfeuerlöscher und Wandhydranten
  • Elektroakustische Alarmierungsanlagen (ELA)
  • Aufzugssteuerung im Brandfall
Rauchmelder_Pflicht_dokumentieren

Aktive Systeme sind darauf ausgelegt, einen Brand frühzeitig zu erkennen, Alarm auszulösen und, wo vorhanden, selbsttätig zu löschen oder zumindest die Rauchausbreitung zu begrenzen. Sie erfordern regelmäßige Wartung und Funktionsprüfung, weil sie nur dann zuverlässig eingreifen können, wenn sie im richtigen Moment tatsächlich funktionieren. Das klingt selbstverständlich, hat aber eine direkte Konsequenz: Aktive Systeme erzeugen einen kontinuierlichen Prüf- und Dokumentationsaufwand, der Betreiber dauerhaft in der Pflicht hält.

Was ist passiver Brandschutz?

Der passive Brandschutz greift nicht ins Brandgeschehen ein. Er ist in die Bausubstanz integriert und wirkt ohne jegliche Auslösung. Sein Ziel ist es, die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verlangsamen, das Gebäude in beherrschbare Brandabschnitte zu unterteilen und Flucht- sowie Rettungswege so lange wie möglich nutzbar zu halten.

Kombischottung

Kombischottung, Bild: ‚ZAPP-ZIMMERMANN GmbH‘

Zum passiven Brandschutz gehören:

  • Brandwände und Brandschutzwände nach den Feuerwiderstandsklassen F30 bis F90 (DIN 4102) bzw. REI-Einstufungen nach DIN EN 13501
  • Brandschutztüren und -tore (T30, T60, T90)
  • Brandschutzabschottungen an Leitungs- und Kabeldurchführungen
  • Branddämmende Verkleidungen an Stahlträgern oder Holzkonstruktionen
  • Baustoffe nach den Klassen nichtbrennbar (A1/A2), schwerentflammbar (B1) oder normalentflammbar (B2)

Passiver Brandschutz muss bereits bei der Gebäudeplanung berücksichtigt werden. Die Musterbauordnung (MBO) verpflichtet in § 14 dazu, bauliche Anlagen so zu errichten und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Die Landesbauordnungen der Bundesländer konkretisieren diese Anforderungen jeweils gebäudeklassenspezifisch.

Checkliste: So sichern Sie Ihre Brandabschnitte ab

Mit dieser Checkliste können Sie prüfen, ob die Brandabschnitte in Ihrem gebäude für den Ernstfall bereit sind.

    Wie wirken beide Bereiche zusammen?

    Aktiver und passiver Brandschutz sind keine Alternativen, sie ergänzen sich. Passiver Brandschutz schafft Zeit: Die Brandabschnittswand hält das Feuer zurück, die T90-Tür schließt den Rauchweg ab. Diese gewonnene Zeit nutzt der aktive Brandschutz, um zu alarmieren, zu löschen und die Evakuierung zu unterstützen.
    Ein konkretes Beispiel macht das greifbar: Eine Sprinkleranlage kann ein Feuer in einem Serverraum eingrenzen, aber erst die Brandabschottungen an den Kabeldurchführungen verhindern, dass sich Flammen und Rauch über die Leitungsführung in benachbarte Räume ausbreiten. Versagt eines der beiden Systeme oder ist es unzureichend ausgeführt, ist das Gesamtschutzkonzept gefährdet. Für Betreiber bedeutet das: Beide Schutzbereiche müssen funktionsfähig sein, und beide müssen nachgewiesen werden.

    Brandschutztür im Krankenhaus

    Bild eines KEVOX-Kunden im Einsatz - Brandschutztür im Krankenhaus

    Welche Normen und Prüfpflichten gelten?

    Die Prüf- und Wartungspflichten für aktive Brandschutzanlagen sind detailliert geregelt. Als zentrale Handlungshilfe gilt die DGUV Information 205-040 „Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz" (aktualisiert März 2023), die für alle gängigen Anlagentypen Prüfintervalle, Prüfumfang und Qualifikationsanforderungen zusammenfasst. Brandmeldeanlagen sind demnach mindestens jährlich durch Sachkundige zu warten und alle drei bis sechs Jahre nach der jeweiligen Landesprüfverordnung zu prüfen. Für Feuerlöscher gilt eine sachkundige Prüfung alle zwei Jahre, für Sprinkleranlagen eine jährliche Wartung mit quartalsweiser Inspektion. Ergänzend verpflichten die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technische Regel ASR A2.2 Arbeitgeber dazu, Brandschutzeinrichtungen funktionsfähig zu halten und deren Zustand zu prüfen.

    Brandschott in Gebäudedecke mit sauberer Kabeldurchführung und Kennzeichnung, aufgenommen als Beispiel für ein korrekt dokumentiertes Brandschott-Kataster nach INF.1.M32.

    Beispielhafte Kabeldurchführung mit Brandschott und Kennzeichnung – Grundlage für ein vollständiges Brandschott-Kataster.

    Ein verbreiteter Irrtum ist, dass passive Maßnahmen wartungsfrei seien, weil sie baulich integriert sind und keiner Auslösung bedürfen. Tatsächlich unterliegen auch sie klaren Pflichten. Die DIN 18650 regelt für Brandschutztüren, dass Betrieb, regelmäßige Wartung und Sicherheitsüberprüfungen in der Verantwortung des Betreibers liegen und nur durch sachkundige Personen durchgeführt werden dürfen. Fehlt die Dokumentation dieser Wartungen, kann das im Schadensfall nicht nur zur Leistungskürzung durch die Versicherung führen, sondern auch die Herstellergewährleistung für die Tür erlöschen lassen.
    Für Brandabschottungen gilt außerdem: Jede Abschottung muss dem Stand zum Zeitpunkt ihrer Errichtung entsprechen und bei baulichen Veränderungen, etwa einer nachgerüsteten Rohrleitung oder einem neu verlegten Kabel, fachgerecht wiederhergestellt und nachgewiesen werden. Genau hier entstehen im laufenden Betrieb die häufigsten Lücken, denn Handwerksleistungen im Bestand berühren Abschottungen oft, ohne dass das systematisch erfasst wird.

    Betreiberhaftung: Was steht auf dem Spiel?

    Als Betreiber tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet: Sie müssen sicherstellen, dass Brandschutzanlagen und -bauteile jederzeit ordnungsgemäß funktionieren, und Sie müssen das im Zweifelsfall nachweisen können.

    Kommt es zu einem Brandschaden und lässt sich nachweisen, dass Wartungen unterlassen oder nicht dokumentiert wurden, drohen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, strafrechtliche Konsequenzen für die Unternehmensleitung sowie Versicherungsleistungen, die gekürzt oder vollständig verweigert werden. Im Brandschutz gilt dabei ein klarer Grundsatz:
    Nur was dokumentiert ist, gilt als erledigt.
    Fehlt der Nachweis, gilt die Maßnahme aus rechtlicher Sicht als nicht erbracht, unabhängig davon, ob sie tatsächlich durchgeführt wurde.

    Eine vollständige Dokumentation umfasst für beide Brandschutzbereiche die Prüfprotokolle beauftragter Sachkundiger, Wartungsberichte, festgestellte Mängel und deren Behebung sowie Fotobelege bei baulichen Maßnahmen.

    Überblick im Bestandsgebäude behalten

    In Neubauvorhaben lassen sich aktiver und passiver Brandschutz planungsseitig sauber dokumentieren. Im Bestand sieht die Realität anders aus: Brandschutzkonzepte sind veraltet, Pläne stimmen nicht mit dem tatsächlichen Zustand überein, und bei jedem Umbau entstehen potenzielle Lücken. Wer in einem Gebäude mit 200 Türen, 80 Abschottungspunkten und einer Brandmeldeanlage mit 150 Meldern arbeitet, verliert mit Excel-Listen und Papierprotokollen schnell die Übersicht über fällige Termine und den aktuellen Zustand der Anlage.

    Brandschutzsoftware wie KEVOX adressiert genau dieses Problem: Jedes Bauteil, ob Brandschutztür, Abschottung oder Brandmelder, wird objektbezogen erfasst und mit seiner Prüfhistorie, Fotodokumentation und den fälligen Terminen verknüpft. Das ermöglicht es Betreibern, nicht nur den aktuellen Zustand zu kennen, sondern auch im Schadensfall den lückenlosen Nachweis zu führen, dass alle Pflichten erfüllt wurden.
    Brandschutzsoftware

    Zwei Schutzbereiche, eine Verantwortung

    Aktiver und passiver Brandschutz sind zwei Seiten eines Systems. Beide sind rechtlich bindend, beide erfordern Wartung und Dokumentation, und beide müssen im Bestandsgebäude strukturiert nachgehalten werden. Der häufigste Fehler in der Praxis ist nicht fehlendes Fachwissen, sondern fehlende Übersicht: Welche Bauteile und Anlagen gehören zu meinem Brandschutz? In welchem Zustand befinden sie sich? Wann ist was zu prüfen? Wer diese Fragen belastbar beantworten kann, ist rechtlich auf der sicheren Seite und schützt im Ernstfall tatsächlich Leben und Sachwerte.

    Häufige Fragen zum aktiven und passiven Brandschutz


    Was gehört zum aktiven Brandschutz?

    Zum aktiven Brandschutz zählen alle Systeme, die im Brandfall eine Reaktion auslösen: Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Handfeuerlöscher und Alarmierungsanlagen.

    Was gehört zum passiven Brandschutz?

    Passiver Brandschutz umfasst bauliche Maßnahmen, die ohne Auslösung wirken: Brandwände, Brandschutztüren, Abschottungen an Leitungsdurchführungen, brandhemmende Verkleidungen und die Materialklassifizierung von Baustoffen nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13501.

    Müssen auch Bauteile des passiven Brandschutzes geprüft werden?

    Ja. Brandschutztüren unterliegen gemäß DIN 18650 einer Wartungspflicht durch Sachkundige. Brandabschottungen müssen bei baulichen Veränderungen fachgerecht wiederhergestellt und nachgewiesen werden.

    Wer ist verantwortlich, wenn eine Abschottung durch einen Umbau beschädigt wurde?

    Die Verantwortung liegt beim Gebäudebetreiber. Die Beauftragung einer Fachfirma entbindet nicht von dieser Pflicht; die Dokumentation der ordnungsgemäßen Ausführung bleibt Aufgabe des Betreibers.

    Quellen

    Autor

    Tanja Hagelganz

    Seit mehr als einem Jahrzehnt widmet sich Tanja Hagelganz mit Leidenschaft der digitalen Dokumentation in den Bereichen Brandschutz, Arbeitssicherheit und Facility Management im Unternehmen KEVOX aus Bochum – eine Mission, die sie mit Innovation und Fachwissen vorantreibt.

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