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Der Flughafen Berlin Brandenburg hat den Spirit einer "never ending story", weshalb er sich den Namen "Pannenflughafen" eingehandelt hat. Immer wieder ist es beim Bau zu Verzögerungen gekommen, die überwiegend auf mangelhafte Brandschutzmaßnahmen zurückzuführen sind. Mit einer sorgfältig geführten Dokumentation sind derartig kostenintensive Fehler vermeidbar. Worauf Sie beim Brandschutz auf Baustellen achten müssen, und welche Inhalte eine Brandschutzdokumentation hier hat – wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst. 

Die Rechtsgrundlagen für den Brandschutz auf Baustellen

Wie in herkömmlichen Betrieben, müssen auch auf Baustellen zum Schutz der Sicherheit bestimmte Gesetze beachtet werden. Dazu gehört auch der Brandschutz auf der Baustelle, der in allen Phasen eines Bauvorhabens beachtet werden muss. Deshalb müssen brandschutztechnische Vorkehrungen berücksichtigt werden

  • bei der Planung und dem Betrieb von Baustellen, 
  • bei der Durchführung von kleineren Bau- und Umbaumaßnahmen sowie
  • bei Reparatur- und Sanierungsarbeiten. 

Rechtsgrundlagen für den Brandschutz vor und während der Bauphase sind unter anderem

  • das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
  • die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und
  • im Besonderen die Baustellenverordnung (BaustellV) mit den allgemeinen Vorschriften zum Brandschutz.

Einzelheiten regeln die jeweiligen Landesgesetze, unter anderem das Feuerwehrgesetz sowie die sonstigen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zum Brandschutz, die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie die technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF).

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator 

Bereits seit 1998 ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) für Baustellen zwingend vorgeschrieben. Ein SiGeKo ist Pflicht, wenn Beschäftigte von mehreren Unternehmen gleichzeitig oder direkt aufeinander folgend auf einer Baustelle arbeiten. Der SiGeKo ist für die Einhaltung der genannten Gesetze und Verordnungen verantwortlich. Das gilt nicht nur für die Bauausführung, sondern auch für die Planung und für den Brandschutz vor und während der Bauphase.

Die Funktion des SiGeKo kann der Bauherr selbst wahrnehmen oder eine von ihm beauftragte dritte Person. Allerdings ist der Bauherr im Rahmen seiner Verantwortung bezüglich der Organisation verpflichtet, sich vorab davon zu überzeugen, dass die dritte Person für die Aufgabe als SiGeKo geeignet ist. Der SiGeKo übernimmt bereits in der Planungsphase, aber auch in der Ausführungsphase zahlreiche Aufgaben, die nicht nur den Brandschutz auf der Baustelle zum Inhalt haben, unter anderem diese: 

  • Der SiGeKo identifiziert mögliche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf der Baustelle und entwickelt entsprechende Maßnahmen, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten sicherzuzustellen. 
  • Er erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan). Er dient dazu, den am Bau beteiligten Personen die Sicherheitsanforderungen für die auszuführenden Arbeiten zu erläutern. 
  • Der SiGeKo sorgt dafür, dass die im SiGe-Plan aufgeführten Grundsätze und Regeln auch tatsächlich eingehalten werden, sodass gewissenhaftes und sicheres Arbeiten gewährleistet sind. Dazu gehört neben dem Baubetrieb, der Technik sowie der Unfallverhütung auch der Brandschutz. 
  • Er sorgt außerdem dafür, dass das Baugrundstück nach außen abgesichert ist. 
  • Der SiGeKo ist auch in die Ausführungsphase des Bauvorhabens eingebunden, in der er den SiGe-Plan an veränderte Rahmenbedingungen anpasst und fortwährend überarbeitet. 
  • Er sorgt dafür, dass alle am Bauprojekt beteiligten Unternehmen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenarbeiten. 
  • Der SiGeKo organsiert eine Sicherheitsbesprechung sowie eine Sicherheitsbegehung der einzelnen Gewerke und führt sie durch, sofern dies erforderlich ist. 

Alle Personen auf der Baustelle werden vor Betreten der Baustelle beziehungsweise vor Aufnahme der baulichen Tätigkeiten in das bestehende Sicherheitskonzept eingewiesen. Es ist empfehlenswert, sich die Einweisung von den Beteiligten schriftlich bestätigen zu lassen. 

Die Dokumentations-App für den SiGeKo

Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen rechtssicher, schnell und einfach dokumentieren.

Verantwortlichkeiten und Umfang für den Brandschutz auf Baustellen

Die Verantwortung sowie die Zuständigkeiten für den Brandschutz vor und während der Bauphase werden für jedes Bauvorhaben beziehungsweise für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten geregelt. Verantwortlich für den Brandschutz auf der Baustelle ist der Bauherr, der die Verantwortung für die Sicherheit und den Brandschutz regelmäßig auf den Bauleiter oder den Architekten überträgt. Dieser trägt als Koordinator eine hohe Verantwortung in Bezug auf die Konzeption und Umsetzung der geforderten Brandschutzmaßnahmen.

Bei Sonderbauten oder höheren Gebäudeklassen wird er von einem Fachplaner für Brandschutz unterstützt. Um den Brandschutz auf der Baustelle sicherzustellen, wird eine Vielzahl von Maßnahmen getroffen, um mögliche Brandgefahren zu begrenzen und die Brandlast zu minimieren, zum Beispiel

  • sichere Lagerung brennbarer Stoffe
  • tägliche Beseitigung brennbarer Packmittel 
  • wöchentliches Aufräumen der Baustelle
  • regelmäßige Prüfung der Funktionsfähigkeit aller sicherheitstechnischen Anlagen
  • Schutz mobiler Sicherheitseinrichtungen gegen unbefugten Zugriff, zum Beispiel von Feuerlöschern und Löschschläuchen

Werden während der Begehung der Baustelle Mängel festgestellt, müssen diese aufgenommen und unverzüglich beseitigt werden, um mögliche Brandgefahren zu vermeiden. 

Brandschutz auf Baustellen ist bei allen Arbeiten erforderlich, die auf der Baustelle an baulichen Anlagen stattfinden. Das gilt für die Vorbereitung ebenso wie für die eigentliche Durchführung und die abschließenden Arbeiten. Der Umfang der Maßnahmen für den Brandschutz vor und während der Bauphase orientiert sich an der Größe und der Art einer Baustelle sowie an der Gefährlichkeit der durchzuführenden Arbeiten und der damit verbundenen Brandgefahr. Handelt es sich um größere Bauvorhaben, sind die erforderlichen Maßnahmen beispielsweise mit der Feuerwehr oder dem Werksicherheitsdienst abzuklären. 

Mögliche Brandrisiken auf der Baustelle

Typische Gefahren auf Baustellen sind einmal die Brennbarkeit der verwendeten Materialien sowie die Durchführung von feuergefährlichen Arbeiten. 

1. Verwendung von brennbaren Materialien während der Bauphase

Eine hohe Gefahr der Brandausbreitung resultiert aus der Verwendung von brennbaren Materialien, zum Beispiel

  • Lagerung von brennbaren Stoffen
  • Baustellenabfälle
  • Abbruch- und Verpackungsmaterialien
  • Druckgasbehälter
  • Behelfsbauten
  • Verwendung und Verarbeitung von Reinigungs- und Lösungsmitteln sowie von Klebstoffen

Mögliche Brandrisiken gehen außerdem von Feuerstellen aus, von Heizungsanlagen, elektrischen Anlagen, Gasgeräten, provisorischen Installationen sowie von der Inbetriebnahme technischer Anlagen. 

2. Brandschutz während der Bauphase: Feuergefährliche Arbeitsgeräte 

Feuerarbeiten wie Schneidbrennen, Löten, Trocknen, Schweißen, Trennschleifen, Auftauen sowie alle Arbeiten, die Funken erzeugen oder bei denen mit offener Flamme gearbeitet wird, gehören zu den häufigsten Brandursachen auf Baustellen. Vor Arbeitsbeginn lotet die Gefährdungsbeurteilung die Gefahren aus. Deshalb sollten beim Brandschutz während der Bauphase diese Vorgaben eingehalten werden: 

  • Durchführung von Arbeiten mit feuergefährlichen Arbeitsgeräten nur mit einer schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers, wobei die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen angegeben werden müssen. Voraussetzung ist insoweit ein sogenannter Erlaubnisschein. 
  • Die Ausführung von Arbeiten mit feuergefährlichen Arbeitsgeräten darf nur von entsprechend ausgebildeten Fachkräften ausgeführt werden.
  • Um den Brandschutz während der Bauphase sicherzustellen, muss während dieser Arbeiten eine ständige Aufsicht zugegen sein. Bei dieser sogenannten Brandwache muss es sich um eine Person handeln, die mit den örtlichen Verhältnissen vertraut ist und die über die entsprechende Sachkunde verfügt. 
  • Außerdem müssen während der Durchführung von Feuerarbeiten die einschlägigen Sicherheitsvorschriften beachtet werden. 

Eine hohe Brand- und Explosionsgefahr besteht beispielsweise in Bereichen, in denen Rauchen, offenes Licht und Feuer verboten sind. Gleiches gilt, wenn leicht entzündliche Stoffe vorhanden sind oder explosible Gase beziehungsweise Gemische aus Staub und Luft auftreten können. Eine hohe Brand und Explosionsgefahr besteht auch unterhalb von Dächern, die mit einer brennbaren Dämmung, Abdichtung oder Dachdeckung versehen sind. 

Der Brandschott ist eine brandschutztechnische Abdichtung gegen Feuer und Rauch von Wand- oder Deckendurchbrüchen für Medienleitungen zum nächsten Brandabschnitt.

Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz auf Baustellen besteht aus drei Elementen, dem baulichen, dem anlagetechnischen und dem organisatorischen Brandschutz.

1. Baulicher Brandschutz auf Baustellen

Zum baulichen Brandschutz auf Baustellen gehören alle Maßnahmen im Bereich des Brandschutzes, die im Zusammenhang mit der Änderung oder Errichtung von baulichen Anlagen getroffen werden. Beispiele sind

  • Bewegungs- und Aufstellflächen für die Feuerwehr
  • die Erschließung der baulichen Anlage mit Löschwasser
  • die Bildung von Brandabschnitten, beispielsweise durch Brandwände

Außerdem werden zum Schutz von Bereichen mit hoher Brandgefahr tragende und raumabschließende Konstruktionen erstellt. Wesentliche Kriterien sind dabei das Brandverhalten von Baustoffen, der Feuerwiderstand der Bauteile sowie die Planung und Erstellung von Flucht und Rettungswegen für Mensch und Tier. 

2. Anlagetechnischer Brandschutz auf Baustellen

Der anlagetechnische Brandschutz auf Baustellen gliedert sich in den Brandschutz, der durch die technische Gebäudeausrüstung sichergestellt wird, und in den Brandschutz, der durch technische Einrichtungen und Anlagen umgesetzt wird. 

  • Der Brandschutz in der technischen Gebäudeausrüstung wird durch bauliche Brandschutzmaßnahmen - Schächte und Unterdecken mit Feuerwiderstand - oder durch anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen - Unterdecken mit Feuerwiderstand, Rauchansaugsysteme oder Brandschutzklappen - realisiert. 
  • Beim Brandschutz in Form von technischen Einrichtungen und Anlagen kann es sich um präventive Maßnahmen - Alarmierung und Branddetektion - oder um operative Maßnahmen - Brandlöschung, maschinelle Entrauchung, Brandverhinderung oder Begrenzung der Brandausbreitung - handeln. 

Wichtige Anlagen für den Brandschutz sind Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen, natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen sowie Anlagen zur Löschwasserrückhaltung. 

3. Organisatorischer Brandschutz auf Baustellen

Die baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen für den Brandschutz während der Bauphase werden durch organisatorische Maßnahmen ergänzt. Beispiele für den organisatorischen Brandschutz auf der Baustelle sind

  • Nutzung, Instandhaltung und Wartung sowie der richtige Umgang mit technischen und baulichen Brandschutzeinrichtungen wie Löschgeräten
  • Kennzeichnung und Freihalten von Flucht- und Rettungswegen
  • Aushang von Brandschutzordnungen zwecks Brandvermeidung sowie für Maßnahmen im Notfall, zum Beispiel Notruf von Feuerwehr, Polizei und Notarztwagen

Brandschutz während der Bauphase: Rettungswege auf der Baustelle

Baustellen müssen bei Gefahr sicher zugänglich sein und schnell wieder verlassen werden können. In Bezug auf den Brandschutz während der Bauphase kommt den Treppenräumen eine zentrale Bedeutung zu. Sie stehen meist in offener Verbindung zu den Geschossen, sodass sie im Falle eines Brandes nicht passierbar sind. Deshalb ist es wichtig, zumindest einen Treppenraum, der von allen Bereichen eines Geschosses gut erreichbar sein sollte, funktionsfähig zu halten und abzuschotten. Dazu gehören auch Absturzsicherungen und ein Geländer. 

Die Wege innerhalb der Geschosse müssen jederzeit in Richtung vertikaler Rettungswege passierbar sein. Die Flure sollten deshalb nicht für die Lagerung von Baumaterialien genutzt werden. Türen und Abschlüsse müssen im Verlauf der Rettungswege jederzeit ohne die Verwendung von Hilfsmitteln geöffnet werden können. Notwendige Feuerwehrzufahrten müssen entsprechend beschildert sein. Sie müssen während der gesamten Baumaßnahme dauerhaft und ohne Einschränkung erhalten bleiben. Feuerwehrzufahrten sind Teil einer Baugenehmigung, ohne die die Nutzung eines Gebäudes nicht zulässig ist. 

Darf ein Feuerlöscher auf dem Boden stehen?

Feuerlöscher auf Baustellen – Anzahl und Platzierung

Feuerlöscher sind auf Baustellen wichtig, weil während der Bauausführung innerhalb der Geschosse noch keine funktionsfähigen Wasseranschlüsse installiert sind. Das bedeutet, dass selbst ein frühzeitig erkannter Brand ohne Feuerlöscher nicht gelöscht werden kann. In der kälteren Jahreszeit sollte es sich um nicht frostempfindliche Feuerlöscher handeln, was insbesondere auf Pulverlöscher zutrifft.

Wie viele Feuerlöscher muss ich auf der Baustellen aufstellen?

Für jede Arbeit mit Brandgefährdung – beispielsweise Schweißen, Löten, Brennschneiden oder Trennschleifen – muss pro eingesetztem Arbeitsmittel ein Feuerlöscher der entsprechenden Brandklasse mit mindestens 6 Löschmitteleinheiten (6 LE) in unmittelbarer Nähe zur Verfügung stehen.

Das gilt auch für die Anwendung von Verfahren mit einer erhöhten Brandgefährdung, zum Beispiel Flammarbeiten oder Farbspritzen. Handelt es sich um eine Baustellen mit besonderen Gefährdungen, zum Beispiel im Bereich des Hochhausbaus oder bei Untertagebaustellen, sind weitere Feuerlöscher vorgesehen. 

Darf ein Feuerlöscher auf dem Boden stehen?

Nein, Feuerlöscher sollten auf der Baustelle so angebracht sein, dass sie leicht und einfach aus der Halterung genommen werden können, wobei sich eine Griffhöhe zwischen 80 und 120 Zentimetern als zweckmäßig erwiesen hat. Feuerlöscher müssen außerdem so aufgestellt werden, dass sie vor Beschädigungen und Witterungseinflüssen geschützt sind, zum Beispiel durch Schränke, Schutzhauben oder einen Anfahrschutz.

Wo werden die Feuerlöscher platziert?

Feuerlöscher müssen gut sichtbar und leicht erreichbar sein, sodass sie auch auf Baustellen an den Zugängen zu Treppenräumen, Fluren oder Ausgängen angebracht werden. Für eine gute Sichtbarkeit müssen entsprechende Hinweisschilder für Feuerlöscher angebracht werden. Alle auf der Baustelle befindlichen Personen müssen in die Bedienung der Feuerlöscher eingewiesen werden, wobei die Unterweisung regelmäßig wiederholt werden sollte. 

Brandschutz-/ Baustellendokumentation mit der KEVOX Software für mehr Sicherheit auf der Baustelle

Brandschutzdokumentation auf Baustellen

Die Dokumentation gehört zu den zentralen Aufgaben des Bauherren beziehungsweise seiner verantwortlichen Bauleiter. Sie dokumentieren den Brandschutz vor und während der Bauphase. Das ist in mehrfacher Hinsicht bedeutsam. 

Warum muss der Brandschutz auf der Baustelle dokumentiert werden?

Die Brandschutzdokumentation ist in baurechtlicher Hinsicht bedeutsam, weil sie im Rahmen der Bauüberwachung gegenüber der Genehmigungsbehörde oder dem Prüfsachverständigen als Nachweis für eine ordnungsgemäße Bauausführung dient. Sie gehört außerdem zu den erforderlichen Nachweisen und Unterlagen, mit denen der Bauherr die Erfüllung der Anforderungen der Bauordnung und eine ordnungsgemäße Bauausführung nachweist.

Die Dokumentation ist auch wichtig, damit der Brandschutzbeauftragte den Überblick behält. Sie dient außerdem als Nachweis eines fortgeschriebenen Brandschutzkonzeptes einschließlich der Beschreibung der genehmigten baurechtlichen Abweichungen. 

Die Brandschutzdokumentation ist außerdem ein Nachweis für die Funktionsbeschreibungen sicherheitstechnischer Anlagen. Sie hilft bei der Organisation und Kontrolle der Brandschutzmaßnahmen. Im Brandfall liefert sie wichtige Nachweise. Eine zielorientierte und vollständige Dokumentation spart dauerhaft Zeit und Geld. Denn die darin aufgeführten Daten können unter anderem den Planern und anderen Dienstleistern als projektspezifische Detailinformation zur Verfügung gestellt werden. 

Wer dokumentiert auf welcher gesetzlichen Grundlage?

Es ist der Gebäudebetreiber, der für alle Vorgänge im Zusammenhang mit seinem Gebäude die erforderlichen Nachweise erbringen muss, aus denen hervorgeht, dass die baurechtlichen Gesetze und Vorschriften eingehalten wurden. Gesetzliche Grundlage sind die Brandschutzgesetze der jeweils sechzehn Bundesländer, denn Brandschutz auf der Baustelle ist Ländersache. Die Landes-Brandschutzgesetze regeln die Angelegenheiten der Feuerwehr und beinhalten neben arbeitsschutzrechtlichen auch baurechtliche Normen, die für den Brandschutz auf Baustellen relevant sind. 

Brandschutzdokumentation und -nachweise mit KEVOX

Was muss auf der Baustelle in Sachen Brandschutz dokumentiert werden?

Die Brandschutzdokumentation ist für den Brandschutz auf Baustellen unverzichtbar. Neben den baurechtlichen Nachweisen sollte sie alle Details des gebäudetechnischen Brandschutzes enthalten. Dazu gehören unter anderem Verwendbarkeitsnachweise sowie Übereinstimmungserklärungen. Die Inhalte der Dokumentation konzentrieren sich im Wesentlichen auf diese Schwerpunkte: 

  • Gebäudedokumentation einschließlich der Nachweise für den Schall-, Wärme- und Brandschutz als Grundlage der baurechtlichen Genehmigungen
  • Brandschutztechnische Dokumentation 
  • Dokumentation der technischen Anlagen
  • Dokumentation der sicherheitstechnischen Anlagen sowie der laufenden Prüfberichte 

Grundsätzlich sollte die Brandschutzdokumentation so formuliert sein, dass sie für alle Personen nachvollziehbar ist. Digital Dokumentiert, kann die Dokumentation sogar an den Betreiber weitergeben werden, der viele Informationen für seine weiterführende Arbeit benötigt. Das sind die wesentlichen Inhalte: 

  • Ort der jeweiligen Brandschutzmaßnahme auf der Baustelle
  • Benennung des Brandschutzbeauftragten sowie die Benennung und Ausbildung der Brandschutzhelfer
  • Brandschutzordnung mit den Teilen A bis C gemäß DIN 14096
  • Gefährdungsbeurteilung, die im Brandschutz eine wichtige Rolle spielt und die die Grundlage ist für die Erstellung des Brandschutzkonzeptes und weiterer Maßnahmen
  • Maßnahmen für den rechtssicheren Brandschutz auf der Baustelle
  • Brandschutzkonzept für den Brandschutz auf der Baustelle
  • Brandrisikoanalyse
  • Bei Explosionsstoffen ist für die Beurteilung der Gefährdung ein Explosionsschutzdokument notwendig
  • Nachweis über die Brandschutzunterweisung(en), um mögliche Gefährdungen durch das Fehlverhalten von Beschäftigten zu vermeiden
  • Arbeitsmittel prüfen, die so beschaffen sein müssen, dass von ihnen kein Brandrisiko ausgeht
  • die Vorsorge für den Brandfall durch einen Feuerwehrplan nach DIN 14095, Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675, ein Alarmplan sowie eine Übersicht zu den Flucht- und Rettungswegen nach § 4 ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung)
  • Unterschrift des Dokumentationsbevollmächtigten

Wie soll dokumentiert werden?

Für die Brandschutzdokumentation gilt regelmäßig die Richtlinie VDI 3819 Blatt 3. Darin ist festgeschrieben, wie durchgeführte Maßnahmen für den Brandschutz auf Baustellen dokumentiert und rechtssicher festgehalten werden. Die traditionelle Dokumentationsmethode erfolgt anhand ausgefüllter Vordrucke mit eingeklebten Fotos. Rein aus rechtlicher Sicht ist ist diese Art der Dokumentation NOCH ausreichend, auch wenn sie ausreichendes Fehlerpotenzial bietet.

Vorzuziehen ist die Fotodokumentation mit Vorher-/Nachher-Bildern, die von zertifizierten Sachverständigen durchgeführt und beispielsweise von Brandschutzversicherungen zwingend eingefordert wird. Dabei handelt es sich um die digitale Dokumentation, die auch digital aufbewahrt wird.

Dem Brandschutz vor und während der Bauphase kommt heutzutage eine zentrale Rolle zu. In der Genehmigungs- und Ausführungsphase eines Bauvorhabens werden detaillierte Brandschutzkonzepte erarbeitet und Brandschutznachweise erbracht, die in der Bauphase umgesetzt werden. Tatsächlich hat die Brandschutzplanung nicht nur die Sicherheit auf der Baustelle im Fokus, sondern insbesondere das fertiggestellte Objekt in seiner späteren Nutzung.

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