Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und dazu speziell durch 64 Unterrichtseinheiten ausgebildete Person, die in einem Unternehmen aktiv beim betrieblichen Brandschutz mitwirkt.
Brandschutzbeauftragte müssen viele Bestimmungen, Regeln, Gesetze, Normen und Verordnungen kennen und umsetzen. Diese sind in einer nahezu unüberschaubar großen Anzahl von Arbeits- und Brandschutzvorgaben zu finden.
Es eine Holschuld von Unternehmen diese Vorgaben zu erfüllen, keine Bringschuld von Behörden oder Versicherungen. Verantwortlich ist in erster Linie die Geschäftsleitung, die jedoch die Aufgaben des Brandschutzes an qualifizierte Personen, meist dem Brandschutzbeauftragten delegieren kann.
Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir nachstehend ausschließlich männliche Formen in diesem Beitrag. Selbstverständlich sind auch immer die weiblichen Kollegen und Kolleginnen gemeint.
Definition
Was ist ein Brandschutzbeauftragter?
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und dazu speziell durch 64 Unterrichtseinheiten ausgebildete Person, die in einem Unternehmen aktiv beim betrieblichen Brandschutz mitwirkt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden, also beim baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz.
Was muss ein Brandschutzbeauftragter wissen? Kann jeder (Mitarbeiter) Brandschutzbeauftragter werden?
Grundsätzlich gibt es keine verbindlichen Zulassungsvoraussetzungen für Brandschutzbeauftragte. Eine abgeschlossene Berufsausbildung, Berufserfahrung, Zuverlässigkeit, Akzeptanz in der Belegschaft und die Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten wären dennoch sinnvoll. Wichtig ist die freiwillige Bereitschaft, das Aufgabenfeld des Brandschutzbeauftragten zu übernehmen. Jede Person, die den Lehrgang zum Brandschutzbeauftragten absolviert und die Abschlussprüfung bestanden hat, darf sich „Brandschutzbeauftragter“ nennen.
Wann muss ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden? Wann ist ein Brandschutzbeauftragter notwendig, wann Pflicht? Welche Unternehmen brauchen einen Brandschutzbeauftragten?
Streng genommen benötigen nach den unterschiedlichen Bauordnungen lediglich Industriebauten (meist ab 5.000 m²), manchmal auch große Versammlungsstätten (z. B. ab 1.000 Personen) und Verkaufsstätten (ab 2.000 m² Verkaufsfläche) Brandschutzbeauftragte. In einigen Fällen, sind auch Hochhäuser (z. B. ab 130 m Höhe) eingeschlossen.
Dennoch fordern auch Einrichtungen, wie Feuerversicherungen oder Berufsgenossenschaften bei besonders brandkritischen Unternehmen Brandschutzbeauftragte. Diese Forderung zählt zu den privatrechtlichen Forderungen, welche eingehalten werden sollten. Auch alle anderen Unternehmenstypen, die hier nicht explizit aufgelistet sind, müssen die vielen Richtlinien, Gesetze, Normen und Verordnungen des Brandschutzes umsetzen – sei es zusammen mit einem internen oder externen Brandschutzbeauftragten. Wenn es keinen Brandschutzbeauftragten gibt, steht die Geschäftsleitung allein und voll in der Verantwortung – gibt es einen und wurde die Verantwortung auch schriftlich fixiert delegiert, dann hat die Geschäftsleitung nur noch eine Kontrollpflicht.
Wofür ist ein Brandschutzbeauftragter verantwortlich?
Die Verantwortlichkeit des Brandschutzbeauftragten sollte schriftlich mit dem Arbeitgeber (dem Auftraggeber) geregelt sein. Typischerweise ist der Brandschutzbeauftragte nur mit dem Umsetzen und Verbessern des in zahlreichen Bestimmungen, Regeln, Gesetze, Normen und Verordnungen festgelegten Brandschutzes beauftragt, nicht jedoch verantwortlich. Die Verantwortlichkeit und somit die Haftung liegen, nach den üblichen Verträgen, immer noch beim Arbeitgeber. Ist diese Verantwortlichkeit jedoch nicht vertraglich geklärt, so kann der Arbeitgeber zu recht erklären, er hätte die gesamte Verantwortung delegiert.
Grundsätzlich gilt: Brandschutzbeauftragte geben anderen Personen Unterweisungen, Hinweise und Tipps, wie man es besser, sicherer, richtiger machen kann und zwar vorbeugend (baulich, anlagentechnisch, organisatorisch und ggf. auch versicherungsrechtlich) und abwehrend (Feuerwehr rufen, selbst löschen, Feuer- und Rauchschaden minimieren). Brandschutzbeauftragte müssen aktive Personen sein, die selbstständig auf den komplexen Arbeitsbereich zugehen, sich Vorgaben besorgen, Begehungen durchführen, konstruktive Verbesserungsvorschläge machen und somit dazu beitragen, dass die Brandgefahren im Unternehmen möglichst gering (vgl. ArbSchG, § 4, Abs. 1) werden und bleiben – wobei die schwammige Formulierung „möglichst gering“ erstens ein relativer Begriff ist und zweitens sich über die Jahre anders werten lässt. Das bedeutet: was vor 10 Jahren als „möglichst gering“ einzustufen war, muss heute aufgrund neuer Entwicklungen oder höherer Anforderungen nicht mehr unbedingt derart eingestuft werden. Der Brandschutzbeauftragte muss also in regelmäßigen Abständen den Status quo kritisch prüfen und auch mal verbessernde Veränderungen einführen und durchsetzen, möglichst bevor es einen Brand gegeben hat.
Haften ein Brandschutzbeauftragter im Brandfall?
Es besteht kein erhöhtes Haftungsrisiko für Brandschutzbeauftragte gegenüber dem Rest der Belegschaft, wenn der Vertrag über die Beauftragung nicht auch die Verantwortlichkeit delegiert.
Die weit verbreitete Ansicht
Die weit verbreitetste Anschauung dieser Fragestellung ist die Folgende: Brandschutzbeauftragte haben automatisch nicht mehr oder weniger Verantwortung als jeder andere im Unternehmen – bei Gefahrstoffbeauftragten sieht das übrigens schon ganz anders aus! Brandschutzbeauftragte haften lediglich bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit und so ein Fall ist bis heute in Deutschland noch nicht bekannt geworden. Der § 823 (BGB) besagt, dass jeder erwachsene, zurechnungsfähige Mensch für das verantwortlich ist, was er tut – egal ob zu Hause, am Arbeitsplatz, im Flughafen, am Sportplatz oder im Supermarkt. Es sollte sehr schwer sein, einem grundsätzlich gute Arbeit leistenden Brandschutzbeauftragten juristisch Probleme zu bereiten, denn die Verantwortung liegt erstens bei jedem für das, was er macht (und auch für Unterlassungen – also Dinge, die er nicht tut, nicht anordnet) und zweitens wäre es zu simpel, bei Bränden oder Verstößen gegen Brandschutzvorgaben die Schuld dem Brandschutzbeauftragten zu geben.
Juristisch fordert die Industriebaurichtlinie (die als Bauordnung und somit als Gesetz gesehen werden kann) einen Brandschutzbeauftragten. In vielen Bundesländern stellt diese Forderung ebenfalls die Verkaufsstättenverordnung oder die Versammlungsstättenverordnung. Es gibt sogar auch Bundesländer, in denen fordert die Bauordnung für Hochhäuser ab bestimmten Höhenüberschreitungen einen Brandschutzbeauftragten. In diesen Baugesetzen ist "geregelt", welche Aufgaben der Brandschutzbeauftragte hat.
Diese Forderungen sind pauschaler formuliert und allgemeiner gehalten als die DGUV Information 205-003. Da dieser Beitrag deutschlandweit Gültigkeit besitzt, werden die landesweit unterschiedlichen Forderungen der Landesgesetze hier nicht weiter vertieft, sondern die der DGUV. Pauschal kann jedoch gesagt werden, dass der Brandschutzbeauftragte dafür zuständig ist, in den jeweiligen Gebäuden die für dort geforderten brandschutztechnischen Vorgaben mit der vorgefundenen Realität abzugleichen bzw. in Einklang zu bringen. Anders formuliert, soll der Beauftragte mitwirken, dass der Brandschutz gelebt und umgesetzt wird.
Diese Sichtweise kann so zusammengefasst werden: Brandschutzbeauftragte sind mit der Thematik des Brandschutzes beauftragt, nicht jedoch verantwortlich. Letzteres sind die Personen, die weisungsbefugt sind.
Nachgefragt beim Rechtsanwalt
Fragt man jedoch beim Rechtsanwalt nach, kommt man zu einer etwas anderen Ansicht: Weisungsbefugte Personen, sprich Vorgesetzte, Unternehmensführer und Chefs werden vor Gericht immer aussagen, die Aufgabe vollständig und zwar mit Verantwortung, delegiert zu haben. Diese Delegation ist rechtens.
Da der Brandschutzbauftragte keinem in den Gesetzen fest vorgeschriebenen Berufsbild entspricht, kann nicht pauschal beantwortet werden, ob die entsprechend bestellte Person in der Verantwortung steht, oder rein beratend tätig ist. Hier muss in jedem Einzelfall aufmerksam ins Vertragswerk geschaut werden. Statt stets zu argumentieren, dass die Geschäftsführung die letzte verantwortliche Instanz sei, sollten Brandschutzbeauftragte also bedenken, dass Verantwortung delegiert werden kann. Das Gericht entscheidet bei unklaren oder nicht vorhandenen schriftlichen Vereinbarungen individuell.
Tipp: Lassen Sie sich als Brandschutzbeauftragten Ihre Rolle schriftlich genau definieren (Verantwortung vs. Beratung). Nutzen Sie z.B. die Vertrags-Vorlage des DGUV zu Bestellung des Brandschutzbeauftragten (Im Link unter Anhang 1). In dieser ist schriftlich geregelt, dass die Verantwortung bei der Geschäftsleitung bleibt.
Was sind die Anforderungen an einen Brandschutzbeauftragten?
Brandschutzbeauftragte dürfen als solche bereits arbeiten, wenn die Ausbildung noch nicht erfolgt ist, aber zeitnah erfolgen wird. Sie müssen lediglich für Ihre Aufgabe qualifiziert sein, was bedeutet, dass sie fähig und aktiv sind. Sie müssen sich selbst Vorschriften besorgen, lesen, bekannt geben, umsetzen und sich sinnvolle Anweisungen und Vorgaben überlegen, die sich auch in der Praxis bewähren, also anwendbar sind.
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten erstreckt sich über 64 Unterrichtseinheiten, die meist auf ein bis zwei Wochen verteilt werden. Am Ende der Ausbildung findet eine mündliche und schriftliche Abschlussprüfung und ggf. auch eine Gruppenarbeit statt. Spätestens nach drei Jahren muss eine 2-tägige Weiterbildung durchlaufen werden.
Da Brandschutzbeauftragte im Unternehmen Brandschutzhelfer ausbilden dürfen und auch Brandschutzschulungen machen dürfen bzw. sollen, ist es ganz wichtig, dass er / sie auch rhetorische Fähigkeiten besitzt. Deshalb ist es seit wenigen Jahren auch möglich, eine Weiterbildung in Richtung Methodik, Präsentation und Moderation zu absolvieren. Das liegt in der Einsicht begründet, dass ein Referent (vgl. Schullehrer) fachlich und rhetorisch gut sein sollte, damit eine komplexe Thematik auch anklang findet.
Ist ein Brandschutzbeauftragter gleich einem Brandschutzhelfer? Wo liegt der Unterschied?
Brandschutzhelfer sind sozusagen der verlängerte Arm des Brandschutzbeauftragten. Die Aufgabe wird möglichst von einer Person übernommen, die ständig vor Ort ist. Für ein Unternehmen mit z. B. 10 Niederlassungen in ganz Deutschland ist es erlaubt, nur einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser ist dann nur ein- bis zweimal pro Jahr vor Ort – der Brandschutzhelfer jedoch täglich acht Stunden. Somit kann der Helfer auffallende Mängel entweder selbständig beseitigen, oder aber dem Brandschutzbeauftragten melden. Der Helfer hat sein oberflächliches Grundwissen über Fluchtwege (diese sind frei zu halten), über Brandschutztüren (diese dürfen nicht aufgekeilt sein) und über Handfeuerlöscher (diese müssen vorhanden und unbenutzt sein) in seiner kurzen Ausbildung vom Brandschutzbeauftragten vermittelt bekommen. Diese Ausbildung darf minimal 90 Minuten dauern, also 2 Unterrichtseinheiten zu je 45 min. (Im Vergleich dazu: der Brandschutzbeauftragte hat 64 Unterrichtseinheiten zu je 45 min. absolviert).
Der Brandschutzbeauftragte berichtet außerdem der Geschäftsleitung, hält den Kontakt zu Versicherungen und Behörden, ist bei Besprechungen dabei und redet bei Neu- und Umbauarbeiten qualifiziert mit. Der Brandschutzhelfer ist dazu nicht befugt.
Wie wird man Brandschutzbeauftragter? Wie läuft die Ausbildung von Brandschutzbeauftragten ab?
Die Ausbildung zum Brandschützer umfasst 64 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (mit Anwesenheits-Pflicht), die in sieben bis vierzehn Tagen vermittelt werden. Diese Grundausbildung ist bereits seit einigen Jahren bei den Anbietern VdS, DGUV und vfdb identisch. Bestandteil des Unterrichts ist auch eine praktische Übung mit Handfeuerlöschern und die Lösung eines Fallbeispiels.
Was steht auf dem Lehrplan für Brandschutzbeauftragte?
Die Unterrichtseinheiten (UE) setzten sich wie folgt zusammen:
Umfang | Inhalt |
---|---|
4 UE | Rechtliche Grundlagen |
3 UE | Brandlehre |
7 UE | Brand- und Explosionsgefahren |
8 UE | Baulicher Brandschutz |
8 UE | Anlagentechnischer Brandschutz |
2 UE | Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung |
16 UE | Organisatorischer Brandschutz |
8 UE | Brandschutzmanagement |
4 UE | Behörden, Feuerwehren, Versicherungen |
4 UE | Abschlussprüfungen |
Wie sehen typische Prüfungsfragen aus?
Typische Prüfungsfragen in den einzelnen Themenfeldern sind zum Beispiel die Folgenden (fett gedruckte Antworten entsprechen der richtigen Antwort):
Baulicher Brandschutz
Nach welcher Bauordnung/welchen Bauordnungen errichtet man ein großes Bürogebäude mit Ölheizung und Tiefgarage?
- Bürogebäude-Bauordnung
- Deutsche Bauordnung
- Landesbauordnung und Feuerungsverordnung
- Landesbauordnung, Garagenbauordnung und Feuerungsverordnung
- Bundes-Bauordnung für Bürogebäude
- Landesbauordnung, Ölheizungs-Bauordnung und Garagenbauordnung
Anlagentechnischer Brandschutz
Welche Bauordnung fordert ab bestimmten Größenordnungen eine Brandmeldeanlage?
- Bauordnung
- Industriebau-Richtlinie
- Versammlungsstätten-Verordnung
- Verkaufsstätten-Verordnung
- Garagenbau-Ordnung
- Altenheim-Bauordnung
Organisatorischer Brandschutz
Wie viele Teile hat eine Brandschutzordnung?
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- So etwas gibt es nicht, ist nicht geregelt
Rechtliche Grundlagen
Wo findet man direkte und indirekte Forderungen über Brandschutz in Unternehmen in Gesetzen?
- Brandschutz-Gesetz
- Brandschutz-Bauordnung
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Arbeitsschutzgesetz
- Landesbauordnung
- Feuer-Versicherungsbestimmungen
Abwehrender Brandschutz
Welche Handfeuerlöscher würden Sie in einem Bürobetrieb mit Server-Raum empfehlen?
- ABC-Pulverlöscher
- Dauerdrucklöscher
- Aufladelöscher
- CO2-Löscher und Wasser- bzw. Schaumlöscher
- ABF-Löscher
- Löscher mit höchstens 5 LE
Neuerungen im Brandschutz
Was hat sich im Brandschutz in den letzten Jahren geändert?
- Die Vorgaben bezüglich der Ausrüstung mit Handfeuerlöschern
- Die Vorgaben bezüglich der Erstellung der Brandschutzordnung
- Die Altenheim-Bauordnung kam neu hinzu
- Es gab Änderungen in der BetrSichV und der GefStoffV
- Die schwerentflammbaren Dämmstoffe sind verboten worden
- Normalentflammbare Dämmstoffe sind jetzt im Außenbereich legitim geworden
- Rhetorik-Kurs für Brandschutzbeauftragte
Welche Vorgaben für die Weiterbildung für Brandschutzbeauftragte sind richtig?
- Diese muss alle 2 Jahre für je einen Tag ablaufen
- Diese muss alle 3 Jahre für je 2 Tage (insgesamt 16 UE mit je 45 min.) ablaufen
- Die Schulung muss bei der staatlichen BSV-Behörde stattfinden
- Diese muss alle 5 Jahre für 4 Tage (à 5 Stunden/Tag) stattfinden
- Die Schulung der Weiterbildung darf ausschließlich mit brandschutztechnischen Themen zu tun haben
- Rhetorikkurse sind als Weiterbildungskurse für Brandschutzbeauftragte zugelassen
Ein Spezialthema, etwa Brandschutz im Rechenzentrum
Ein Unternehmen unterhält ein Rechenzentrum. Ist der Brandschutzbeauftragte auch hierfür zuständig?
- Ja
- Nein
- Es gibt eine spezielle Ausbildung für Brandschutz-EDV-Beauftragte, diese Schulung muss man hierfür haben
- Das ist Aufgabe der Feuerversicherung
- Hier ist die BG zuständig
- Die Gewerbeaufsicht muss die EDV effektiv absichern, nicht der Brandschutzbeauftragte
Versicherungsrecht im Brandschutz
Wie sieht der Kontakt des Brandschutzbeauftragten zur Versicherung aus?
- Möglichst keinen Kontakt haben, sonst kann einem „Vetternwirtschaft“ vorgeworfen werden
- Erst nach Schäden sollte man miteinander sprechen
- Der Kontakt soll möglichst auf freundschaftlich-privater Basis laufen
- Der Kontakt soll beruflich-nüchtern, aber fachlich/sachlich offen und korrekt ablaufen
- Der Brandschutzbeauftragte sollte alle Klauseln und Obliegenheiten kennen und bei Problemen eine einvernehmliche Lösung finden
- Der Versicherer muss alle im Versicherungsvertrag gestellten Forderungen dem Brandschutzbeauftragten schriftlich vorlegen
Vermeiden von Fehlalarmen von Brandmelde- und -löschanlagen
Ihr Unternehmen hat eine Brandmeldeanlage und es gibt Fehlalarme. Wie reagiert der Brandschutzbeauftragte?
- Garnicht, das ist nicht sein Thema
- Solche Fehlalarme gibt es nicht
- Er versucht, die Ursache zu finden und zu beseitigen
- Dafür ist die Feuerwehr zuständig
- Der Brandschutzbeauftragte versucht, den Schuldigen zu finden und abzumahnen
- Wenn die Ursache nicht zu klären ist, soll der Errichter hinzugezogen werden
Ebenfalls kann in der Prüfung eine Diskussionsrunde mit der Möglichkeit, Fragen zu stellen und Probleme zu erörtern stattfinden oder sich auf eine brandschutztechnische Exkursion beziehen:
Wir haben eben eine Exkursion durchgeführt. Schreiben Sie Folgendes auf:
- Was war brandschutztechnisch besonders, positiv?
- Was war brandschutztechnisch negativ, wogegen hat das Unternehmen verstoßen?
- Was würden Sie als Abhilfemaßnahmen vorschlagen, was würden Sie ergänzen?
- Welche anlagentechnischen Bereiche haben Sie gesehen, sind vorhanden? Versuchen Sie alles aufzulisten, was zum anlagentechnischen Brandschutz gehört
- Welchen subjektiven Eindruck haben Sie von dem Unternehmen in Richtung „Sicherheit“, „Brandschutz“ und warum? Begründen Sie Ihre Antwort
- Stellen Sie sich vor, dieses Unternehmen würde auf der grünen Wiese ein identisches Werk aufbauen. Was würden Sie anders machen?
Wie oft muss ein Brandschutzbeauftragter zur Weiterbildung / Schulung, um ihr Wissen aufzufrischen?
Spätestens nach 3 Jahren benötigt der Brandschutzbeauftragte eine Weiterbildung, die dann über 2 Tage à 16 Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten geht. Hier ist die Teilnahme ausschlaggebend, es gibt keine Abschlussprüfung. Wenn die Grundausbildung mehr als 5 Jahre zurückliegt und in der Zeit keine Weiterbildung stattgefunden hat, muss die Grundausbildung wiederholt werden.
Wie findet ein Brandschutzbeauftragter den passenden Kurs?
Alle Anbieter von Grundkursen für Brandschutzbeauftragte bieten auch Weiterbildungsveranstaltungen an. Hat ein Unternehmen viele Brandschutzbeauftragte, dann ist es meist wirtschaftlich günstiger für dieses Unternehmen, sich einen Referenten ins Haus einzuladen, als externe Seminare besuchen zu lassen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, unterschiedliche Seminaranbieter anzuhören, um unterschiedliche Eindrücke und Informationen vermittelt zu bekommen. Zu den bekanntesten Anbietern gehören die Akademie für Sicherheit (Wiesbaden), ASI Akademie (Wiesbaden), die TÜV NORD Akademie (Hamburg), die TÜV Rheinland Akademie (Köln), der Forum-Verlag (Merching) und die 2-tägigen Fachtagung bei der SicherheitsEXPO in München.
Nützliche Webseiten für Brandschutzbeauftragte:
- www.vbg.de, das ist eine gute Seite von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, die mittlerweile über 50 verschiedene Branchen vereint. Hier findet man eine Reihe von kostenlosen, aktuellen und guten Informationen über Sicherheit, natürlich auch über Brandschutz
- www.vfdb.de, das ist wohl die wichtigste Institution in Deutschland hinsichtlich der Entwicklung des Brandschutzes (vfdb steht für Verein zur Förderung des Deutschen Brandschutzes)
- www.vbbd.de, hier finden sich Brandschutzbeauftragte in einem Dachverband
- Feuerversicherungen haben unter www.gdv.de oder auch www.vds.de praxisbezogene Informationen über den betrieblichen Brandschutz hochgeladen
- Auf der bereits erwähnten Seite www.baua.de findet sich Vieles über das breite Gebiet der Sicherheit, sei es Arbeitsschutz oder Brandschutz
- Die Seiten www.dguv.de bringt als Dachverband der Berufsgenossenschaften eigentlich das gesamte Spektrum der Sicherheitstechnik
- Das Institut für Schadenforschung bringt aktuelle, interessante Informationen, u. a. über Häufigkeit von Brandursachen – gerade für Brandschutzbeauftragte mit wenig Schadenerfahrung ist das von besonderer Bedeutung. Unter ifs-ev.org findet man mehr
- Berufsfeuerwehren und Feuerwehrschulen stellen Informationen, aktuelle Brände, Bilder und vieles mehr ins Internet, so ist z. B. unter Ifs-bw.de oder dfv.org einiges zu finden (geben Sie auch mal den Namen Ihrer Landeshauptstadt oder der nächsten Großstadt in Verbindung mit „Berufsfeuerwehr“ ein)
- Der Bundesverband Technischer Brandschutz hat die Seite www.bvfa.de eingerichtet
- Die bedeutendste Institution für den Brandschutz in Deutschland ist die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes; auf der Seite vfdb.de findet sich mehr – viel mehr!
- Da Baurecht Länderrecht ist und jedes der 16 Bundesländer viele Bauordnungen für die verschiedenen Gebäudearten und –nutzungen kreiert hat, gibt es eine Seite, auf der man alle aktuellen Bauordnungen findet: www.bauordnungen.de
- Jeder Hersteller hat eine Internetseite, auf der Informationen zu Produkten gefunden werden können; so stellen viele Hersteller von Brandschutztüren beispielsweise die Information „erlaubte Veränderung an Brandschutztüren“ ins Internet. Hier kann nachgelesen werden, was an den Türen verändern werden darf und was nicht – gerade für den Brandschutzbeauftragten ist die Beurteilung von Brand- und Rauchschutztüren eine wesentliche Aufgabe
- Bei praktisch all diesen Seiten bekommen Sie Informationen, die Sie sich zum Speichern oder Ausdrucken als PDF-Datei herunterladen können (z. B. Technische Regeln, nicht aber die kostenpflichtigen DIN-Normen). Vergessen Sie aber nicht, dass auch im Brandschutz eine große Internetseite (vergleichbar: ein großer Eintrag in den Gelben Seiten) nicht unbedingt für hohe Qualität sprechen muss, manchmal ist das Gegenteil der Fall.
Was kostet eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten?
Die Ausbildungskosten liegen ziemlich einheitlich bei ca. 2.000,- € je Grundausbildung, die Weiterbildungen bei ca. 500,- € je Tag. Man muss darauf achten, ob Essen, Getränke, Unterlagen und Prüfung (incl. Zertifikat) hier eingerechnet sind, oder ob diese Ressourcen extra in Rechnung gestellt werden.
Drei direkte Links zur Ausbildung finden Sie hier:
- Die Broschüre zur Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten beim VdS finden Sie ganz unten auf dieser Seite: https://vds.de/de/lehrgaenge/bsb/
- Hier gibt es Informationen zur Ausbildung beim TÜV Süd
- Eine Ausbildung bei ASI Akademie in 7 Tagen
Was macht ein Brandschutzbeauftragter? Was sind die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten?
Die Aufgabenfelder des Brandschutzbeauftragten sind sehr umfangreich und umfassen den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz.
Die DGUV Information 205-003 regelt die Aufgaben, die in Richtung „Brandschutz“ in einem Unternehmen getätigt werden müssen.
Brandschutzbeauftragte müssen alle Aufgaben von sich aus angehen, ohne dass Aufgaben an Sie herangetragen werden. Die vfdb-Richtlinie (DGUV Information 205-003) sieht 26 Aufgabenfelder für den Brandschutzbeauftragten vor. Diese werden nachfolgend aufgeführt und im E-Book „26 Aufgabenfelder des Brandschutzbeauftragten“ genauer interpretiert und erläutert. Dieses finden Sie zum kostenfreien Download am Ende des Beitrags.
Die 26 Aufgabenfelder, die in Sachen „Brandschutz“ in jedem Unternehmen getätigt werden müssen:
- Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbilden von Brandschutzhelfern
- Prüfen der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und Gase
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung brandschutztechnischer Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmens bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherungen, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven Maßnahmen im Notfallmanagement für kritische Infrastrukturen (z. B. Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenpotential (Hitze, Kälte, Sturm, Hagel, Schneelast)
- Dokumentation der Tätigkeiten im Brandschutz (Wie die Fotodokumentation im Brandschutz einfach automatisch erledigt werden kann, zeigen wir im Beitrag "Fotodokumentation im Brandschutz – so geht's automatisch".)
Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten nach DGUV erklärt vom Experten
Kostenloses E-Book
Was muss ein Brandschützer alles genau machen? Was sind seine Aufgaben? Lesen Sie eine detaillierte Erläuterung der 26 Aufgabenfelder des Brandschutzbeauftragten in diesem E-Book. Autor ist der jahrelang erfahrene Dr. Wolfgang J. Friedl.
Wie hoch ist der zeitliche Arbeitsaufwand der Brandschutzbeauftragtentätigkeit?
Auch wenn Personen und Institutionen immer wieder versuchen, den Arbeitsaufwand für die 26 Aufgaben des Brandschutzbeauftragten abzuschätzen, wird es keine allgemeingültige Antwort geben.
- Ob ein Geschäft 200 m² oder 20.000 m² Fläche hat …
- Ob ein Theater eine Belegschaft von 5, 50 oder 500 hat – der Zeitaufwand wird nicht 10- oder 100-mal so hoch sein
- Ob eine Produktionsstätte 25, 250, 2.500 oder 25.000 Mitarbeiter hat…
- Ob ein Verwaltungsbau eine Etage hat oder 15…
Der zeitliche Aufwand wird sich nicht jeweils um den Faktor 10, 100 oder 1.000 verändern; beim Geschäft kann es vielleicht das 10-fache an Zeit sein, im Theater das 7-fache, in der Produktionsstätte das 20-fache und im Verwaltungsbau das 8-fache. Es kommt auch weiter stark auf die eigene Bereitschaft und auf die Quantität und Qualität der Arbeit des Vorgängers an. Muss man bei null anfangen, kann der Aufwand im ersten Jahr sehr viel höher sein, als gewöhnlich. Sind alle notwenigen Maßnahmen einmal ausgearbeitet, strukturiert und eingeleitet, reichen ggf. wenige Stunden oder Tage im Jahr für eine angemessene Umsetzung aus.
Diesen schwankenden Zeitaufwand Kollegen und Vorgesetzten verständlich zu machen, kann schwierig sein – deshalb gilt das Motto: Tue Gutes und rede darüber. Der Rat an dieser Stelle: Informieren Sie Ihre Vorgesetzten bzw. den Inhaber regelmäßig über Fortschritte und Erfolge sowie auch Misserfolge, Rückschläge und Probleme. Machen Sie das Thema Brandschutz zu einem festen Bestandteil Ihrer Sitzungen.
Ist „Brandschutzbeauftragter“ ein Beruf oder eine Nebentätigkeit?
Die Funktion „Brandschutzbeauftragter“ ist als Berufung zu sehen, der man mit dem notwendigen Engagement und Herzblut begegnen sollte. Es ist davon abzuraten, diese Aufgabe nur deswegen nebenbei zu erledigen, weil man sich bei der Auswahl des Brandschutzbeauftragten nicht schnell genug wegducken konnte. Menschen, die Spaß daran haben, eigenständig zu arbeiten und gut kommunizieren können, Menschen die Andere vor Leid schützen wollen, die kreativ und manchmal auch mutig sind, die können sich auf das Aufgabenfeld „Brandschutz“ freuen. Hier kann man sich aktiv einbringen. Hier kann man eigene Ideen umsetzen, abwägen, diskutieren und beurteilen. Einige Kollegen würden sogar so weit gehen und sagen: Als Brandschutzbeauftragter kann man sich verwirklichen und Gutes tun.