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Brandschottungen haben im Rahmen des Brandschutzes eine sehr wichtige Aufgabe. Ein wichtiges Prinzip im Brandschutz ist es, das Feuer möglichst lange an der Ausbreitung zu hindern, um entsprechende Maßnahmen der Brandbekämpfung und der Sicherung von Menschen / Gütern ergreifen zu können. Maßnahmen zur Brandabschottung setzen dieses Prinzip um. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr zum Thema Brandschutzschott, seinen Anwendungen, seiner Dokumentation, Kennzeichnung und den zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen.

Was gehört zur Brandschottung und wozu muss sie durchgeführt werden?

Um ein Feuer möglichst lange an einer Ausbreitung zu hindern, ist es sinnvoll, verschiedene potenzielle Brandabschnitte durch Abschottungen voneinander zu trennen. Da Feuer durch Sauerstoff genährt werden, ist es wichtig, verschiedene Abschnittsbereiche voneinander zu isolieren, damit nicht zusätzlich Sauerstoff zu den Flammen gelangt. Dazu wird hier ein Feuerwiderstand berechnet, der von Decken und Wänden an der Abschnittsgrenze geleistet wird.

Damit der Widerstand jederzeit gewährleistet ist, dürfen Decken und Wände an den Grenzen der Brandabschnitte nicht durchbrochen werden. Allerdings ist es in jedem Gebäude notwendig, bestimmte Installationen beispielsweise im Elektrobereich durch das ganze Gebäude zu ziehen. Dazu werden Öffnungen in Wänden und Decken vorgesehen, um Leitungen oder Rohre durchführen zu können. Brandabschottungen an diesen Durchbrüchen kompensieren die möglicherweise feuerfördernde Wirkung der Öffnungen durch zusätzliche Isolation von Rohren/Leitungen.

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Wieso ist Brandschottung so wichtig?

Ohne Brandschottungen an Durchbrüchen von Decken und Wänden wäre ein effektiver Brandschutz in Gebäuden nicht sicherzustellen. Bricht in einem Gebäude ohne Schottungsmaßnahmen ein Feuer aus, entstehen keine getrennten Brandabschnitte. Der Brand würde sich sehr schnell ausbreiten können. Möglicherweise könnten dann Schutzmaßnahmen nicht mehr sicher gestellt und Menschen nicht mehr rechtzeitig evakuiert werden. Die Brandabschottung wird dabei durch ein ganzes System von Vorrichtungen gewährleistet. Neben den Brandschottungen tragen auch Lüftungsklappen, Feuerschutztüren und -abschlüsse zur Brandabschottung bei.

Kombischottung, Bild: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH

Welche Arten von Brandschottungen werden unterschieden?

Als Brandschotts im engen Sinne werden eine Brandschottung für Kabel und eine Brandschottung für Rohre bezeichnet. Diese Brandschottungen schotten damit die wichtigsten Versorgungsdurchbrüche für Wasser, Energie, Verbindung und Elektrizität ab. Je nach Größe und Dimension eines zwischen einzelnen Brandabschnitten bestehenden Durchbruches durch Versorgungsleitungen werden

  • Brandschutzkitt (für kleinere Öffnungen),
  • Brandschutzmörtel (für größere Öffnungen),
  • Brandschutzkissen oder Leichtbauschotts (als Platten)
  • Brandschutzsteine und Stopfen
  • Beschichtungsmaterialien wie Schaumabschottungen oder Brandschottfertigelemente (Rohrmanschetten)

eingesetzt. Sogenannte Kombischotte schotten Rohre und Kabel gleichzeitig ab. Der Einsatz bestimmter Materialien und Brandschottarten hängt bei Rohren unter anderem davon ab, ob es sich um brennbare oder nicht brennbare Rohre handelt.

Besonderheiten bei der Kabelbrandabschottung

Bei der Brandschottung für Kabel ist besonders auf das isolierende Material zu achten. In der Praxis wurden schlechte Erfahrungen beispielsweise mit dem Material PVC gemacht. Der Kunststoff ist normalerweise schwer entflammbar und damit für eine Isolierung geeignet. Wenn allerdings bei Bränden die Zündung mit entsprechender Wucht erfolgt, gerät PVC in Brand. PVC entwickelt dabei nicht nur Feuer und Rauch. Es entstehen auch ätzende Salzsäuredämpfe mit einem eigenen Gefahrenpotenzial. Deshalb ist an der Wandabschottung für Kabel immer zu beachten, dass Elektrizität nochmals einen eigenen Impuls zur Entzündung setzen kann.

Das kann einem schon bestehenden Brandherd weitere Kraft verleihen. Hier ist deshalb besonders darauf zu achten, dass eine Zulassung für das Schottungsmaterial/die Schottungsvorrichtung für Kabel besteht. Es ist zu prüfen, wo besondere Gefahrenherde bei Durchbrüchen bestehen können und ein hoher Widerstand gegen Feuer gefragt ist. Eine besondere Zulassung erfordern Brandschottungen für Glasfaser-Bündelrohrsysteme. Diese werden nicht durch die allgemeine Zulassungsnorm DIN 4102-9 abgedeckt.

Kabelschottung, Bild: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH

Brandschottung für Rohre

Auch für Rohre kommen unterschiedliche isolierende Materialien in Frage. Für brennbare Rohre sind andere Typen zugelassen als bei nicht brennbaren.

Bei brennbaren Rohren geht es darum, die Öffnungen möglichst schnell zu verschließen, die entstehen, wenn das Rohr verbrennt. Das ist wichtig, damit sich das Feuer nicht in den nächsten Brandabschnitt ausbreiten kann. Hierzu werden Rohrmanschetten oder Bandagen an oder in der Wand oder Decke um die Rohre gelegt. Diese sind mit Intumeszenzbaustoffen ausgekleidet und beginnen ab einer bestimmten Temperatur aufzuschäumen und verschließen so die entstandene Öffnung.

Nichtbrennbare Rohre, wie z.B. Metall-Rohre, die durch Wände oder Decken geführt werden, müssen entsprechend isoliert werden, damit die Ausbreitung des Feuers und auch die Hitzeübertragung auf das wärmeleitende Material verhindert werden.

Rohrschottung ZZ® Manschette, Bild: ZAPP-ZIMMERMANN GmbH

Allgemeines zu den Vorschriften im Bereich Brandschutzschottungen

Brandschottung gehört zum vorbeugenden baulichen Brandschutz. Die allgemeinen Regelungen zum baulichen Brandschutz finden sich vor allem in verschiedenen DIN-Normen. Dabei geht es speziell auch um das Verhalten verschiedener Materialien im Brandfall. Welche Brandschutzmaßnahmen und Brandschottungen im Einzelfall infrage kommen, hängt immer von den Umständen und Bedingungen in den betreffenden Gebäuden/in der entsprechenden Anlage ab. Bauherr, Eigentümer und Planer tragen ebenso die Verantwortung für eine passende Konzeption wie die Ausführenden von Einbauarbeiten und den in regelmäßigen Zeitabschnitten vorzunehmenden Wartungsarbeiten. Insgesamt ergibt sich deshalb ein sehr komplexes Vorschriftengeflecht, in dem die Brandschottung einen Teil der Brandschutzmaßnahmen im baulichen Bereich ausmacht.

Übereinstimmungserklärung des Fachunternehmers automatisch erstellt mit der KEVOX Management Software

Wer ist zur Brandschottung verpflichtet, gibt es Ausnahmen?

Brandschottungen gehören zum bautechnischen Teil des Brandschutzes. Sie sind deshalb insbesondere beim Bau, der Veränderung und Instandhaltung von Gebäuden und Anlagen zu beachten. Hier gilt damit grundsätzlich auch die Verpflichtung zur Brandabschottung. Je nach den Umständen des Einzelfalls richtet sich die allgemeine Verpflichtung der Abschottung deshalb an alle Verantwortlichen für den Bau, die Instandhaltung und Aufrechterhaltung von Bauten.

Wann ein Brandschutzschott verpflichtend und in welcher Form es erforderlich ist, richtet sich ebenfalls nach den Umständen und Bedingungen am jeweiligen Einsatzort. Dabei haben Verantwortliche die allgemeinen Regeln der Technik, Brandschutzprinzipien, Brandschutzvorschriften und verschiedene DIN-Normen zu beachten, nach denen Brandschottungen für bestimmte Einsatzbereiche zugelassen sind. Da bei einem Bau die verschiedensten Gewerke beteiligt sind, sorgen unter anderem die sorgfältige Dokumentation der Brandschottungen und hier vor allem die Übereinstimmungserklärung der beteiligten Fachsummen, für die entsprechende Haftungssicherheit und Gesetzeskonformität.

Brandschottung ist ausnahmslos ein Thema, wenn unterschiedliche Brandschutzbereiche zu trennen sind. Dabei sind für das Erfordernis eines einzelnen Brandschotts die Gegebenheiten vor Ort und das Brandschutzkonzept entscheidend. Eine gesetzliche Regelung existiert im Bereich der Leitungsanlagen. Nach § 40 Abs. 1 MBO ist es notwendig, brennbare Leitungen mit einem Durchmesser >=32 mm abzuschotten. Die Vorgabe gilt in Verbindung mit der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR. Sie ist bindend, wenn das Bauteil Feuerwiderstand im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes leisten soll.

Brandschottungsvorschriften - wo sind sie geregelt und woraus ergibt sich das Prinzip der Abschottung?

Brandschutz mit Blick auf die Ausbreitung von Feuer kann im Allgemeinen auf Grundlage zweier Möglichkeiten gewährleistet werden: Zum einen sorgen Abstandsflächen zwischen verschiedenen Gebäuden und Gebäudeteilen dafür, dass sich Brände schwerer ausbreiten können. Zum anderen gewährleisten Abschottungsmaßnahmen wie Brandschottungen, dass sich Feuer nicht ohne weiteres auf weitere brandgefährdete Bereiche ausbreiten kann. Beiden Prinzipien trägt die Musterbauordnung in § 6 und § 14 MBO Rechnung.

Was steht in § 6 und was in § 14 MBO?  Was ist dort geregelt?

§ 6 MBO legt bestimmte Abstandsflächen bei der Errichtung von Bauten fest. § 14 MBO regelt explizit das Prinzip der Brandabschottung, nach dem Gebäude so zu errichten und in Stand zu halten sind, dass die schnelle Ausbreitung eines Feuers verhindert wird und weitere Brandschutz-Rettungsmaßnahmen für Menschen noch möglich werden. Bei der Verpflichtung des § 14 MBO geht es auch um die Abschottung gegen Kaltrauch.

Brandschottung, DIN-Normen, technische Bewertung und Feuerwiderstandsklassen

Einschlägig sind hier vor allem die DIN 4102-9 und die DIN EN 1366-3. Außerdem gibt es im Rahmen der neuen Bauprodukteverordnung eine Europäische Technische Bewertung. Nach diesen Vorschriften werden Zulassungen für bestimmte Bauschaltungen vergeben, die außerdem den sachgemäßen Einbau und für die jeweilige Abschottung vorgesehene Feuerwiderstandsklasse umfassen. Nur sachgemäß eingebaute Brandschottungen entsprechen der Zulassung. Die Feuerwiderstandsklasse gibt an, wie lange unter Brandbedingungen eine bestimmte Schottung standhält. Beispielsweise gibt die Kennzeichnung S 60bei einer Schottung wieder, dass das Schott 60 Minuten Widerstand gegen Feuer leistet.

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Wer darf Brandschottungen durchführen?

Grundsätzlich ist die Brandabschottung Aufgabe sachkundiger Personen. Hier werden teilweise gesonderte Ausbildungsgänge für die Sachkunde bei Brandschottung angeboten. Es gibt auch einen wichtigen Grund dafür, dass sich nicht jedermann an den Einbau einer Brandschottung wagen sollte. Zwar sind in der Zulassung für die Brandschottungen explizit Angaben für den Einbau in positiv formulierter Form vorgegeben. Jedoch muss der Einbauende mit einer Übereinstimmungserklärung bestätigen, dass die Brandschottung sachgemäß eingebaut wurde. Er kann später im Brandfall für den Einbau haften, sollten hier Mängel vorgelegen haben. Auch Bauherren und Planer müssen sich gegebenenfalls im Brandfall entlasten könnten und nachweisen, dass sie fachkundige Personen mit Brandschutzmaßnahmen wie Brandschottungen beauftragt haben. Das gilt auch für Instandhaltung und Wartung.

Wie müssen die Brandschottungen gekennzeichnet und dokumentiert werden?

Die Kennzeichnung und Dokumentation bilden bei einem Brandschott einen Teil der bauaufsichtlichen Genehmigung und Zulassung. Deshalb kommt insbesondere auch der Dokumentationspflicht hier eine gesteigerte Bedeutung zu. Verbindlich sind folgende Angaben auf einem Schild an dem Brandschutzschott:

  • Name des Herstellers der Brandschottung
  • Genaue Bezeichnung der Brandschottung (des Systems)
  • Zulassungsnummer und Herstellungsjahr

Empfehlenswert sind auch diese Angaben:

  • Feuerwiderstandsdauer 30, 60 oder 90 Minuten
  • Symbol
  • Brandschutzschott-Nummer

Fazit: 

Brandschottungen sind in vielen Bereichen unverzichtbar und dienen auch der Haftungsentlastung Verantwortlicher.

Die Einhaltung des Brandschutzes wird unter anderem von der Bauaufsicht regelmäßig geprüft. Brandschottungen können hier bereits Teil der bauaufsichtsrechtlichen Genehmigung sein. Deshalb werden an sie auch hohe Anforderungen bei Dokumentation und Kennzeichnung gestellt. Außerdem dienen die Brandschottungen auch einer Haftungsentlastung bestimmter Verantwortlicher wie Planer und Bauherren. Hier ist in der Brandschutzdokumentation insbesondere auch mit Übereinstimmungserklärungen, Zulassungsdokumenten und Plänen deutlich zu dokumentieren, dass Wahl sowie Einbau einer Brandschottung an eine sachkundige Person delegiert wurden und diese den einwandfreien Einbau bestätigt hat.

Auch regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Brandschottungen müssen detailliert dokumentiert werden, um eine spätere Haftung im Brandfall bei Mängeln in diesem Bereich zu vermeiden. Andernfalls drohen nicht nur Bußgelder und negative Änderungen der baurechtlichen Genehmigungen. Vor allem droht die haftungsrechtliche Inanspruchnahme im Brandfall. Die Abtrennung von bestimmten Brandschutzbereichen ist Teil jedes Brandschutzkonzeptes für Gebäude und Anlagen. Brandschottung ist deshalb als Maßnahme zur Umsetzung des Abschottungsprinzips eine tragende Säule des vorbeugenden Brandschutzes.

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