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Diese Form von Brandschutz gehört vor allem zum vorbeugenden Brandschutz, aber auch zum operativen Teil von Brandschutzmaßnahmen. Brandschutz allgemein umfasst alle Maßnahmen, die der Verhütung und Verbreitung von Bränden vorbeugen sowie im Brandfall die Rettung von Menschen und Gütern ermöglichen sollen. Im anlagentechnischen Brandschutz kommt Technik zum Einsatz, die einerseits die möglichst frühzeitige Lokalisierung von Brandherden und die Weitergabe von Informationen dazu ermöglicht. Andererseits geht es auch um technische Einrichtungen, die der Brandbekämpfung dienen. Anlagentechnischer Brandschutz ist ein sehr wichtiges Element der gesamten Brandschutzmaßnahmen.

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Darum geht es beim anlagentechnischen Brandschutz

Anlagentechnischer Brandschutz ist der Definition nach auf alle technischen Anlagen bezogen, die sowohl präventiv als auch operativ dem Brandschutz dienen. Welche technischen Anlagen in welchen Gebäuden und Einrichtungen im Brandschutz notwendig sind, bestimmt sich nach einer Vielzahl von Regelungen und Vorschriften. Diese wiederum berücksichtigen die individuellen Bedingungen in den Gebäuden und Einrichtungen. Beispielsweise können die Anforderungen erhöht sein, wenn Menschen in Gebäuden arbeiten oder sich dort ständig aufhalten. Die Einhaltung von Vorgaben im anlagentechnischen Brandschutz ist auch deshalb besonders wichtig, weil an ihr maßgeblich die Enthaftung von Unternehmen und deren Organen hängt. Versäumnisse in diesem Bereich sind besonders schwerwiegend, weil sie in der Regel nachweisbar sind und Verantwortliche haftungsrechtlich belasten. Nachweisbar ist zum Beispiel im Brandfall, dass eine bestimmte anlagentechnische Brandschutzeinrichtung nicht funktioniert hat. Hier wird es dann darum gehen, ob regelmäßig geprüft und gewartet wurde. Nachweisbar ist auch eine fehlerhafte Dokumentation in diesem Bereich. Dementsprechend kommt es neben vielen anderen Aspekten auf eine besonders sorgfältige Dokumentation der technischen Maßnahmen, ihrer regelmäßigen Überprüfung, ihrer Wartung Instandhaltung und Reparatur an.

Anlagentechnischer Brandschutz – was gehört dazu?

Anlagentechnischer Brandschutz umfasst eine Vielzahl von technischen Einrichtungen und Anlagen, die Bränden vorbeugen und der Brandbekämpfung dienen. Unter anderem finden sich hier viele ortsfeste Einrichtungen wie beispielsweise Alarmmelder, Sprinkleranlagen sowie Einrichtungen zum Abzug von Rauch und Wärme. Es finden sich entsprechende Vorgaben in verschiedenen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen, die die Besonderheiten der jeweiligen Gebäude und Einrichtungen berücksichtigen. Zum Beispiel beschreibt die VdS 2226: 2008-01 (04), welche Vorrichtungen anlagentechnischer Brandschutz in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen vorzusehen hat. Dazu gehören unter anderem bestimmte Brandmeldeanlagen, interne Alarmierungseinrichtungen, unter bestimmten Umständen automatische Feuerlöschanlagen sowie zwingend Blitz- und Überspannungsschutz. Die VDS- Richtlinie nimmt dabei noch auf weitere Vorschriften, wie die DIN VDE 0833-2 Festlegungen für Brandmeldeanlagen BMA und VdS 2010 Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz, Bezug.

Anlagentechnischer Brandschutz und seine Aufgaben

Es sind unterschiedliche Aufgabenbereiche, die anlagentechnischer Brandschutz nach Definition umfasst:

  • Zu den Aufgaben bestimmter technischer Anlagen gehört es, Brände zu verhindern.
  • Andere sind dazu da, Brände zu erkennen.
  • Weitere Anlagen informieren über Brandherde und bereits entstandene Brände.
  • Ebenso gibt es in diesem Bereich Anlagen, die dem Rauch- und Wärmeschutz dienen.
  • Wieder andere Vorrichtungen haben eine Löschfunktion.
  • Schließlich haben einige Vorrichtungen eine Funktion im abwehrenden Brandschutz und unterstützen hier beispielsweise die Feuerwehr.

Es besteht eine enge Verbindung des anlagentechnischen Brandschutzes zum baulichen Brandschutz. Zum Beispiel kann anlagentechnischer Brandschutz dazu beitragen, nicht beabsichtigte Einschränkungen der Nutzung von Gebäuden und Einrichtungen durch bauliche Brandschutzmaßnahmen abzumildern. Dies ist etwa der Fall, wenn an Brandschutztüren Rauchmelder angebracht werden und die Brandschutztore und -türen mit Magneten offengehalten und im Alltag normal genutzt werden können. Anlagentechnischer Brandschutz ist auch ein Teil des baulichen Brandschutzes, und zwar in dem Bereich "Brandschutz in der technischen Gebäudeausrüstung". Hier werden entsprechende technische Vorrichtungen bereits beim Bau des Gebäudes berücksichtigt. Zu denken ist beispielsweise an baulich vorgesehene Brandschutzklappen.

Zu unterscheiden von diesem Teil des anlagentechnischen Brandschutzes ist "Brandschutz durch technische Anlagen und Einrichtungen".

Anlagentechnischer Brandschutz und Wartung, Instandhaltung sowie Reparatur

Eine anlagentechnische Brandschutzeinrichtung ist nur so gut, wie ihr Betriebszustand. Damit anlagentechnischer Brandschutz seine vielen Aufgaben erfüllen kann, müssen die Anlagen jederzeit im technisch einwandfreien Zustand und voll funktionsfähig sein. Verantwortliche haben deshalb für eine regelmäßige Überprüfung der Anlagen durch sachkundige Personen zu sorgen. Gegebenenfalls sind in Abhängigkeit von dem Ergebnis der Prüfung unverzüglich Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Reparaturen vorzunehmen.

Welche Regelungen bestimmen den anlagentechnischen Brandschutz?

Es ist eine komplexe Herausforderung, alle Regelungen und Vorschriften im anlagentechnischen Brandschutz zu kennen und vor allem zu finden. Die jeweiligen Regelungen sind in unterschiedlichen Gesetzeswerken, Richtlinien und DIN-Normen verteilt. Ursächlich für diese Komplexität ist vor allem, dass sich viele Vorschriften direkt auf eine bestimmte Art von technischen Anlagen im anlagentechnischen Brandschutz beziehen. Deshalb finden sich unter anderem Regelungen in den Landesbauordnungen, in DIN-Normen, wie beispielsweise die DIN 14675 für Brandmeldeanlagen. Auch VDE-Normen, die vom Verband Deutscher Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik zur Verfügung gestellt werden, spielen teilweise eine Rolle. Darüber hinaus teilen sich die Vorschriften in unterschiedliche Bereiche anknüpfend an die Art des Gebäudes oder der Einrichtung. So gelten andere Vorschriften für Bürogebäude als für Lagerhallen oder Krankenhäuser.

Hier sind einige wichtige Bereiche aufgelistet, in denen spezielle Vorschriften für die jeweiligen technischen Einrichtungen bestehen. Anlagentechnischer Brandschutz ist die übergeordnete Brandschutzkategorie

  • für die allgemeine Elektroinstallation
  • sie muss Brandlastarm erfolgen
  • bei Brandmeldeanlagen (BMA) nach DIN 14675
  • für Rauchansaugsysteme, etwa bei Detektoren für das Aufspüren von Rauch in Fußböden- oder Deckenhohlräumen
  • bei Alarmierungen, die optisch oder akustisch Alarm geben
  • bei Abzugsanlagen für Rauch und Wärme
  • bei Anlagen, die Löschwasser bevorraten und bereitstellen
  • für automatisierte Feuerlöschanlagen wie Sprinkler
  • bei nichtselbsttätigen Feuerlöschanlagen wie Hydranten
  • bei Türen, die in Flucht- und Rettungswegen verbaut und dabei fest gestellt werden
  • bei der Steuerung von Fluchttürterminals
  • bei der Beleuchtung von Flucht- und Rettungswegen im Sinne einer Notbeleuchtung
  • bei Handfeuerlöschern

Anhand der DIN 14675 wird hier einmal aufgezeigt, welche Bereiche typische Normen im Detail abdecken:

Die DIN-Norm DIN 14675 legt Regeln für den fachgerechten Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage fest. Dabei geht es zum Beispiel um feuerwehrspezifische Anforderungen, die die automatische Weiterleitung der Alarme von der BMA an die Feuerwehr betreffen. Dabei gehen viele Angaben sehr in die Tiefe. Sogar Vorgaben für den Einbau des Feuerwehr-Bedienungspanels und des Feuerwehr-Anzeigetableaus werden geregelt. Man spricht bei der DIN 14675 deshalb auch gern von der Feuerwehrnorm. DIN 14675 ist immer auch im Zusammenhang mit DIN VDE 0833-1 und -2 zu sehen. Anlagentechnischer Brandschutz ist nicht zuletzt aufgrund der miteinander verschachtelten Normen eine komplexe Angelegenheit. Es ist anspruchsvoll, alle einschlägigen Vorschriften zu kennen, und gegebenenfalls in den richtigen Zusammenhang zu bringen.

Dabei bestimmen einzelne Vorschriften ebenso, wer eine sachkundige Person in einem bestimmten Bereich ist und eine Prüfung der Funktionsfähigkeit von Vorrichtungen im anlagentechnischen Brandschutz vornehmen darf. Hier gibt es Zertifizierungen, die etwa direkt an eine DIN-Norm anknüpfen. Sachkundige Personen müssen ihre Befähigung und Sachkunde nachweisen. Sie absolvieren dafür in der Regel besondere Seminare und Ausbildungslehrgänge. Sie erhalten dann für einen bestimmten Bereich einen Nachweis in Form einer Zertifizierung. Ein spezieller Bereich in diesem Feld ist beispielsweise der Sachkundige für Brandabschottungen mit Bezug auf DIN 4102 Teil 9 (Kabelabschottungen) und DIN 4102 Teil 11(Rohrabschottungen, Installationsschächte). Zertifizierungen werden beispielsweise über TÜV-Akademien vergeben.

Verantwortlichkeiten beim anlagentechnischen Brandschutz

Die Verantwortlichkeiten im anlagentechnischen Brandschutz spalten sich in verschiedene Bereiche auf. Beispielsweise kommt beim Bau von Gebäuden und Einrichtungen bereits eine Verantwortlichkeit der Bauplaner und der Ausführenden am Bau infrage. Verantwortlich für den anlagentechnischen Brandschutz im Haftungssinne sind bei laufendem Betrieb in Gebäuden und Einrichtungen die Betreiber und bei juristischen Personen deren Organe. Hier kommt im Schadensfalle auch eine persönliche Haftung von Organen wie Geschäftsführern in Betracht. Stellt sich etwa im Brandfall heraus, dass ein Brandmelder nicht funktionstüchtig war, deshalb die rechtzeitige Meldung zum Brandherd unterblieb und ein (größerer) Schaden entstanden ist, kann der Geschäftsführer haften. Vor allem Versicherer werden in diesem Fall ihre Eintrittspflicht genau prüfen. Kommt es im Zusammenhang mit Versäumnissen sogar zu einem Personenschaden, kann auch schnell eine strafrechtliche Ebene bei der Haftung eröffnet werden. Aufhänger für alle Haftungsfragen ist das sogenannte Organverschulden. Da die Kontroll- und Überwachungspflichten für Organe juristischer Personen ziemlich weit gehen, kann es hier schnell über Fahrlässigkeit zu einem Verschuldensvorwurf kommen.

Kann die Verantwortlichkeit beim anlagentechnischen Brandschutz delegiert werden?

Die Verantwortlichkeit kann in einem gewissen Umfang an Dritte delegiert werden. Allerdings sind die ursprünglichen Verantwortlichen weiterhin in der Haftung, wenn es um die Auswahl und die Überwachung der Dritten geht. Eine vollständige Entlassung aus dem Verantwortungsbereich ist nicht möglich.

Prüfung und Dokumentation im anlagentechnischen Brandschutz

Einrichtungen im anlagentechnischen Brandschutz müssen regelmäßig durch sachkundige Personen überprüft und gegebenenfalls gewartet und repariert werden. Sachkundig ist, wer über Ausbildung und fachliche Erfahrung ausreichende Kenntnisse über die entsprechenden Anlagen und Einrichtungen erworben hat. Allgemein wird bei der Prüfung von Brandschutzanlagen unterschieden in

  • Abnahmeprüfungen
  • Typprüfungen
  • wiederkehrende Prüfungen

In einigen Bereichen kommen auch Prüfungen durch Behördenvertreter in Betracht, etwa wenn Brandschutzanlagen auch die Baugenehmigung berühren.

Zur allgemeinen Entlassung in Haftungsfragen, für die Einhaltung von Prüfungszyklen und die Erhaltung der kontinuierlichen Funktionsfähigkeit ist anlagentechnischer Brandschutz minutiös zu dokumentieren. Hier muss jederzeit Zugriff auf die entsprechenden Prüfprotokolle, Wartungsberichte und Freistellungsbescheinigungen von Handwerkern möglich sein. Im Idealfall erfolgt die Dokumentation digital und erinnert beispielsweise auch selbstständig an anstehende Prüfungstermine.

Die Folgen von Versäumnissen im anlagentechnischen Brandschutz

Rechtliche Folgen drohen bei Versäumnissen anlagentechnischer Brandschutzaufgaben, sowie bei der Pflege der Einrichtungen selbst, von vielen Seiten. Verantwortliche können haften, wenn durch die Vernachlässigung ihrer Pflichten in diesem Bereich durch Brände Schäden an Menschen und Gütern entstehen. Hier ist insbesondere die Organhaftung von Geschäftsführern und anderen leitenden Personen folgenreich. Darüber hinaus drohen Bußgelder und andere behördlich angeordnete Sanktionen. Diese können im Ernstfall auch den Verlust von Bau- und Betriebsgenehmigungen nach sich ziehen.

Fazit: Konformität im anlagentechnischen Brandschutz zahlt sich aus

Anlagentechnischer Brandschutz ist ein wichtiger Teil des gesamten Brandschutzkonzeptes. Er sollte entsprechend ernst genommen werden. Mit einer speziellen Dokumentationssoftware kann anlagentechnischer Brandschutz professionell und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend konform dokumentiert werden. Die digitale Dokumentationssoftware sorgt auch dafür, dass Termine eingehalten werden und die gesamte Verwaltung im anlagentechnischen Brandschutz erleichtert wird. Über eine gute Dokumentation wird anlagentechnischer Brandschutz besonders einfach in das gesamte Brandschutzkonzept integriert.


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