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Gebäudebrände sind Katastrophen und gefährden Menschenleben und Sachgüter. Dabei ist die Vermeidung von Schadfeuern durch den vorbeugenden Brandschutz recht einfach, wenn ein paar Grundregeln beachtet werden. In diesem Blog wird aufgezeigt, auf was es ankommt und warum der vorbeugende Brandschutz so wichtig ist.

Was ist Vorbeugender Brandschutz?

Man unterteilt den Brandschutz zunächst in den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz. Der Vorbeugende Brandschutz (auch Brandprophylaxe genannt) ist der Teil des Brandschutzes, der sich mit allen Maßnahmen, die zur Vermeidung von Bränden und deren Ausbreitung beitragen, befasst. Der vorbeugende Brandschutz beginnt schon mit der Gebäudeplanung und endet niemals. Die Rechtsgrundlage ist im Baurecht der Länder (vergl. §14 MBO) verankert:
„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
Diese Vorschrift aus den Bauordnungen der Länder beschreibt im ersten Halbsatz den vorbeugenden Brandschutz und welche Maßnahmen bei der Erstellung von baulichen Anlagen getroffen werden müssen.

Rechtsgrundlagen für den vorbeugenden Brandschutz

Neben der schon zitierten Vorschrift aus den Landesbauordnungen gibt es weitere Rechtsgrundlagen für den vorbeugenden Brandschutz. Zunächst kennt das Baurecht die Sonderbauordnungen und die Verwaltungsvorschrift „Technische Baubestimmungen“. Sie konkretisiert die Anforderungen aus den Landesbauordnungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte etc. und regelt, wie Baumaterialien den Vorgaben des Brandschutzes entsprechen und wie die Materialprüfung vorzunehmen ist.
Auch der Bund regelt in seinen Vorschriften den vorbeugenden Brandschutz, soweit es bei den genutzten Gebäuden um Arbeitsstätten geht. Das Arbeitsstättenrecht regelt den vorbeugenden Brandschutz zum Beispiel in folgenden Vorschriften:
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung)
  • ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände)
  • ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan)
Neben dem staatlichen Recht regelt auch die gesetzliche Unfallversicherung den Brandschutz. Empfehlenswert ist dabei zum Beispiel die Lektüre der DGUV Information 205-001 „“Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“.
Häufig gibt es auch zusätzliche Anforderungen der Sachversicherer an die Ausführung des Gebäudes bzw. der technischen Anlagen und der Brandschutzorganisation (VdS-Regelwerk).

Was umfasst der vorbeugende Brandschutz?

Die Bestandteile des vorbeugenden Brandschutzes in der Übersicht

Der vorbeugende Brandschutz umfasst die drei Säulen "organisatorischer Brandschutz", "baulicher Brandschutz" und "anlagentechnischer Brandschutz".
Viele notwendige Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes werden schon vor Erstellung eines Bauwerkes im Rahmen der Baugenehmigung durch das Brandschutzkonzept bzw. Brandschutzgutachten festgeschrieben. Somit beginnt der vorbeugende Brandschutz in der Planung des Bauwerkes und muss von der Bauleitung 1umgesetzt werden und umfasst folgende Bereiche:
  • baulich,
  • anlagentechnisch und
  • organisatorisch.
Neben diesen präventiven „drei Säulen des Brandschutzes“ gibt es auch eine vierte Art des Brandschutzes, nämlich den abwehrenden Brandschutz, dieser wird im Wesentlichen durch die örtlichen Feuerwehren gewährleistet.
Die zu treffenden Maßnahmen des baulichen Brandschutzes sind sehr reichhaltig und beinhalten zum Beispiel:
  • die verwendeten Baustoffe und Bauteile (geregelt im Normenwerk) und deren Brandverhalten bzw. Feuerwiderstand
  • die Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte z.B. durch Brandwände und Brandschutztüren
  • die Aufteilung der Gebäude in Rauchabschnitte und
  • die Fluchtwegplanung bzw. Rettungswegkonzept
Technische Anlagen und Einrichtungen, welche dem Brandschutz dienen, fallen unter den anlagentechnischen Brandschutz:
  • Brandmeldeanlagen (BMA)
  • Alarmierungsanlagen
  • CO-Warnanlagen,
  • Sicherheitsstromversorgungen
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und Lüftungsanlagen
  • Versorgung mit Löschwasser
  • Feuerlöschsysteme wie selbsttätige Feuerlöschanlagen (z. B. Sprinkleranlagen) oder nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen (z.B. Wandhydranten)
  • Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen
  • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (inkl. Notbeleuchtung)
  • Feuerlöscher
  • Schotts für Durchdringungen von qualifizierten Wänden und Decken (z.B. mit Kabeln oder Rohrleitungen)
  • Blitzschutzanlagen
  • Gaswarnanlagen
  • Gebäudefunkanlagen
  • Aufzüge mit Brandfallsteuerung
  • Sonstige Rettungseinrichtungen wie zum Beispiel Feuerwehr- oder Rettungsaufzüge
Der organisatorische Brandschutz fasst alle Maßnahmen zur Planung, Organisation und Vorbereitung des Brandschutzes zusammen, wie die
  • Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfern
  • Bereitstellung von Kleinlöschgeräten (z.B. Feuerlöscher)
  • Erstellung und Revision von Feuerwehrplänen, Feuerwehrlaufkarten, Flucht- und Rettungsplänen, Brandschutzordnungen, Alarmplänen und Evakuierungsplänen
  • Wiederholte Unterweisung der Beschäftigten (mindestens einmal jährlich)
  • Regelmäßige Evakuierungsübungen

Wer ist für die Einhaltung des vorbeugenden Brandschutzes verantwortlich?

Die juristische Verantwortung liegt zunächst beim Ersteller des Gebäudes und danach folgend beim Betreiber, der sich allerdings, wenn es sich um zwei unterschiedliche (juristische) Personen handelt, diese jedoch mit dem Gebäudeeigentümer teilt.
Da der Betreiber des Gebäudes grundsätzlich verpflichtet ist, den vorbeugenden Brandschutz zu gewährleisten, haftet er im Schadenfall. Bricht zum Beispiel ein Brand aus, der auf mangelhaften Brandschutz zurückzuführen ist, kann er von staatlicher Seite, vom Sachversicherer oder der DGUV haftbar gemacht werden. Das gilt gleichermaßen für eingetretene Sach- und Personenschäden. Das Portfolio reicht hier vom Bußgeld über Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe.

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Welche Aufgaben bestehen konkret für verantwortliche Personen im vorbeugenden Brandschutz?

Zunächst sind alle Vorgaben des Brandschutzkonzeptes dauerhaft einzuhalten. Die dort genannten Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes müssen zu jeder Zeit erfüllt sein. Insbesondere die Verfolgung der Unterhaltung der technischen Anlagen kann hier schnell zu Problemen führen, denn in Verbindung mit diesen stehen oft regelmäßige Wartungs- und Prüfintervalle. Angemerkt sei hier, dass solche Wartungs- und Prüfintervalle bzw. Prüffristen nicht nur für die Anlagen des vorbeugenden Brandschutzes gelten, sondern auch für andere Installationen, wie zum Beispiel die Elektroinstallation. Den Überblick dauerhaft zu behalten, ist eine Aufgabe, die, die richtigen Hilfsmittel vorausgesetzt, einfach zu lösen ist.

Wer unterstützt die verantwortlichen Personen bei der Einhaltung der Brandschutz- vorgaben?

Wie oben aufgeführt gilt es, den Überblick zu bewahren. Notwendige Grundlage dafür ist die Dokumentation aller technischen Einrichtungen und Anlagen. Dass diese Dokumentation digital erfolgen sollte, ist offensichtlich. Es stellt sich lediglich die Frage, welche digitalen Werkzeuge genutzt werden sollten.
Office-Lösungen, ob in Tabellenform (z.B. Microsoft-Excel) oder in der Textverarbeitung (z.B. Microsoft- Word), stoßen schon in kleinen Gebäuden schnell an ihre Grenzen, was die Übersichtlichkeit und räumliche Zuordnung der Einrichtungen angehen. Fotos, Zeichnungen oder ganze Dokumente vermögen diese Office-Lösungen nicht, oder nur mit sehr großem Aufwand, zu archivieren. Daher müssen dann in gesonderten Ablage- und Dateistrukturen diese notwendigen Dokumente abgelegt werden wie zum Beispiel
  • Produktinformationen,
  • Bauartzulassungen,
  • Einbau- und Montageanweisungen,
  • Übereinstimmungsbestätigungen,
  • Übereinstimmungserklärungen,
  • Zeichnungen oder
  • Fotos

Im Laufe der Zeit kommen zu diesen genannten Dokumenten immer wieder neue hinzu, wie zum Beispiel jährliche Prüf- und Wartungsprotokolle. Bei Abweichungen von den Anforderungen müssen zusätzlich Maßnahmen geplant und nachverfolgt, sowie nach der Durchführung dokumentiert werden.

Eine einfache und sachgemäße einheitliche Dokumentation und Nachverfolgung ist mit solchen Office- Lösungen nicht gegeben. Zur Ehrenrettung dieser hilfreichen Programme sei angemerkt, dass sie auch nie für solche Zwecke programmiert wurden und ihre Stärken an anderen Stellen durchaus unter Beweis stellen sollen.

Notwendig ist deshalb eine integrative und smarte Datenbanklösung, in der die komplette Dokumentation erledigt werden kann, ohne dabei allzu komplex und umständlich im Gebrauch zu sein.

Optimalerweise sollte solch eine Datenbanklösung mit der Möglichkeit versehen sein, die oben genannten Dokumente und Informationen direkt am Gebäudeplan (am besten schon während der Errichtungsphase) nicht nur zu erfassen, sondern den einzelnen Einrichtungen schon zuordnen zu können. Das erspart in der Folge mühsame Zuordnungsarbeit und wertvolle Zeit.

Integrative Softwarelösung von KEVOX

KEVOX bietet die optimale Lösung für alle Forderungen des letzten Abschnittes. Diese Softwarelösung ist für den PC und für mobile Endgeräte verfügbar. Es basiert auf der Eingabe direkt am Gebäudeplan, was die räumliche Zuordnung gewaltig erleichtert. Für den Import von Gebäudedaten stehen entsprechende Importmöglichkeiten zur Verfügung.
Bauteil-Icons aus einem Bauteilkatalog, welche einfach auf die passende Stelle im Plan gezogen werden, spart mühsame Zuordnungsarbeit, da viele Prozesse (zum Beispiel die Vergabe einer unverwechselbaren ID) einfach im Hintergrund und vollautomatisch ausgeführt werden.
Sobald ein Bauteil oder eine Einrichtung auf diese Art und Weise angelegt wurde, werden alle Fotos, Dokumente und Daten, die später der Einrichtung zugeordnet werden, mit der oben genannten ID für immer verknüpft, egal, ob diese vor Ort auf der Baustelle mit der mobilen Anwendung oder im Büro am PC hinzugefügt werden.

Fazit

Durchgängige und lückenlose Dokumentation der Einrichtungen und Anlagen schafft Rechtssicherheit für den Betreiber und den Ersteller. Der mögliche Anwenderkreis ist groß. Planersteller wie Bauingenieure und Architekten, Hausmeister und Haustechniker, Facilitymanager, Sachverständige und darüber hinaus alle, die in irgendeiner Weise mit Brandschutz befasst sind, erleichtern sich ihre Arbeit mit der Nutzung dieser Softwarelösung erheblich.

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