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Auf Baustellen haben Bauleiter eine Schlüsselfunktion inne. Bei ihnen läuft die regulatorische und organisatorische Überwachung für die ordnungsgemäße Ausführung von Bauarbeiten zusammen. Aus der Tätigkeit ergeben sich verschiedene Kontrollpflichten sowie umfangreiche Dokumentationspflichten. Das Bautagebuch steht im Fokus der gesamten Baudokumentation. Seine Führung obliegt im Wesentlichen dem Bauleiter. Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr zu den Aufgaben der Bauleitung, den gesetzlichen Grundlagen und der praktischen Umsetzung von Bauleitungsaufgaben.

Was ist die Bauleitung?

Die Aufgaben der Bauleitung werden in unterschiedlichen Bereichen abweichend definiert. Bauordnungsrechtlich wird ein Bauleiter bestellt, um die Einhaltung der Bauvorschriften zu überwachen und damit Schutzziele des Bauordnungsrechts umzusetzen. Hier geht es um die Einhaltung der Bauordnungsvorschriften und der Unfallschutzvorschriften. Auftraggeber und Auftragnehmer beim Bau können gleichermaßen Bauleiter mit weiteren Schwerpunkten einsetzen. Auf Auftraggeberseite gehören zu den Aufgaben der Bauleitung vornehmlich die Erfüllung des Bausolls, die Koordinierung der Gewerke, die Kommunikation mit dem Bauherrn und Kontroll- sowie Überwachungsaufgaben. Auf Seiten des Bauunternehmers sorgt der Bauleiter für die Koordination der gesamten Bauleistung beispielsweise bei Personal- und Materialeinsatz. Er ist dann auch Ansprechpartner für den Auftraggeber. Der Bauleiter ist in dem Fall auch der Ansprechpartner für den Auftraggeber und hat die Aufgabe, alles umfassend zu dokumentieren.

Wie grenzt sich die Bauleitung vom Bauherrn oder Architekten ab?

Die Abgrenzung fällt hier nicht immer leicht. Wird beispielsweise der Bauleiter auf Seiten des Bauherrn und in dessen Auftrag tätig, nimmt er dessen Interessen wahr. Auf der Baustelle repräsentiert er in diesem Fall den Bauherrn. Der Architekt kann innerhalb der 8. Leistungsphase der HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen) mit Objekt- und Bauüberwachung beauftragt werden. Näheres regeln die §§55 und 57 HOAI. Dem Architekten werden mit dieser Leistungsphase umfassende Verantwortlichkeiten für den gesamten Bau übertragen. Er haftet für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten. Dabei können sich seine Aufgaben in der Bauleitung mit denen in der Bauplanung überschneiden.

Ob ein Bauherr selbst die Leitung auf einer Baustelle übernehmen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im bauordnungsrechtlichen Sinne muss er über eine entsprechende Fach- und Sachkunde verfügen. Eine solche Konstellation ist denkbar, wenn der Bauherr selbst Architekt oder Ingenieur ist. Ob eine solche Regelung allerdings unter Haftungsgesichtspunkten empfehlenswert ist, sei dahingestellt. Auch kann die Objektivität hier stark eingeschränkt sein. Im Regelfall läuft die Bauherren- und Bauleitertätigkeit nicht in einer Person zusammen.

Der gesetzliche Rahmen für die Arbeit des Bauleiters

§56 Musterbauordnung (MBO) und einzelne Vorschriften in den jeweiligen Landesbauordnungen definieren die grundsätzlichen Aufgaben einer Bauleitung, die bauordnungsrechtlich eingesetzt wird. Auch Blatt 1 der VDI 4700 nimmt Bezug auf die Musterbauordnung und die bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Dagegen gehen die §§55,57 HOAI bei der Übertragung der Bauüberwachung an einen Architekten über die Kontrolle von bauordnungsrechtlichen Vorschriften hinaus. Hier hat der Architekt zu gewährleisten, dass das Bauvorhaben auch den planerischen Vorgaben entspricht. Das umfasst die Einhaltung von Vorgaben der Baugenehmigung, aber nicht nur. Dem Architekten wird in der Bauüberwachung zugemutet, dass er nicht nur die Einhaltung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften kontrolliert, sondern auch die individuellen Planungsvorgaben sowie die Mängelfreiheit.

Welche Aufgaben nimmt die Bauleitung wahr?

In der Überwachung bauordnungsrechtlichen Vorschriften gehört es insbesondere zu den Aufgaben der Bauleitung,

  • die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu überwachen.
  • bei der Überwachung des Baubetriebs Weisungen an Beteiligte zu erteilen.
  • einen sicheren bautechnischen Betrieb auf der Baustelle zu gewährleisten.
  • verschiedene Gewerke zu koordinieren.
  • den Bauablauf zu dokumentieren. Dazu wird die Führung eines Bautagebuchs empfohlen.

Es können je nach Ausgestaltung weitere Aufgaben auf die Bauleitung zukommen. Dabei kommt es wie bereits beschrieben darauf an, wer den Bauleiter einsetzt. Architekten nehmen als Bauleiter in der Leistungsphase 8 der HOAI die umfassendsten Aufgaben in der Bauleitung wahr. Das schlägt sich in der HOAI auch in dem Honoraranteil nieder, den Architekten für die Bauoberleitung erhalten. In den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) und Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI) beläuft sich dieser Anteil auf 15 % des gesamten Architektenhonorars. Die Anlagen 12 und 13 der HOAI beschreiben Aufgaben der Bauleitung in der umfassenden Bauüberwachung durch den Architekten.

Dazu gehören im Bereich der Grundleistungen:

  • Die Gesamtaufsicht in der örtlichen Bauüberwachung. Die Koordination aller fachlich Beteiligten. Eine einmalige Prüfung von Plänen auf Konformität mit dem Bauprojekt und die Mitwirkung bei der Freigabe des Bauprojekts.
  • Die Aufstellung und Überwachung eines Terminplans.
  • Die Inverzugsetzung von ausführenden Unternehmen bei Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen.
  • Die Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen. Die Feststellung von Mängeln und die Protokollierung der Abnahmen.
  • Kontrolle auf Funktionsfähigkeit von Anlagenteilen und Gesamtanlagen.
  • Fertigung von Anträgen auf behördliche Abnahmen, Teilnahme an der behördlichen Abnahme.
  • Übergabe des fertiggestellten Projekts
  • Listen von Verjährungsfristen bei Mängeln.
  • Zusammenstellung der gesamten Dokumentation über den Bauablauf, Mängeldokumentation sowie Wartungsvorschriften.
  • Übergabe der Dokumentation an den Auftraggeber.

Dokumentation von Mängeln

Es können besondere Leistungen wie Kostenkontrolle, Nachtragsprüfung, Erstellung von Bauwerksbüchern und Bestandsplänen dazukommen. Ebenso gehört die ganzheitliche örtliche Bauüberwachung mit allen Bestandteilen der bauordnungsrechtlichen Bauleitung zu den beauftragten besonderen Leistungen bei der Oberbauleitung durch Architekten.

Auf Seiten des Auftraggebers können weitere Aufgaben auf den Bauleiter als Bauführer zukommen. Häufig wird dieser Aufgabenbereich einem erfahrenen Polier übertragen. Zu dessen Aufgaben zählen zum Beispiel:

  • Abstimmungsaufgaben mit Blick auf alle am Bau Beteiligten
  • Einweisung und Führung aller gewerblichen Mitarbeiter mit dem Polier an der Spitze
  • Kosten- und Terminkontrolle
  • Planung beim Einsatz von Material, Baumaschinen, Rüstung und Schalung, die rechtzeitig auf der Baustelle verfügbar sein müssen
  • Subunternehmerkoordination
  • Management von Abrechnungen und Nachträgen
  • Meldungen von Kosten und Leistungen
  • Baubehinderungsanzeigen

Wer kann als Bauleiter tätig werden?

Wer als Bauleiter die Aufgaben der Bauleitung im bauordnungsrechtlichen Sinne wahrnehmen möchte, muss über die entsprechende Fach- und Sachkunde verfügen. Sollte der Bauleiter in einzelnen Bereichen nicht über diese Kenntnisse verfügen, muss er weitere Fachbauleiter hinzuziehen. Hier koordiniert er dann die Tätigkeiten der verschiedenen Fachbauleiter. Im Aufgabenbereich der HOAI können Architekten und Ingenieure tätig werden. Sie verfügen aufgrund ihrer Ausbildung über die umfassende Fach- und Sachkunde.

Im bauordnungsrechtlichen Bereich kommt es vor allem auf die Erfahrung der zu Bauleitern bestellten Personen an. Spezifische Ausbildungen zum Bauleiter gibt es nicht. Wer sich allerdings beispielsweise auch per Fernstudium zum Bautechniker weiterbildet, bringt entsprechende Fach- und Sachkenntnisse für die Bauleitertätigkeit mit. Auch werden verschiedene Weiterbildungen für die Tätigkeit als Bauleiter angeboten. Wer sich hier weiterbildet, bringt Grundkenntnisse und Erfahrungen als Bautechniker oder sonstiger Beteiligter auf dem Bau mit. Erfahrene Bauleiter sind häufig auch als Projektleiter gefragt. Hier kommen dann einzelvertraglich weitere Plan- und Kontrollbereiche auf den Bauleiter zu.

Bauleiter sind überwiegend vor Ort auf der Baustelle tätig. Je nach Umfang der ihnen übertragenen Aufgaben kommen Arbeiten im Bürobereich dazu. Das gilt insbesondere für das Verwaltungs- und Berichtswesen bei der Dokumentation des Bauablaufs.

Muss für jedes Bauvorhaben ein Bauleiter bestellt werden und wie wird er bestellt?

Nicht bei allen Bauvorhaben muss ein Bauleiter bestellt werden. Die Landesbauordnungen sehen vor, bei der Errichtung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen und bei Bauvorhaben, die technisch besonders schwierig/besonders umfangreich sind, einen Bauleiter im bauordnungsrechtlichen Bereich zu bestellen ist.

Im bauordnungsrechtlichen Sinne ist die Tätigkeit als Bauleiter eine öffentlich-rechtliche Funktion. Bestellt wird der Bauleiter, indem eine entsprechende Anzeige dem Bauamt zugeleitet wird. Für die Bestellung ist keine bestimmte Form vorgesehen. Regelmäßig enthält die Bestellung als Anzeige an die Bauordnungsbehörde folgende Angaben:

  • Persönliche Daten des Bauherrn mit Kontaktanschrift
  • Beschreibungen zum Baugrundstück und Bauvorhaben
  • Bestellung des Bauleiters/Fachbauleiters mit namentlicher Bezeichnung und Kontaktdaten

Das Schreiben wird vom Auftraggeber unterzeichnet. Mit der sogenannten Bauleitererklärung bestätigt der Bauleiter die Übernahme der Aufgabe durch seine Unterschrift. Die Bauleitererklärung gehört zur Baudokumentation.

Werden zusätzliche Aufgaben für die Bauleitung abseits des Bauordnungsrechts vereinbart und/oder wird ein Architekt mit der Leistungsphase 8 der HOAI mit der Bauüberwachung beauftragt, werden die Aufgabenbereiche werks- und dienstvertraglich geregelt.

Das Bautagebuch und die Tätigkeit des Bauleiters

Die Dokumentation gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Bauleitung. Hier nimmt das Bautagebuch eine besondere Stellung ein. Die Anlage 10 HOAI LPH 8e beschreibt besonders umfassend die Dokumentationsleistungen im Bautagebuch. Dabei ist die Form nicht vorgeschrieben. Bautagebücher können in analoger oder digitaler Form geführt werden. Auch inhaltlich werden nur wenige Vorgaben gemacht. Wichtig ist allerdings, dass der Bauleiter im Bautagebuch den gesamten Bauablauf abbildet. Hier geht es vor allem um die Beweisfestigkeit der Angaben.

Fotodokumentation auf der Baustelle

Dokumentations-Software als Hilfsmittel des Bauleiters

Digitale Software-Systeme, wie einer Bausoftware, erweisen sich bei der Führung des Bautagebuchs als sehr vorteilhaft. Sie verfügen per se über Checklisten, Bauplan Funktionen, eine Cloud zur sicheren Speicherung der Informationen, Muster und vieles mehr. Eine hochwertige Softwarelösung in diesem Bereich ermöglicht es, die Eingaben offline und online zu machen. Sie erleichtert die Koordination zwischen verschiedenen Beteiligten und die Arbeit im Team. Berichte und Protokolle können auf Knopfdruck erstellt werden. Fotodokumentationen werden kinderleicht zugeordnet und erstellt. Deshalb entscheiden sich viele Bauleiter bei der Erfüllung der Aufgaben aus der Bauleitung heute für den digitalen Weg.

Verantwortlichkeiten und Haftungsrisiken des Bauleiters

Der Verantwortungs- und Haftungsbereich von Bauleitern ist weit gezogen. Im bauordnungsrechtlichen Sinne haftet der Bauleiter für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten und je nach Einzelfall für die Nichteinhaltung von anderen öffentlich-rechtlichen Vorgaben. Sein Verantwortungsbereich erweitert sich, wenn er sich vertraglich gegenüber dem Auftraggeber noch für weitere Aufgaben der Bauleitung verpflichtet hat. Der Architekt als Oberbauleitung ist verpflichtet, das beauftragte Bauwerk frei von jeglichen Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Er kann selbst dann in die persönliche Verantwortung gezogen werden, wenn er im Einzelfall auf Anweisung des Auftraggebers gehandelt hat. Er gilt als Fachmann und Experte, der Aufträge selbstständig durchdenken und prüfen muss. In jedem Fall kann es bei der Haftung des Bauleiters um eine persönliche Haftung gehen. Schon deshalb ist die lückenlose und möglichst umfassende Dokumentation bei der Erfüllung von Aufgaben durch die Bauleitung im Sinne des Bauleiters selbst. Im Schadensfall wird er sich nur entlasten können, wenn er nachweisen kann, seine Aufgaben gewissenhaft und ordnungsgemäß erfüllt zu haben

Bau ohne Bauleiter - Risiko?

Auch wenn nicht für jedes Bauvorhaben zwingend ein Bauleiter zu bestellen ist, gehen Bauunternehmen und Auftraggeber ein hohes Risiko ein, wenn sie keine Bauleitung haben. Hier fehlt die ordnende organisatorische Hand, und die Haftungsrisiken von Auftraggeber/Bauunternehmen wachsen. Es ist regelmäßig auf jeder Baustelle eine Instanz nötig, die Überwachungsaufgaben wahrnimmt und Weisungen erteilt. Das gilt schon mit Blick auf die verschiedenen Gewerke, die teilweise zeitlich parallel tätig werden. In der Baupraxis gehört die Bauleitung zu jedem Bauvorhaben.

Aufgaben in der Bauleitung - anspruchsvoll und komplex

Bauleiter haben bauordnungsrechtlich und mit Blick auf zusätzliche vertragliche Verpflichtungen einen sehr umfassenden Aufgabenbereich. Die Ansprüche an Bauleitungen sind im fachlichen und organisatorischen Bereich sehr hoch. Gerade deshalb kann eine seriöse und hochwertige Dokumentations-Software wie beispielsweise von KEVOX einen großen Unterschied bei der Bewältigung der Aufgaben in der Bauleitung machen. Wer als Bauleiter mit KEVOX arbeitet, kann mit dem digitalen Hilfsmittel seine Aufgaben besonders professionell, effizient und sachgerecht erfüllen.

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