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Ein Kommentar von Brandschutz-Experte Klaus Meding

Auch in diesen Zeiten gelten weiterhin die baurechtlichen Vorschriften aus der Baugenehmigung. Viele Betriebe, Kliniken, Krankenhäuser und Pflegeheime haben für Besucher geschlossen. Aber in den Unternehmen wird zum großen Teil weitergearbeitet. Deshalb muss auch der Brandschutz weiterhin funktionieren. Vielen Unternehmern ist das gar nicht bewusst. Auch in diesen schweren Zeiten müssen Wartungen und Inspektionen durchgeführt werden. Es versteht sich von selbst, dass die Unternehmen auch auf den Schutz der Beschäftigten achten müssen, wenn sie die Objekte betreten. Auch der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. weist daraufhin, dass sicherheitsrelevante Anlagen weiterhin geprüft werden müssen. Dazu gehören eben alle Brandschutz- und Feuerlöscheinrichtungen.

Wie wir im Netzwerk erfahren haben, gibt es da bei einigen Kollegen im Dienstleistungsbereich schon große Probleme. Was dann, notgedrungen, auch zu Kurzarbeit führt. Meistens aus Unwissenheit der Geschäftsführungen. Kommt man an der Stelle seinen Bauauflagen nicht nach, hätte man rechtlich gesehen keine Baugenehmigung mehr.

Was kann man nun tun? 

Aus meiner Sicht muss jeder Dienstleister seiner Vertragspflicht nachkommen und dem Unternehmen seine Dienste anbieten. Lehnt das Unternehmen dies ab, trägt der Geschäftsführer auch die Verantwortung. Aus meiner Sicht ist es gar nicht so schwer seiner Pflicht nachzukommen. Feuerlöscher lassen sich zum Beispiel draußen auf dem Hof prüfen. Ein Mitarbeitender bringt die Löscher nach draußen und hängt sie später wieder auf.

Auch bei Brandmeldeanlagen ist eine Prüfung möglich. Leider kennen nicht alle Firmen die genauen Vorschriften: Entgegen anders lautender Informationen(je Quartal 25% der Melder) muss nur pro Loopleitung ein Melder geprüft werden. Nur einmal im Jahr muss jeder Melder geprüft werden. Das bedeutet, ich kann die Brandmeldeanlage kontrollieren und löse lediglich einen Melder je Loop aus. Ich muss also gar nicht ins ganze Haus. Dies bedarf natürlich einer entsprechenden Dokumentation. Schließlich muss man ja wissen welcher Melder bereits geprüft wurde. Das gilt auch für den Fall, dass ein Mitarbeitender erkrankt. So werden Schwachstellen bei Brandmeldern (z.B. Verschmutzungen)rechtzeitig erkannt.

Diese Prüfung verhindert Täuschungsalarme und damit verbundene Kosten. Auch müssen sich die Feuerwehrleute nicht unnötiger Ansteckungsgefahr aussetzen, um einen Melder zu kontrollieren. Voraussetzung ist natürlich eine entsprechende Schutzausrüstung, die entweder der Dienstleister stellt oder vom Unternehmen kommt.

Ich selbst bin externer Brandschutzbeauftragter und betreue viele Unternehmen in Deutschland. Die jetzt erforderlichen Begehungen in den Gebäuden sind nun nicht möglich. Entweder werden Sie aufgeschoben oder man bespricht vieles in Telefonkonferenzen. Auch so kann man sich erst einmal behelfen und den Brandschutz sicherstellen.

Im Schulungsbereich sieht es da etwas anders aus. Die geforderten Schulungen zum Thema „Verhalten im Brandfall“ finden bei uns per Videokonferenz statt. Bei den Brandschutzhelfer-Schulungen haben wir das Problem, dass auch ein praktischer Teil erforderlich ist, da wir mit unserer Brandsimulationsanlage nicht mehr in die Betriebe dürfen und die Mitarbeitenden nicht zu uns kommen können, haben wir nach Lösungen gesucht.

Wir, das Netzwerk-Brandschutz-OWL, haben dafür nun ein Online-Programm entwickelt, damit wir Schulungen für Brandschutzhelfer per Videokonferenz durchführen können. Dabei bleiben die Beschäftigten in einem Unternehmen zusammen, bzw. an Ihrem Arbeitsplatz und können so an der Schulung teilnehmen. Auch eine Lernkontrolle führen wir auf diese Weise durch.

Nun gehört zu dieser Schulung auch, dass man lernt, wie mit einem Feuerlöscher umgegangen werden muss. Hierzu gibt es erst mal ein Video, das man sich anschaut und in dem alles Wichtige erklärt wird. Dazu gehört zum Beispiel das richtige Öffnen einer Tür im Brandfall. Alle teilnehmenden Unternehmen erhalten von uns per Versand entsprechende Übungslöscher zugeschickt, die anschließend an uns wieder zurückgegeben werden. Es gibt zwei verschiedene Löscher, die mit Wasser gefüllt sind und gefahrlos ausprobiert werden können. Somit haben die Beschäftigten die Möglichkeit, einen Feuerlöscher in die Hand zu nehmen, und ihn auszuprobieren.

Sollte ein Unternehmen seinen rechtlichen Forderungen nicht nachkommen, kann es durchaus strafrechtliche und versicherungstechnische Probleme geben. Aus diesem Grund sollten sich alle Unternehmer im Klaren sein, wenn Sie Schulungen nicht durchführen oder Inspektionen der Anlagen ablehnen, wie hoch die Verantwortung ist, die sie in diesem Fall tragen.

Gastautor Klaus Meding

Inhaber der Firma Meding-Brandschutz und Klaus Meding Sicherheitsanlagen GmbH, zertifizierter Brandschutzbeauftragter, Mitglied im Netzwerk-Brandschutz-OWL und Bundesverband der Brandschutz Fachbetriebe e.V., Veranstalter und Lehrgangsleiter von Brandschutzschulungen.

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