Auch im Büro lauern Gefahren, die die Brandentstehung begünstigen. Warum hier unbedingt Vorsorge getroffen werden muss, Entstehungsbrände im Büro zu verhindern und gut gerüstet zu sein, wenn dann doch etwas passiert, wird in diesem Artikel erläutert.
Wie häufig brennen Bürogebäude?
Brände in Büros sind selten, haben aber meist verheerende Folgen. Nur knapp 1/4 aller Betriebe sind nach einem Brandereignis wieder handlungsfähig, fast die Hälfte der Betriebe müssen die Werkstore schließen. Das verbleibende gute Viertel übersteht die nächsten 3 - 5 Jahre nicht. Ein volkswirtschaftliches Desaster, welches sich durch vorbeugenden Brandschutz verhindern ließe.
Brandursachen in Bürogebäuden
Die drei Bedingungen für die Entstehung eines Brandes sind:
- Brennbarer Stoff,
- Sauerstoff
- notwendige Zündenergie.
Elektrische Geräte können im Büro neben Rauchen und offenem Feuer die notwendige Zündenergie liefern. Bei elektrischen Geräten sind oft diejenigen mit Heizung (z.B. Kaffeemaschinen, Wasserkocher), falsche Verkabelungen (z.B. in Reihe geschaltete Mehrfachstecker) aber auch schadhafte Geräte und Betriebsmittel (z.B. Kurzschluss) ursächlich. Die regelmäßige Überprüfung nach DGUV V3 reduziert dieses Risiko.
Was umfasst Brandschutz im Bürogebäude?
Der Brandschutz wird durch die Bauordnungen der Länder festgelegt (vergl. §14 MBO):
„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vor- gebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
Brandschutz im Bürogebäude beginnt mit der Gebäudeplanung und endet niemals. Es gibt vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Ersterem, der sich in die Bereiche baulich, anlagentechnisch und organisatorisch unterteilt, ist natürlich Vorrang zu geben.
Technische Anlagen und Einrichtungen, welche dem Brandschutz dienen, fallen unter den anlagentechnischen Brandschutz. Er schützt auch dann, wenn sich keine Personen im Gebäude befinden.
Organisatorischer Brandschutz fasst alle Maßnahmen zur Planung, Organisation und Vorbereitung des Brandschutzes zusammen, wie die
- Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfern,
- Bereitstellung von Kleinlöschgeräten,
- Erstellung von Brandschutzordnungen, Alarmplänen und Evakuierungsplänen.
Was steht im Brandschutzkonzept?
Die Notwendigkeit eines Brandschutzkonzeptes ergibt sich aus der jeweiligen Landesbauordnung (aufgrund Gebäudeklasse) oder Sonderbauordnung (aufgrund Gebäudenutzung).
Anlass kann sowohl (Neu-) Bau wie auch (Nutzungs-) Änderung sein. Das Brandschutzkonzept beschreibt alle Brandschutzeigenschaften eines Bauwerkes und koordiniert vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz.
Ist das Bauwerk erstellt, muss der Betreiber (oder Eigentümer) die Einhaltung des Brandschutzkonzeptes verfolgen, da es einen Teil der Baugenehmigung darstellt.
Welche Feuerlöscher in Büros?
Feuerlöscher sind taugliche Mittel, um Entstehungsbrände an der Ausbreitung zu hindern. Im Büro sind AB-Löscher sinnvoll, da von festen oder flüssigen Brandlasten auszugehen ist. Pulverlöscher richten große Kollateralschäden an. Stattdessen sollten Schaumlöscher vorgehalten werden, die meist auch bei Elektrobränden bis zu 1.000 V eingesetzt werden können (siehe Typenschild).
Für Elektrobrände steht auch der CO2-Löscher zur Verfügung, seine Verwendung in kleinen Räumen kann lebensgefährlich sein.
Die Anzahl der Feuerlöscher wird nach § 4 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung mit Anhang Ziffer 2.2 aufgrund
- Abmessung und Nutzung,
- Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,
- größtmögliche Anzahl anwesender Personen,
berechnet. Weitere rechtliche Grundlage ist die ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände). In Anhang 1 ist ein Standardschema zur Festlegung der notwendigen Feuerlöscheinrichtungen abgebildet.
Die ASR A2.2 fordert, dass die Feuerlöscher:
- gut sichtbar und mit maximal 20 m Laufweglänge erreichbar,
- Problemlos aus der Halterung zu entnehmen (Griffhöhe 0,80 m - 1,20 m),
- durch das Brandschutzzeichen F001 gekennzeichnet sind.
Was ist bei Rettungswegen und Notausgängen zu beachten?
Die Arbeitsstättenverordnung stellt eine rechtliche Grundlage für Fluchtwege und Notausgänge dar, sie ist aber auch in den Bauordnungen der Länder geregelt. Rettungswegkonzepte stellen sicher, dass die Anforderungen aus Baurecht und Arbeitsstättenrecht eingehalten werden.
Fluchtwege und Notausgänge müssen nach der Arbeitsstättenverordnung
- sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach
- Nutzung,
- Einrichtung und
- Abmessungen der Arbeitsstätte sowie
- höchstmöglicher Anzahl der anwesenden Personen richten,
- auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder einen gesicherten Bereich führen,
- in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.
- Türen im Fluchtwegverlauf oder Notausgangstüren müssen sich von innen ohne Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen.
Welche Vorschriften gelten für den Brandschutz im Bürogebäude?
Es gibt eine Vielzahl von Vorschriften für den Brandschutz im Bürogebäude. Die wichtigsten, angeführt vom Bauordnungsrecht, sind:
- Landesbauordnungen
- Sonderbauordnungen
Alle 16 Bundesländer haben eine Verwaltungsvorschrift „Technische Baubestimmungen“ auf Grundlage der gut 350 Seiten umfassenden Muster-Verwaltungsvorschrift des DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik). Sie konkretisiert die Anforderungen aus den Landesbauordnungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte etc. und regelt, wie Baumaterialien (zum Beispiel im Büro verlegter Teppichboden) den Vorgaben des Brandschutzes entsprechen und wie die Materialprüfung vorzunehmen ist.
Das Arbeitsstättenrecht regelt den Brandschutz im Bürogebäude zum Beispiel in folgenden Vorschriften:
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung)
- ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände)
- ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan)
Neben dem staatlichen Recht regelt auch die gesetzliche Unfallversicherung den Brandschutz. Empfehlenswert ist die Lektüre der DGUV Information 205-001 „“Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“.
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer
Brandschutz- und Evakuierungshelfer sind eine wichtige Säule des Brandschutzes im Bürogebäude. Sie sollen aufgrund ihrer Ausbildung die Ausbreitung eines Entstehungsbrandes verhindern und für die ordnungsgemäße Evakuierung des Gebäudes sorgen.
Aufgrund ASR 2.2 “Maßnahmen gegen Brände” müssen jederzeit mindestens 5% der anwesenden Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Zu berücksichtigen sind dabei Krankheit, Schichtarbeit, Urlaubszeiten und Fortbildungen. Aufgefrischt wird alle drei bis fünf Jahre.
Beschäftigte müssen im Ernstfall wissen, wie sie sich zu verhalten haben. Deshalb sind sie über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zur Abwendung jährlich (Jugendliche: halbjährlich) zu unterweisen.
Die Unterweisungsinhalte sind auf den Betrieb abzustimmen, sollten aber mindestens folgende Punkte enthalten:
- Brandgefahren (siehe oben)
- Verhalten im Brandfall
- Flucht- und Rettungswege, Brandschutztüren, Sammelplatz
- Feuerlösch- und Erste-Hilfe Einrichtungen
- Absetzen eines Notrufes