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Miteinander verwandt, aber nicht identisch: die Begriffe Brandschutzkonzept, Brandschutznachweis und Brandschutzplan werden gelegentlich deckungsgleich benutzt, beschreiben aber unterschiedliche Aspekte der gesetzlichen Vorgaben für genehmigungspflichtige Bauvorhaben. Während Brandschutzkonzepte die gesamte Brandschutzplanung für Gebäude umfassem, listet der Brandschutznachweise alle Details der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen auf. Das kann als Übersicht oder/und als Visualisierung erfolgen, zum Beispiel in Form eines Brandschutzplans - das heißt eines Grundrissplans, der alle brandschutzrelevanten Parameter zeigt, zum Beispiel Fluchtwege, Brandschutztüren, Standorte von Feuerlöschern und Feuerwehrzufahrten.

Was ist ein Brandschutzkonzept?

Wer eine Genehmigung zur Errichtung, Umbau und/oder Umnutzung eines Bauobjekts beantragt, muss unter Umständen ein detailliert ausgearbeitetes Brandschutzkonzept vorlegen. Dieses Konzept beschreibt alle Maßnahmen, deren Zusammenhänge und Abfolgen, die dem Brandschutz dienen - von der baulichen, technischen und organisatorischen Gefahrenabwehr bis zu den Optionen für effiziente Brandbekämpfung durch die Feuerwehr.

Seit wann und warum ist ein Brandschutzkonzept erforderlich?

Pate für die Einführung genehmigungspflichtiger Brandschutzkonzepte/-nachweise war der Flughafenbrand in Düsseldorf 1996. Das Ausmaß der Katastrophe machte deutlich, dass effizienter Brandschutz nicht nur aus der Formulierung von Vorschriften besteht (die ja zur Genüge vorhanden waren). Ihre Umsetzung, Einhaltung und Dokumentation blieben - nicht nur am Düsseldorfer Flughafen - weitgehend dem Zufall überlassen und wurden kaum kontrolliert. Als erstes Bundesland führte Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung ein, für Sonderbauten Brandschutzkonzepte zu erstellen und behördlich prüfen zu lassen.

Den Orientierungsrahmen für die aktuell bundesweit gültigen Brandschutzrichtlinien bildet die im Jahr 2002 verabschiedete Musterbauordnung (MBO). Kurz und prägnant notiert Paragraf 14 der MBO: "Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind."

Die Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Bundesländer (ARGEBAU) formulierte die MBO als Mindestbauordnung; sie ist selbst kein Gesetz, sondern bildet die Grundlage für die auf Landesebene gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzkonzepte als Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens.

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Wann wird ein Brandschutzkonzept gefordert?

Eine bundesweit einheitliche Regelung, für welche Gebäude ein Brandschutzkonzept erforderlich ist, existiert nicht. Im Normalfall verlangt die Brandschutzbehörde keinen eigenen Brandschutzplan für Gebäude wie

  • Einfamilienhäuser
  • Neben- und Anbauten
  • Landwirtschaftliche Gebäude
  • kleine Gebäude

Zu den Gebäudeklassen, für die die Erstellung eines Brandschutzkonzepts notwendig ist, zählen laut MBO alle Sonderbauten; die Einstufung eines Gebäudes als Sonderbau regeln allerdings die Vorschriften der Bundesländer. Wie detailliert ein Brandschutzkonzept ausgearbeitet sein muss, hängt von Anlage, Bauart und Nutzung des jeweiligen Gebäudes ab.
Einige Beispiele für Sonderbauten:

  • Hochhäuser
  • Büro- oder Verwaltungsgebäude mit mehr als 400 Quadratmeter Grundfläche
  • Versammlungsstätten für mehr als 200 Besucher
  • Gaststätten
  • Kindergärten und Schulen

Was beinhaltet ein Brandschutzkonzept und wie erstellt man es?

Ein Brandschutzkonzept wird immer individuell erstellt; seine Grundlage bilden die Nutzung eines Gebäudes, das Brandrisiko und das Ausmaß zu erwartender Schäden. Neben dem Zweck und den Vorstellungen von Bauherr beziehungsweise Betreiber eines Gebäudes müssen behördliche und versicherungsrechtliche Vorgaben berücksichtigt werden.

Was gehört zum Brandschutzkonzept?

Grundsätzlich beschreibt das Brandschutzkonzept die Einzelmaßnahmen in den Bereichen

  • Vorbeugung: baulicher und anlagentechnischer Brandschutz (zum Beispiel Fluchtwege, Brandschutztüren),
  • Organisation: betriebliche Brandschutzordnung,
  • Abwehr: Maßnahmen zu Eingrenzung, Bekämpfung und Löschung von Bränden.

Das Genehmigungsverfahren erfordert eine präzise Beschreibung der risikorelevanten Parameter, zum Beispiel detailliert dargelegte potenzielle Brandszenarien und entsprechende Schutzziele.

Wer darf ein Brandschutzkonzept erstellen?

Verantwortlich für die Erstellung eines Brandschutzkonzepts ist der Bauherr. In Deutschland ist für Bauten, die in der Verantwortung der öffentlichen Hand liegen, ein Brandschutzsachverständiger hinzuziehen. Er erstellt das Brandschutzkonzept und leitet gegebenenfalls auch die entsprechenden baulichen Maßnahmen. Dagegen besteht im privaten Bereich keine bundesweit einheitlich geregelte Verpflichtung, einen Sachverständigen für Brandschutz zu bestellen. Allerdings können die Behörden verlangen, dass eine besonders qualifizierte Person das Brandschutzkonzept für Sonderbauten wie etwa Krankenhäuser, Schulen, Messebauten oder große Industrieanlagen ausarbeitet - also überall und insbesondere dort, wo sich eine große Anzahl von Personen aufhalten wird.

Wie viel kostet ein Brandschutzkonzept?

Die Gebührenordnung für die Erstellung von Brandschutzkonzepten wurde vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO1, Fachkommission "Brandschutz") ausgearbeitet. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Grundfläche des jeweiligen Gebäudes, der Anordnung seiner Teilflächen, dem (den) Nutzungszweck(en), der Komplexität der Aufgabe und anderen Kriterien.

Was ist ein Brandschutznachweis?

Der Brandschutznachweis ist integraler Bestandteil des genehmigungspflichtigen Bauantrags für Errichtung, Umbau und/oder Umnutzung von Gebäuden. Insbesondere bei Bauvorlagen für Sonderbauten, in denen sich Menschen in größerer Zahl aufhalten, prüfen die Baubehörden das durch einen detailliert ausgearbeiteten Brandschutznachweis präzisierte Brandschutzkonzept. Eine weitere Prüfung erfolgt nach Fertigstellung des Gebäudes durch einen für die jeweilige Situation ausgebildeten oder entsprechend erfahrenen Prüfsachverständigen.

Warum Brandschutznachweise?

Um überprüfen zu können, ob vorgeschriebene Maßnahmen der Brandschutzordnung eingehalten werden, benötigt die Baubehörde einen Brandschutznachweis. Eine Vorlage dieses Nachweises ist auch dann Pflicht, wenn es um ein Objekt der Gebäudeklassen Eins bis Drei geht, also um herkömmliche Wohn- und Bürogebäude. Häufig enthält bereits der Bauplan selbst eine Darstellung der Brandschutzdetails; in diesem Fall muss normalerweise kein separater Brandschutznachweis erstellt werden.

Ab wann brauche ich einen Brandschutznachweis?

Immer erforderlich ist die Dokumentation aller Brandschutzmaßnahmen in Form eines Brandschutznachweises, geht es um Sonderbauten und/oder Objekte der Gebäudeklasse Fünf (Gebäude mit einer Höhe von mehr als 13 Metern, mit Nutzungseinheiten von mehr als 400 Quadratmetern Grundfläche sowie unterirdische Gebäude). Auch für Gebäude, die den Gebäudeklassen Eins bis Vier angehören, sind separate Brandschutznachweise einzureichen, falls die geplanten baulichen Maßnahmen eine besondere Genehmigung durch die Baubehörde erfordern.

Brandschutznachweis - wer macht das?

Die Verantwortung für den Nachweis der Brandschutzmaßnahmen liegt beim Bauherrn. Allerdings verfügt dieser nur selten über das Spezialwissen, das zur Formulierung des Brandschutznachweises erforderlich ist. Normalerweise kümmern sich der Statiker oder der Architekt um die Ausarbeitung des Nachweises.

Wer darf einen Brandschutznachweis erstellen?

Die Frage, wer zur Erstellung des Brandschutznachweises berechtigt ist, hängt von dem Ort ab, an dem das Gebäude stehen soll: Gebäudebrandschutz unterliegt dem Landesrecht. Abhängig von der jeweiligen Behörde beziehungsweise der Gebäudeklasse ist eine besondere Zulassung für die Ausstellung der Nachweise erforderlich.

Beispiele für unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland

In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hamburg und drei weiteren Bundesländern kann grundsätzlich der bauvorlageberechtigte Architekt, alternativ ein Fachplaner den Nachweis für Brandschutz erstellen - unabhängig davon, welcher Klasse ein Gebäude angehört. Anders in Nordrhein-Westfalen: hier dürfen für die Gebäudeklassen Vier und Fünf sowie für alle Sonderbauten ausschließlich staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes die entsprechenden Brandschutznachweise formulieren. In Rheinlandpfalz schließlich muss für jedes Bauvorhaben ein anerkannter Sachverständiger für baulichen Brandschutz hinzugezogen werden.

Wie sieht ein Brandschutznachweis aus?

Der Brandschutznachweis besteht zumeist aus einem Mantelbogen, der das Bauvorhaben inklusive Standort, Adresse des Bauherrn et cetera beschreibt. Im einzureichenden Bauplan sind - soweit möglich - alle Details des Brandschutzplans eingetragen. Erleichtert wird die Überprüfung der einzelnen geplanten Maßnahmen durch Checklisten, die die baulichen, technischen und organisatorischen Einzelheiten benennen, von Fluchtwegen und Brandschutztüren über die Standorte von Löschgeräten, die ausgehängten Notfallpläne bis hin zu Zufahrtswegen für die Feuerwehr und vorhandenen Hydranten.

Was kostet ein Brandschutznachweis?

Die Kosten für den Nachweis zum Brandschutz sind bei herkömmlichen Gebäuden der Klassen Eins bis Drei häufig in denen des Bauplans enthalten; grundsätzlich hängt ihre Höhe unter anderem von Größe und Eigenschaften des Bauobjekts ab. Berechnet werden sie auf Basis der Honorarordnung für Ingenieure und Architekten. Zusätzliche Kosten können entstehen, falls spezielle Genehmigungen erforderlich sind oder ein Prüfsachverständiger hinzugezogen werden muss.

Wie erstellt man einen Brandschutznachweis?

Jedes Gebäude hat eigene Parameter zur Erstellung von Brandschutzplan, -konzept und -nachweis; hinzu kommen landesrechtliche Behördenvorgaben. Deswegen existiert keine bundesweit einheitliche, allgemeingültige Vorlage. Es ergibt Sinn, für die Erstellung einer Brandschutzdokumentation und ihrer Detailbereiche (siehe unten) auf eine interaktive professionelle Software zurückzugreifen. Die Management-Brandschutzsoftware von KEVOX beispielsweise verfügt über Funktionen zur Visualisierung, Durchführung, Instandhaltung und Kontrolle von brandschutzrelevanten Faktoren und Optionen.

Welche Rolle spielt die Brandschutzdokumentation für den Brandschutznachweis?

Alle Nachweise und Pläne an einem Ort: Um die Maßnahmen zum Brandschutz kontrollieren, organisieren und im Notfall schnell und effizient umsetzen zu können, werden alle entsprechenden Unterlagen in der Brandschutzdokumentation zusammengefasst. Neben den baulichen und technischen Aspekten des Brandschutznachweises gehört dazu auch die Brandschutzordnung. Sie enthält gesonderte Notfallanweisungen für:

a) allgemein alle Menschen im Gebäude,
b) alle Mitarbeiter des Betriebs/der Institution,
c) die Mitarbeiter, zu deren Aufgaben der Brandschutz gehört.

Weitere Elemente der Brandschutzdokumentation sind:

  • Benennung/Ausbildung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfern,
  • Brandschutzunterweisung,
  • Brandrisikoanalyse und Gefährdungsbeurteilung,
  • Prüfungsunterlagen zu Arbeitsmitteln, gegebenenfalls Heißerlaubnisschein,
  • Brandschutzplan, Feuerwehrplan, Feuerwehrlaufpläne, Alarmpläne sowie Flucht- und Rettungspläne.

Bei der Ausarbeitung einer ordnungsgemäßen und effizienten Brandschutzdokumentation sollte nichts dem Zufall überlassen bleiben. Ein effizienter Brandschutzplan etwa kann helfen, Leben zu retten und Sachschäden in Grenzen zu halten. Mit den interaktiven, digitalen Formulare und Checklisten der Brandschutzsoftware KEVOX Management sind Sie (auch rechtlich) auf der sicheren Seite.

*Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn Sie rechtlichen Rat für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Anwalt einholen.

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