Rauchmelder & Dokumentation – wie dokumentiere ich Rauchwarnmelder? (Video)

Die Länder haben die Notwendigkeit von Rauchwarnmeldern erkannt und ihre jeweiligen Bauordnungen entsprechend angepasst. In sämtlichen Bundesländern wurde gesetzlich geregelt, dass ab dem 1. Januar 2017 alle Wohnungen in Neubauten sowie nach umfangreichem Umbau mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein müssen.

Alle Rauchmelder müssen ebenfalls nach DIN 14676 gewartet werden. Diese Wartung muss natürlich nachgehalten und somit gut dokumentiert werden. Gerade für Dienstleister, die täglich sehr viele Rauchmelder in unterschiedlichen Gebäuden prüfen und warten, kann das schon einmal unübersichtlich werden. Wir verraten, wie es zeitsparend, einfach und mit viel Übersicht geht:

In diesem Artikel erfahren Sie das Basiswissen zur Rauchmelderpflicht und wie Sie die Rauchmelderwartung von vielen Rauchmeldern in unterschiedlichen Gebäuden am besten dokumentieren.

Warum gibt es überhaupt die Rauchwarnmelderpflicht?

Die Länder möchten die Brandgefahr vermindern und somit die Sicherheit der Bewohner erhöhen.

Welche Bundesländer sind von der Rauchwarnmelderpflicht betroffen?

Die Verordnung gilt für sämtliche Bundesländer.

Für welche Gebäude gilt die Rauchwarnmelderpflicht?

Ab dem 1. Januar 2017 müssen die oben genannten Zimmer in Wohnungen in Neubauten sowie umfangreichen Neubauten mit einem Rauchwarnmelder versehen werden.

Wer überwacht die Rauchwarnmelderpflicht?

Es wird nicht kontrolliert, ob ausreichend Rauchwarnmelder im Gebäude angebracht wurden.

Wer ist für den Einbau verantwortlich?

Während sich die Länder darüber einig sind, für welche Gebäude die Pflicht zur Installation eines Rauchmelders besteht, ist in jedem Bundesland anders geregelt, wer für den Einbau sowie die Instandhaltung der Rauchwarnmelder verantwortlich ist. Dies kann entweder der Eigentümer oder aber der Bewohner/Mieter des Gebäudes sein. In Baden-Württemberg müssen auch Gebäude mit Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, wie zum Beispiel Kindertages- oder Pflegeeinrichtungen, Hotels sowie Kliniken mit Rauchwarnmeldern auszustatten werden, um die Brandgefahr zu minimieren und für mehr Sicherheit zu sorgen.

Wo bzw. in welchen Räumen muss ein Rauchmelder angebracht werden?

Die Mindestausstattung gemäß DIN 14676 °schreibt die Montage eines Rauchmelders in Schlafzimmern, Kinderzimmern sowie in Fluren vor.

In Treppenhäusern oder ähnlichen Gegebenheiten ist mindestens in der obersten Etage ein Rauchwarnmelder anzubringen. Besser wäre die Installation auf allen Etagen.

Der Rauchmelder darf nicht direkt in der Zugluft hängen. Er sollte 50cm von Wänden und Einrichtungsgegenständen entfernt sein. Er sollte ca. alle 10 Jahre ausgetauscht werden.

Wo muss kein Rauchmelder angebracht werden?

  • Im Badezimmer und in der Küche (Fehlalarm durch Feuchtigkeit oder Dampf)
  • In der Nähe von Neonröhren (Fehlalarm möglich) 
  • In staubigen Bereichen (Staubteilchen können den Rauchmelder auslösen oder verstopfen) 
  • Räume mit starken Temperaturschwankungen (z.B. Bereiche in denen es Nachts 0°C und Mittags 40°C)
  • In der Nähe von Bereichen mit hohem Luftdurchfluss (also auch nicht in der Nähe von Ventilatoren)

Bestandteil der Rauchmelderpflicht ist auch die regelmäßige Rauchmelderprüfung und -wartung nach DIN 14676.

Die Wartung aller Rauchmelder nach DIN 14676 ist inzwischen in allen Bundesländern ein Bestandteil der Rauchmelderpflicht. Sie sollte jährlich durchgeführt werden. Das ergibt Sinn, da eine durchgängig einwandfreie Funktionalität und die erwünschte Erhöhung der Sicherheit nur durch eine regelmäßige Prüfung und Wartung gewährleistet werden können.

Wie oft muss die Rauchmelder Wartung nach DIN 14676 durchgeführt werden?

Die Wartung sollte einmal jährlich durchgeführt werden. Regelmäßige Nutzer der Räumlichkeiten sollten so oft wie möglich nach sichtbaren Schäden Ausschau halten. Werden sichtbare Schäden entdeckt, empfiehlt es sich, den zuständigen Eigentümer, den Mieter oder letztlich auch den Hersteller zu kontaktieren. Der Hersteller kann bei Fragen zum Zustand und zur Ursache einer sichtbaren Veränderung hilfreich sein.

Wie prüfe ich einen Rauchmelder?

Die zwei Grundfunktionen des Rauchmelders sollen im Rahmen der Rauchmelderwartung geprüft werden:

  1. Die Rauchmesskammer - die freiliegend und somit sichtbar sein sollte. Am besten konsultieren Sie einen Experten. Kleine Veränderungen können von einem geschulten Auge besser erkannt werden. Wichtig ist, dass die Raucheintrittsöffnungen frei sind. Außerdem muss kontrolliert werden, ob der Montageort der Norm entspricht.
  2. Die Alarmfunktion - die beim längeren Drücken (ein paar Sekunden) der großen Rauchmelder-Prüf-Taste einen lauten Ton abgeben und eine rote LED-Kontrolleuchte zum Blinken bringen sollte

Die Prüfung der Funktionsfähigkeit ist Geräteabhängig und kann in der Bedienungsanleitung nachgelesen werden. Halten Sie sich immer an die Herstellerangaben. Sollten Sie nach einigen Prüfmethoden kein Alarm-Ton auslösen können, ist der Rauchmelder defekt und muss repariert werden. Oft ist es einfacher und schneller ein neues Gerät anzuschaffen.

Reinigung von Rauchmeldern

Nicht nur im Rahmen der Wartung sollte der Rauchmelder von Staub befreit werden. Besser wäre es, das Abstauben mit einem Lappen oder dem Staubsauger in eine regelmäßige Putzroutine einzubauen.

Wie repariere ich einen Rauchmelder?

Die selbstständige Reparatur eines Rauchmelders ist für Privatpersonen nicht zu empfehlen, da das Gerät in seiner Technik sehr sensibel ist. Experten und Rauchmelder-Profis, wie z.B. Brandschutz-Dienstleister sollten konsultiert werden.

Mängel und Wartungsintervalle einfach protokollieren

Falls Sie als (Brandschutz-)Dienstleister die Wartung der Rauchwarnmelder ohne großen Aufwand dokumentieren möchten, haben wir hier den passenden Vorschlag für Sie: Mithilfe der KEVOX Management Software haben Sie die Möglichkeit, die Installation der Rauchwarnmelder bereits bei der Errichtungsphase des Betriebs oder aber während der regelmäßigen Brandschutzbegehungen in Ihren Bauplänen zu vermerken, die Instandhaltung der Rauchwarnmelder zu dokumentieren sowie nachzuvollziehen, zu welchem Zeitpunkt die Geräte zum letzten Mal auf Mängel hin überprüft wurden. Darüber hinaus wird ein Protokoll angelegt, wann diese erneut begutachtet werden müssen. KEVOX warnt Sie also rechtzeitig, wenn die Rauchwarnmelder gewartet werden müssen.

Rauchwarnmelder rechtssicher dokumentieren und das eigene Haftungsrisiko minimieren

Mit der Software und App von KEVOX sind Sie auf der sicheren Seite: Sollte es zu einem Brand mit Personenschaden kommen, werden in der Regel rechtliche Schritte eingeleitet. In diesem Zusammenhang wird überprüft, ob die Räume mit einem gewarteten Rauchmelder ausgerüstet waren. In der Dokumentationssoftware KEVOX haben Sie alle Daten sowie Mängel mit wenigen Klicks zusammengefasst. Für eine schnellere Bearbeitung können innerhalb des Protokolls vorgefertigte Textbausteine verwendet werden. Zusätzlich können Sie die angelegten Dokumente sowie aufgelisteten Mängel für einen späteren Nachweis mit Ihrer Unterschrift versehen und bei Bedarf eine PDF-Datei generieren. Im Falle eines Rechtsstreits haben Sie dank der KEVOX Lösung sämtliche Schritte in einem Protokoll dokumentiert und können entsprechende Nachweise vorzeigen. Mit KEVOX wird die allgemeine Sicherheit erhöht, die Brandgefahr reduziert.

Wie dokumentiere ich Rauchwarnmelder am besten?

Je nach Umfang empfehlen sich unterschiedliche Möglichkeiten. 

  1. Sie sind eine Privatperson: Informieren Sie sich bei Ihrem Vermieter, wer die Wartung Ihrer Rauchmelder übernimmt und wie dieser die Wartung dokumentiert. In einigen Fällen kann es sein, dass Sie selbst ein Heft mit Unterschriften pflegen müssen. 
  2. Sie sind Dienstleister für die Wartung von Rauchwarnmeldern und prüfen viele Rauchmelder in unterschiedlichen Gebäuden. Es empfiehlt sich der Einsatz einer App (KEVOX GO), die Ihnen die Dokumentation der Prüfung und Wartung extrem einfach macht. Direkt digital zu Arbeiten bedeutet keine Zeit mehr mit dem Erstellen von Berichten zu verschwenden und sich stattdessen auf seine Kernkompetenz zu konzentrieren. 
  3. Sie sind Dienstleister für die Wartung von Rauchwarnmeldern und prüfen sehr viele Rauchmelder in unterschiedlichen Gebäuden. Zudem bieten Sie auch andere Dienstleistungen rund um Brandschutz an oder prüfen und warten auch andere Bauteile? Es empfiehlt sich der Einsatz einer Softwarelösung, die Sie an fällige Wartungen erinnert und alle Fotos und Dokumente für Sie am richtigen Ort speichert. Außerdem kann z.B. die KEVOX Software (siehe Video unten) Ihre Wartungsberichte und Tätigkeitsberichte auf Knopfdruck erstellen. So ersparen Sie sich die Berichterstellung im Büro.

In unserem Video (unten) haben wir alle wichtigen Informationen zum Thema Dokumentation der Rauchwarnmelder via KEVOX zusammengefasst.

Brandschottung dokumentieren - der KEVOX-Katalog

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Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

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