Die Sicherheit elektrischer Betriebsmittel gebietet die regelmäßige Überprüfung von Anlagen und Betriebsmitteln. Dabei ist es Pflicht für jede dieser Prüfungen ein Prüfprotokoll zu erstellen. Das Prüfprotokoll zeichnet die Ergebnisse der Überprüfung auf. Damit können beispielsweise Arbeitgeber nachweisen, dass sie den Erfordernissen der Betriebssicherheitsverordnung Genüge getan haben. Hier hat das Prüfprotokoll für elektrische Anlagen eine Beweisfunktion, mit denen sich Anlagenbetreiber und Arbeitgeber von Haftungsansprüchen entlasten können. Die rechtssichere Dokumentation ist deshalb genauso wichtig wie die Prüfung selbst. Ein einschlägiges Prüfprotokoll erstellen darf nicht jeder Mitarbeiter in einem Betrieb. Hier ist eine ausgebildete Elektrofachkraft oder ein externer Dienstleister mit entsprechender Expertise gefragt. Die digitale Verarbeitung von Prüfprotokollen mit einer Prüfprotokoll- und Dokumentation-Software bietet gegenüber einer analogen Vorgehensweise verschiedene Vorteile.
Was ist ein Prüfprotokoll?
Das Prüfprotokoll ist das bekannteste Beispiel dafür, dass Betriebsmittel verschiedener Art regelmäßig fachmännisch überprüft werden müssen. Prüfprotokolle gibt es aber auch im Brandschutz bei der klassischen Brandschutzbegehung und in anderen Gefahrenbereichen, die der regelmäßigen Überprüfung, Wartung und Instandhaltung unterliegen. Dabei wird aber nicht immer das Wort Prüfprotokoll eingesetzt. Es wird überwiegend in Verbindung mit der Überprüfung und Dokumentation von Prüfungsarbeiten bei elektrischen Betriebsmitteln angewendet. Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass von elektrischen Anlagen bereits im Normalbetrieb Gefahren ausgehen können.
Deshalb ist das Prüfprotokoll für elektrische Anlagen im Kontext der Betriebssicherheit, der Unfallverhütung und dem Schutz der Arbeitnehmer besonders relevant. Die Verhütung von Schadensereignissen steht allgemein beim Prüfprotokoll im Fokus. Das gilt beispielsweise auch im Brandschutz. Ein Prüfprotokoll für elektrische Anlagen ist auch nötig, wenn fertiggestellte Bauten abgenommen werden. Es gehört dabei zum Qualitätsmanagement. Auch bei der Erstellung von Mobilfunkanlagen ist ein Prüfprotokoll Pflicht. (Vgl. Von Plessen, Dirk, Qualitätsmanagement beim Bau von schlüsselfertigen Mobilfunkstationen, 2002, Diplomica Verlag GmbH, Seite 74.)
Prüfprotokolle sind Teil von Wartung, Instandhaltung sowie dem Qualitätsmanagement.
Welche Vorschriften gelten für das Prüfprotokoll?
Insbesondere die DIN VDE 0105-100 enthält Vorschriften dazu, wie elektrische Anlagen überprüft werden müssen. Der § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet dazu, die Ergebnisse der Überprüfung rechtssicher zu dokumentieren. Weitere einschlägige Normen sind
- DIN VDE 0100-600
- DIN VDE 0701-0702
- VDE 0105-100/A1
- DIN EN 60204-1
- und eine Vorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung, die DGUV Vorschrift 3.
Dabei gelten folgende Unterscheidungen:
- Die Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen nach erster Inbetriebnahme ist nach DGUV V3 - VDE 0100-600 vorzunehmen.
- Für die wiederkehrende Prüfung ortsfester Anlagen gilt DGUV V3 - VDE 0105-100/A1.
- Der jeweilige Gefährdungsgrad einer elektrischen Anlage entscheidet darüber, in welchem Rhythmus eine wiederkehrende Prüfung stattfinden muss.
- Für ortsveränderliche Betriebsmittel gilt DGUV V3 Prüfung - VDE 0701/0702.
Ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel lassen sich daran unterscheiden, dass ortsveränderliche Betriebsmittel über einen Stecker verfügen. Zu ihnen können beispielsweise Werkzeugmaschinen, Lötmaschinen, Computer, Scanner, Drucker, Kaffeemaschinen und Verlängerungskabel, zählen.
Wie und wann muss geprüft /ein Prüfprotokoll erstellt werden?
Die genannten gesetzlichen Vorschriften entscheiden darüber, welcher zeitliche Rhythmus und welcher Prüfumfang im Prüfprotokoll festgehalten werden. Immer handelt es sich um eine Art von Checkliste, die sicherstellt, dass die jeweiligen Normvorgaben eingehalten werden. An diesen Checklisten orientieren sich die unternehmenseigenen Mitarbeiter genauso, wie externe Dienstleister, die einen E-Check im Auftrag vornehmen und dokumentieren.
Die DIN VDE 0100 0105 macht unter anderem weitere Rahmenvorgaben für das Prüfprotokoll für elektrische Anlagen. Dabei handelt es sich um normative Vorgaben für die Prüfung, die mit dem Prüfprotokoll dokumentiert werden. Die Ausgestaltung des Prüfprotokolls ist nicht bis ins Detail vorgegeben. Es werden nur die wesentlichen inhaltlichen Bestandteile beschrieben.
Für die wiederkehrenden Prüfungszeiträume gilt die Vorgabe, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen jederzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand sein müssen. Für ortsveränderliche Betriebsmittel wird hier allgemein ein regelmäßiger Prüfungszeitraum im 2-Jahreszyklus angenommen.
Bei den ortsfesten Anlagen gilt, dass diese
- bei Erstinbetriebnahme
- bei einer Änderung
- bei einer Instandhaltung
- nach Gefährdungsbeurteilung für das jeweilige Betriebsmittel/jeweilige Anlagen in regelmäßigen Zeiträumen (meistens alle 4 Jahre)
geprüft werden.
Die Pflicht, ein Prüfprotokoll zu erstellen, gilt grundsätzlich für jede Prüfung.
Woran erkennt man geprüfte Anlagen?
Zu einer ordnungsgemäßen Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gehört nicht nur das Prüfprotokoll. Geprüfte Geräte werden auch durch eine Plakette ähnlich einer TÜV Plakette gekennzeichnet. Der Plakette lässt sich in der Regel auch entnehmen, wann der nächste Prüfungszeitpunkt ansteht. So lässt sich direkt an den geprüften Anlagen und Betriebsmitteln selbst erkennen, wann die letzte Prüfung durchgeführt wurde und wer diese Prüfung vorgenommen hat.
Wer muss/darf ein Prüfprotokoll erstellen und wer darf es unterschreiben?
Die Prüfung elektrischer Anlagen ist ausgebildetem Fachpersonal überlassen. Dabei kann es sich um interne oder externe Kräfte handeln. Unterzeichnet wird das Prüfprotokoll von der verantwortlichen Person, wie z.B. der Elektrofachkraft.
Wie wird ein Prüfprotokoll erstellt und was sind die minimalen Anforderungen an das Protokoll?
Elektroprüfungen sind regelmäßig in 3 Teile gegliedert.
Sie setzen sich aus
- der Besichtigung,
- der Funktionsprüfung
- und der VDE Messung zusammen.
Insgesamt geht es dabei um die Frage, ob die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen Mängel haben. In manchen Fällen kann die Elektrofachkraft bei Feststellung eines Mangels sofort eine Reparatur vornehmen.
Ein ordnungsgemäßes Prüfprotokoll trifft Feststellungen zur Person des Prüfers, zum Zeitpunkt der Prüfung, zur gesetzlichen Grundlage der Prüfung, zum Umfang der Prüfung sowie Prüfungsfeststellungen und der möglichen Abhilfe bei Mängeln. Regelmäßig folgen die Fachkräfte dabei Checklisten, die beispielsweise von Verbänden wie dem VDE vorgegeben werden.