Elektrische Geräte sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Sowohl im Privaten als auch im Betrieb erleichtern Sie uns den Arbeitsalltag. Doch Anlagen und Geräte aus der Elektrotechnik bergen auch immer ein gewisses Sicherheitsrisiko. Aus diesem Grund muss ein Fachbetrieb für Elektrotechnik sie laut DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) regelmäßig prüfen.
In diesem Blogbeitrag erläutern wir Ihnen, was es mit der DGUV 3 und dem E-Check auf sich hat und wie Sie als Elektrofachkraft KEVOX in diesem Zusammenhang nutzen können.
Dass die Finger nicht in die Steckdose gehören, lernt jedes kleine Kind. Doch welche Gefahren gehen wirklich von elektrischen Geräten aus? Und welche Rolle spielt eine regelmäßige Prüfung der Elektrogeräte dabei?
Neben Elektrogeräten, also allen Geräten im Gebäude, die einen Stecker haben, zählen auch Steckdosen, lose Kabel und Leitungen und Stromkästen zu den Gefahrenquellen. Diese Gefahr kann sich auf verschiedene Art und Weise veräußern. Defekte Elektrogeräte können vor allem bei Blitzeinschlägen zu einem unvorhersehbaren Brand führen und schwerwiegende Folgen haben. Genauso gefährlich sind fehlerhafte Isolationen bei Kabeln oder Geräten in Kombination mit Wasser. (Dass Wasser und Strom keine guten Partner sind, sollte allerdings auch jedem bewusst sein). Eine der häufigsten Gefahren sind aber Kurzschlüsse oder Überspannungen, die von Fehlern in Elektroinstallationen ausgehen und teure Schäden zur Folge haben können - wenn z.B. durch den Kurzschluss ein Brand entsteht).
Aus diesem Grund ist es besonders im Bereich Elektrotechnik wichtig, keine Billiggeräte zu kaufen, sondern auf ein entsprechendes Prüfsiegel zu achten. Außerdem sollten Sie Elektroarbeiten generell lieber einem Fachmann überlassen. Eine regelmäßige Prüfung Ihrer Elektrogeräte schließt außerdem einen Defekt aus, der zu Gefahren und Schäden führen kann.
Der E-Check steht für die anerkannte und normgerechte Prüfung aller elektrischen Anlagen - sowohl im Privatbereich als auch bei Unternehmen. In allen Bereichen, in denen Elektrogeräte zum Einsatz kommen, ist eine regelmäßige Prüfung sinnvoll und notwendig, vor allem in Bezug auf möglichen Schadensersatzforderungen von Seiten der Versicherung. Nichtsdestotrotz ist der E-Check im Privaten nicht verpflichtend. Ganz im Gegenteil zur regelmäßigen Instandhaltung in Unternehmen.
Die gesetzliche Vorschrift DGUV 3 ist verpflichtend für jeden Unternehmer. Sie regelt die Sicherheit elektrischer Anlagen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Früher wurde dies in der BGV A3 festgelegt. Was sich zwischen den beiden Vorschriften geändert hat? Im Prinzip nur der Name. Dies liegt daran, dass sich die Spitzenverbände der Berufsgenossenschaften mit dem öffentlichen Unfallversicherer zu einem gemeinsamen Verband zusammengeschlossen haben, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Inhaltlich sind die Vorschriften exakt identisch.
Seit 1996 gibt es den sogenannten E-Check. Er ist das anerkannte Prüfsiegel für elektrische Installationen und darf nur von einem Innungsfachbetrieb für Elektrotechnik durchgeführt werden. Die Prüfung erfolgt strikt nach den Regeln des VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) und einem festgelegten Prüfkatalog. Wussten Sie schon? In KEVOX können Sie mit intelligenten Checklisten arbeiten, die erkannte Mängel automatisch generieren.
Auch wenn der E-Check gesetzlich nicht verpflichtend ist, muss der Eigentümer dennoch aufkommen, falls eine Schaden durch defekte Elektroinstallationen entsteht. Als Immobilienbesitzer können Sie am besten mit dem E-Check die eigene Familie oder die Mieter vor Gefahren durch elektrische Geräte ausreichend schützen. Insbesondere beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie kann der einwandfreie Zustand der Elektrotechnik im Haus ein schlagkräftiges Argument sein.
Doch nicht nur die Sicherheit spielt eine wichtige Rolle. Beim E-Check kann die Elektrofachkraft auch feststellen, an welchen Stellen im Haus Einsparpotenzial vorhanden ist. So können Eigentümer und Mieter sich nicht nur sicher fühlen, sondern auch Energie einsparen.
Im Vergleich zum Privatbereich ist die regelmäßige Prüfung von Elektrogeräten bei Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben. Die Unfallverhütungsvorschrift für "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" war früher unter dem Namen BGVA3 bekannt ("Berufsgenossenschaftliche Vorschrift"). Abgesehen vom Namen hat sich in der Vorschrift inhaltlich allerdings nichts geändert. Ein Unternehmer hat demnach dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel fachgerecht von einer Elektrofachkraft installiert, geändert und instand gehalten werden. Passiert dies nicht und es entsteht ein Schaden, haftet er Unternehmer. Gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt, der Berufsgenossenschat und der Versicherung hat der Unternehmer eine Nachweispflicht, dass er die DGUV 3 Vorschrift eingehalten hat. Die Überprüfung der elektrischen Komponenten im Unternehmen ist immer vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen notwendig.
Bei der DGUV 3 Prüfung unterscheidet der Elektriker zwischen zwei verschiedenen Kategorien: Ortsveränderliche und orstfeste Geräte. Zu den ortsveränderlichen Geräten und Maschinen gehören z.B. die Monitore, Rechner und Drucker im Unternehmen, aber auch Netzteile, Lampen, Kaffeemaschinen und Arbeitsgeräte, die sich an einen anderen Ort bringen lassen (z.B. Bohr- oder Schleifmaschinen). Im Prinzip zählt hierzu alles, was einen Stecker hat und sich leicht von A nach B transportieren lässt. Diese Geräte müssen in der Regel alle 6 bis 12 Monate geprüft werden. Das Intervall richtet sich nach er Fehlerquote, die zuletzt bei Prüfungen erreicht wurde.
Ortsfeste Anlagen wie Schaltschränke, Steckdosen und elektrische Gebäudeinstallationen sowie Maschinen (beispielsweise Fertigungsstraßen, Pressen, Drehbänke etc.) müssen alle 4 Jahre geprüft werden.
Während den E-Check tatsächlich nur Innungsfachbetriebe durchführen dürfen, ist bei der DGUV 3 Prüfung eine dokumentierte Qualifikation als geschulte Elektrofachkraft ausreichend. Allgemein stehen die Betriebssicherheit und die Leistungsfähigkeit der geprüften Geräte im Vordergrund. Im Detail gibt es drei verschiedene Prüfweisen. Bei der Sichtprüfung werden äußerliche Mängel festgestellt. Die Elektrische Prüfung dient dazu, Widerstände und Ströme mit kalibrierten Messgeräten festzuhalten. Zuletzt stellt die Elektrofachkraft bei der Funktionsprüfung fest, ob das Gerät einwandfrei funktioniert.
Sei es nun beim E-Check oder der DGUV 3 Prüfung: Nach erfolgter Prüfung erstellt die Elektrofachkraft einen Prüfbericht. Dieser beinhaltet neben gerätespezifischen Daten und den Messergebnissen auch den Namen des Prüfers und das Datum der Durchführung. Vervollständigt wird der Bericht durch die Dokumentation der eingesetzten Messgeräte, der Geräteanzahl und der Fehlerquote, sowie durch den nächsten Prüftermin und die Unterschrift der verantwortlichen Person.
Der Prüfbericht gibt somit einen lückenlosen Überblick über den Zustand der geprüften Geräte und kann im Schadensfall oder bei Schadensersatzansprüchen als Nachweis für die Versicherung vorgelegt werden. Außerdem besteht bei Unternehmern die gesetzliche Verpflichtung der Dokumentation für das Gewerbeaufsichtsamt bzw. die Berufsgenossenschaft. Neben dem Versicherungsschutz und der gesetzlichen Verpflichtung schützt eine regelmäßige Instandhaltung aber auch vor hohen Reparaturkosten und Folgeschäden, die wiederum zu unnötigen Ausfallzeiten oder gar einem Produktionsstopp führen können.
Neben dem Einsatz als zuverlässiges Prüf- und Dokumentationswerkzeug kann KEVOX auch andere Aspekte aus dem Bereich Elektrotechnik abdecken. Was genau, lesen Sie hier.
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Sie sind Immobilienbesitzer, Hausverwalter oder arbeiten in einer Gebäudeverwaltung? Dann müssen Sie sich täglich mit verschiedenen organisatorischen Aufgaben auseinandersetzen. Von der Planung und dem Aufbau eines Objekts, über die Nutzung und Instandhaltung bis hin zur Verwertung müssen in der Immobilienverwaltung viele Stufen berücksichtigt werden. Sie als Betreiber sind in der Pflicht stets den Überblick zu behalten. Nur so können Sie Gefahren für Menschen und Umwelt, die von Ihrer Immobilie ausgehen könnten, möglichst gering halten bzw. vermeiden.
In diesem Blogbeitrag gehen wir auf die verschiedenen Aspekte der Immobilienverwaltung ein, in denen die Dokumentation eine Rolle spielt. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie mit der KEVOX Gesamtlösung, also dem Zusammenspiel zwischen Software und Apps, Ihren Arbeitsalltag erleichtern können.
Bereits im deutschen Grundgesetz, Artikel 14, ist verankert, dass "Eigentum verpflichtet". Eigentümer eines Gebäudes oder Grundstücks müssen dementsprechend zum Ziel haben, Mensch und Umwelt zu schützen. Die Betreiberverantwortung im Rahmen des Facility Managements wird in der GEFMA Richtlinie 190 genauer beschrieben. Laut GEFMA (German Facility Management Association) ist Betreiber, wer ein Grundstück mit Gebäude im Eigentum besitzt, Gebäude mit gebäudetechnischen Anlagen betreibt, als Arbeitgeber fungiert oder Arbeitsplätze/-mittel bereitstellt.
Die Aufgaben und Befugnisse eines Immobilienverwalters sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) § 27 geregelt. Ein Verwalter kann von dem Besitzer bzw. den Besitzern einer Immobilie bestellt werden. Das heißt, er ist in der Regel nicht der Eigentümer des Gebäudes, das er verwaltet. Als Hausverwalter ist er unter anderem für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zuständig.
Wie bereits oben erwähnt, gibt es viele Aufgabenbereiche, um die sich ein Immobilienbesitzer oder Hausverwalter kümmern muss. Im Folgenden zeigen wir einige Beispiele auf, in welchen Bereichen die Dokumentation essentiell ist und wie Sie die verschiedenen KEVOX Anwendungen dafür nutzen können.
Als Immobilienverwalter müssen Sie eine Menge von Gebäuden überwachen und im Auge behalten. Gerade wenn ein Objekt neu gebaut oder modernisiert wird, ist es ratsam, die einzelnen Arbeitsschritte zu überwachen und zu kontrollieren. Dank einer lückenlosen Dokumentation können Sie anschließend sicher sein, dass alle Dienstleister die notwendigen Arbeiten zu Ihrer Zufriedenheit ausgeführt haben. Mit KEVOX haben Sie nicht nur Ihre verschiedenen Objekte, an denen gerade gearbeitet wird, im Blick. Zusätzlich können Sie über die KEVOX TaskReport App Arbeitsaufträge an Dritte versenden. Nach der Erledigung erhalten Sie die Informationen über die abgearbeiteten Aufgaben dann direkt in Ihrer KEVOX Managementsoftware.
Zusätzlich ist es hilfreich, während der Bauphase zu dokumentieren, welche Leitungen und Geräte, an welcher Stelle im Gebäude verbaut sind. Nur so können Sie diese bei späteren Arbeiten berücksichtigen und eventuell auftretende Gefahren besser eingeschätzen. Dank der KEVOX Planansicht können Sie die entsprechenden Bauteile direkt im Plan an die Stelle im Gebäude ziehen. So haben Sie auch Monate oder Jahre später noch Ihr Objekt detailliert zur Ansicht.
Durch eine regelmäßige Instandhaltung soll die Abnutzung am Gebäude oder an Geräten so gering wie möglich gehalten werden. Bei technischen Anlage, wie z.B. Aufzügen und Rolltreppen, ist eine regelmäßige Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Doch auch Bauteile wie Fassaden, Dachbedeckungen oder Heizung- und Gasanlagen müssen regelmäßig überprüft und ggf. erneuert werden. Durch eine regelmäßige Instandhaltung können Sie Schäden an der Bausubstanz vorbeugen und den Wert der Immobilie weitestgehend erhalten.
Selbstverständlich muss der Eigentümer bzw. Vermieter die notwendigen Prüfung und Behebung der aufgefallenen Mängel nicht persönlich erledigen. In der Regel werden hierzu eigene Handwerker oder Fremdfirmen beauftragt. Mit der KEVOX Software in Verbindung mit der kostenfreien KEVOX TaskReport App haben Sie die Möglichkeit, Aufgaben digital an Dritte weiterzugeben. Diese arbeiten die Liste ab, nehmen ein Foto von ihrer erledigten Arbeit auf und schicken das ganze an die KEVOX Managementsoftware zurück. So können Sie lückenlos nachvollziehen, wer wann welche Aufgabe erledigt hat. So sind Sie im Schadensfall auf der sicheren Seite, können eine lückenlose Nachweiskette vorlegen und der Versicherungsschutz bleibt erhalten.
Lernen Sie in den folgenden Schritten die Vorteile und Funktionen der KEVOX Software in Zusammenhang mit den KEVOX Apps kennen.
Pläne sorgen für Übersicht über alle Bauteile im Bestand und deren Zustand, über Prüfungen, Wartungen und Kontrollen sowie über alle weiteren Aufgaben und Sachverhalte
Immobilien Inventarisierung ist einfach danke App und Software
Werterhaltung durch regelmäßige Instandhaltung
Mängelmanagement und Dokumentation beugt Schäden vor
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Aufzüge und Rolltreppen begegnen uns an vielen Stellen und erleichtern vor allem Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, den Alltag. Fahrstühle dienen an vielen öffentlichen Orten wie Bahnstationen oder Krankenhäusern der Barrierefreiheit. Rolltreppen sind weniger Pflicht und dafür eher Luxus, um Menschen von der einen in die andere Etage zu befördern.
In diesem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen, worauf Sie bei der Prüfung von Aufzügen und Rolltreppen achten müssen, welche Vorgaben es gibt, und schließlich, wie Sie Ihre Instandhaltung von Aufzügen und Rolltreppen mit der KEVOX Software ganz einfach nachhaltig dokumentieren können.
Immer wieder treffen wir auf Aufzüge und Rolltreppen, die defekt und außer Betrieb genommen sind. Dies ist für Menschen mit eingeschränkter Mobilität besonders an Orten wie Bahnhöfen und U-Bahnstationen ärgerlich. Sie haben in dem Fall häufig keine Chance, die Station barrierefrei zu nutzen. Aus diesem Grund sind die Wartung und Instandhaltung von Aufzügen und Rolltreppen notwendig und auch rechtlich vorgeschrieben.
Der TÜV Rheinland hat vor kurzem sogar konkrete Zahlen zu mangelhaften Aufzügen veröffentlicht. So soll in Deutschland 2017 mehr als jeder sechste Aufzug, den der TÜV geprüft hat, Mängel aufgewiesen haben. Rund 2.000 Aufzüge von den über 80.000 mangelhaften wurden sogar still gelegt, da Gefahr für Leib und Leben bestand. Laut Thomas Pfaff, Geschäftsfeldleiter Deutschland bei TÜV Rheinland, liege das vor allem daran, dass die Prüfinhalte in den letzten Jahren umfangreicher und anforderungsgerechter geworden sind.
Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine wiederkehrende Prüfung verpflichtend für den Betreiber von Aufzügen und Rolltreppen. Wenn er sich nicht um eine regelmäßige Wartung, Instandhaltung und Prüfung kümmert, haftet er auch für mögliche Schäden. Zudem ist der Betreiber in der Pflicht, für ein fehlerloses Notrufsystem zu sorgen. Trotzdem muss er natürlich nicht selbst die Wartung und Instandhaltung durchführen. Es gibt viele Firmen, die auf die Wartung von Aufzügen spezialisiert sind und mit denen in der Regel ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden kann.
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt zusätzlich, dass die Hauptprüfung bei Aufzugsanlagen alle zwei Jahre stattfinden muss. Zwischen zwei Hauptprüfungen müssen zusätzlich Zwischenprüfungen durchgeführt werden.
Der Prüfer oder das Wartungsunternehmen müssen im Sinne der europäischen Wartungsnorm DIN EN 13015 zertifiziert sein, um die Prüfung durchzuführen. Nur so kann der Betreiber sicher sein, dass die Instandhaltung fachgerecht durchgeführt wird.
Unternehmen wie der TÜV oder die DEKRA unterziehen die einzelnen Teile des Aufzuges einer intensiven Prüfung. Hierzu gehören unter anderem das Fahrverhalten, die Funktion der Türen, die Sicherheits- und Nothaltvorrichtungen, sowie das Notfallsystem. Letzteres muss einwandfrei funktionieren, damit Personen, die im Aufzug steckengeblieben sind, nach der Vorgabe innerhalb von 30 Minuten gerettet werden. Zusätzlich besteht seit 2015 eine Plakettenpflicht für Aufzüge. Das heißt, es muss in jedem Fall eine Plakette sichtbar angebracht sein, auf der erkennbar ist, wann die nächste Prüfung ansteht. So können auch Nutzer von Aufzügen sicher sein, dass dieser regelmäßig gewartet wird. Werden Mängel festgestellt, die akut die Sicherheit von Personen gefährden können, muss der Fahrstuhl stillgelegt werden bis der Betreiber die notwendigen Reparaturen veranlasst hat. Anschließend erfolgt eine erneute Prüfung bevor der Aufzug wieder in Betrieb genommen werden kann.
Die vorangegangenen Informationen haben in erster Linie die Prüfung von Aufzügen behandelt. Auch die Instandhaltung von Fahrtreppen, Rolltreppe im Volksmund genannt, ist in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Allerdings zählen Rolltreppen nicht zu den überwachungsbedürftigen Anlagen – die Prüfpflichten sind dementsprechend weniger umfangreich gestaltet. Aus diesem Grund müssen Unternehmen für die Prüfung von Rolltreppen nicht zwangsläufig zertifiziert sein, auch Sachkundige können diese Aufgabe übernehmen. Nichtsdestotrotz sollten auch diese regelmäßig und gewissenhaft gewartet werden – sie können bei falscher Nutzung oder fehlender Wartung genauso Gefahren für Menschen darstellen wie Aufzüge.
Sie sind dafür zuständig, Aufzüge und Rolltreppen regelmäßig zu warten und zu prüfen? Die KEVOX Software erleichtert Ihnen diese Arbeit und Sie können viel Zeit einsparen. Wir zeigen Ihnen, welche Funktionen Sie Ihnen bietet, wie Sie z.B. erkannte Mängel in wenigen Schritten aufnehmen und Ihre abgeschlossene Prüfung in einem fertig formatierten Bericht ausgeben.
Übrigens: Wenn Ihnen eine umfangreiche Software für den Einstieg zu viel ist, sollten Sie unsere KEVOX GO App kennenlernen. Mit KEVOX GO nehmen Sie Mängel, Informationen, Tätigkeitsnachweise inklusive Text und Foto ganz schnell und einfach mit dem Smartphone unterwegs auf. Die fertigen Berichte können Sie anschließend über Ihr Smartphone ausgeben lassen.
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Als Fachmann für den Bereich Sanitär, Heizung, Klima ist man in der Regel den ganzen Tag bei Kunden unterwegs. Gerade bei kleinen Handwerksbetrieben bleibt da die Dokumentationsarbeit häufig aus Zeit- und Kostengründen auf der Strecke. Dabei muss es gar nicht aufwendig und kompliziert sein, die unterschiedlichen Aspekte im SHK-Bereich zu dokumentieren. Wir zeigen Ihnen in diesem Blogbeitrag, warum Sie welche Tätigkeitsnachweise dokumentieren sollten. Bevor wir Ihnen danach im Detail erläutern, wie Sie die KEVOX Lösung für diesen Einsatz nutzen können, haben wir noch einen wertvollen Tipp für Sie. Lesen Sie also aufmerksam. 😉
Viele Berufsgruppen beschränken sich auf eine Kernkompetenz. So führen Brandschutzbeauftragte in der Regel Begehungen durch und erstellen Gefährdungsbeurteilungen. Im Bereich Sanitär, Heizung, Klima ist der Aufgabenbereich durchaus vielfältiger. Zunächst bauen die Mechaniker Anlagen aus den verschiedenen Bereichen beim Kunden ein. Nach dem fachgerechten Einbau findet in der Regel eine regelmäßige Kontrolle und Wartung statt. Möchte der Kunde sichergehen, dass diese regelmäßig stattfindet, macht es Sinn, einen Wartungsvertrag abzuschließen. Häufig werden Handwerker aus dem SHK-Bereich aber auch dann erst zu Rate gezogen, wenn bereits etwas kaputt ist. Das heißt, sie beheben Mängel, die andere Gewerke zuvor festgestellt haben - sei es zum Beispiel der Schornsteinfeger oder der Bauleiter.
Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik lässt sich in so gut wie jedem Gebäude finden - egal, ob es nun ein Privathaus oder ein großer Gebäudekomplex ist. Beim Neubau eines Hauses beauftragt der Bauleiter einen SHK-Betrieb, der dann für den Einbau von z.B. Klimaanlagen, Gasthermen, Duschen etc. zuständig ist. Doch auch bei bestehenden Immobilien ist der Modernisierungsbedarf hoch und neue Geräte müssen verbaut werden. Vielleicht möchte der Kunde Energie sparen und investiert dementsprechend in eine neue Heizungsanlage. Oder ein Bad soll barrierefrei umgebaut werden. In jedem Fall spielt es eine Rolle, welches Gerät verbaut wird. Dies dient zum einen dazu, dass der Auftraggeber die ausgeführte Arbeit nachvollziehen kann. Zum anderen erleichtert es zukünftige Wartungsarbeiten, wenn die entsprechende Gerätebezeichnung und im besten Fall auch noch zugehörige Dokumente wie die Montageanleitung bereits dokumentiert sind. Mit KEVOX schaffen Sie das ganz einfach. Wie, lesen Sie weiter unten.
Ein Verschleiß von Sanitär, Heizung und Klima ist im Laufe der Jahre unumgänglich. Umso wichtiger ist eine regelmäßige Instandhaltung für die einwandfreie Funktion der Bauteile. Gerade im Bereich der Gasheizungen, kann eine nicht ordnungsgemäße Wartung das Leben von Menschen gefährden. Verlässliche SHK-Firmen haben die Wartungstermine Ihrer Kunden im Blick und vereinbaren regelmäßig die entsprechenden Termine im Voraus. Allerdings gibt es keine gesetzliche Regelungen, wie häufig z.B. eine Heizung überprüft werden muss. Empfehlenswert ist eine jährliche Kontrolle, bei der mögliche Mängel aufgenommen oder direkt behoben werden. Im Zuge der Instandhaltung ist das Zusammenspiel von mehreren Gewerken häufig sehr relevant. Bei einer Gastherme prüft z.B. der Schornsteinfeger die Abgaswerte der Anlage. Sind diese zu hoch, kann er im Zweifelsfrei die Gastherme stilllegen bis der Heizungsmonteur den entsprechenden Mangel behoben hat. KEVOX erleichtert das Zusammenspiel von mehreren Gewerken – auch dazu unten mehr.
Die Dokumentation der erledigten Arbeiten im Bereich Sanitär, Heizung, Klima dient natürlich auf der einen Seite dazu, die tatsächliche Arbeitszeit des Monteurs festzuhalten. Meistens notiert er dazu den Tätigkeitsnachweis und lässt sich die erledigte Arbeit vom Kunden mit einer Unterschrift bestätigen. Neben der Arbeitszeiterfassung sorgt eine lückenlose Dokumentation der Tätigkeiten auch dafür, dass Monate und Jahre später noch nachvollziehbar bleibt, wann welche Reparaturen an der Anlage durchgeführt worden sind. Lässt sich hierbei zum Beispiel feststellen, dass eine WC-Spülung bereits fünfmal repariert wurde, sollte der Monteur dem Kunden vorschlagen, diese komplett auszutauschen. Ein Austausch oder eine Modernisierung rentieren sich in den meisten Fällen eher als eine erneute Reparatur.
Viele Firmen haben womöglich nicht die Zeit, vor Ort beim Kunden eine vollständige Dokumentation zu schreiben und bestenfalls zusätzlich noch ein Foto von der erledigten Arbeit aufzunehmen und zuzuordnen. Vielleicht dokumentieren Sie auch bereits, allerdings in erster Linie mit Zettel und Stift. Das hat häufig zur Folge, dass die Formulierungen nicht einheitlich sind, dass der schnell hingeschriebene Text nicht lesbar ist, oder dass mal ein Blatt Papier verloren geht.
Es braucht also ein Tool, das alle notwendigen Funktionen (Texte, Fotos, Projektzuordnung) vereint und möglichst schnell auch die fertigen Berichte ausgeben kann. Mit KEVOX haben Sie dieses Tool gefunden! Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie Dokumentationen für Sanitär, Heizung, Klima einfach und effizient erledigen.
Nun haben Sie einen ersten Einblick über die Dokumentation im SHK-Bereich bekommen. Gleich können Sie sich noch unser aktuelles Video zu dem Thema Sanitär, Heizung, Klima anschauen.
Vorher haben wir aber noch einen wertvollen Tipp für Sie!
Gerade, wenn Sie häufig beim Kunden vor Ort unterwegs sind, wenig Zeit haben und ein ganz einfaches Tool brauchen, um Mängel und Tätigkeitsnachweise aufzunehmen, bieten wir Ihnen eine Alternative zur umfangreichen KEVOX Software: Nutzen Sie die KEVOX GO App als Einstiegstool. So können Sie auf dem Smartphone ganz einfach die notwendigen Informationen festhalten und direkt als Bericht ausgeben.
Wissen Sie, was daran das beste für Sie ist? KEVOX GO können Sie komplett kostenfrei testen!
Na, haben wir Sie neugierig gemacht? Dann informieren Sie sich hier über KEVOX GO, laden Sie die App aus Ihrem Appstore runter und legen Sie direkt los!
Aber vergessen Sie nicht, sich noch unser SHK-Video anzuschauen. 😉
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Intakte Feuerschutztüren sind ein wichtiger Bestandteil des Brandschutzes. Oft mangelt es jedoch gerade bei Feuerschutztüren an Sorgfalt: Nicht durchgeführte Wartungen, falscher Einbau, das "Aufkeilen"...
Laut unseres Interviewpartners ist es ein reiner Glücksfall, dass es nicht öfter zu Personenschäden aufgrund von Mängeln an Feuerschutztüren kommt. Josef Faßbender, seit 2014 hauptberuflich als vereidigter Sachverständiger vor allem im Bereich Metallbau und vorbeugender Brandschutz tätig, gibt im Video Tipps, worauf Sie bei Feuerschutztüranlagen achten müssen. Wir haben seine wichtigsten Aussagen für Sie zusammengefasst.
Türen sind in jedem Gebäude vorzufinden, Betreiber eines großen Betriebs haben jedoch meist keine Ahnung, welche Anforderungen eine Tür erfüllen muss. Was müssen Sie generell beachten? „Die jeweiligen Nutzer müssen ihre Ansprüche definieren, damit der Monteur das richtige Türelement aussuchen kann“, erklärt Faßbender. Das Brandschutz- und Fluchtwegkonzept spielt ebenso eine wichtige Rolle wie die Anforderungen an Sicherheit. All diese Dinge müssen in einer Türanlage zusammengeführt und gemeinsam konzipiert werden.
Daher rät Faßbender, dass Sachverständige am besten bereits während der Planungsphase hinzugezogen werden. Viele Bauteile, die Sie erst im Nachhinein nachrüsten, enden oft in unsachgemäßen Reparaturen. Mitunter kann es passieren, dass Nachrüstungen zum Erlöschen der Zulassung führen. Die beschädigten Elemente müssen letztendlich ausgetauscht werden, was bei der Planung oder bei einer baubegleitenden Qualitätskontrolle vielleicht hätte anders gelöst werden können.
Ein ebenso wichtiges Thema ist seiner Meinung nach der Punkt Dokumentation, der vor allem im Bereich Zulassung von großer Bedeutung ist. Hier sieht Faßbender großes Verbesserungspotential. Der Monteur müsste bereits bei der Montage die Montageanleitung sowie Zulassung auf der Baustelle vorliegen haben. Dies treffe Faßbender jedoch leider in den allerwenigsten Fällen an. „Der Dokumentationsprozess beginnt bei der Bestellung, geht über die Anlieferung bis hin zur Abnahme und zur spätere Prüfung und Wartung“, macht der Sachverständige klar.
Der Monteur selbst beschäftige sich laut Faßbender leider im Großen und Ganzen nicht mit der Dokumentation. Es sei auch nicht seine Aufgabe. Diese bestünde vielmehr darin, das Element vor Ort zulassungskonform zu montieren. Hierfür müsste er die Dokumente aber auf der Baustelle vorliegen haben oder sich sehr gut mit dem Produkt auskennen. Eine Türanlage ohne eine Zulassung, Montageanleitung oder einer Übereinstimmungserklärung sei keine ordnungsgemäße Dokumentation und ist somit nicht zugelassen. Sein Rat: Als Betreiber müssten Sie darauf achten, dass Sie die Unterlagen vom Monteur wiederbekommen, damit diese im Versicherungsfall vorliegen. So kann auch eine ordnungsgemäße Prüfung und Wartung durchgeführt werden. Schließlich könne der Prüfer der Türanlage diese nur dann ordnungsgemäß prüfen und warten, wenn er die richtigen Unterlagen vorliegen habe.
Wie Sie die Dokumentation bei Türen und Toren ganz einfach mit KEVOX erledigen können, lesen Sie in dem Blogbeitrag "Türen und Tore – Dokumentation von Einbau und Instandhaltung".
Lesen Sie alles über die Dokumentationslösung KEVOX. Das KEVOX System vereint alle Aspekte, vom Mangelmanagement über die Aufgabenverwaltung, bis hin zum Dokumenten- und Fotomanagement.
Erfahren Sie, wie KEVOX Ihnen hilft, Ihre Dokumentation sauber, vollständig und nachvollziehbar zu gestalten.
Immer wieder berichten wir hier von Kunden, die bereits Erfahrungen mit KEVOX gemacht haben: Die HEINZL Brandschutztechnik GmbH bietet Brandschutz aus einer Hand. Dazu gehört die Planung, Ausführung, Wartung und natürlich die vollständige Dokumentation. Vor allem für die Dokumentation im vorbeugenden Brandschutz setzt das Unternehmen seit Oktober 2015 auf die KEVOX Management Software. Wir waren im Interview mit Diplom-Betriebswirt Alexander Heinzl, Geschäftsführer und zertifizierter Brandschutzbeauftragter. Er hat uns verraten, wie er auf die Software aufmerksam geworden ist und was ihn an KEVOX begeistert. Außerdem lesen Sie in der Erfolgsgeschichte, warum sich der Arbeitsaufwand für ihn halbiert hat.
Wir haben uns auf neues Medien-Terrain begeben und freuen uns, Sie heute daran teilhaben zu lassen: Der erste KEVOX-Podcast ist da.
Im Zuge der Preisverleihung zum Produkt des Jahres haben wir die Chance genutzt und uns mit Herrn Gesellchen und Herrn Oster von der FeuerTRUTZ ausgetauscht. Im Gespräch ging es um die aktuellen Trends im vorbeugenden Brandschutz und die Highlights der diesjährigen FeuerTRUTZ Messe in Nürnberg. Doch hören Sie am besten selbst rein!
Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
Das Sachverständigenbüro Peter Wildberger ist als öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger im Metallbau tätig. Arbeitsschwerpunkt ist die Prüfung von Brandschutztüren, -toren und -schranken. Seit Januar 2017 hat das in Frankfurt am Main ansässige Unternehmen hierfür KEVOX in Form einer Server- sowie zweier PC-Lizenzen im Einsatz. In unserer exklusiven Kundengeschichte berichtet Abteilungsleiter Matthias Epp über die Anfänge der Zusammenarbeit, warum er sich für KEVOX entschieden hat, bei welchen Arbeiten er dank der mobilen Dokumentation Unterstützung erhält und was er an der Software am meisten schätzt.
Angesichts der großen Verantwortung, die ihnen im Unternehmen zuteilwird, beschleicht viele Brandschutzbeauftragte ein mulmiges Gefühl. Zu unrecht. Wie Brandschutzbeauftragte aber auch Unternehmer dafür sorgen können, dass sie ihrer Aufgabe gerecht und Pflichten klar definiert werden, erklärt Rechtsanwalt Dr. Michael Neupert im KEVOX-Interview.
Dr. Neupert ist Experte im Bereich Technik-, Verwaltungs-, Organisations- und Haftungsrecht und zugleich als Fachautor und Referent („Die persönliche Verantwortung des Brandschutzbeauftragten“) unterwegs. Im Zuge seiner Arbeit wird er in Betriebsorganisationen oft mit der Frage konfrontiert, wer im Unternehmen für welche Tätigkeit verantwortlich ist. Eine zentrale Frage, bei deren Beantwortung keine Fehler passieren dürfen.
Trotz hoher Sicherheitsvorkehrungen passieren in Deutschland zahlreiche Arbeitsunfälle. Dies führt im Unternehmen rasch zu Unruhe, da der Arbeitsunfall unter verschiedenen Gesichtspunkten analysiert und aufgearbeitet wird. In einigen Fällen wird juristisch ermittelt, da die Aufsichtsbehörde ein Interesse daran hat, wer für den Unfall verantwortlich ist. So unschön das Thema Arbeitsunfall auch ist, sei es der falsche Weg, das Thema tot zu schweigen, gibt Dr. Neupert zu bedenken. Vielmehr sollten sich Arbeitgeber und -nehmer bereits frühzeitig mit dem Bereich Schadensfall beschäftigten. Kümmern, machen seien hier die passenden Stichwörter.
Besonders zwei Punkte gilt es seiner Meinung nach zu beachten, um Arbeitsunfälle zu vermeiden. Da wäre zunächst die Eindeutigkeit eines Delegationssystems. Das Delegationssystem müsse als Ganzes betrachtet werden. Der Arbeitgeber habe laut Dr. Neupert dafür Sorge zu tragen, dass es in sich schlüssig und konsistent sei. Es müsse zum Rest der Unternehmerorganisation passen. Der Arbeitgeber müsse für sich die Fragen beantworten „Habe ich Pflichten eindeutig und lückenlos zugeordnet?“, „Wurde jede Pflicht einer konkreten Person zugeordnet?“. Wenn nicht, gelte es an dieser Stelle nachzubessern. Ein anderer wichtiger Punkt sei es, die einzelnen Übertragungsakte genau zu definieren. Hiermit ist die Zuweisung einer konkreten Pflicht an eine konkrete Person gemeint. Aus der Delegation müsse genau erkennbar sein, wofür die Person verantwortlich sei und wofür nicht, macht Dr. Neupert klar.
Dr. Neupert gibt zu bedenken, dass Unternehmen lebende Organismen seien. Delegationssysteme könnten nicht am Reißbrett entstehen. Daher müsse regelmäßig nachgeprüft werden, ob das Delegationssystem noch aktuell sei, ob es noch den Stand des Unternehmens abbilde. Kann jeder, der hier eine Pflicht hat, diese faktisch noch erfüllen? Oder ist vielleicht ein Mitarbeiter weggefallen? Oft fehle es an klaren Formulierungen. Es müsse stets konkretisiert werden, welche Aufgaben der Arbeitnehmer zu übernehmen habe, gibt Dr. Neupert zu bedenken. Unternehmer müssten die Aufgaben so formulieren, dass jeder Brandschutzbeauftragte verstehe, dass Brandschutz nicht ein Thema sei, das nur den Chef etwas angehe, sondern im Besonderen ihn selbst betreffe. Jeder Brandschutzbeauftragte solle sich fragen, ob die Aufgaben, für die er sich verantwortlich fühle, deckungsgleich mit den Anweisungen des Chefs seien oder ob es in dieser Hinsicht unterschiedliche Auffassungen gebe. Wenn nicht klar sei, welches der letzte Verantwortungsbereich sei, empfiehlt Dr. Neupert das Gespräch zu suchen, damit Unklarheiten, die zu Arbeitsunfällen führen können, beseitigt werden.
Eine lückenlose Dokumentation bietet die Chance, Arbeitsunfälle aufzuklären. Hat die Person auch das getan, wofür sie verantwortlich ist? Falls trotz einer richtigen Vorgehensweise und Handhabung ein Arbeitsunfall passiert, bietet die manipulationssichere Dokumentation einen großen Entlastungswert. So können Brandschutzbeauftragte nachweisen, dass sie ihre Aufgaben erfüllt haben, was wiederum von großem Interesse fürs Unternehmen ist.
Der Einstieg mit KEVOX wird nun noch leichter: Im Zuge der neuen KEVOX-Version haben wir nicht nur die Programmoberfläche verbessert, sondern auch gleich eine passende Videoreihe aufgenommen. In der Videoreihe „KEVOX einfach erklärt“, die Sie auf unserem YouTube-Kanal finden, zeigt Ihnen Schulungsleiterin Simone Tischendorf, wie Sie ganz leicht noch heute mit KEVOX starten können. Unten im Video sehen Sie Video 1 der neuen Reihe!
Den Rest der Videos gibt es wie gesagt auf YouTube (hier klicken für Video 2).
Vergessen Sie Handbücher aus dem letzten Jahrtausend, vergessen Sie das „Trail-and-Error“-Prinzip beim Softwareerlernen. Die neuen Videos sind so aufgebaut, dass Sie parallel zum Video jeden Schritt in der Software nachmachen können. Innerhalb kürzester Zeit können Sie selbst ein Adressbuch anlegen, einen Plan erfassen und Mängel sowie Hinweise aufnehmen. Sollten dennoch Fragen übrig bleiben, erreichen Sie uns selbstverständlich jederzeit telefonisch oder per E-Mail.
Diese Themen werden in der ersten Reihe von „KEVOX einfach erklärt“ gezeigt:
In der richtigen Reihenfolge geschaut, entspricht dies dem Einstieg mit KEVOX, den wir Ihnen auch im Rahmen unserer Schulungen nahelegen. Unser Tipp: Halten Sie sich an die Reihenfolge und der Einstieg erfolgt problemlos! In naher Zukunft werden weitere Reihen von „KEVOX einfach erklärt“ folgen, deren Videos fortgeschrittene Themen sowie Expertentipps zu KEVOX beinhalten. Stay tuned und abonnieren Sie unseren YouTube-Kanal. So erfahren Sie als Erster von neuen Tipps und Tricks! Viel Spaß beim Entdecken von KEVOX.
Starten Sie wann, wie und wo Sie wollen mit KEVOX! Auf der Couch? Im Büro? Während der Zugfahrt?... Hinterlassen Sie gerne einen Kommentar hier im Blog oder auf dem YouTube-Channel.
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